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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. Dezember 2016

Digitale Charta ohne Katharsis

Da ich im Gegensatz zur digitalen Berliner Bohème ein hart arbeitender Mittelständler mit einem vollen Schreibtisch bin, konnte ich mir gestern zeitlich nur eines von zwei möglichen Events leisten. Ich hatte die Wahl zwischen einer politischen Live-Veranstaltung und einem satirisch-grotesken Event via Stream.

Ich entschied mich für die politische Veranstaltung und wohnte hier in Köln-Ehrenfeld der in einem Kino abgehaltenen Präsentation der neuen Somuncu-DVD sowie der Kürung von Serdar Somuncu als Kanzlerkandidat der PARTEI durch Martin Sonneborn himself bei. Somuncu demonstriert mit seinem genialen Programm auf wundervolle Weise, wie man man souverän mit Meinungsfreiheit und Hatespeech umgeht. Der Mann versteht es sogar, mit Fäkalhumor eine Katharsis auszulösen. Sowohl Sonneborn wie auch Somuncu sind erklärte Streiter für Meinungsfreiheit.

Nur indirekt auf Twitter folgte ich der Comedy, die sich in Berlin und Brüssel(?) abspielte. Da sollte im Auftrag der ZEIT-Stiftung der Spezialdemokrat und wohl Kanzlerkandidat Martin Schulz mit Internet-Kompetenz gesegnet werden. Dazu trommelte die finanziell potente ZEIT-Stiftung mehr oder weniger prominente Namensinhaber zusammen, die angeblich 14 Monate lang feierten, bis sie dann eine seltsame digitale Charta ausschieden, die Oettinger wahrscheinlich auch nicht schwächer hingekriegt hätte.

Angeblich sei um jedes Wort gerungen worden. Inzwischen hatte sich jedoch herumgesprochen, dass der Kaiser nackt ist. Ich verweise mal auf die Analyse von Dr. Malte Engeler: Unstable –  Digital-Charta fehlt ihr Datenschutz-Fundament. Nachdem Politiker seit zwanzig Jahren mit den diversesten Vorwänden das Internet zensieren wollen, soll es diesmal Hatespeech sein, um eine „Verhinderung“ unerwünschter Inhalte zu liefern. Wie in der Türkei, China, Ungarn, Putin-Russland, teilweise Obama-USA. Sehr schön!

Normalerweise würden jetzt die üblichen Verdächtigen Alarm schlagen. Die hatte die reiche ZEIT-Stiftung aber geschickt nahezu alle zur Party eingeladen. Und so präsentierte man uns „27 Prominente“, die ein Grundgesetz für die digitale Welt entwickelt haben. Man habe nicht auf Expertise, sondern auf Diversität gesetzt.

Wenn ich ein neues Flugzeug entwickle, Gehirnchirugie revolutionieren will oder EU-Verfassungsrecht, denn werde ich künftig auch 27 Prominente engagieren. Am besten noch solche, die Gender-Sternchen für einen Ausweis an Urteilsvermögen halten. So wird’s gemacht! Expertentum ist überbewertet!

Die PR-Strategie scheint aufzugehen: Kritik gab es fast nur aus dem Internet. Also Trolle. Verschwörungstehoretiker. Neidischer Plebs. Die Edelfedern der Medien werden der ZEIT nicht reingrätschen. Und so astroturfte man und frau dem lieben Herrn Schulz Internetkompetenz. Alles töfte.

Nach einem Wochenende Shitstorm wurde nun die Charta der EU als „Beta-Version“ überreicht. Halb so wild: Ähnliche Vorstöße gibt es zweimal im Jahr. Hal Faber etwa rief die Online Magna Charta von 1997 in Erinnerung. Der Zensur-Quatsch würde so oder so am Bundesverfassungsgericht scheitern. Wahlkampfgeschwätz halt.

Mir egal. Ich mache nur noch für die PARTEI Wahlkampf. Mit unserem Kanzlerkandidat bin ich zufrieden. Ihr könnt ruhig dem Schulz die Schuhe blank putzen. Wird sowieso Merkel.

