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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. September 2011

Blogger-feindlicher Zensurversuch im Untersuchungsausschuss zur Hessischen Steuerfahndungsaffäre abgewehrt

Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch „psychologische Gutachten“ kaltgestellt werden sollten.

Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine „Übertragung“ hielt.

Die Frankfurter Rundschau berichtet:

Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit „Maßnahmen“. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.

Die Zensoren kniffen. „Passiver Widerstand“ nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.

Zwischenzeitlich hatte mich Guido per E-Mail um meine Rechtsauffassung gebeten und diese mit „ist erlaubt“ wiedergegeben. Jein. Die Frage ist gerichtlich meines  Wissens noch nicht geklärt, jedoch sprechen die besseren Argumente dafür.

Jugend forscht: Ich selbst wurde mal in der Hamburger Pressekammer auf mein lautes Hacken auf die Tatstatur angesprochen, wobei der Vorsitzende wissen wollte, was ich denn da tippe. Meine Antwort, dass ich gerade eine Satire über die vorangegangene Verhandlung über „Ballacks Karriereende“ schreibe, stellte, den Vorsitzenden zufrieden. Auch gegen Twittern aus dem Gerichtssaal hat er nie etwas gesagt.

UPDATE: Der Hessische Rundfunk berichtet.

11. September 2011

DER SPIEGEL begeht Leichenschändung

„Das größte Hindernis bei den Ermittlungen gegen islamistische Terroristen waren die Interessen der US-Ölkonzerne und die Rolle Saudi-Arabiens.“

urteilte der FBI-Mann John O’Neill und kündigte nach 30 Dienstjahren schließlich Mitte 2001 seinen Job. Man hatte ihn bei der Jagd nach einem Mitglied einer saudischen Industriellen Familie behindert, einem gewissen Osama bin Laden. O’Neill hatte ihn im Verdacht, etwas mit dem Anschlag auf die USS Cole im Jemen zu tun zu haben. Die US-Botschafterin hatte die Einreise des FBI-Fahnders in den Jemen sabotiert. FBI-intern lief eine Kampagne gegen den unbequemen Ermittler, der seine Arbeit ernst nahm.

O’Neill heuerte im August 2001 als Sicherheitschef des World Trade Centers an, wo es 1993 einen dubiosen Bombenanschlag gegeben hatte. An einem seiner ersten Arbeitstage vor Ort flogen zwei Flugzeuge in die Towers 1 und 2. O’Neills Leiche wurde am 22. September in den Trümmern gefunden.

Das Infotainmentmagazin DER SPIEGEL unterschlägt O’Neills politisch sabotierten Kampf gegen den militanten saudischen Millionär auf seiner diese Woche beigelegten DVD zu 9/11. Dem SPIEGEL fiel zu O’Neill stattdessen nichts Besseres ein, als ihn zum Sicherheitsrisiko auszurufen, weil er seiner Frau femdgegangen sei, was ohne journalistischen Mehrwert breit ausgewalzt wurde.

Wie kommt DER SPIEGEL eigentlich zu der Vermessenheit, die Boulevard-Zeitung BILD zur brandmarken?

2. September 2011

Siegfried Kauder fordert Pressestrafrecht

Für einen Medienkritiker bietet sich im Blätterwald derzeit reichlich dankbares Anschauungsmaterial. Wenn ich mir die Berichterstattung etwa von SPIEGEL ONLINE zu WikiLeaks diese Woche ansehe, dann muss ich einräumen, dass man der BILD-Zeitung viel Unrecht getan hat …

Den aktuellen Daten-SUPER-GAU hat nun Siegfried Kauder zum Anlass dafür genommen, die Strafen für Geheimnisverrat zu verschärfen und distanziert sich insbesondere vom gegenteiligen FDP-Vorschlag, Journalisten rechtlich besser zu schützen.

Nach seinem Willen soll künftig „für klassische Medien wie für Internet-Plattformen jede Veröffentlichung tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann“. In derart schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen.

schreibt NTV unter Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.

Im Klartext bedeutet dies, dass inländische Medien also nicht mehr über Dinge berichten dürfen, die man im Ausland und insbesondere durch die vom Internet geschaffene Daten-Globalisierung damit überall nachlesen kann. Hat der gute Mann eigentlich noch immer nichts verstanden?

