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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. Mai 2010

Wikileaks wieder uneingeschränkt auf Sendung

Das Enthüllungsportal Wikileaks hat heute nach einem halben Jahr eingeschränkten Betriebs die ihm anvertrauten Informationen wieder in vollem Umfang recherchierbar zugänglich gemacht.

18. Mai 2010

Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus

Zur Frage, wie tendenziös unsere Qualitätsmedien sind, lohnt ein Vergleich der Berichterstattung über den Fall Tauss.

Unstreitig hat er kinderpornographisches Material besessen, streitig, zu welchem Zweck. Unerheblich ist jedoch, welcher Dreck konkret dort zu sehen ist. Solche unappetitlichen Details müssen zwar in einem Strafverfahren protokolliert werden (wenn auch nicht unbedingt in dieser Breite), sie haben aber mit der eigentlichen Problematik des Falles nichts zu tun. Im Gegenteil müssen sich Journalisten, die entsprechende Details kolportieren, fragen lassen, ob sie nicht selbst den Verbalpornographen zugerechnet werden möchten.

Trotzdem meinen der stern und die WELT, ihre Artikel gleich zu Beginn mit entsprechenden Einzelheiten anreichern zu müssen, um den Spin zu setzen. Die WELT-Überschrift scheint von der ebenfalls zur Springerpresse gehörende BILD-Zeitung geliehen zu sein –  die allerdings ironischerweise sogar recht fair berichtet! (Die BILD-Zeitung hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer „fürchterlichen Anklage“ und einer „blonden Juristin“. Wie gesagt, nicht mal die BILD-Zeitung hatte sich auf dieses Boulevard-Niveau herab begeben. FOCUS verkürzt ein Zitat von Tauss in der Überschrift auf „Herr Tauss im Schweinestall“. Dass der FOCUS es eigentlich auch sachlich kann, hatte er noch gegen Mittag bewiesen.

17. Mai 2010

Protokoll einer erfolgreichen Medienoperation

Der Kollege Jan Mönikes protokolliert in einem beeindruckenden Aufsatz (pdf) die perfide Demontage des von den Internetsperrern als Bedrohung wahrgenommene Medienpolitikers Jörg Tauss.

(…) Um 16:18 Uhr sind die Ermittler bei der Durchsuchung noch in vollem Gange, da meldet der Nachrichtensender N24 bereits, es wäre „einschlägiges Material“ gefunden worden. Und auch auf SPIEGEL ONLINE ist unverzüglich nachzulesen, was der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Rehring, aus dem fernen Karlsruhe live den Journalisten zu berichten hat: „Wir sind in Berlin fündig geworden“. Als diese Nachrichten in die kleine Wohnung dringen, ist das der vor Ort verantwortlichen Staatsanwältin sichtlich unangenehm. Vergeblich versucht sie nach Protest des Anwalts mit ihrer Behörde in Karlsruhe zu telefonieren, um die weitere Verbreitung voreiliger Nachrichten einzudämmen. Denn die ebenfalls in der Wohnung beschlagnahmten Handys und drei DVD+-R, die Tauss offensichtlich von Sascha H. per Post zugeschickt worden waren und die sogar noch mit dem „Begleitbrief“ in einem Bücherregal standen bzw. in einem Sakko steckten, lassen jedenfalls von außen überhaupt nicht erkennen, dass sich darauf – aber eben auch nur dort – kinderpornographische Inhalte befindet. Die Intervention der Staatsanwältin bleibt ohne Erfolg: Behördensprecher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring verkündet munter weiter, es sei „einschlägiges Material“ beschlagnahmt worden. (…)

Die zwar mit etlichen Regiefehlern und fadenscheinigen Informationsvorsprüngen behaftete Hinrichtung des bis dahin untadeligen Politikers hat ihre Wirkung auf den Plebs nicht verfehlt: Wann immer ich Zeuge von Diskussionen wurde, in denen der Name „Tauss“ fiel, schalteten selbst mir als sympathisch oder intelligent in Erinnerung gebliebene Zeitgenossen wie Pawlowsche Hunde auf „Hass-Modus“ um, der jegliche Parteinahme oder Beanspruchung von Bürgerrechten ausschloss.

