Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


OLG Köln: „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ bleibt verboten.

 

Das OLG Köln hat die Veröffentlichung der Kohl-Zitate erneut als einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch bewertet. Damit bleit Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten.

UPDATE: Die Berufungsinstanz ging sogar noch über das ursprüngliche Verbot hinaus.

« Ein kurioses Ding – Wien erstattet Strafanzeige wegen BND-NSA-Spionage »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.