10. Januar 2017
Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des OLG Hamburg aufgehoben, mit denen die oberpeinlichen ZEIT-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner dem ZDF angeblich getätigte Äußerungen in der Satire-Sendung „Die Anstalt“ verbieten ließen. Hier die Pressemitteilung des BGH:
Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Urteile vom 10. Januar 2017- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15
Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung „DIE ZEIT“. Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend. Die Beklagte strahlte am 29. April 2014 das Satireformat „Die Anstalt“ aus. Gegenstand der Sendung war ein Dialog zwischen zwei Kabarettisten, in dem es um die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten bei dem Thema Sicherheitspolitik ging. Die Kläger sind der Auffassung, im Rahmen dieses Dialogs sei die unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt worden, sie seien Mitglieder, Vorstände oder Beiräte in acht bzw. drei Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist darüber hinaus der Auffassung, es sei der Wahrheit zuwider behauptet worden, er habe an der Vorbereitung der Rede des Bundespräsidenten vor der Münchener Sicherheitskonferenz im Januar 2014, über die er später als Journalist wohlwollend berichtet hat, mitgewirkt.
Das Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Äußerungen verurteilt. Die vom Senat zugelassenen Revisionen haben zur Aufhebung der Berufungsurteile und zur Abweisung der Klagen geführt, weil das Berufungsgericht den angegriffenen Äußerungen einen unzutreffenden Sinngehalt entnommen hat. Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts haben die Kabarettisten die oben genannten Aussagen nicht getätigt, so dass sie nicht verboten werden können. Zur Erfassung des Aussagegehalts muss eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag ist in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt. Dies zugrunde gelegt lässt sich dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen. Diese Aussage ist zutreffend.
Vorinstanzen:
LG Hamburg – Entscheidungen vom 21. November 2014 – 324 O 443/14 und 324 O 448/14
Hanseatisches OLG – Entscheidungen vom 8. September 2015 – 7 U 121/14 und 7 U 120/14
Karlsruhe, den 10. Januar 2017
Mit dem Einzug in die Hall of Shame des BGH schließen Joffe und Bittner zu Prozesshansel Melmut Markwort auf. Dieser galt bislang als einziger prominenter Journalist, der sich nicht dafür zu schade war, Kollegen oder Kabarettisten zu verklagen. Zwischen den Zeilen hat der BGH übrigens auch signalisiert, wie er in Sachen Böhmermann entscheiden wird.

admin •

17:43 •
Abmahnung,
Allgemein,
BGH,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (3)
29. Dezember 2016
Vor zwei Jahren freuten wir uns über den Silvesterknaller für Dirk Vorderstraße.
Ich hatte über einen (wie stets) gescheiterten Antrag auf Erlass einer einsteiligen Verfügung des Landgerichts Berlin gegen einen Mandanten berichtet, der ihn einen „Abzocker“ schalt. Dabei hatte ich nicht darauf hingewiesen, dass die Abweisung noch nicht endgültig war. Tatsächlich nämlich hatte Herr Vorderstraße inzwischen Beschwerde erhoben.
Um mir hieraus einen Strick zu drehen, beantragte er gegen meine Berichterstattung den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung, eigenartigerweise am Landgericht Frankfurt am Main. Auch dieser wurde abgelehnt, woraufhin Herr Vorderstraße dort ebenfalls Beschwerde erhob. In der Zwischenzeit aber hatte das Berliner Kammergericht den ursprünglichen Antrag endgültig abgelehnt, so dass sich das Begehren für das Frankfurter Verfahren erledigt hatte. Da Herr Vorderstraße nicht einlenkte, verlor er auch dort.
Nun kam Herr Vorderstraßens Rechtsanwalt Herr Arno Lampmann von Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum auf die spannende Idee, mir dennoch eine Kostennote zu schicken. Denn da seiner Ansicht nach der Unterlassungsantrag gegen mich zumindest vorübergehend begründet gewesen sei, müsse ich seinem Mandanten zumindest die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erstatten.