Die Ächtung eines Menschen mit dem Kinderpornographievorwurf dürfte gegenwärtig die zuverlässigste Waffe in Sachen Rufmord darstellen. Dass sich knapp vor der Bundestagswahl gewisse Journalisten – darunter auch solche der angeblichen Qualitätsmedien – um die Statisterie dieser Hatz rissen, wirft Fragen auf. Mit einer gewissen Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass Mönikes das medienkritische Magazin „Telepolis.de“ als positives Gegenbeispiel erwähnt.

Interessenkonflikte, journalistische Distanz, Verschwörungstheorien

Anfang Januar hatte ich eine unverhoffte Einladung des von mir nachhaltig verspotteten BILD-Chefs Kai Diekmann angenommen, eine Redaktionskonferenz mitzumachen und die Rechtsabteilung der Springer-Presse mal von innen kennenzulernen. Ich wollte herausfinden, ob das wirklich ernst gemeint war und wie die BILD-Leute denn so drauf sind. Ich war der unschuldigen Meinung, dass man als (Gelegenheits-)Journalist auch stets die andere Seite anhören und sich ggf. in die Höhle des Löwen und an die Front begeben muss.

Ich verwertete das kuriose Erlebnis in einem launigen Telepolis-Beitrag. Obwohl ich dort nahezu jede böse Website der Welt über Kai Diekmann verlinkte, obwohl mein vorhergehender Artikel alles andere als schmeichelhaft war, obwohl ich nach wie vor glaube, in dem Beitrag die gebotene journalistische Distanz gewahrt zu haben, wurde mir von BILD-Chefkritiker Stefan Niggemeier und Umfeld die Feindberührung zum Vorwurf gemacht.

Manche aus dem Wallraff-Lager sind ja der Ansicht, man dürfe die Springerblätter nicht Zeitung nennen und den Machern keine Hand reichen. Einerseits irgendwie nachvollziehbar, andererseits irgendwie anstrengend – mir jedenfalls eine Spur zu ideologisch.

Nun ist hinsichtlich des Vorwurfs geringer journalistischer Hygiene ausgerechnet Stefan Niggemeier selbst in die Schusslinie geraten. Der SPIEGEL möchte ihm einen Strick daraus drehen, dass er über Fernsehthemen schreibt, aber auch in einer kommerziellen Zeitschrift veröffentlicht, die zu ProSieben/Sat.1 gehört – unberechtigt, wie ich finde. Nur gut, dass der SPIEGEL wohl noch nicht rausgefunden hat, dass der Mann sogar mal Gast in einer Sendung in ProSieben war …

Nun ja, der Mann kann austeilen, da wird er ja auch Nehmerqualitäten haben … ;-) Aber ob dem SPIEGEL schon einmal aufgefallen ist, dass er bezahlte Anzeigen druckt? Seine Journalisten auf Pressekonferenzen Häppchen futtern? Mit Politikern frühstücken gehen?

„Buch gegen Nazis“ darf vorerst weiter erscheinen

Das „Buch gegen Nazis“ im Kiepenheuer & Witsch Verlag darf vorerst wieder ungeschwärzt vertrieben werden. Man stritt sich über eine Passage betreffend der im rechten Umfeld beliebten Marke „Thor Steinar“.

In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln wegen einer vom LG Köln zugesprochenen einstweiligen Unterlassungsverfügung hat das klagende Textilunternehmen seinen Antrag zurückgenommen. Jedoch will es in der Hauptsacheklage sein Anliegen weiter verfolgen.

8. Mai 2010

Kirche darf kein rechtsfreier Raum sein!

Wann kommen endlich die Stopp-Schilder vor die Kirchentore?

Der SPIEGEL fragt: Lud Bischof Mixa angehende Priester in seine Sauna?

Update: Augsburg in Panik: Stadt nun vorerst ohne Bischof!

Bild geklaut von karlweiss.twoday.net

FOCUS darf Steinmeier-Spezie nicht mehr Arbeit für östlichen Geheimdienst vorwerfen.

