Ein Multimillionär wollte sich in Bescheidenheit üben und begehrte vom manager magazin vornehme Zurückhaltung mit Berichten über sein märchenhaftes Vermögen, das locker auf 950 Millionen Euro geschätzt wird. Mit der Durchsetzung dieses Zensurbegehrens befasste er einen Berliner Promi-Anwalt, der normalerweise in Berlin und Hamburg Unterlassungsverfügen zu beantragen pflegt. Aus einem geheimnisvollen Grund versuchte er es in München.
Doch die Richter am Landgericht München I sind aufgeweckte Leute, die gerne mal etwas lesen:
„Natürlich schaut man da rein, weil man neugierig ist“, räumte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zwar ein. Aber das sei nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft müsse wissen und „darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?“
Der niederländische Hacker Rop Gonggrijp, dessen Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ die dortigen Wahlmaschinen als unzuverlässig enttarnte und deren Abschaffung bewirkte, hat nun ein ähnliches Problem wie Julian Assange: Die Amerikaner möchten ihn wegen seiner Arbeit für WikiLeaks gerne in ihr schönes Land einladen, wo bereits an Bradley Manning vorgeführt wird, wie man mit Unverurteilten in einem Rechtsstaat umzugehen hat.
Zwar ist Rop ein Hacker-Veteran, aber in Sachen WikiLeaks hatte er wohl nur technischen Support bei der Filmqualität des „Collateral Murder“-Videos geleistet. Entgegen einem sorgsam gepflegten Mythos war das Ding nämlich bereits entschlüsselt. Nun erwägt der niederländische Außenminister tatsächlich, den Amerikanern, die den ausgerechnet in Den Haag sitzenden internationalen Gerichtshof für ihre eigenen Leute nicht anerkennen, die Auslieferung in dieses Land mit archaischen Rechtstraditionen wie der Todesstrafe.
Dabei hat Rop nichts anderes getan, als der Welt zu zeigen, wie sich die US-Streitkräfte selber abbilden. Die Wahrheit aber ist in politischen Angelegenheiten unerwünscht. Es wird Zeit, gewissen rückgratlosen Politikern zu kommunizieren, dass das, was in der arabischen Welt kurzfristig möglich war, vielleicht auch in Europa stattfinden könnte.
Der Persönlichkeitsrechtsträger Herr Michael Ballack war letztes Jahr in Hamburg beim unqualifizierten Versuch dumm aufgefallen, einer Zeitschrift Spekulationen über sein Karriereende zu verbieten. Die Posse wurde bei mir zur Glosse. Wie von mir dort vorhergesagt, hatte das Verbot nicht lange Bestand.
Nun hat Herr Ballack selbst eine Maulschelle bekommen, weil sein Gesang speziell in Köln nicht durchgehend Freunde fand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds verurteilte Michael Ballack „wegen unsportlichen Verhaltens“ zu einer Geldstrafe von 8000,- Euro. Das ist ungefähr genauso viel, wie ihn sein Zensurversuch in Hamburg gekostet hat.
Die Hauptversammlung der Admins der deutschsprachigen Wikipedia hat aufgrund des notorischen Neu-Autorenmangels nunmehr die Ausarbeitung einer von Fachleuten als „überfällig“ geforderten Reform der Wikipedia-Regeln beschlossen. Zwar betonte man anlässlich des jüngsten Treffens international Wikipedia-Aktivisten in Berlin, dass sich der Mangel insbesondere an Fachautoren als internationales Phänomen darstelle und keineswegs ein deutsches Problem sei, jedoch wolle man als zweitgrößte Wikipedia-Community insoweit eine Vorreiterrolle spielen.
Viele Neu-Autoren verlassen das Projekt nach kurzem Gastspiel, weil sie von dem nicht durchgehend akademischen Gesprächsklima sowie der oft als willkürlich handelnd empfundenen Administration abgeschreckt würden. Ihr Leid klagen die verprellten Autoren unter anderem in Meinungsforen, etwa dem Heise-Forum, wo nahezu jeder Beitrag über die Wikipedia zu entsprechender Kundgabe stimuliert.
„Wikipedia-Gesetzbuch“
Die Wikipedia-Admins wollen nun ein verbindliches Regelwerk aufstellen, welches sowohl den Autoren nachvollziehbar und transparent ihre Rechte und Pflichten erläutert, als auch den Admins. Neben den für Adminentscheidungen verbindlichen Regeln wird für jede einzelne Vorschrift ein Unterartikel angelegt, in dem entschiedene Fälle gesammelt werden, um die Rechtsentwicklung in diesem Part zu dokumentieren und ggf. eine Evaluation der jeweiligen Regel zu ermöglichen.