2. Dezember 2016

Macht’s gut, Piraten, und Danke für den Fisch!

Diese Woche hat eine neu formierte Pressure Group eine Digitale Charta postuliert und dabei um staatliche Zensur gebeten. Das deutsche Internet soll also ein Orwellraum werden. Als Hebel gilt diesmal „Hatespeech“. Obwohl Internetsperren und -Filter das zentralste Kernthema der Piraten sind, serviert auch noch von der ZEIT (Urheberrechtsdebatte …), schweigen die Piratenkapitäne in Schönheit.

OK. Kenntnis genommen. Mit Auslaufen meines nunmehr siebten Jahres in der Piratenpartei mustere ich nun ab.

Zumindest meine politischen Primärziele wie die Verhinderung von Netzsperren, ACTA und TTIP sowie Schrumpfung der GEMA sind fürs erste erreicht. Das Internet ist mit einiger Verspätung im Bundestag angekommen. Dafür und für manch anderes hat es sich gelohnt, ich werde große Momente und tolle Menschen in Erinnerung behalten.

Der 2009 durchgestartete Hack des politischen Systems ist jedoch schon lange vorbei. Die nicht mehr für wichtige Wahlen gesetzten Piraten bieten keinen politischen Hebel mehr für Themen wie Überwachung und Urheberrecht. Für andere Piratenthemen wie Transparenzbigotterie, messianische BGE-Romantik und weltfremde Basisdemokratie fehlt mir ohnehin die ideologische Begabung. Auch die 5%-Hürde zur Vermeidung von Extremisten jeglicher Couleur im Parlament habe ich entgegen der Parteilinie stets für sinnvoll gehalten.

Es war für mich stets eine Frage der Loyalität, die Piratenfahne, die seit 2012 nicht mehr so recht flattert, auch in schlechten Zeiten hochzuhalten. Ein Selbstzweck sollte eine Partei jedoch nicht sein. Viele Chancen wurden verspielt. Von der Piratenfraktion im NRW-Landtag, die den Parlamentsbetrieb des Establishments hätte trollen sollen, ist spätestens seit der gedeckten Düngel-Peinlichkeit nicht mehr viel zu erwarten. Die Chance auf Rückbesinnung auf die Kernthemen, die sich 2014 in Halle auftat, wurde vertan. Mangels eigenem Profil ließen sich die Piraten bei der Berlinwahl sogar von Satireparteien überholen.

Die befremdliche Rangelei um die Listenplätze für die aussichtslosen Wahlen in 2017 und die von mir im Parteischiedsgericht bezeugte anhaltende Selbstbeschäftigung mit hausgemachten Machtspielchen nehme ich schulterzuckend zur Kenntnis. Unerträglich ist es für mich allerdings, wie der damalige NRW-Landesvorsitzende und nun Bundesvorsitzende letztes Jahr das fundamentale Kernthema Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit missachtete und sich von den „Antideutschen“ zur Hexenjagd einspannen ließ, so dass sogar die Junge Union grundrechtliche Nachhilfe zur Freiheit der Wissenschaft erteilen musste.

Während die Piratenparteimedien praktisch gar keine Reichweite mehr haben, ist es Privatleuten mit vergleichsweise geringem Aufwand gelungen, im Internet alternative Medienkanäle zu etablieren. Diese erreichen politisch interessierte Menschen, von denen viele früher den Piraten zugeneigt waren, ohne den Umweg konventioneller Medien – denen die Piraten in unrealistischer Hoffnung auf alte Zeiten hinterherhecheln. Die Serie an verpassten Chancen und Unprofessionalität ließe sich beliebig fortsetzen. Aber „Piraten“, die nicht gegen Zensur kämpfen, kann ich beim besten Willen nicht mehr unterstützen. Nichts für ungut.

