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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Februar 2011

„Die Sünderin“ wird 60

Die Süddeutsche Zeitung erinnert an die vor 60 Jahren beim Filmstart von „Die Sünderin“ einsetzenden Werbekampagne der Katholischen Kirche.

Die schärfsten Worte fand der Regensburger Erzbischof Michael Buchberger. Er sprach von einem „Vorgeschmack auf einen bolschewistischen Angriff, der die christliche Grundordnung zerstören“ wolle. (…)
Die Regensburger Feuerwehr, so überliefert es die Lokalpresse, habe sich geweigert, auf die Bürger zu spritzen – daraufhin habe die Polizei die Spritze beschlagnahmt. Vor dem bischöflichen Palais äußerten Demonstranten massive Beschimpfungen gegen die Geistlichkeit, außerdem beschädigten sie das Gebäude.

Ich werde bei Gelegenheit mal einen Sachverständigen fragen, ob er solche „bolschewistischen Angriffe“ kennt. Was die Diözese Regensburg betrifft, so hat man ja bei Kirchens dort mit der Sexualität ganz andere Probleme … Ohne Bolschewismus

19. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi hat den Eindruck, man hätte den Eindruck, dass …

Der inzwischen nicht mehr als Anwalt tätige Kollege Gysi macht sich derzeit wieder um die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdient. So geht der Kollege gegen den NDR vor, weil dieser in seiner jüngsten Dokumentation den Eindruck erzeugt haben soll,

er habe in seiner Zeit als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet. Unmittelbar vor der Ausstrahlung hatte Gysi dem NDR per einstweiliger Verfügung untersagt, in einer Vorankündigung zu behaupten, ihm sei als Anwalt die Staatsräson oft wichtiger gewesen als das Schicksal seiner Mandanten.

schreibt das Hamburger Abendblatt.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung kann man medienrechtlich nicht nur wegen Tatsachenbehaupten in Anspruch genommen werden, die man tatsächlich gesagt hat, sondern auch für solche, die durch Schlussfolgerungen des Publikums entstehen. Nach Karlsruhe benötigt es einen „zwingenden Eindruck“, der unabweisbar erweckt werde, in Hamburg hingegen reicht es aus, wenn man etwas in den Mund gelegt bekommt. Man muss dann absurderweise Behauptungen, die man ggf. nie gesagt oder auch nur gemeint hatte, aufgrund der Beweislastumkehr beweisen. Während man Fehlurteile in Karlsruhe über eine Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit korrigiert, ist in Hamburg die Meinungsfreiheit eher die des Richters. Meinungen über Sachverhalte sind in Hamburg Tatsachenbehauptungen.

Ich habe den Eindruck, die Geschichte des Herrn Gysi ließe sich nur sehr schwer erzählen, ohne, dass der Eindruck gewisser Interessenkonflikte des Kollegen Gysi entsteht. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass der vom NDR erzeugte Eindruck den Tatsachen entspricht. Immerhin erlagen dieses Eindrucks etliche in der Doku erwähnten Ex-Mandanten. Nicht in der Doku erwähnt ist Gysis Ex-Mandantin Bärbel Bohley, der Gysi den StaSi-Verdacht in Hamburg untersagen ließ. Frau Bohley hatte schon zu DDR-Zeiten in der Bürgerrechtsbewegung eine Frau als Spitzel verdächtigt, was sie nicht beweisen konnte und sich durch den Vorwurf in Misskredit brachte. Die verdächtigte Frau war tatsächlich eine eingeschleuste – sogar hauptamtliche – Mitarbeiterin der StaSi, Frau Bohley hatte richtig gelegen.