Willkür soll vermieden werden. Die Verhängung einer Sperre etwa soll künftig nicht als Mittel der Auseinandersetzung missbraucht werden, sondern als ultima ratio nur dann erfolgen, wenn sich eine Angelegenheit nachweislich nicht kommunikativ beilegen lässt. Sperren müssen – abgesehen von Evidenzfällen (Vandalismus, Pöbelei, Trollerei) – künftig von mindestens drei Admins bestätigt werden, bevor diese technisch wirksam werden. Auch die bislang plebiszitär-plutokratische Praxis in der sogenannten „Löschhölle“ soll in geordnetere Bahnen gelenkt und ein sozialüblicher Arbeitston forciert werden.
„Wikipedia-Prozessrecht“
Die bislang nach häufig nach Gutsherrenart durchgeführten Administrationsentscheidungen, die nicht selten durch Konspiration im Chat oder sonstiger Weise beeinflusst wurden, soll nun durch ein geordnetes Verfahren ersetzt und damit erstmals verrechtlicht werden. So soll etwa künftig die Zuständigkeit vom Admins im Vorhinein geregelt sein, während sich bislang persönlich bekannte Admins willkürlich für zuständig erklären konnten. Die essentiellste Forderung, nämlich ein Verbot von Administration bei Befangenheit (z.B. Freundschaft mit einer der Parteien), soll für den jeweiligen Admin sogar mit sofortigem Verlust des Amtes sanktioniert werden. Bislang wurden parteiische Admins nicht als anstößig angesehen, obwohl nahezu jede andere Rechtsordnung der Welt für öffentliche Aufgaben unparteiische Entscheidungsträger verlangt.
Unsachliche Faktoren wie langjährige Projektzugehörigkeit und sonstiger „Stallgeruch“ sollen in Sachentscheidungen möglichst keine Rolle mehr spielen. Admin-Abuse wie unsachlichem Verhalten und unsäglicher Kommunikation soll durch eine Beschwerdestelle effizient entgegengewirkt werden.
Edit-Wars werden künftig durch geordnetes Verfahren behandelt, bei dem sowohl die Parteien sinnvoll angehört, als auch Fachleute zugezogen werden. Das unproduktive Brachliegen gesperrter Wikipedia-Artikel soll vermieden werden.
„Wikipedia-Staatsanwalt“
Während man die zahlreichen Regelverstöße bislang als „private Angelegenheiten“ ansah, die nur dann zu Adminentscheidungen führten, wenn ein Admin nach eigenem Ermessen eingriff, werden künftig einige bestimmte Admins mit besonderen Kompetenzen ausgestattet sein, die sie bei Kenntnisnahme von Rechtsverstößen zum Handeln verpflichten. Jede Sperrprüfung, die nicht Evidenzcharakter hat, soll automatisch ohne besonderen Antrag auf Schlüssigkeit überprüft werden. Entgleisung und Admin Abuse aller Art soll durch diese speziellen Admins unbürokratisch und zeitnah bekämpft werden.
Diese neuen Admins, für welche die Community bislang noch keine Bezeichnung gefunden hat, sollen neuen Benutzern, die im Streit auf erfahrene Gegner stoßen, einen gleichfalls erfahrenen Mentor zur Seite stellen, der quasi anwaltliche Tätigkeit ausübt und zur Versachlichung meist persönlich aufgeladener Kontroversen beiträgt.
„Schreibwettbewerbe“ bleiben
Vorerst werden die umstrittenen Wettbewerbe wie „Exzellenzkandiaturen“ und Sachpreisauschreibungen beibehalten bzw. weiterhin toleriert. Jedoch zeichnete sich eine Mehrheit der Admins ab, welche diese als falsche Anreize bewerteten. Der Trend, dass langjährige Wikipedianer „ihre“ Wikipedia für sich gegenseitig schreiben, jedoch Bedürfnisse und Nutzen der Leser ausblendeten, habe zu Fehlentwicklungen geführt, welche der Attraktivität des Projekts schweren Schaden zugefügt hätte.
Der Verband Deutscher Internetbenutzer begrüßte die Neuerungen, der Chaos Computer Club wollte aus Gründen der Neutralität keine Stellung nehmen, während der mächtige Wikipedia-Stammtisch Hamburg bereits massiven Widerstand ankündigte. Man wolle sich die Wikipedia, die man als angestammtes Revier betrachte, nicht nehmen lassen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,
schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.
Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.
Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.
Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.
Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.
Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche GutachtenSchlechtachtenStudiegutachterliche Studiestudierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.
Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.
Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.
Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.
Er hätte dem Sender aber auch das hier sagen können: § 201 StGB
Und Frau Merkel hätte ihren Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB sowie aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einfordern können.
