24. September 2011
Die Söhne des Altkanzlers haben gegen den früheren WDR-Autor Heribert Schwan am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen einer in einem Interview gefallenen Äußerung erwirkt. Schwan, der ein umstrittenes Buch über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, äußerte sich wie folgt:
„Beide müssen den Vorwurf hinnehmen, dass sie die Mutter im Stich gelassen haben – sie sind mitschuldig am Tod der Mutter.“
Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass es sich um ein überwiegend wertungsgeprägte Äußerung handelt, die außerhalb Hamburgs mit hoher Wahrscheinlichkeit als Meinungsäußerung angesehen worden wäre. Die Äußerung enthält die Tatsachenbehauptung des Im-Stich-Lassens, für die der Autor ggf. darlegungs- und beweisbelastet ist, also Anhaltspunkte liefern muss, auch bei nur indirekter Andeutung dürfte man starke Wertungen nicht völlig ins Blaue hinein tätigen. Da in Hamburg bei entsprechenden Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen der Gegner grundsätzlich nie vorher angehört wird, konnte er insoweit wohl auch nichts glaubhaft machen. (Andere Gerichte hören oft den Gegner vorher an.)
Manche wird überraschen, dass auch die Einleitung auf der Meta-Ebene „Beide müssen den Vorwurf hinnehmen“ nicht geholfen hat, die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung zu kennzeichnen. Kenner der Rechtsprechung der Zivilkammer 24 wissen jedoch, dass derartige Einkleidungen das Landgericht Hamburg nicht ineteressieren: wo immer die Zivilkammer 24 in einer Meinungsäußerung einen Tatsachenkern erspäht, wird dieser geerntet – auch, wenn es dafür regelmäßig aus Karlsruhe wegen der Missachtung der Meinungsfreiheit auf die Finger gibt (z.B. FraPort, Schrempp).
Eine zweite Angriffsfläche wäre die Privatsphäre, über die nur bei hinreichendem Interesse der Öffentlichkeit berichtet werden darf. Nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfigur der „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ vor Jahren abgeschafft hat, wäre heute selbst die Privatsphäre der höchstprominenten Frau Kohl nur im begründeten Einzelfall der Öffentlichkeit zugänglich. Die Privatsphäre der Kohlsöhne ist erst recht geschützt. Insoweit ist bemerkenswert, dass einer der Kohlsöhne ja seine Memoiren geschrieben und damit seine eigene Privatsphäre insoweit selbst geöffnet hat.
Der Fall bleibt interessant.
Anzumerken wäre noch, dass offenbar nur der Autor selbst angegriffen wurde. In früheren Zeiten hatte das Landgericht Hamburg auch das Medium eines Interviews angegriffen, welches sich angeblich den Inhalt des Interviews zu eigen mache und daher dort behauptete Tatsachen nachrecherchieren müsse. Auch das hat Karlsruhe nicht mitgemacht.
(Der Autor hat zur Kohl-Familie keine Meinung und macht sich insbesondere das Zitat nicht zu eigen.)
UPDATE: SPON bringt einen Kurzbeitrag mit Schelte auch von Altkanzler Kohl. Dort bezeichnet man den Suizid als „Selbstmord“.

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22. September 2011
Für heute zwischen 15.30 Uhr und 17.30 Uhr am Brandenburger Tor, während im Bundestag ein Mann in Frauenkleidern über Gott und die Welt redet, ruft das Netzwerk B zu einer Demonstration gegen die Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt auf. Norbert Denef, Vorsitzender der Betroffenenorganisation Netzwerk B, hat mit den Methoden der Kirche und speziell des Vertuschers Herrn Ratzinger so seine Erfahrungen gemacht. Während etliche Paps-kritische Demonstrationen nicht geduldet werden, wird diese stattfinden.
Falls Sie es kritikwürdig finden, dass Menschen, die erst als Erwachsene den Mut haben, sich gegen ihre Peiniger zu artikulieren, wegen großzügiger Verjährungsfristen derzeit keine Gerechtigkeit erfahren, können Sie sich den bislang über 20.000 Personen anschließen, welche diese Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hier unterschrieben haben.