Nicht, dass ich falsch zitiert werde: Ich halte überhaupt nichts davon, durch Leaks und bodenlose Schlamperei Menschenleben zu gefährden, insbesondere müssen in den Cables aufgeführte Informanten nicht notwendig Verräter gewesen sein, welche wissend oder gar freiwillig ein Risiko eingegangen sind. Aber die Mittel des Strafrechts gegen die Presse sind diesbezüglich jedoch offensichtlich untauglich, insbesondere in einer Informationsgesellschaft, in der schädliche Informationen so oder so fließen.

Herr Kauder, wo ist denn Ihrer Meinung nach die inhaltliche Grenze für das Gefährden von Menschenleben? Wenn ein US-Präsident zum Hass gegen arabische Völker aufstachelt und Kriegslügen verbreitet, die zum Tod von Hundertausenden Menschen führen, darf darüber nicht, auch nicht kritisch berichtet werden? Was Sie da fordern, ist auf der juristischen Ebene nicht ansatzweise praktikabel. Jegliches Gesetzeswerk dürfte am im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz scheitern.

31. August 2011

Dialog mit dem geheimnisvollen „Architekt“

Einen originellen Reality-Hack leistete dieser Tage ein Spaßvogel, der sich als der „Architekt“ ausgab, also jenen anonymen Programmierer, der für WikiLeaks das Submissionsystem gezimmert hatte, das nach dem Ausbau dort bei OpenLeaks weiterlebt.

Der als ex_wl_arch posierende Störfunker hatte selbst „Enthüllungen“ angekündigt und „wollte OpenLeaks verlassen“. Etliche Publikationen gingen dem Pseudo-Architekten auf den Leim; selbst bekannte Hacker maßen nichts weniger als einem anonymen Twitter-Account Nachrichtenwert bei.

Der echte Architekt löste das Problem nach Art eines Hackers: Er fügte in den Code von OpenLeaks eine Botschaft ein, die dadurch nur von ihm stammen konnte, empfahl, nicht allem in der Presse und bei Twitter zu glauben und stellte darin dem Hochstapler Fragen, welche nur der echte Architekt hätte beantworten können.

Der Spaßvogel gab sich daraufhin geschlagen.

29. August 2011

Hamburger Pressekammer verhandelt um 7.00 Uhr morgens!

Jeden Freitag eröffnet die Pressekammer die wöchentliche Sitzung um 9.55 Uhr mit den Verkündungen, ab 10.00 Uhr beginnen die Termine. Bereits vor einiger Zeit war auf der Terminrolle mal ein Termin aufgetaucht, der ca. eine Stunde früher begann. Einem gewissen Gerichtsreporter kam der Verdacht, man versuche, seine Berichterstattung zu umgehen. Da der Mann jedoch Frühaufsteher ist, erspähte er diesen ungewöhnlichen Termin rechtzeitig, um die Ereignisse in der ihm eigenen Art zu würdigen.

Vergangenen Freitag jedoch rieben sich die Kollegen, welche die Terminrolle sahen, die Augen, fragten sogar ungläubig den Vorsitzenden nach einem Druckfehler. So waren dort tatsächlich zwei Sachen eines Klägers um 7.00 Uhr morgens angesetzt worden – eine Zeit, in der allenfalls Reinigungs- und Verwaltungspersonal die Flure des Landgerichts Hamburg bevölkert.

Wie Nachforschungen ergaben, war dieser Termin keineswegs kurzfristig eingeschoben worden, sondern stand über eine Woche fest. Er war allerdings sehr kurzfristig dann doch ausgefallen und ist auf November verschoben worden. Sollte es sich tatsächlich um ein Manöver gehandelt haben, um den Gerichtsblogger auszubremsen, so wäre dies untauglich: Der Mann ist ehemaliger Bergsteiger und hatte einmal die erste Polarexpedition der DDR vorbereitet. Wer seinen Kampfgeist brechen will, muss noch früher aufstehen… ;-)

28. August 2011

Lehmann ./. Wiese

Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte seinen Kollegen wissen lassen:

„Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! Was soll ich da bitte machen? Geh ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht, warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn!“

Der Betroffene wollte hierfür 20.000,- Euro sehen. Nach Ansicht des Landgerichts Münchens fielen die Äußerungen unter die Meinungsfreiheit. Im Milieu des Profifußballs seien Schimpfwörter und die Austragung von Konflikten zwischen Sportlern über die Medien an der Tagesordnung.