Weder Kretschmann, noch Merkel werden es tun. Denn echte Profis wehren sich nur dann presserechtlich, wenn es wirklich sein muss. Von Frau Merkel wären mir Klagen im Stile eines Schröder Haarfärbe-Urteils nicht bekannt, auch Kohl war stets clever genug, seine Kritiker nicht juristisch aufzuwerten. Auch Kretschmann wird keine Sympathien verspielen, sondern sich den wichtigen Dingen zuwenden.
Auf einer Anti-AKW-Demo trat Kabarettist Urban Priol auf und machte eine (leider nicht in obigem Video enthaltenen) Anspielung auf den Schleyer-Mord, dem das schnelle Brüderle sich auf seine Art entzogen hätte.
„Die hätten heute wieder gut zu tun in Deutschland.“ Aber wen „von diesen Nasen“ solle man denn heute entführen? Einer wie der Brüderle „der textet die doch so zu, dass die den Kofferraum aufsperren und sagen: Bitte geh!“
Man kann sich darüber streiten. Der moralinsaure Kommentar der Süddeutschen gehört jedoch eher in die FAZ, als in die Qualitätspresse. Ein Hinweis auf die menschenverachtende NS-Vergangenheit von Schleyer (die keinen Mord rechtfertigt) sollte auch nicht völlig unterbleiben, wenn man moralische Debatten führt.
Zeit, mal wieder über die Wikipedia zu reden, deren deutschprachiger Ableger dieser Tage sein 10jähriges Bestehen feiert.
In der Wikipedia gibt es zwei Horte der Kritik, nämlich die beiden im „Benutzernamensraum“ angelegten Diderot-Clubs, die dem Enzyklopädisten Denis Diderot huldigen und ein Forum zur kritischen Reflexion auf das Projekt und seine Protagonisten bieten. Da die Wikipedia jedoch vom Abschaum des Internets dominiert wird, ist speziell der vom kritischen Geist Simplicius organisierte Diderot-Club II den etablierten Wikipedianern ein Dorn im Auge, der mit Argwohn permanent beobachtet wird. Statt diese Website einfach zu ignorieren, werden gegen Kritiker ständig irgendwelche Aktionen und Sperrverfahren gefahren. Der Umgang der Wikipedianer mit dem vom Netzwerkforscher Dr. Christian Stegbauer wissenschaftlich gewürdigten Diderot-Club ist ein guter Gradmesser, um die Kritikfähigkeit der Enzyklopen zu demonstrieren.
Derzeit erlebt diese Unterseite ihren dritten Löschantrag. Wer von von den Wikipedanten eine irgendwie gute Meinung hat, oder mir vorwerfen wollte, ich übertreibe mit meiner kritischen Haltung zu diesem zur Zensur neigenden Pack, möge sich die seit Tagen währende Löschdiskussion der Wikimächtigen zu Gemüte führen.
Wenn der Diderot-Club II tatsächlich gelöscht werden sollte, weil er „Unfrieden“ stifte, würde ich das ausdrücklich begrüßen – denn dann hätten die Wikipedanten über sich selbst und ihre primitive Gesinnung eigentlich alles ausgesagt.
Bedenkt man, dass die durchweg meist anonymen Wikipedanten nach ihrem Selbstverständnis außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz operieren, selbst jedoch Willkür und Oligarchie bis hin zur Zensur praktizieren, ist das Ausmaß an Heuchelei schwer erträglich. Wenn Simplicius den Märtyrer geben sollte – meinen Respekt hat er jedenfalls.
Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.
Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE 15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!
Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem„Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche GutachtenSchlechtachtenStudiegutachterliche Studiestudierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.
UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!
Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!
In Sachen Äußerungsrecht gibt es nur einen Ort, der noch bizarrer ist als Hamburg: London. Die Süddeutsche berichtet vom früheren Boss der Royal Bank of Scotland (nicht zu verwechseln mit der Halifax Royal Bank of Scotland, über die ich viel erzählen könnte), dem es offenbar peinlich ist, zum Stande der Banker zu gehören bzw. dieses zu haben. Und so ließ er entsprechendes verbieten – sowie verbieten, dass man über das Verbot berichtet.
Wer jetzt meint, solche „Super Gag Orders“ gäbe es nur in London gibt, irrt. Ich betreue gerade in Hamburg einen im Ergebnis sehr ähnlichen Fall, in dem der Bericht über ein Verbot verboten wurde, weil dieser angeblich ebenfalls den Eindruck erwecke, der mit dem ursprünglichen Verbot erweckt worden sein soll – obwohl die berichteten Informationen unstreitig wahr sind.