Auch gegen das Netzwerk B pflegen Täter ihre Zensurwünsche über das Instrumentalisieren von Persönlichkeitsrechten geltend zu machen. Vielleicht schafft es im Bundestag Frau von der Leyen, vor den Papst ein STOP-Schild zu halten.
Radio-Interview mit Norbert Denef
19. September 2011

Die Kollegin Heidrun Jakobs aus Wiesbaden ist nicht dafür bekannt, sich von irgendjemandem auf dieser Welt einschüchtern zu lassen. „Keine Angst vor großen Hunden!“ lautet das Motto der versierten Bankenrechtlerin, wenn sie diverse Geldinstitute und Finanzdienstleister das Beten lehrt, etwa große Banken ständig zur Überarbeitung ihrer AGB zwingt. Vor ein paar Jahren brachte ich sie beim Start des Handelsvertreter-Blogs zum Bloggen, inzwischen hat sich die resolute Frau auch als Bloggerin selbständig gemacht.
Zu den Lesern ihres Blogs gehört anscheinend auch der Präsident des Landgerichts Köln, der sich an einem Beitrag über einen kölschen Richterspruch störte. Der gute Mann machte jedoch den Fehler, sich mit der Kollegin anzulegen, indem er sie bei der Anwaltskammer anschwärzte. Die Kollegin lässt sich derartige Tiefschläge nicht bieten und trägt den Konflikt in aller Öffentlichkeit aus.
Soweit die Vorgänge der mündlichen Verhandlung in meinem Blog-Beitrag zusammengefasst wurden, berufe ich mich auf mein Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG und weise insbesondere auf die Privilegierung einer Gerichtsberichterstattung hin. Insofern verweise ich auch auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Rechtsanwalt auch starke eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen und sogar ad personam argumentieren darf (BVerfG, 1 BvR 195/87, BverfGE 76,171).
Lesenswert hierzu auch BVerfG, 1 BvR 2650/05 vom 10.3.2009.
15. September 2011
Der verkannte Krebs-Behandler Herr Dr. Nikolaus Klehr verklagt gerade eine Person sowie Google auf Unterlassung, weil diese angeblich ein Zitat des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herrn Dr. Hans Hege ventilierten, der den werten Herrn Dr. Nikolaus Klehr „ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und einen „Scharlatan genannt haben soll.
In der Sendung Panorama“ vom 10.12.1998 soll Herr Dr. Hege angeblich gesagt haben:
“Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein – ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber – nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte – oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht.”
Man hat mir gesagt, im Internet seien diese Worte unter
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.mpg
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.wmv
bei Minute 1:20 bis 2.01 zu finden. Ich wage es jedoch gar nicht, mir diese Sendung überhaupt anzusehen, erst recht nicht, sie zu verlinken, weil ich mir nach Meinung meiner Leser in Hamburg dann möglicherweise Inhalt zu eigen machen würde. Das möchte ich aber nicht, weil es anscheinend irgendwelche Details gibt, die Herrn Dr. Klehr stören. Wer sich für das Zitat des Herrn Dr. Hege interessiert, möge den Panorama-Beitrag bitte nur von Minute 1:20 bis 2.01 zur Kenntnis nehmen und ansonsten sie Sendung auslassen, in der vermutlich von vorne bis hinten gelogen wird und die Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Interessen des Herrn Dr. Klehr mit Füßen getreten. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem möglicherweise verleumderischen Panorama-Beitrag, insbesondere von den Behauptungen über angebliche Endotoxine, davon verstehe ich nichts. Und ich mache mir insbesondere auch nicht das Zitat des Dr. Hans Hege zu eigen. Herr Dr. Niklaus Klehr ist kein Ungeheuer, sondern humanoid. Der Erwerb ist sicherlich nur ein Nebenprodukt von Herrn Dr. Klehrs unermüdlichem Kampf gegen den Krebs, dem seine missgünstigen Mitbewerber die Anerkennung versagen. Und nur, weil etliche Ärzte Herrn Dr. Klehr öffentlich einen Scharlatan genannt haben, muss das ja nicht stimmen, so dass ich mich auch von dieser wertungsgeprägten Äußerung distanziere, denn ich bin kein Mediziner.