Die Kommentare von Juraexamen.info, die Examenskandidaten helfen sollen, möchte ich so jedoch nicht stehen lassen:

„Schmerzensgeld“

Schon die – auch von Juris(!) verwendete – Terminologie „Schmerzensgeld“ ist unsauber. Gemeint ist der Anspruch auf „Geldentschädigung“, der dogmatisch etwas anderes als Schmerzensgeld ist.

„Absolute Person der Zeitgeschichte“

Die Rechtsfigur der „absoluten“ Person der Zeitgeschichte ist selbst Rechtsgeschichte. Sie war lange von der Rechtsprechung geprägt worden, seit etlichen Jahren jedoch kommt es statt auf Personen auf „zeitgeschichtliche Ereignisse“ und „Berichtsinteresse der Öffentlichkeit“ diesbezüglich an. Promis ziehen solche Situationen zwar öfters an, bleiben aber Rechtssubjekte wie Du und ich.

„Meinungsfreiheit“

Hätte vorliegend nicht das Landgericht München, sondern das in Hamburg geurteilt, so hätten die Chancen gut gestanden, dass die Äußerung als Schmähung angesehen und verboten worden wäre.

Cash

Es entsteht der Eindruck, Lehmann hätte bei einer Bewertung der Äußerung als rechtswidrig Geld bekommen. Er hätte jedoch auch in Hamburg nur eine Unterlassung durchsetzen können. Der Anspruch auf Geldentschädigung hingegen wird nur ganz ausnahmsweise bei besonders schweren Verfehlungen gewährt. Die praktisch bedeutendste Fallgruppe sind Äußerungen im Bezug auf die Sexualität des Betroffenen. Auch bei Berichten über Krankheiten, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Der „Platzverweis“ Richtung Muppet-Show nebst Therapie-Empfehlung reicht im genannten Zusammenhang nicht aus.

Die Klage war in dem Moment verloren, als sie eingereicht wurde. Vielleicht wird Lehmann langfristig Olli Kahn beerben, einen der eifrigsten Kläger in der Hamburger Pressekammer. (Dort sind übrigens die Fußballernamen „Link(e)“ und „Wiese“ nicht unbekannt … ;-) )

 

25. August 2011

Rechtsweg und Klagegegner bei hoheitlichen Dummschwätzern

Das gestern bekannt gewordene Urteil gegen den Regensburger Affenprediger gibt Anlass, auf ein in der medienrechtlichen Fachliteratur kaum beleuchtetes Problem bei Äußerungen von Gestalten hinzuweisen, die auch irgendwie hoheitlich handeln. Welcher Rechtsweg ist einschlägig und wer genau ist Beklagter?

Der Kläger im vorliegenden Fall war nämlich in genau diese Falle getappt und mit seiner ersten Attacke in dieser Sache gegen den scheinheiligen Regensburger Bischof zunächst gescheitert. Seine Heiligkeit hatten nämlich nicht privat klöngeschnackt, sondern öffentlich-rechtlich gepredigt, denn bei Kirchens fühlt man sich als Teil der Verwaltung der irdischen Schafherde. Daher wurde der am Landgericht anhängig gemachte Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen.

Die Rechtswegfrage ist bei Äußerungen von Beamten, Beliehenen und Klerikern, die nun mal „auch“ hoheitlich handeln, eine ziemlich komplizierte Sache, die meiner Erfahrung nach auch Richter überfordert. Bei Beamten und Konsorten kommt es regelmäßig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, in welcher Eigenschaft sie überhaupt oder auch gehandelt haben, etwa wenn sich ein Innungsmeister öffentlich äußert, der auch ein Amt bei der IHK hat. Wie, wenn die Tat nur bei Gelegenheit begangen würde, wie wenn ein Äußerungsexzess vorliegt, der nichts mit der Beamtentätigkeit zu tun hat (Rechtswidrigkeit ist kein Kriterium, denn die ist bei Haftung ohnehin gegeben)? Die Sache wird auch noch dadurch verkompliziert, dass das Staatshaftungsrecht systemwidrig im Privatrecht geregelt ist. Hier gilt es nun die tückische Feinheit zu beachten, dass § 839 BGB zwar grundsätzlich die Schadensersatzhaftung für deliktisches Handeln eines Amtsträgers auf den Staat überleitet – gemeint ist aber eigentlich nur die finanzielle. Der Unterlassungsanspruch aber (Naturalrestitution) kann gegen eine Behörde nicht ohne Weiteres auf dem Privatrechtsweg geltend gemacht werden, auch wenn das BGB den Anschein erweckt. Und wäre das jetzt nicht auch noch kompliziert genug, können Unterlassungsansprüche gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie TV-Sender jedoch sehr wohl an den Zivilgerichten (und praktisch nur da) eingeklagt werden.