Die parlamentarische Konkurrenz war 2009 und 2012 unser Weg, um den internetfernen Parteien unsere Inhalte zu induzieren. Das haben wir zum Teil erreicht. Wer in der Politik etwas bewegen will, möge den Ball nun dort weiterspielen. Der politische Hack ist vorbei.

Piraten! Es war mir eine Ehre, mit euch für Bürgerrechte zu kämpfen!

22. November 2016

JFK

Am 26.10.2017 werden die letzten noch gesperrten Akten zum Kennedy-Attentat freigegeben, das sich heute zum 53. Mal jährt. Wenn man sich ansieht, welche Akten mit dem JFK Records Act von 1991 noch zurückgehalten werden, kann man sich einen Reim auf den Verdacht der Zugangsberechtigten machen.

Letztes Jahr legte Kennedy-Biograph David Talbot eine Biographie des CIA-Chefs und zugleich Anwalts der rechtsgerichteten Wallstreet-Elite Allen Dulles vor, in der Talbot überzeugend nachzeichnet, wer Kennedy beseitigen wollte und wie Dulles den Staatsstreich politisch abdeckte. Gesperrt sind insbesondere die Reisedokumente des Leiter des CIA-Mordteams William King Harvey, der bereits 1975 der Church-Kommission als Organisator des Attentats in Dallas galt.

Vor ein paar Wochen hatte ich auf TELEPOLIS in einem Dreiteiler Harveys abenteuerlichen Lebenslauf nachgezeichnet:

Teil 1: Der „amerikanische James Bond“ liquidierte nicht nur ausländische Staatschefs
Teil 2: Planung eines Königsmords
Teil 3: Schachmatt

In einem Interview beklagte David Talbot mir gegenüber, dass die Medien auch zum 50. Jahrestag des Attentats weiter schwiegen oder die längst widerlegten Märchen des von Dulles diktierten Warren-Reports wiederkäuten. In Deutschland, wo wir institutionell unabhängige Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, ist es nicht anders.

Dass das hochverehrte Publikum den konventionellen Medien kein Vertrauen mehr schenkt und sich lieber im Internet belügen lässt, kann niemanden ernstlich verwundern. Würden die Medien ihren Job machen, hätten wir auf dem SPIEGEL-Cover längst eine Collage der Gesichter von mehreren Hundert Kindern, die ein Friedensnobelpreisträger per Drohne massakrieren ließ, mit der Aufforderung: „Stoppt Obama jetzt!“

Ich bin gespannt, ob sich diese selektive „Berichterstattung“ unter einem denkbar unsympathischen Präsident Trump halten lässt. In dessen Amtszeit wird am 26.10.2017 die Freigabe der letzten Kennedy-Akten fallen. Überraschungen sind nicht zu erwarten.

21. November 2016

Polizeipräsident von Berlin beendet Zensur von Bruno Kramms Gedichtrezitation

Dem Berliner Polizeipräsident, den die Piraten seit geraumer Zeit verklagen, ist inzwischen aufgegangen, dass Bruno Kramm das sogenannte „Böhmermann-Gedicht“ rezitieren darf. Ursprünglich hatten die Preußen angenommen, dies sei eine Straftat, weshalb die Demonstration vor der Türkischen Botschaft zunächst mit Zensur beauflagt und dann wegen Verstoßes hiergegen abgebrochen wurde.

Nachdem inzwischen die Staatsanwaltschaft in Mainz einen Beleidigungsvorsatz des Satirikers Böhmermann endgültig verneinte, hatte nun auch der von den Piraten verklagte Berliner Polizeipräsident ein spätes Einsehen. Allerdings will er die Verfahrenskosten nicht tragen, da er seinen Fehler vor der Einstellung des Mainzer Ermittlungsverfahrens nicht habe erkennen können. Angesichts der Tatsache, dass sich Herr Kramm sogar ausdrücklich und glaubhaft von den ernsthaft problematischen Stellen distanziert hatte, ist das ein eher schwacher Standpunkt.

