Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.
Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.
Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.
Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.
„Nein zum Krieg“ hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.
Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.
Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Die entsprechende Klage, die es bis zum Bundesarbeitsgericht brachte, war daher zum Scheitern verurteilt. Außerdem sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr eines Antikriegsaufrufs, was für eine Unterlassungsverfügung erforderlich gewesen wäre. Warten wir doch mal ab, was sich im Iran tut.
Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
Gegen die Anschuldigungen zweier Frauen in Schweden wegen Belästigung bzw. Vergewaltigung wird Julian Assange von einem schwedischen Starverteidiger Leif Silberksy vertreten. Selbst Assanges Verteidiger glaubt aber nicht an ein geheimdienstliches Komplott.
Auch die Zeuginnen werden namhaft vertreten. Einig sind sich die Kollegen, dass es höchst ungewöhnlich ist, dass die Staatsanwaltschaft mit Assanges Namen hausieren gegangen ist, meldet derStandart.
Die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie fasst Constanze Kurz, Pressesprecherin des Chaos Computer Clubs, anhand der Duisburger Gängelei in der FAZ zusammen:
Wie schön die Zukunft mit Internetsperren werden wird, demonstriert gerade Thailand, wo man dem Volk politische Geheimnisse nicht zumuten will. Nachdem der Duisburger OB Sauerland inzwischen ja die inländischen Sperren hochgefahren hat, weil unliebsame Dokumente im Netz kursieren, dürfte klar sein, was hierzulande Politiker machen würden, wenn sie könnten: Die Internetsperren nutzen, die man über das Vehikel KiPo den Wählern untergejubelt hat.
Entgegen der Meldungen der letzten Tage, welche den Internetsperrern in die Hände spielte, scheint es sich wohl um ein Sommerloch-Thema gehandelt zu haben.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat wegen „Fehlinterpretationen“ einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe.
Habe mir gerade den beeindruckend gemachten Film „8. Wonderland“ angesehen.
Ich hatte jede Menge Déjàs Vues, denn ich habe in den letzten Jahren viele kontroverse Blogger vertreten, die die Welt zu einem besseren Ort machen wollen. Ebenso wie die Leute in dem Film machen das manche Blogger aus guten Gründen anonym.
Regisseur und Autor Jean Mach war bei der Vorführung anwesend. Er erzählte, dass er das Drehbuch vor drei Jahren geschrieben hatte – also zu einer Zeit, als Facebook und WikiLeaks praktisch noch in den Kinderschuhen steckten.
Dem Film möchte ich nicht vorgreifen, denn wenn man sich irgendetwas intelligentes – und witziges! – im Kino antun möchte, dann unbedingt das. Schade, dass der Film nur in Programmkinos läuft, denn der in rasantem Tempo dargebotene Streifen braucht keinen Vergleich zu scheuen.
Eine knappe Mehrheit ist dafür. Wenig später fallen Schüsse, und der spanische Präsident ist tot. Ein Beschluss, der die virtuelle Gemeinschaft spaltet. Und die alten Institutionen erschüttert.
ist offensichtlich Müll.
Da lobe ich mir doch ein Medium namens TELEPOLIS. ;-)
Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.
Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!
Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall des Hamburger Anwalts wurde, dem einstweilig noch ein Berichtsverbot auferlegt wurde.
Sollte für die Hamburger Richter der Eindruck entstanden sein, der hiesige Blogbetreiber wolle sich die Behauptung über die Anwesenheit des Ex-Kanzlers im Pkw der heiligen Frau zu Eigen machen, so distanziert sich der Blogbetreiber rein vorsorglich. Er hat hierzu keine Meinung und teilt die des Hamburger Kollegen nur im Ausnahmefall.
UPDATE: Der Hamburger Kollege hat seine Behauptung inzwischen längst zurückgenommen. Also bleibt die spannende Frage nach Käßmanns geheimnisvollen Begleiter offen. Hatte Kachelmann eigentlich schon ein Alibi?