Das Landgericht Köln hat dem FOCUS (der ja eigentlich in München erscheint) eine Verdachtsberichterstattung verboten:

Das Magazin «Focus» darf nicht mehr behaupten, der Berater von SPD-Fraktionschef Steinmeier, Medienunternehmer Detlef Prinz, habe früher für einen östlichen Geheimdienst gearbeitet. Das Landgericht Köln erließ eine Einstweilige Verfügung. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Der FOCUS hatte berichtet:

(…)

Agent der höchsten Kategorie

Laut den Unterlagen stand Prinz im Zentrum einer mindestens zehn Jahre laufenden Geheimoperation, die klar definierte Ziele hatte: das systematische Ausforschen der SPD-Führungsriege, Spionage gegen US-Einrichtungen in Deutschland, gegen das deutsch-amerikanische Forum „Atlantik-Brücke“ sowie gegen den damaligen US-Botschafter Richard Burt. Der Akte zufolge wurde Prinz im Oktober 1986 in Prag angeworben und als Agent der höchsten Kategorie „A“ eingestuft. Ein Kontakt der Tschechen zu Prinz hatte bereits seit 1981 bestanden. Nach 1986 traf sich „Erwin“ laut Akte mindestens 30-mal mit seinen Führungsoffizieren. Davon alleine zehnmal nach dem Mauerfall. Am 27. August 1990 wurde der mutmaßliche Spion von den Tschechen abgeschaltet. (…)

Der Stern war vorsichtiger:

(…) Belege für einen solchen Verdacht gibt es bisher freilich nicht. Nach einem Bericht des Magazins „Focus“ soll Prinz allerdings angeblich verdächtig sein, von 1986 bis 1990 unter dem Decknamen „Erwin“ Interna aus der SPD an den damaligen tschechischen Geheimdienst geliefert zu haben. Prinz räumte ein, einen der beiden tschechischen Vertreter zu kennen, die laut „Focus“ für den Prager Dienst arbeiteten. Der Verleger und Unternehmensberater bestritt aber jede Agententätigkeit. Er habe „weder je für einen Geheimdienst gearbeitet“, noch sich „in irgendeiner Form hierzu verpflichtet“, sagte er der „Bild am Sonntag“. (…)

6. Mai 2010

Wikimedia, Wikipedia, Wiki-Immunity

Der Kollege Jan Mönikes von der Medienrechtskanzlei Schalast&Partner hat einen lesenswerten Beitrag zur (Nicht-)Haftung der Wikimedia für Wikipedia-Inhalte gebloggt.

Nach Analyse der Vollstreckungschancen in den äußerungsrechtlich nun einmal ungleich liberaleren USA kommt er mehr oder weniger zu dem Schluss, man müsse es beim Appell an die Verantwortung der Wiki-Community belassen.

Da ich sowohl private Betreiber von Wikis vertrete, als auch im Clinch mit dem neureichen wie pubertären Spendensammlerverein Wikimedia Deutschland e.V. liege, interessiert mich das Thema natürlich sehr. Wikimedia e.V., die sich in der Wikipedia an allen Ecken und Enden als Ansprechpartner für darstellen lassen, mit dem Erfolg der Wikipedia brüsten und stellvertretend für diese Preise entgegennehmen, wollen sich nicht zu einer Verantwortung bekennen.

Beim Rosinenpicken kennen die keine Scham: Journalisten werden etwa mit der „Begründung“ trotz Akkreditierung bei Wikimedia-Veranstaltungen ausgesperrt, sie seien ja „in der Wikipedia gesperrt“. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Wortführer des Vereins mit mit denen der Community weitgehend identisch sind, alle wichtigen Schlüsselpositionen und Rechte von Wikimedia-Soldaten kontrolliert werden.

Das wäre ja nicnt weiter tragisch, würden die Wikinger aus Selbstachtung und Reife die naturgemäß auftretenden Probleme mit Weitsicht, Augenmaß und Fairness lösen. Mag es da auch den ein oder anderen Lichtblick geben, so haben die Wikimedia-Herrschaften, mit denen ich bisher das Vergnügen hatte, wenig mehr Persönlichkeit erkennen lassen als trotzige Pubertierende mit Corpsgeist. Und da die Wikimedia durch die Spenden über bemerkenswerte finanzielle Möglichkeiten verfügt, Geld jedoch bekanntlich den Charakter verdirbt, halten die sich für unantastbar.