Außerdem hält der Polizeipräsident die Atemalkoholkontrolle für rechtmäßig, die demonstrativ am Versammlungsleiter Herrn Kramm durchgeführt wurde, was wir als einen willkürlichen Einschüchterungsversuch ansehen. Der Fall bleibt also weiterhin spannend.

12. November 2016

Einfach mal den Taxifahrer fragen …

Letzten Mittwoch verriet mir ein Taxifahrer in Dublin, dass er vom Wahlausgang nicht überrascht sei. Er hätte in den letzten Tagen etliche US-Amerikaner gefahren, die ihm über die tatsächliche Stimmung in den USA berichtet hätten.

Die Obama/Clinton/Establishment-berauschte Presse hingegen hat auch in Deutschland in ihrer Echochamber das Wahlergebnis eiskalt und völlig unvorbereitet erwischt. Medienkritiker Stefan Schulz und Medienhacker Tilo Jung haben die kollektive Realitätsverweigerung der Journalisten, die schon bei Brexit und AfD-Wahlerfolgen falsch lagen, in ihrem „Aufwachen“-Podcast schonungslos kommentiert.

Wenn sich Kritik an den USA an Trump fokussiert, scheint solches erlaubt zu sein, während es sonst als „Antiamerikanismus“ abgetan wird. Tatsache aber ist, dass es Obama war, der massenhaft u.a. Kinder mit Drohnen massakrierte, in Libyen Krieg führte und den Krieg der Saudis im Jemen unterstützte, die Entwicklung von ISIS zu verantworten und eine riesige weltweite Schnüffelindustrie aufgefbaut hat, mit der sein Nachfolger nun nahezu jeden auf diesem Planeten erpressen kann.

Gerade einmal eine Woche ist es her, dass unsere Parlamentarier die BND/NSA-Spionage von uns selbst legalisierten.

Noch peinlicher als die Journalisten agierte Außenminister Steinmeier. Der hatte seinen künftigen großen Bruder Trump mal eben „Hassprediger“ genannt, weil ihn sein BND nicht von der Wahrscheinlichkeit eines Trumpsiegs gewarnt hat. Hätte der BND aber wissen können: Einfach mal den Taxifahrer fragen … Oder die Simpsons, die schon 1999 Bescheid wussten.

5. November 2016

Fliegender Gerichtsstand hat Seitenwind

Neulich stellte der Journalist von Leijden den von mir häufig kritisierten fliegenden Gerichtsstand im Presserecht in der ZEIT zur Diskussion: Fliegende Richter.

Daraufhin beschwichtigte der Kollege Till Dunckel von der Hamburger Kanzlei Nesselhauf mit Kein Grund zur Klage. Hat er auch nicht, denn ihn trennen keine 10 Minuten vom Landgericht Hamburg, wo diese Kanzlei häufig Prominente gegen Bundesweit erscheinende Medien vertritt und sich für diese den Gerichtsstand aussucht. Und machen wir uns bitte nichts vor: Solange bekannte Berliner Presseanwälte den Weg nach Hamburg nicht scheuen, scheint es dort etwas zu geben, was man an der Spree nicht bekommt.

Dunckels Relativierung trat dann auch der SPIEGEL-Justiziar Uwe Jürgens mit Der fliegende Holländer im Presserecht entgegen, der insbesondere einen kenntnisreichen Überblick über die Entwicklung dieses deutsche Kuriosums gibt.

Zu ergänzen wäre noch, dass es offenbar niemand problematisch findet, dass etwa der Gegendarstellungsanspruch nicht dem deliktischen Gerichtsstand unterliegt und daher stets am Gericht des Verlagssitzes geltend gemacht werden muss. In der Sache geht es da meist um die gleichen Rechtsfragen.

Zu ergänzen wäre auch, dass in den letzten Jahren die Gerichte den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr so exzessiv wie früher zulassen. So müsste heute etwa der Bischof von Regensburg, wenn er wieder das Blog Regensburg Digital an der Alster verklagen will, schon darlegen, warum das bayrische Fingerhakeln in Hamburg jemanden interessieren sollte.