Schon weil mich der Kollege nicht einmal abgemahnt hatte, sondern gleich die Gerichte bemühte, fand ich das seltsam. Die Anerkennung eines Abmahnhonorars ohne Abmahnung hätte zweifellos den Markt der Rechtsberatung belebt …
Noch am gleichen Tag schickte ich daher eine negative Feststellungsklage an das Amtsgericht Münster dahingehend, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe. Herr Vorderstraße reichte umgekehrt eine Leistungsklage am Amtsgericht Frankfurt ein, in welcher er seinen „Anspruch“ einklagte. Dort scheiterte er auch in der zweiten Instanz sowie in Münster, so dass ihn allein dieser Spaß mit dem begehrten Anwaltshonorar insgesamt über 3.000,- € gekostet haben dürfte.
Da Herr Vorderstraße (Hamm) unbedingt den fliegenden Gerichtsstand bemühen wollte und auf dem willkürlichen Gerichtsort Frankfurt bestand, leistete ich mir – mit Ansage – eine Zugfahrt 1. Klasse. Der gegnerische Kollege hatte nichts Besseres zu tun, als mir diesen Anspruch mit großem Eifer streitig zu machen. Geholfen hat es nicht. ;)
Ach ja: Herr Vorderstraße kann natürlich noch versuchen, in irgendeiner Weise gegen den Kostenfestsetzungsbescheid vorzugehen.
6. Dezember 2016
Da ich im Gegensatz zur digitalen Berliner Bohème ein hart arbeitender Mittelständler mit einem vollen Schreibtisch bin, konnte ich mir gestern zeitlich nur eines von zwei möglichen Events leisten. Ich hatte die Wahl zwischen einer politischen Live-Veranstaltung und einem satirisch-grotesken Event via Stream.
Ich entschied mich für die politische Veranstaltung und wohnte hier in Köln-Ehrenfeld der in einem Kino abgehaltenen Präsentation der neuen Somuncu-DVD sowie der Kürung von Serdar Somuncu als Kanzlerkandidat der PARTEI durch Martin Sonneborn himself bei. Somuncu demonstriert mit seinem genialen Programm auf wundervolle Weise, wie man man souverän mit Meinungsfreiheit und Hatespeech umgeht. Der Mann versteht es sogar, mit Fäkalhumor eine Katharsis auszulösen. Sowohl Sonneborn wie auch Somuncu sind erklärte Streiter für Meinungsfreiheit.
Nur indirekt auf Twitter folgte ich der Comedy, die sich in Berlin und Brüssel(?) abspielte. Da sollte im Auftrag der ZEIT-Stiftung der Spezialdemokrat und wohl Kanzlerkandidat Martin Schulz mit Internet-Kompetenz gesegnet werden. Dazu trommelte die finanziell potente ZEIT-Stiftung mehr oder weniger prominente Namensinhaber zusammen, die angeblich 14 Monate lang feierten, bis sie dann eine seltsame digitale Charta ausschieden, die Oettinger wahrscheinlich auch nicht schwächer hingekriegt hätte.
Angeblich sei um jedes Wort gerungen worden. Inzwischen hatte sich jedoch herumgesprochen, dass der Kaiser nackt ist. Ich verweise mal auf die Analyse von Dr. Malte Engeler: Unstable – Digital-Charta fehlt ihr Datenschutz-Fundament. Nachdem Politiker seit zwanzig Jahren mit den diversesten Vorwänden das Internet zensieren wollen, soll es diesmal Hatespeech sein, um eine „Verhinderung“ unerwünschter Inhalte zu liefern. Wie in der Türkei, China, Ungarn, Putin-Russland, teilweise Obama-USA. Sehr schön!
Normalerweise würden jetzt die üblichen Verdächtigen Alarm schlagen. Die hatte die reiche ZEIT-Stiftung aber geschickt nahezu alle zur Party eingeladen. Und so präsentierte man uns „27 Prominente“, die ein Grundgesetz für die digitale Welt entwickelt haben. Man habe nicht auf Expertise, sondern auf Diversität gesetzt.
