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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fake-Anruf von Merkel

Ein Radiosender findet es komisch, einen Fake-Anruf von einer Merkel-Imitatorin beim neuen BW-Ministerpräsident zu machen. Der fand es auch komisch.

Er hätte dem Sender aber auch das hier sagen können: § 201 StGB
Und Frau Merkel hätte ihren Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB sowie aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einfordern können.

Weder Kretschmann, noch Merkel werden es tun. Denn echte Profis wehren sich nur dann presserechtlich, wenn es wirklich sein muss. Von Frau Merkel wären mir Klagen im Stile eines Schröder Haarfärbe-Urteils nicht bekannt, auch Kohl war stets clever genug, seine Kritiker nicht juristisch aufzuwerten. Auch Kretschmann wird keine Sympathien verspielen, sondern sich den wichtigen Dingen zuwenden.

« Obliegenheit, auf Festplatte Pornos zu platzieren – Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (4) »

Autor:
admin
Datum:
30. März 2011 um 15:06
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit
Tags:
 
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2 Comments

  1. Fake: Angela Merkels Anruf bei Ministerpräsident Kretschmann | Kon$umer – Verbraucherinfo Tipps & News

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    #1 Pingback vom 30. März 2011 um 17:56

  2. Gegen-Betrug.de » Achtung bei Fakeanrufen: “Angela Merkels” Anruf bei Ministerpräsident Kretschmann » Ministerpräsident, Merkel, Kretschmann, Fake, Anruf

    […] Quelle: kanzleikompa […]

    #2 Pingback vom 03. April 2011 um 20:17

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