3. November 2016

Witz des Tages

Das Landgericht Köln hat einstweilen einen Witz verboten. Ausgedacht haben sich diesen Witz angeblich die Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer. Der Witz wurde auch mal von Stermann und Grissemann aufgeführt.

Dann aber verging den Cartoonisten das Lachen, weil auch ein Komödiant namens Florian Schreoder diesen Witz raubmordkopierte. (Und schlimmer noch: Dieser Mensch gehört zu jenen Kunstschaffenden, die sich nicht für einen Gastauftritt bei Dieter Nuhr zu schade sind.)

An dem Unterlassungsanspruch ist bereits problematisch, ob es sich bei diesem Witz überhaupt um ein schutzfähiges Werk handelt, denn das Sprachwerk ist ziemlich kurz. Mag man einem wortspielreichen Kurzwerk von Karl Valentin den Status großer Kunst zubilligen, bei dem sprachlich anspruchslosen Witz von Hauck/Bauer habe ich so meine Zweifel.

Der Text ist auch kaum mehr als seine Idee, was bekanntlich nicht urheberrechtlich geschützt ist, Urheberrecht gibt es vielmehr nur für eine konkrete Formgebung. Vorliegend erschöpft sich der Witz in einem billigen Paradigmenwechsel. In Sachen Heinz Schenk, der einmal einen Witz nacherzählte, hatte ein Gericht 1990 geurteilt, dass Witze zum Nacherzählen da seien.

Schroeder hat den Witz auch nicht 1:1 übernommen, sondern nur die Grundstruktur und das Ganze in eigene Worte gefaßt. Damit dürfte das Ausmaß an fremden Sprachanteilen sehr gering sein.

Ich halte den Witz auch für so primitiv und naheliegend, dass ich nicht dafür die Hand ins Feuer legen würde, dass eine solch unterkomplexe Schöpfung schon einmal jemand anderes gelungen ist. Wenn es sich also wirklich um den erfolgreichsten Witz von Hauck/Bauer handeln sollte, wäre eher über einen Berufswechsel nachzudenken.

Ich sage mal so:

„Nun, Sie sind nicht superwitzig. Ihr Publikum ist einfach nur sehr, sehr anspruchslos.“

2. November 2016

Landgericht Hamburg: Erdoğan vs. Böhmermann

Heute bin ich in Gedanken um 10.00 Uhr im Saal A 337 im Landgericht Hamburg. Da nämlich verteidigt Herr Erdoğan seine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen meinen Ehrenfelder Nachbarn Herrn Böhmermann.

Während die Staasanwaltschaft den Beleidigungsvorwurd am fehlenden Vorsatz hat scheitern lassen, kommt es für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht auf ein Verschulden an. Daher wird nach Hamburger Landrecht von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen sein. Damit aber ist noch nicht das urteil gesprochen:

Es liegt nun in der Hand der Vorsitzenden Frau Simone Käfer, das Grundrecht auf Achtung des Persönlichkeitsrechts gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit abzuwägen. Dies gelang ihr einst in der Sache ZEIT-Pozesshanseln ./. Die Anstalt.

Doch in der Berufungsinstanz am OLG Hamburg wurde der Anstalt jene Satire doch noch ganz humorbefreit verboten.

Wie auch immer, Böhmermann wird jedenfalls inzwischen ja prominent vertreten … ;)

31. Oktober 2016

Halloween: Politgruselclown vs. Killerpirat

Der Möchtegern-Politiker Christopher Lauer, der von Axel Springer für irgendwas Geld bekam und plötzlich das Leistungsschutzrecht töfte fand, hat offenbar auch Spaß am Medienrecht. Neulich erinnerte ein Berliner Pirat ungebeten an Lauers schäbiges Verhalten von 2010 gegenüber einem Pirat, der Lauer an Schrägheit ebenbürtig war: Gerwald Claus-Brunner.