Wenn ich ein neues Flugzeug entwickle, Gehirnchirugie revolutionieren will oder EU-Verfassungsrecht, denn werde ich künftig auch 27 Prominente engagieren. Am besten noch solche, die Gender-Sternchen für einen Ausweis an Urteilsvermögen halten. So wird’s gemacht! Expertentum ist überbewertet!
Die PR-Strategie scheint aufzugehen: Kritik gab es fast nur aus dem Internet. Also Trolle. Verschwörungstehoretiker. Neidischer Plebs. Die Edelfedern der Medien werden der ZEIT nicht reingrätschen. Und so astroturfte man und frau dem lieben Herrn Schulz Internetkompetenz. Alles töfte.
Nach einem Wochenende Shitstorm wurde nun die Charta der EU als „Beta-Version“ überreicht. Halb so wild: Ähnliche Vorstöße gibt es zweimal im Jahr. Hal Faber etwa rief die Online Magna Charta von 1997 in Erinnerung. Der Zensur-Quatsch würde so oder so am Bundesverfassungsgericht scheitern. Wahlkampfgeschwätz halt.
Mir egal. Ich mache nur noch für die PARTEI Wahlkampf. Mit unserem Kanzlerkandidat bin ich zufrieden. Ihr könnt ruhig dem Schulz die Schuhe blank putzen. Wird sowieso Merkel.
2. Dezember 2016
Diese Woche hat eine neu formierte Pressure Group eine Digitale Charta postuliert und dabei um staatliche Zensur gebeten. Das deutsche Internet soll also ein Orwellraum werden. Als Hebel gilt diesmal „Hatespeech“. Obwohl Internetsperren und -Filter das zentralste Kernthema der Piraten sind, serviert auch noch von der ZEIT (Urheberrechtsdebatte …), schweigen die Piratenkapitäne in Schönheit.
OK. Kenntnis genommen. Mit Auslaufen meines nunmehr siebten Jahres in der Piratenpartei mustere ich nun ab.
Zumindest meine politischen Primärziele wie die Verhinderung von Netzsperren, ACTA und TTIP sowie Schrumpfung der GEMA sind fürs erste erreicht. Das Internet ist mit einiger Verspätung im Bundestag angekommen. Dafür und für manch anderes hat es sich gelohnt, ich werde große Momente und tolle Menschen in Erinnerung behalten.
Der 2009 durchgestartete Hack des politischen Systems ist jedoch schon lange vorbei. Die nicht mehr für wichtige Wahlen gesetzten Piraten bieten keinen politischen Hebel mehr für Themen wie Überwachung und Urheberrecht. Für andere Piratenthemen wie Transparenzbigotterie, messianische BGE-Romantik und weltfremde Basisdemokratie fehlt mir ohnehin die ideologische Begabung. Auch die 5%-Hürde zur Vermeidung von Extremisten jeglicher Couleur im Parlament habe ich entgegen der Parteilinie stets für sinnvoll gehalten.
Es war für mich stets eine Frage der Loyalität, die Piratenfahne, die seit 2012 nicht mehr so recht flattert, auch in schlechten Zeiten hochzuhalten. Ein Selbstzweck sollte eine Partei jedoch nicht sein. Viele Chancen wurden verspielt. Von der Piratenfraktion im NRW-Landtag, die den Parlamentsbetrieb des Establishments hätte trollen sollen, ist spätestens seit der gedeckten Düngel-Peinlichkeit nicht mehr viel zu erwarten. Die Chance auf Rückbesinnung auf die Kernthemen, die sich 2014 in Halle auftat, wurde vertan. Mangels eigenem Profil ließen sich die Piraten bei der Berlinwahl sogar von Satireparteien überholen.
Die befremdliche Rangelei um die Listenplätze für die aussichtslosen Wahlen in 2017 und die von mir im Parteischiedsgericht bezeugte anhaltende Selbstbeschäftigung mit hausgemachten Machtspielchen nehme ich schulterzuckend zur Kenntnis. Unerträglich ist es für mich allerdings, wie der damalige NRW-Landesvorsitzende und nun Bundesvorsitzende letztes Jahr das fundamentale Kernthema Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit missachtete und sich von den „Antideutschen“ zur Hexenjagd einspannen ließ, so dass sogar die Junge Union grundrechtliche Nachhilfe zur Freiheit der Wissenschaft erteilen musste.