Wenn Herr Gysi den Gegenbeweis nicht führen kann, dann hat man zwar nicht das Recht, zu behaupten, Gysi habe dies und das definitiv getan. Aber man hat das Recht, das zu meinen, und dies auch als Meinungsäußerung kund zu tun. Mit diesem – möglicherweise falschen – Eindruck muss er leben. Daran werden auch 1000 Sprüche des Landgerichts Hamburg nichts ändern. Versaut allerdings wird durch Gysis Prozess-Exzess die Kultur der Meinungsfreiheit, die Gysis Kumpel Manfred Stolpe so erfolgreich attackierte. Von beiden fühlte sich Bohley seinerzeit verraten und hatte geseufzt: „Wir wollten Gerechtigkeit, und haben den Rechtsstaat bekommen!“ Frau Bohley hat sich übrigens an das Hamburger Verbot nicht eine Sekunde gehalten.

Apropos Manfred Stolpe: Seiner früheren Behörde, dem Bundesverkehrsministerium, habe ich letzte Woche per einstweiliger Verfügung für einen Mandanten eine bestimmte Behauptung untersagen lassen. Der Rechtsstaat funktioniert gelegentlich auch nach oben … ;)

Hamburger Morgenpost druckt Piratenanzeige nicht

Die zum Axel Springer-Verlag gehörende Hamburger Mottenpost druckt diese Anzeige der Hamburger Piratenpartei nicht, weil man angeblich die Persönlichkeitsrechte des Spitzenkandidaten nicht verletzen möchte:

Liebe Mottenpost, das ist Unsinn. Und ihr wisst das. Der Axel Springer-Verlag hat erfahrene Anwälte, die exzellent informiert sind über die in Wahlkampfzeiten sehr begrenzten Persönlichkeitsrechte von Spitzenpolitikern sowie über die Harmlosigkeit des vorliegenden Bildnisses. Nicht einmal euer örtliches Landgericht würde einem nicht kommerziellen Anbieter, schon gar nicht einer politischen Partei, diese leicht erkennbare Fotomontage verbieten. Ich zeige es doch auch, ohne dass der Olaf oder ein ans-tändiger Hamburger Anwalt ein Fax schickt!

Ich habe den Olaf vor einiger Zeit mal kennen gelernt. Der ist entspannt. Der hat inzwischen sogar erkannt, dass die Internetsperren doof sind. Der macht nix gegen euch. Versprochen!

UPDATE:
Die Hamburger Morgenpost gehört NICHT zum Axel Springer-Verlag!
Ich bestreite mit Nichtwissen, dass die gute Anwälte haben!

17. Februar 2011

Verfliegt der fliegende Gerichtsstand?

Der Kollege Prof. Schweizer berichtet, dass dem Amtsgericht Charlottenburg der fliegende Gerichtsstand langsam zu doof wird.

Das Gericht argumentiert, die Ausnahmeregel des § 32 ZPO verfolge den Zweck, die Sachnähe zum Ort des Geschehens herzustellen. Der Kläger könne sich deshalb nicht einen beliebigen Ort aussuchen. Die bloße Abrufbarkeit im Internet reiche nicht aus.

Aus meiner Praxis weiß ich, dass auch namhafte Landgerichte langsam fragen, ob denn die Gerichtstouristik im Rechtsprechungsgefälle des Presserechts im Sinne des Erfinders ist. Aber keine Angst, liebe Kollegen: Noch ist Hamburg nicht verloren!

16. Februar 2011

Sascha Lobo plädiert für Beleidigungskultur

In seiner SPON-Kolumne spricht sich Sascha Lobo für eine vernünftige Beleidigungskultur aus. Ich weiß von einem weisen Münchner Richter, der absichtlich das Internet auslässt, weil ihn nicht heiß macht, was er nicht weiß. Auch sonst imponieren mir etliche Leute des öffentlichen Lebens, die mitr gesagt haben, dass sie den Blödsinn, der über sie geschrieben wird, einfach ignorieren. (Ich selbst bin noch von dieser Weisheitsstufe entfernt …)

Wie Sascha Lobo diesen kulturellen Fortschritt realisieren will, etwa durch Kodifizierung der Beleidigungskultuer, hat er nicht verraten. Das Recht der Beleidigungen ist vorwiegend Richterrecht. Was die Rechtsprechung zu Schmähkritik betrifft, die inflationär das Unternehmenspersönlichkeitsrecht reklamieren, so wären mit einer Abspaltung des Stadtstaats Hamburg vom Bundesgebiet 98% des Problems erledigt.