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13. September 2011
Wer sich in Syrien im Web 2.0 bewegt, hat Schlimmes zu befürchten. Vermutlich gibt es dort auch die Vorratsdatenspeicherung. Kriegen wie hier auch bald.
Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch „psychologische Gutachten“ kaltgestellt werden sollten.
Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine „Übertragung“ hielt.
Die Frankfurter Rundschau berichtet:
Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit „Maßnahmen“. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.
Die Zensoren kniffen. „Passiver Widerstand“ nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.
Zwischenzeitlich hatte mich Guido per E-Mail um meine Rechtsauffassung gebeten und diese mit „ist erlaubt“ wiedergegeben. Jein. Die Frage ist gerichtlich meines Wissens noch nicht geklärt, jedoch sprechen die besseren Argumente dafür.
Jugend forscht: Ich selbst wurde mal in der Hamburger Pressekammer auf mein lautes Hacken auf die Tatstatur angesprochen, wobei der Vorsitzende wissen wollte, was ich denn da tippe. Meine Antwort, dass ich gerade eine Satire über die vorangegangene Verhandlung über „Ballacks Karriereende“ schreibe, stellte, den Vorsitzenden zufrieden. Auch gegen Twittern aus dem Gerichtssaal hat er nie etwas gesagt.
UPDATE: Der Hessische Rundfunk berichtet.

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6. September 2011
Die unqualifizierte Berichterstattung in Sachen WikiLeaks reißt nicht ab. Gestern hatte ein SPIEGEL-Schreiberling nach seiner Rückkehr von einer Audienz bei Papst Julian einen schon wegen fragwürdigen Auslassungen tendenziösen Artikel geschrieben, in dem seine Heiligkeit verhältnismäßig gut wegkommen. Dass es bereits im letzten Jahr bei Assange intern einen fragwürdigen Umgang mit den unredigierten Cables gab, und dass Assange laut James Ball von Anfang an vorgehabt hatte, die Cables langfristig unredigiert ins Netz zu stellen, scheint dem SPIEGEL noch nicht aufgefallen zu sein. Hatte Assange vor zwei Wochen noch vorwerfen lassen, wer über seinen Daten-GAU berichte, gefährde Menschenleben, verlautbart er heute, es wäre doch gar nicht so schlimm, die Informanten seien doch wohl längst umgezogen etc.
Zu den Leuten, die das Prinzip des aus WikiLeaks hervorgegangenen Projekts OpenLeaks noch immer nicht verstanden haben, gesellte sich auch Assange himself, der in den letzten Tagen mehrfach kundtat, OpenLeaks hätte noch nichts veröffentlicht. OpenLeaks ist jedoch überhaupt keine Veröffentlichungsplattform, sondern „nur“ ein sicherer elektronischer Briefkasten, der bei den jeweiligen Medienpartnern installiert wird, eingereichte Dokumente von Spuren filtert und nicht rückverfolgbar an die Medienpartner transportiert. Ob etwas über OpenLeaks an ein Medium gelangt, wird im Optimalfall nicht einmal bekannt. Daher „konkurrieren“ die beiden Plattformen auch nicht.
Unwidersprochen tat Assange heute wieder kund, der Programmierer „Architekt“ hätte das Submission-System „gestohlen“. Der Mensch hatte es jedoch selbst programmiert und bei seinem Weggang mehr oder weniger den von ihm vorgefundenen Zustand hergestellt. Dass der „Architekt“ und nicht jemand anderes der Urheber war, hat Assange indirekt durch einen Tweet eingeräumt, der auf den vermeintlichen Twitter-Account des Architekten verwies, wo dies erneut kundgetan wurde.