Während die Piratenparteimedien praktisch gar keine Reichweite mehr haben, ist es Privatleuten mit vergleichsweise geringem Aufwand gelungen, im Internet alternative Medienkanäle zu etablieren. Diese erreichen politisch interessierte Menschen, von denen viele früher den Piraten zugeneigt waren, ohne den Umweg konventioneller Medien – denen die Piraten in unrealistischer Hoffnung auf alte Zeiten hinterherhecheln. Die Serie an verpassten Chancen und Unprofessionalität ließe sich beliebig fortsetzen. Aber „Piraten“, die nicht gegen Zensur kämpfen, kann ich beim besten Willen nicht mehr unterstützen. Nichts für ungut.
Die parlamentarische Konkurrenz war 2009 und 2012 unser Weg, um den internetfernen Parteien unsere Inhalte zu induzieren. Das haben wir zum Teil erreicht. Wer in der Politik etwas bewegen will, möge den Ball nun dort weiterspielen. Der politische Hack ist vorbei.
Piraten! Es war mir eine Ehre, mit euch für Bürgerrechte zu kämpfen!
22. November 2016
Am 26.10.2017 werden die letzten noch gesperrten Akten zum Kennedy-Attentat freigegeben, das sich heute zum 53. Mal jährt. Wenn man sich ansieht, welche Akten mit dem JFK Records Act von 1991 noch zurückgehalten werden, kann man sich einen Reim auf den Verdacht der Zugangsberechtigten machen.
Letztes Jahr legte Kennedy-Biograph David Talbot eine Biographie des CIA-Chefs und zugleich Anwalts der rechtsgerichteten Wallstreet-Elite Allen Dulles vor, in der Talbot überzeugend nachzeichnet, wer Kennedy beseitigen wollte und wie Dulles den Staatsstreich politisch abdeckte. Gesperrt sind insbesondere die Reisedokumente des Leiter des CIA-Mordteams William King Harvey, der bereits 1975 der Church-Kommission als Organisator des Attentats in Dallas galt.
Vor ein paar Wochen hatte ich auf TELEPOLIS in einem Dreiteiler Harveys abenteuerlichen Lebenslauf nachgezeichnet:
Teil 1: Der „amerikanische James Bond“ liquidierte nicht nur ausländische Staatschefs
Teil 2: Planung eines Königsmords
Teil 3: Schachmatt
In einem Interview beklagte David Talbot mir gegenüber, dass die Medien auch zum 50. Jahrestag des Attentats weiter schwiegen oder die längst widerlegten Märchen des von Dulles diktierten Warren-Reports wiederkäuten. In Deutschland, wo wir institutionell unabhängige Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist es nicht anders.
Dass das hochverehrte Publikum den konventionellen Medien kein Vertrauen mehr schenkt und sich lieber im Internet belügen lässt, kann niemanden ernstlich verwundern. Würden die Medien ihren Job machen, hätten wir auf dem SPIEGEL-Cover längst eine Collage der Gesichter von mehreren Hundert Kindern, die ein Friedensnobelpreisträger per Drohne massakrieren ließ, mit der Aufforderung: „Stoppt Obama jetzt!“
Ich bin gespannt, ob sich diese selektive „Berichterstattung“ unter einem denkbar unsympathischen Präsident Trump halten lässt. In dessen Amtszeit wird am 26.10.2017 die Freigabe der letzten Kennedy-Akten fallen. Überraschungen sind nicht zu erwarten.
21. November 2016
Dem Berliner Polizeipräsident, den die Piraten seit geraumer Zeit verklagen, ist inzwischen aufgegangen, dass Bruno Kramm das sogenannte „Böhmermann-Gedicht“ rezitieren darf. Ursprünglich hatten die Preußen angenommen, dies sei eine Straftat, weshalb die Demonstration vor der Türkischen Botschaft zunächst mit Zensur beauflagt und dann wegen Verstoßes hiergegen abgebrochen wurde.
Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft in Mainz einen Beleidigungsvorsatz des Satirikers Böhmermann endgültig verneinte, hatte nun auch der von den Piraten verklagte Berliner Polizeipräsident ein spätes Einsehen. Allerdings will er die Verfahrenskosten nicht tragen, da er seinen Fehler vor der Einstellung des Mainzer Ermittlungsverfahrens nicht habe erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich Herr Kramm sogar ausdrücklich und glaubhaft von den ernsthaft problematischen Stellen distanziert hatte, ist das ein eher schwacher Standpunkt.
Außerdem hält der Polizeipräsident die Atemalkoholkontrolle für rechtmäßig, die demonstrativ am Versammlungsleiter Herrn Kramm durchgeführt wurde, was wir als einen willkürlichen Einschüchterungsversuch ansehen. Der Fall bleibt also weiterhin spannend.
12. November 2016
Letzten Mittwoch verriet mir ein Taxifahrer in Dublin, dass er vom Wahlausgang nicht überrascht sei. Er hätte in den letzten Tagen etliche US-Amerikaner gefahren, die ihm über die tatsächliche Stimmung in den USA berichtet hätten.
Die Obama/Clinton/Establishment-berauschte Presse hingegen hat auch in Deutschland in ihrer Echochamber das Wahlergebnis eiskalt und völlig unvorbereitet erwischt. Medienkritiker Stefan Schulz und Medienhacker Tilo Jung haben die kollektive Realitätsverweigerung der Journalisten, die schon bei Brexit und AfD-Wahlerfolgen falsch lagen, in ihrem „Aufwachen“-Podcast schonungslos kommentiert.
Wenn sich Kritik an den USA an Trump fokussiert, scheint solches erlaubt zu sein, während es sonst als „Antiamerikanismus“ abgetan wird. Tatsache aber ist, dass es Obama war, der massenhaft u.a. Kinder mit Drohnen massakrierte, in Libyen Krieg führte und den Krieg der Saudis im Jemen unterstützte, die Entwicklung von ISIS zu verantworten und eine riesige weltweite Schnüffelindustrie aufgefbaut hat, mit der sein Nachfolger nun nahezu jeden auf diesem Planeten erpressen kann.
Gerade einmal eine Woche ist es her, dass unsere Parlamentarier die BND/NSA-Spionage von uns selbst legalisierten.
Noch peinlicher als die Journalisten agierte Außenminister Steinmeier. Der hatte seinen künftigen großen Bruder Trump mal eben „Hassprediger“ genannt, weil ihn sein BND nicht von der Wahrscheinlichkeit eines Trumpsiegs gewarnt hat. Hätte der BND aber wissen können: Einfach mal den Taxifahrer fragen … Oder die Simpsons, die schon 1999 Bescheid wussten.
5. November 2016
Neulich stellte der Journalist von Leijden den von mir häufig kritisierten fliegenden Gerichtsstand im Presserecht in der ZEIT zur Diskussion: Fliegende Richter.
Daraufhin beschwichtigte der Kollege Till Dunckel von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf mit Kein Grund zur Klage. Hat er auch nicht, denn ihn trennen keine 10 Minuten vom Landgericht Hamburg, wo diese Kanzlei häufig Prominente gegen Bundesweit erscheinende Medien vertritt und sich für diese den Gerichtsstand aussucht. Und machen wir uns bitte nichts vor: Solange bekannte Berliner Presseanwälte den Weg nach Hamburg nicht scheuen, scheint es dort etwas zu geben, was man an der Spree nicht bekommt.
Dunckels Relativierung trat dann auch der SPIEGEL-Justiziar Uwe Jürgens mit Der fliegende Holländer im Presserecht entgegen, der insbesondere einen kenntnisreichen Überblick über die Entwicklung dieses deutsche Kuriosums gibt.