Der Regensburger Pfaffe jedenfalls war professionell vertreten und lehrte den Kritiker das Beten, indem er ihn zivilrechtlich auflaufen ließ. Doch mit dem Rechtswegwechsel im laufenden Gefecht stellte sich das mit der falsch erhobenen Klage einhergehende Folgeproblem:

Beklagt hatte der Kritiker zunächst den Bischof. Der Bischof selber ist aber kein nach § 78 Abs. 1 VwGO taugliches Klageopfer, vielmehr hätte die Körperschaft verklagt werden müssen, was der Kläger dann am VG folgerichtig mit seiner Erweiterung auf die Dözese getan hatte. Hier scheiterte er jedoch wegen der interessanten Annahme des Bayrischen Verwaltungsgerichts Regensburg, es fehle an einer Wiederholungsgefahr. Die Maßstäbe des Wettbewerbsrechts, wo regelmäßig die Erstbegehung zur Begründung der Annahme einer Wiederholungsgefahr ausreichen, seien nicht übertragbar. (Kenner des Hanseatischen Persönlichkeitsrechts benötigen in diesem Moment einen Defibrillator.)

Dem Ehranspruch sei zwischenzeitlich wenigstens durch Korrektur auf der kirchlichen Homepage Genüge getan worden, meinte der vom Kläger daraufhin angerufene Bayrische Verwaltungsgerichtshof. Jedoch wollten die Münchner dem Kritiker wenigstens die Kosten für seine Abmahnung zusprechen. Das aber passte dem Bischof nicht, und der Geistliche bemühte die Kollekte zum Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Hochwürden wollten Brief und Siegel für seine Rechtsauffassung haben, Religionsfreiheit sei mit Narrenfreiheit gleichzusetzen.

Doch die Verwaltungsrichter riefen sich möglicherweise jenes Relief im Bremer Rathaus in Erinnerung, in welchem einem dort unerwünschten Bischof der Hirtenstab in den Allerwertesten gerammt wird, und steckten dem Regensburger Kollegen dessen Revision an gleiche Stelle.

Zum gestrigen Urteil steht in der Süddeutschen:

Während Schmidt-Salomon die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Rechtsstaat“ feiert, teilt die Diözese mit, sie bedauere und prüfe die Zurückweisung. Womöglich wird Müller weiterklagen – bis zum jüngsten Gericht.

Offenbar glauben die Kleriker, sie hätten die Macht, ein Urteil „zurückzuweisen“. Seine Heiligkeit haben noch immer nicht verstanden.

24. August 2011

Der Affe im Oberpfaffe

Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.

Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser

legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.

Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.

Wie tragisch war das Löschen der WikiLeaks-Dateien wirklich?

Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit Verwünschungen, weil Daniel Domscheit-Berg (DDB) und die anonymen OpenLeaks-Leute das im Submissionsystem damals festgeklemmte Material gelöscht haben.

Auch mir behagt der Gedanke nicht, dass hierdurch der Welt wichtige und ggf. unwiederbringliche Informationen verloren gegangen sein könnten oder gar Whistleblower vergeblich Lebensgefahr eingegangen wären. Aber ist es wirklich so dramatisch?