Selbst bei Streitigkeiten, die aufgrund spezieller Umstände eindeutig deutschem Recht unterliegen und vollstreckbar wären, hat man es nicht nötig, auch nur zu antworten, sondern bringt – bemerkenswert neureich – Industrieanwälte in Stellung. Der Erfolg der Wikipedia ist diesen Halbstarken beträchtlich zu Kopf gestiegen.

Nach den Jahren des Aufbruchs haben die meisten Autoren der Wiki-Community längst den Rücken gekehrt. Die einstige Idee des kollektiven Wissens wird heute von einer überschaubaren Clique untereinander heftig zerstrittener, provinzieller Streithanseln dominiert, die ihre Intriganz allenfalls dann überwinden, wenn es gegen Leute von Außen geht.

Nun, lieber Herr Kollege Mönikes, ich würde nicht nicht aufgeben, die deutschen Wikinger in die Haftung zu bekommen. Da Wikimedia Deutschland e.V. zur Beschleunigung des Informationsflusses eigene Server in Amsterdam unterhält, wäre ich nicht so sicher, ob die nicht vielleicht doch etwas mit der Wikipedia zu tun haben könnten.

Und wie kann es sein, dass die sich über die Aufrufe in der Wikipedia so eifrig bespenden lassen, wenn sie nicht die deutsche Wikipedia sind? Beim Thema Geld gibt es noch ganz andere Merkwürdigkeiten, über die zu gegebenem Zeitpunkt an gegebener Steller zu reden sein wird. Wie gesagt, Geld verdirbt den Charakter, selbst wenn man gar keinen hatte.

5. Mai 2010

Merkel setzt ihren Sprecher Ulrich Wilhelm als BR-Intendant ein

Als Adenauer von seinem Schwippschwager, dem Hohen Kommissar McCloy, zum Kanzler eingesetzt wurde, hatte der Alte aus Rhöndorf allen Ernstes den Vorschlag gemacht, ein Propaganda-Ministerium zu schaffen. Der Mann war halt im Kaiserreich sozialisiert worden und hatte sich in Sachen Grundgesetz ja auch später mal gelegentlich „ein bisschen außerhalb der Legalität“ bewegt.

Man hatte Adenauer zu verstehen gegeben, dass aufgrund eines ominösen Art. 5 GG ein Propaganda-Ministerium nicht möglich, sondern ein unabhängiger Rundfunk das Gebot der Stunde sei. Zwar bastelte man flugs ein Bundespresseamt, das den unabhängigen Journalisten Hilfestellung geben sollte, klüngelte über Rundfunkräte und Postenschacherei usw., aber ein wirkliches Staatsfernsehen konnte auch er nicht durchsetzen. Als der patzig gewordene Adenauer dann ein CDU-nahes Privatfernsehen durchsetzen wollte, haute ihm das Bundesverfassungsgericht auf die Finger. Heraus kam das ZDF, das als pflegeleichter als die ARD-Häuser gilt. Wie es einem ZDF-Mann ergeht, der den unabhängigen Rundfunk ernst nimmt, hat uns Herr Koch ja kürzlich gezeigt.

In Bayern allerdings ticken die Uhren anders. Dem scharfen Kommentar von Bernd Gäbler (stern) habe ich nichts hinzuzufügen. Ab morgen haben die Bayern Staatsfernsehen.

UPDATE: Süddeutsche meldet Vollzug.

Niggemeier soll auf den Index


Heute morgen noch hatte ich folgende Weisheiten im Blog von Stefan Niggemeier hinterlassen:

Ich vertrete gerade jemanden, der wahrheitsgemäß über eine einstweilige Verfügung des LG Hamburg berichtete, die gegen eine Bloggerin erlassen wurde.