Selbst Jimi Wales, dessen Wiki-Software Assange für WikiLeaks nutzte, hat sich nunmehr zu Wort gemeldet und tadelt den unprofessionellen Umgang mit den unredigierten Cables. Während der SPIEGEL-Artikel vom Montag noch hündisch dem WikiLeaks-Boss huldigte, wird dem SPIEGEL-Boss von Blumencron die Nähe zu Assange dann doch etwas peinlich.
Kreativ fiel der STERN-Beitrag aus, der auf den Weggang des einstigen deutschen Sprechers eingeht:
„Der hatte die Depeschen-Datei mitgenommen, als er Wikileaks im Streit verließ.“
Die Depeschen-Datei hatte Assange damals doch längst an seine Medienpartner geliefert, lediglich seine eigenen Back Ups hatte er auf erstaunlich fahrlässige Weise verloren. Eine Kopie dieser Datei befand sich im ausgebauten WikiLeaks-Archiv, das an einen mit beiden Parteien persönlich bekannten IT-Sicherheitsexperten zu Händen Herrn Assange übergeben wurde. Warum jemand dann dieses Archiv inklusive Datei ins Torrent hochgeladen hat – angeblich ohne Rücksprache mit Assange – , wäre doch einmal ein Recherche-Thema.
Was mich aber am meisten nervt, ist dieser als Nachricht getarnte, völlig schwachsinnige Boulevardmist von wegen „Schlammschlacht“ und „Egos“. Mir ist genau einer der Kontrahenten aufgefallen, der mittels Twitter-Exzessen u.ä. ständig Schlamm verspritzt, während der andere außerhalb von Konferenzen, bei denen er als Referent geladen ist, nicht einmal Interviews gibt, für die Presse oft tagelang nicht zu erreichen ist. Pseudo-Journalismus ohne Ende …
4. September 2011
Was derzeit in Sachen CableGate vor sich geht, macht sprachlos wie betroffen. Derzeit fürchten etliche Informanten der USA mit Recht um Ihr Leben und ihre Freiheit, sowie um ihre Angehörigen.
Das Versagen begann bereits mit dem bodenlosen Leichtsinn, dass die US-Diplomaten in ihr Cable-System die Klarnamen ihrer Informanten einspeisten. Jeder professionelle Geheimdienst der Welt – und insoweit sind konspirativ ermittelnde Diplomaten nichts anderes – hätte diesbezüglich Pseudonyme wie z.B. CURVEBALL verwendet. Selbst den nachrichtendienstlichen Auswertern gegenüber wird häufig die Identität der Informanten aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Auf die Cables jedoch hatten etliche US-Bedienstete in Militär, Geheimdienst oder Diplomatie unmittelbar Zugriff – ein Leck war nur eine Frage der Zeit, zumal auch die US-Dienst auf hohem Niveau unterwandert waren. Die Existenz dieser Klarnamen in einer Datei, die dann auch noch im Ergebnis einen kompletten Dump ermöglichte, verletzte nahezu alle Regeln der Konspiration und verriet damit die gutgläubigen Zuträger der USA.
Die Cables fanden ihren Weg über das WikiLeaks-Submissionssystem zu Julian Assange. Wie man nun von James Ball weiß, einem WikiLeaks-Aussteiger, der kürzlich an die Presse ging, hatte Assange bereits von Anfang an vor, jedenfalls langfristig die Cables unredigiert zu veröffentlichen. Dieser Plan formulierte nichts weniger, als die Informanten der USA ans Messer zu liefern. Bei vielen Namen, die in den Cables landeten, wird wie bei den „Informellen Mitarbeitern“ der Stasi nicht klar sein, ob die Informanten wissentlich den USA zutrugen, oder unter falscher Flagge angeworben oder schlichtweg nur abgeschöpft wurden. Manche werden auch unter Druck gehandelt haben. Gut möglich, dass auch Doppelagenten hierunter sind, die in Wirklichkeit den USA schaden wollten, nun aber der Öffentlichkeit als Verräter ihres eigenen Landes erscheinen.