Im Februar hat DDB auf der oben im Video verlinkten Pressekonferenz vom Februar 2011 bekannt gegeben, dass das fragliche Material nur einen Bruchteil der von WikiLeaks veröffentlichten Datenmenge ausmacht, vermutlich über 3.000 Dateien. Alleine am heutigen Tag veröffentlicht WikiLeaks 35.000 Cables, also 10 x mehr Dateien. (Ich füge hinzu, dass ein Großteil der bisherigen WL-Veröffentlichungen ungehört verpufft ist und damit publizistisch verschenkt wurde – ein leider ungleich größerer Skandal.)

Ein Großteil der Einsendungen, wenn auch nicht alles, kann erneut eingesandt werden, ggf. im großen braunen Umschlag per Schneckenpost oder übers Internetcafé. Und dann wissen die Whistleblower hoffentlich, welche Risiken sie eingehen und wem sie das Material tatsächlich anvertrauen.

Bislang sieht es nicht danach aus, als wäre da wirklich ein großer Wurf verloren gegangen: Z.B. die Veröffentlichung von 60.000 E-Mails der NPD wäre von fragwürdigem Nutzen, zumal auch für NPD-Parteigänger das Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsrechte gelten, ob wir diese Leute jetzt mögen oder nicht. Die Veröffentlichung privater E-Mails wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Hacker-Ethik etwa des CCC gewesen. Den Leak bzgl. der Bank of America hatte Assange schon 2009 angekündigt, damit also bevor es das Submissionsystem gab, weshalb sehr zweifelhaft ist, ob das angebliche Material wirklich in diesen „gestohlenen“ Daten enthalten war.

Interessant ist ferner, dass Assange sich drei Wochen lang im September 2010 nicht um das Angebot zur Rückgabe gekümmert hatte, fünf Monate später dann aber, als „Inside WikiLeaks“ erschien, diese Dateien angeblich so wichtig wurden, dass öffentlich Krawall geschlagen wurde. Nachdem die Rückgabe von der Gewährleistung der Sicherheit der Whistleblower abhängig gemacht wurde, scheint es außer trotzigen Forderungen kein überzeugendes Angebot gegeben zu haben. Im Gegenteil haben die Assange-Advokaten alles getan, um Öl ins Feuer zu kippen, das daraufhin nun endgültig „gelöscht“ wurde.

DDB berichtet, einige Einsender hätten sich bei ihm sogar gemeldet und ihren einstigen Willen zur Veröffentlichung zurückgezogen. Mit Blick auf Bradley Mannings Schicksal und zwei vor Jahren in Afrika getötete WikiLeaks-Informanten wäre dies mehr als nachvollziehbar. Die Whistleblower, mit denen ich zu tun hatte, sind übrigens keine sonderlich glücklichen Leute, nebenbei bemerkt. WikiLeaks hatte sich den Whistleblowern gegenüber als personalstarke Gruppe inszeniert, bestand aber praktisch nur aus zwei zur Auswertung relevanten Personen, die beide mit der Masse der Einsendungen sowie in journalistischer Kompetenz überfordert waren. Was die neuen Mitarbeiter von WikiLeaks betrifft, so befinden sich hierunter auch u.a. fragwürdige Figuren wie dieser hier, denen ich jedenfalls meine Sicherheit definitiv nicht anvertrauen würde.

Gegenüber Heise sagte DDB nun:

„Ich übergebe keine Daten an Menschen, die nun mehrfach unter Beweis gestellt haben, dass sie solche Daten nicht sauber handhaben können“, erklärte der Aktivist. „Solche Fehler dürfen nicht passieren. Es scheint, als würden alle nur ihre eigene Agenda verfolgen in der Sache – niemand aber die Interessen der Quellen. Solchen Leuten vertraue ich auch nicht noch weiteres Material an, das Menschen in Schwierigkeiten bringen könnte. Da bin ich lieber der Buhmann für alle.“

Wer lieber heroisch bei den Heißspornen als bei den Buhmännern sein will, meinetwegen. Was den Whistleblowern damit geholfen sein könnte, das Projekt OpenLeaks zu dämonisieren oder PR-technisch zu sabotieren, vermag ich nicht zu erkennen. Forken wäre eine konstruktivere Maßnahme gewesen, wie es Gnome-Erfinder Seif Lotfy ankündigt.