Die Bloggerin erweckte zuvor nach Meinung der Richter durch Äußerungen einen angeblich unwahren Eindruck. Mein Mandant hat die ihr verbotenen Äußerungen nicht einmal wiederholt, sondern nur den insoweit verkürzten Unterlassungstenor mit dem angeblichen Eindruck.
Zusätzlich berichtete mein Mandant jedoch, ihm lägen schriftliche Aussagen von Zeugen vor, welche den verbotenen Eindruck bestätigen.

Mein Mandant hat nichts Unwahres geschrieben, auch nicht, ob er den Zeugen mehr glaubt und was diese genau sagen. Er hatte auch nicht einmal gesagt, dass er das zutreffend berichtete Gerichtsverbot für falsch hielte (und wenn, wäre es sein gutes Recht auf Meinungsfreiheit).

Trotzdem hat das Landgericht Hamburg auch meinem Mandanten gegenüber eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen, weil seine unbestritten wahre Berichterstattung den Eindruck erwecke, den man der Bloggerin verboten hatte. Der Mandant hat dann sogar einen höheren Streitwert aufgebrummt bekommen!

Der größte Witz: In der mündlichen Verhandlung konnte jedermann die Zeugen sehen und hören, welche den verbotenen Eindruck bestätigten. Eigentlich müsste sich jetzt das LG Hamburg selbst verurteilen, denn nun ist es das LG Hamburg, das den verbotenen Eindruck erweckt … ;-)

Und:

Lieber Herr Kollege M.,

Ihre Einlassung „Warum bitte, soll bei einer schädlichen Falschbehauptung immer das „Opfer” die Belastung tragen müssen und der „Täter” kein Risiko?” halte ich für Polemik, da Sie es als Anwalt der medienrechtlich bekannten Kanzlei Schalast&Partner besser wissen.
Selbstverständlich muss man sich gegen Verleumdung und üble Nachrede zur Wehr setzen können.
1.
Doch in Hamburg werden durch die „Stolpe-Rechtsprechung” und „Eindrucks-Rechtsprechung” regelmäßig Behauptungen untersagt, die man nie aufgestellt hat. Damit lassen sich viele (prinzipiell zulässige) Meinungsäußerungen in (leicht zu verbietende) Tatsachenbehauptungen umdeuten.
2.
Aufgrund der Beweislastumkehr im Äußerungsrechtsrecht müssen Blogger, die einen Verdacht äußern, diesen beweisen, als ob sie die Mittel der Staatsanwaltschaft hätten, während sich der Abmahner entspannt zurücklehnen darf. So können kritische Presse und Bloggerei nicht funktionieren. Demokratie und kultureller Fortschritt leben von Kritik.
3.
Das seitens Karlsruhe vehement von Hamburg eingeforderte Korrektiv „Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht zur Meinungsfreiheit” wird praktisch gar nicht praktiziert.
4.
Aufgrund der Eigenheiten des Eilverfahrens werden Blogger mit einstweiligen Verfügungen geradezu überfallen und unter erheblichen Kostendruck gesetzt.
5.
Es gibt kein überzeugendes Argument dafür, dass sich zwei Parteien aus Bayern nach Hamburg bemühen müssen, nur weil man zufällig auch da einen Internetanschluss hat. Das Landgericht Regensburg beschäftigt zweifellos gestandene Juristen, denen fähige Anwälte notfalls unter die Arme greifen können.
6.
Es ist eine logische Reaktion, dass gegängelte Blogger in Anonymität und/oder ins Ausland ausweichen. Damit haben Sie bzw. Ihre Kanzlei Schalast & Partner ja auch schon vergleichbare Erfahrungen gemacht: http://www.wipo.int/amc/en/dom…..-0987.html

Ungleich sinnvoller wäre es daher, mit Bloggern auf Augenhöhe zu reden und die Angelegenheiten auf dem kleinen Dienstweg zu regeln, wo dies möglich ist.

Nun hat sich der Blogger-Kollege Niggemeier nicht nur von der Volks-Bibel streuenden BILD-Zeitung Abmahnungen eingefangen, sondern auch vom Regensburger Oberdomspatz, der sich in der Berichterstattung über seine Abmahnungen nicht so recht gefallen mag. Realsatire pur!