Zu ergänzen wäre noch, dass es offenbar niemand problematisch findet, dass etwa der Gegendarstellungsanspruch nicht dem deliktischen Gerichtsstand unterliegt und daher stets am Gericht des Verlagssitzes geltend gemacht werden muss. In der Sache geht es da meist um die gleichen Rechtsfragen.
Zu ergänzen wäre auch, dass in den letzten Jahren die Gerichte den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr so exzessiv wie früher zulassen. So müsste heute etwa der Bischof von Regensburg, wenn er wieder das Blog Regensburg Digital an der Alster verklagen will, schon darlegen, warum das bayrische Fingerhakeln in Hamburg jemanden interessieren sollte.

admin •

12:20 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Gegendarstellung,
Internet,
Landgericht Berlin,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (0)
3. November 2016
Das Landgericht Köln hat einstweilen einen Witz verboten. Ausgedacht haben sich diesen Witz angeblich die Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer. Der Witz wurde auch mal von Stermann und Grissemann aufgeführt.
Dann aber verging den Cartoonisten das Lachen, weil auch ein Komödiant namens Florian Schreoder diesen Witz raubmordkopierte. (Und schlimmer noch: Dieser Mensch gehört zu jenen Kunstschaffenden, die sich nicht für einen Gastauftritt bei Dieter Nuhr zu schade sind.)
An dem Unterlassungsanspruch ist bereits problematisch, ob es sich bei diesem Witz überhaupt um ein schutzfähiges Werk handelt, denn das Sprachwerk ist ziemlich kurz. Mag man einem wortspielreichen Kurzwerk von Karl Valentin den Status großer Kunst zubilligen, bei dem sprachlich anspruchslosen Witz von Hauck/Bauer habe ich so meine Zweifel.
Der Text ist auch kaum mehr als seine Idee, was bekanntlich nicht urheberrechtlich geschützt ist, Urheberrecht gibt es vielmehr nur für eine konkrete Formgebung. Vorliegend erschöpft sich der Witz in einem billigen Paradigmenwechsel. In Sachen Heinz Schenk, der einmal einen Witz nacherzählte, hatte ein Gericht 1990 geurteilt, dass Witze zum Nacherzählen da seien.
Schroeder hat den Witz auch nicht 1:1 übernommen, sondern nur die Grundstruktur und das Ganze in eigene Worte gefaßt. Damit dürfte das Ausmaß an fremden Sprachanteilen sehr gering sein.
Ich halte den Witz auch für so primitiv und naheliegend, dass ich nicht dafür die Hand ins Feuer legen würde, dass eine solch unterkomplexe Schöpfung schon einmal jemand anderes gelungen ist. Wenn es sich also wirklich um den erfolgreichsten Witz von Hauck/Bauer handeln sollte, wäre eher über einen Berufswechsel nachzudenken.
Ich sage mal so:
„Nun, Sie sind nicht superwitzig. Ihr Publikum ist einfach nur sehr, sehr anspruchslos.“

admin •

19:45 •
Abmahnung,
Allgemein,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Köln,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Urheberrecht,
Zensur •
Comments (1)
2. November 2016
Heute bin ich in Gedanken um 10.00 Uhr im Saal A 337 im Landgericht Hamburg. Da nämlich verteidigt Herr Erdoğan seine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen meinen Ehrenfelder Nachbarn Herrn Böhmermann.
Während die Staasanwaltschaft den Beleidigungsvorwurd am fehlenden Vorsatz hat scheitern lassen, kommt es für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden an. Daher wird nach Hamburger Landrecht von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen sein. Damit aber ist noch nicht das urteil gesprochen:
Es liegt nun in der Hand der Vorsitzenden Frau Simone Käfer, das Grundrecht auf Achtung des Persönlichkeitsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Dies gelang ihr einst in der Sache ZEIT-Pozesshanseln ./. Die Anstalt.
Doch in der Berufungsinstanz am OLG Hamburg wurde der Anstalt jene Satire doch noch ganz humorbefreit verboten.
Wie auch immer, Böhmermann wird jedenfalls inzwischen ja prominent vertreten … ;)

admin •

10:17 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Zensur •
Comments (0)