Vielleicht erklärt dieses für Assange feststehende Ziel, warum er die Regeln der sicheren Kommunikation in einer Weise missachtete, die dem derzeit bekanntesten Hacker der Welt ein Armutszeugnis in Sachen IT-Sicherheit ausstellt. Statt jedem Journalisten die Cables individuell mit einem eigenen Password zu verschlüsseln und die Datei auf dem eigenen Server zu löschen, hatte er offenbar aus reiner Faulheit nur mit einem einzigen Master-Password verschlüsselt – das offenbar jeder Journalist bekam. Zudem soll Assange dem technisch unbeleckten Guardian-Journalisten David Leigh verklickert haben, das Password funktioniere nur für einen begrenzten Zeitraum. Derartige Scherze waren bei WikiLeaks an der Tagesordnung.
Assange befand es auch nicht für nötig, dem genasführten Journalisten zu erklären, warum man Passwörter auch nach deren „Ablauf“ nie veröffentlicht, etwa weil eine Datei zwischendurch mitgeschnüffelt worden sein kann oder generell verborgen bleiben soll, wie jemand Passwörter bildet. Aber auch ohne Instruktion hätte ein Journalist niemals so geschwätzig sein dürfen, derart sensible Daten wie ein Passwort freiwillig ohne den geringsten Nutzen zu veröffentlichen. Das von Assange gewählte Passwort ist unter dem Gesichtspunkt professioneller Datensicherheit schlichtweg saudumm, ein zum Geschichtenerzählen neigender Journalist kam kaum drumherum, dieses dreiste Passwort aufzugreifen.
Dies wirkte sich deshalb fatal aus, weil jemand die besagte Datei mal eben so in die Öffentlichkeit hochgeladen hatte. Nötig soll dies deshalb geworden sein, weil Assange seine eigenen Back Ups der Cables auf drei Notebooks gespeichert hatte, die ihm abhanden kamen. Dies passierte laut dem SPIEGEL-Buch deshalb, weil er die Rechner beim Fliegen nicht ins Handgepäck mitgenommen, sondern aufgegeben hatte und anschließend der Koffer „verschwunden“ war. Derartig brisante Informationen hätte ein Profi per Stick „am Mann“ getragen oder im Netz in einer versteckten, individuell verschlüsselten Datei platziert.
Nachdem Assange nun demonstrativ selbst die unredigierten Daten veröffentlichte, haben sich namhafte Unterstützer vom WikiLeaks-Projekt losgesagt. „Reporter ohne Grenzen“ schaltete die einst aus Solidarität eingerichteten Mirrors ab. Assange hat mit dem Hintern eingerissen, was er mit den Händen geschaffen hatte.
Selbst seine neuen Jünger, die nach dem Auseinanderbrechen der WikiLeaks-Besetzung vor ca. einem Jahr hinzugekommen waren, konnte Assange nicht für die Idee begeistern, das gesamte Material unredigiert zu veröffentlichen. Sogar Assange fragwürdigster Mitarbeiter, ein bekennender Holocaustleugner, den Assange unter einem Pseudonym eingeschmuggelt hatte, war dagegen. Da dieser Mensch laut James Ball jedoch unredigiertes Material selbst mitgenommen hatte, könnten die Motive auch geschäftliche gewesen sein. Auch andere Abflüsse können nicht ausgeschlossen werden. Eins jedenfalls war klar: Bei Assange und seiner WikiLeaks-Ruine waren Daten von Whistleblowern nicht sicher. Wer Assange in den letzten Monaten für einen verantwortungsvollen Partner hielt, muss sich mindestens „naiv“ schimpfen lassen.