Der wollte damals für die Piratenpartei einen Wagen beim Berliner CSD anmelden, was an der vom Veranstalter geforderten Kaution von 1.000,- € zu scheitern drohte. Nachdem die Berliner Piraten nicht in die Gänge kamen, wandten sich Claus-Brunner und andere an den Bundesvorstand und boten persönliche Bürgschaften für den Fall an, dass nicht genug Spenden zusammenkämen. Der Bundesvorstand beschloss daraufhin ad hoc die Teilnahme mit dem Truck.

Als dies Lauer zu Ohren kam, fühlte sich die Diva übergangen. Daher bewegte der Intrigant den Bundesvorstand zur Rücknahme der Beauftragung, indem er die Einbringlichkeit der Bürgschaften in Zweifel zog. Lauer bestreitet, dabei Claus-Brunner als „bankrott“ bezeichnet zu haben. Einen Pirat, der dieses kürzlich gebloggt hatte, ließ Lauer anwaltlich auf Unterlassung abmahnen und verlangte eine Gegendarstellung.

Mit seinem beim Landgericht Berlin eingereichten einstweiligen Unterlassungsantrag fiel der Neu-Sozi zu 2/3 erst einmal auf sein Lauerface, weil zwei beanstandete Äußerungen der Meinungsfreiheit unterlagen – etwas, das Piratens mal hoch hielten. Einzig das „Bankrott“-Zitat wurde einstweilen verboten, weil Lauer an Eides statt versichert hatte, dies nicht behauptet zu haben. Insoweit erwirkte er auch per einstweiliger Verfügung eine Gegendarstellung. (Ob ein persönliches Blog, das Erscheinungsintervalle von bis zu neun Monaten aufweist, wirklich ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach § 56 Rundfunkstaatsvertrag ist, darf man bezweifeln.)

Das kleine Problem dabei ist, dass zwei damalige Bundesvorstände inzwischen an Eides statt versichert haben, dass sehr wohl Worte wie „bankrott“ gefallen seien. Lauers eigene eidesstattliche Versicherung ist schon deshalb spannend, weil er dort eine ohne Auftrag erfolgte Anmeldung des Trucks beim CSD behauptet hatte. Aus einer Rundmail von Lauer folgt aber, dass Lauer genau wusste, dass Claus-Brunner & Co. zwischenzeitlich sehr wohl einen Auftrag hatten, mag Lauer einen solchen auch nachträglich torpediert haben.

Lauers fragwürdige Versicherung an Eides statt beschäftigt inzwischen einen alten Bekannten von ihm: Den Polizeipräsident in Berlin. Die Polizeigewerkschaft nannte Lauer jüngst einen „Politclown“.

Bereits 2014 bemühten seltsame Pseudopiraten Presserecht, als Lauer die Piratenpartei übernehmen sollte und Berichterstattung hierzu unerwünscht war. Der Zensurversuch geriet damals maximal peinlich. Lauers Kandidatur scheiterte witzigerweise an einer formalen Hürde, die er selbst entwickelt hatte, um anderen die Bewerbung zu erschweren. Auch der von Lauer 2010 beinahe sabotierte Truck beim CSD fuhr schließlich doch noch.

14. Oktober 2016

Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde gegen Verfahrenseinstellung im Fall Böhmermann zurück

Erwartungsgemäß hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Satiriker Jan Böhmermann bestätigt. Damit hat sich die strafrechtliche Seite erledigt.

Die Einstellung hat auch Bedeutung für das von mir betreute verwaltungsrechtliche Verfahren zwischen der Piratenpartei Berlin und dem Land Berlin wegen des gefährlichen Eingriffs in die Demonstrationsfreiheit. Bislang zeigt sich der Berliner Polizeipräsident noch uneinsichtig, doch wer zuletzt lacht, lacht als Satiriker! ;)

Anders sieht es für das zvilirechtliche Verfahren am Landgericht Hamburg aus. Die Staatsanwaltschaft ließ es am nicht nachweisbaren Vorsatz scheitern, der für eine sttrafrechtliche Verurteilung erforderlich ist. Verschulden aber spielt aber beim Unterlassungsanspruch nicht so die Rolle.