Noch kurz ein Wort zu der von Assange ausgegebenen Verschwörungstheorie, die CIA hätte DDBs heutige Frau geschickt, um WikiLeaks zu unterwandern: Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte die CIA zweifellos darauf bestanden, WikiLeaks solange wie möglich aus der Nähe zu beobachten oder dazu aufgefordert, die Verbreitung der Cables zu sabotieren. Im Gegenteil hatten DDB & Co. WikiLeaks jedoch verlassen. Die für seine Klientel attraktive Story mit Sex-Agentinnen hatte Assange bereits bei den Schwedinnen aufgetischt – da mag es zwar bei der Strafverfolgung Druck aus Washington gegeben haben, aber es sieht nicht danach aus, als hätten die Schwedinnen Assange auf Geheiß der CIA missbraucht. Was für ein Shice …

Hier ist übrigens die „CIA-Agentin“ (die dann die Netteste wäre, die ich kennengelernt habe):

21. August 2011

Die Zensur-Schlacht um Citizen Kane

Heute vor 70 Jahren hatte einer der in jeder Hinsicht bemerkenswertesten Filme aller Zeiten Premiere. Das Universalgenie Orson Welles, das eine Blitzkarriere vom Zauberkünstler zum Theater- und Radiomann hingelegt hatte und seiner Zeit um Jahrzehnte voraus gewesen war, legte sich in seinem ersten Kinofilm mit dem reichsten Mann der Welt an: William Randolph Hearst, Eigentümer von Zeitungsverlagen und Radioketten und Großgrundbesitzer, der Präsidenten kontrollierte und dies auch selbst werden wollte.

Hearsts Blätter schrieben 1898 den Spanisch-Amerikanischen Krieg herbei. Eine wegen Mordeverdachts inhaftierte junge Frau ließ er zur Freieitskämpferin („Blume von Kuba“) stilisieren, stellte Mexikaner als arbeitsscheue Schmarotzer da und benutzte den bis heute mysteriösen Anschlag auf das US-Kriegsschiff Maine im Hafen von Havanna, damals spanischer Kolonie, um dies als terroristisches Attentat der Spanier hinzustellen. Seinem Graphiker, der vergeblich auf den Kriegsausbruch gewartet hatte, soll er zuvor telegraphiert haben: „Besorge du die Bilder, ich besorge den Krieg“. Hearst führte sogar eigenmächtig mit Spanien die Friedensverhandlungen. Nachdem er 1904 dazu aufgefordert hatte, Präsident McKinley zu erschießen, tat dies 1904 jemand.

Ende der 30er begann Orson Welles, ebenfalls ein begabter Medienmanipulator, ein Pseudo-Biopic über Hearst zu drehen. Er kalkulierte bereits den PR-Effekt ein, falls Hearst gerichtlich gegen seinen Film vorgehen würde. Hearst versuchte, die Produktion zu behindern, ließ die Darsteller bedrohen, warf den Hollywood-Studios mangelnden Patriotismus vor und wollte die Negative kaufen, um sie zu verbrennen. Nach Hearsts Kriegserklärung wollten wollten die Studio-Bosse das Werk einstampfen, weil sie umn ernbsthafte Konsequenzen für die Filmindustrie fürchteten. Doch Welles erinnerte in einer Krisensitzung an das uramerikanische Recht auf Meinungsfreiheit, dessen Missachtung sich die Studio-Bosse nicht öffentlich vorhalten lassen wollten.

Hearst sabotierte die Verbreitung des Films, in dem er sich weigerte, künftig Anzeigen von Kinos zu drucken, welche den Film zeigen. In New York musste das Studio RKO eigens ein Kino improvisieren. Die Hearst-Presse ignorierte den Film. Bei der Oscar-Verleihung, bei welcher der Film für neun Oscars nominiert war, schickte Hearst bezahlte Buhrufer. Zwar vermochte Hearst sein Zensurziel nicht zu erreichen, doch auf einen weiteren Film ließen sich die Hollywood-Studios nicht mehr ein. Von dem finanziellen Rückschlag konnte sich Welles nie erholen, musste nach Europa ausweichen und verbrachte beinahe mehr Zeit im Gerichtssaal als im Studio.

Die oben verlinkte Doku „The Battle Over Citizen Kane“ von Michael Epstein und Thomas Lennon wurde Oscar-nominiert und hat in meinem Regal mit medienkritischer Literatur einen Ehrenplatz.