Es war 100% korrekt, dass Daniel Domscheit-Berg dem unberechenbaren Hazardeur Assange und seinen eigenmächtigen Leuten kein weiteres Material mehr anvertrauen wollte. Es war 100% korrekt, dass der „Architekt“ das von ihm programmierte Submission-System ausgebaut und Assange damit ein mächtiges Instrument weggenommen hatte. Alles andere wäre unverantwortlich gewesen. Es war ebenfalls 100% korrekt, in seinem Buch „Inside WikiLeaks“ auf die Person des Julian Assange einzugehen und der Öffentlichkeit Hinweise zu geben, mit welchem Wirrkopf man es bei dem vermeintlichen Guru zu tun hat. Wenn man sich anguckt, welcher Unfug in den letzten Wochen über das Thema geschrieben wurde, jedes von Twitter-Junkie Assange noch so abwegige in den Äther gepustete Gerücht dankbar aufgesogen wurde, kommt man aus dem An-den-Kopf-Greifen gar nicht mehr heraus.
Das in seinen Ansätzen großartige Kapitel WikiLeaks, das der Informationsgesellschaft unendlich viel Nutzen hätte stiften können, dürfte nunmehr Geschichte sein.

Der Boulevard-Sender RTL findet es nicht witzig, dass fernsehkritik.tv T-Shirts verkauft und dabei das RTL-Logo im Zusammenhang mit einer Fäkalie verwendet. Holger Kreymeyer, dessen Website mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde, lässt sich nicht einschüchtern. Gut so!
Gourméts des Markenrechts erinnern sich an die Urteile zu BMW und Lusthansa sowie Mars.
UPDATE: Ausführlicher Bericht im GULLI.
2. September 2011
Für einen Medienkritiker bietet sich im Blätterwald derzeit reichlich dankbares Anschauungsmaterial. Wenn ich mir die Berichterstattung etwa von SPIEGEL ONLINE zu WikiLeaks diese Woche ansehe, dann muss ich einräumen, dass man der BILD-Zeitung viel Unrecht getan hat …
Den aktuellen Daten-SUPER-GAU hat nun Siegfried Kauder zum Anlass dafür genommen, die Strafen für Geheimnisverrat zu verschärfen und distanziert sich insbesondere vom gegenteiligen FDP-Vorschlag, Journalisten rechtlich besser zu schützen.
Nach seinem Willen soll künftig „für klassische Medien wie für Internet-Plattformen jede Veröffentlichung tabu sein, die Menschen in Gefahr bringen kann“. In derart schwerwiegenden Fällen müsse es möglich sein, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und auch abschreckende Strafen zu verhängen.
schreibt NTV unter Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.
Im Klartext bedeutet dies, dass inländische Medien also nicht mehr über Dinge berichten dürfen, die man im Ausland und insbesondere durch die vom Internet geschaffene Daten-Globalisierung damit überall nachlesen kann. Hat der gute Mann eigentlich noch immer nichts verstanden?
Nicht, dass ich falsch zitiert werde: Ich halte überhaupt nichts davon, durch Leaks und bodenlose Schlamperei Menschenleben zu gefährden, insbesondere müssen in den Cables aufgeführte Informanten nicht notwendig Verräter gewesen sein, welche wissend oder gar freiwillig ein Risiko eingegangen sind. Aber die Mittel des Strafrechts gegen die Presse sind diesbezüglich jedoch offensichtlich untauglich, insbesondere in einer Informationsgesellschaft, in der schädliche Informationen so oder so fließen.
Herr Kauder, wo ist denn Ihrer Meinung nach die inhaltliche Grenze für das Gefährden von Menschenleben? Wenn ein US-Präsident zum Hass gegen arabische Völker aufstachelt und Kriegslügen verbreitet, die zum Tod von Hundertausenden Menschen führen, darf darüber nicht, auch nicht kritisch berichtet werden? Was Sie da fordern, ist auf der juristischen Ebene nicht ansatzweise praktikabel. Jegliches Gesetzeswerk dürfte am im Strafrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz scheitern.

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