Aus meiner Sicht ist das größere Problem aber nicht die Schmähkritik, sondern die seit der „Stolpe-Rechtsprechung“ unmöglich gewordene Benutzung der deutschen Sprache, wenn man es mit betuchten Klägern zu tun hat. Es wäre ein historisches Verdienst – für Lobo oder für einen anderen Journalisten – mal einer breiten Öffentlichkeit darzustellen, welcher Wahnsinn sich unter dem Label „Stolpe-Rechtsprechung“ in deutschen Gerichtssälen abspielt.

14. Februar 2011

„Tatort Hypo Alpe Adria“ kommt!

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen ein lästiges Buch von Richard Schneider am Landesgericht St. Pölten, Österreich, ist gescheitert. Die Herrschaften in den Nadelstreifen wollten nicht über sich so häßliche Sachen lesen wie

„hochkriminelles Netzwerk“ und einer „international tätige Verbrecherclique“

(Ähnliches hatte mir mal vor etlichen Jahren mal ein norddeutsches Gericht verboten – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …!) Für die St. Pöltener Richter entscheidend war der gebetsmühlenartige Hinweis auf die Unschuldsvermutung im Buch und der Verzicht auf dem Klappentext, die Namen zu nennen. Der Verlag wird sich über die Gratis-Werbung freuen …

13. Februar 2011

Nürburgringforum dicht gemacht

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln hat den Betreiber des Nürburgring-Forums so verunsichert, dass er selbiges vom Netz genommen hat.

Die Rhein-Zeitung schreibt:

Dabei geht es um einen Zeitungsartikel, der in der Eifel-Zeitung erschienen war und der in dem Forum im Originalwortlaut zitiert worden war. Inhaltlich ging es darin um das Firmengeflecht rund um den Nürburgring.

Update:

11. Februar 2011

„Last Exit Volksdorf“ von Tina Uebel wird zensiert

Ausgerechnet dem Beck-Verlag, dem mit Abstand größten Verleger juristischer Bücher, droht juristisches Ungemach: Die Autorin Tina Uebel hat sich wohl bei ihrem Roman „Last Exit Volksdorf“ ein bisschen zu sehr an der Realität orientiert, denn eine Person hat sich wiederkerkannt. Die Handlung des Romans spielt übrigens in Hamburg. Da haben sie es ja nicht weit zum Sievekingplatz … ;-)

NPD-Mails geleakt

Nachdem sie bei WikiLeaks ewig in der Pipline fest hingen und nicht bearbeitet wurden, haben die unbekannten Leaker die über 60.000 mitgeschnorchelten Emails der NPD-Leute nun diversen Medien zugespielt.

Eine ähnliche Aktion hatte WikiLeaks vor Jahren in England durchgeführt. Erstaunlicherweise beschwerten sich die NPD-Leute nicht, sondern waren im Gegenteil froh, dass ihnen mal jemand zuhörte …

UPDATE: Das Landgericht Hamburg hatte bereits 2008 dem SPIEGEL das Zitieren aus NPD-Mails per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, die jedoch keinen Bestand hatte.

7. Februar 2011

Maschmeyer reloaded – Judges Cut!

Der NDR macht sich über Maschis Zensurwünsche lustig: Nachdem das Landgericht Berlin Bildaufnahmen am Schluss kassierte und auch das Landgericht Köln lästig wurde, haben die Nordlichter den „Drückerkönig“ nach den Schnittwünschen des möglichen „Stalkingopfers“ Maschmeyer neu geschnitten. Wieder ein schöner Anlass für Panorama, den Streisandstreuer anzuwerfen …! ;-)

Auch das ZDF präsentierte sich solidarisch, und brachte den obigen Frontal-Beitrag.