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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


28. Dezember 2011

Politischer Hacktivismus

Wie man Medien und Politiker hackt …! ;)

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

23. Dezember 2011

Caroline von Monaco urlaubte in Skiregion Arlberg und pflegt ihre Skier selbst zu tragen – streisanded das Bundesverfassungsgericht

Nicht, dass mich interessieren würde, wo die Monegassen ihren fragwürdig erworbenen Reichtum verprassen und sich vom Erben erholen, aber die Welt soll ruhig wissen, dass Durchlaucht Zeit in der Skiregion Arlberg verbrachten. Die Prinzessin auf der Erbse hatte sich nämlich an diesem Artikel des Fachblatts BUNTE über die Ski-Region gestört, der sich am Rand auch  im Glanz der Hoheit sonnt. Prominente im öffentlichen Raum können ggf. Unsichtbarkeit beanspruchen, wie es uns die Caroline-Entscheidung gelehrt hat, und da dachte die Caroline, dass dies auch für ihren Urlaubsort und das Tragen von Skiern ohne Lakaien gilt. Es bedurfte des Bundesverfassungsgerichts, um die Pressefreiheit zur verwirklichen:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern. Es schützt nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern bietet nur in spezifischen Hinsichten Schutz (…) Außer unter dem Gesichtspunkt des Schutzes am gesprochenen Wort bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber keinen Schutz vor personenbezogenen Äußerungen unabhängig von ihrem Inhalt.“

zitiert der Kollege Prof. Schweizer das Bundesverfassungsgericht. Außerdem weißt er auf einen neuen Begriff hin: „Äußere Privatsphäre“.

 

BGH haut der Neuen Branchenbuch AG auf die Finger

Herr Oliver Georg Heller scheint etwas sensibel zu sein, denn seinen Namen hörte ich dieses Jahr in Kreisen meiner äußerungsfreudigen Mandantschaft mehrfach. Nun hat sich aber jemand über den sympathischen Anbieter von Branchenbüchern geäußert, den er nicht so leicht um Diskretion bzgl. seiner Geschäftspraktiken rufen kann: Der Bundesgerichtshof.

Die siegreiche Kanzlei Richter berichtet.

21. Dezember 2011

Michael Braun ist kein Lügner

Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.

19. Dezember 2011

In eigener Sache: Telepolis-Blognews

Seit einiger Zeit blogge ich Beiträge auch in einem für mich eingerichteten Blog bei Telepolis. Neben den eigentlichen Artikeln, die über den redaktionellen Schreibtisch laufen und kontingentiert sind, kann ich spontan Kurzbeiträge direkt einstellen, welche die Telepolis-Leserschaft interessieren könnten. Das sind zum Beispiel derzeit

Dort hat man auch die Möglichkeit, mein Versagen zu kommentieren.

Ich weise hier in meinem privaten Blog nicht mehr jedes Mal darauf hin. Wer meinen Publikationen folgen will, kann dies aber lückenlos auf Twitter.

18. Dezember 2011

Nürburgring-Forum wieder im Rennen

Wie mehrfach berichtet, sah sich Michael Frison vom Nürburgring-Forum wegen anwaltlicher Attacken eines fragwürdigen Geschäftsmannes letztes Jahr veranlasst, sein Projekt vom Netz zu nehmen. Nachdem nun die juristischen Gefechte in Köln ausgestanden sind, die von Fans mit 11.767,48 Euro unterstützt wurden, ist das Forum nun wieder am Start. Glückwunsch!

Interessant ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 15 U 91/11 vom 22.11.2011 hinsichtlich des Laienprivilegs:

Da der Beklagte die Rechtmäßigkeit der Äußerung hier ungeachtet des “Laienprivilegs” auch deshalb verteidigt hat, weil sie ihrem Aussagegehalt nach nicht in dem von den Verfügungsklägern angegriffenen objektiv unrichtigen Sinne verstanden werde, war nicht ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung sichergestellt, dass der Verfügungsbeklagte die Tatsachenbehauptung künftig nicht erneut verbreiten wird. Indessen war diese zur Beseitigung der Begehungsgefahr erforderliche Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht mit einer Strafbewehrung zu versehen, weil im Streifall mangels einer bereits in der Vergangenheit begangenen Verletzungshandlung eine bloße Erstbegehungsgefahr vorlag. Denn der Verfügungsbeklagte hat ohne schuldhaftes Zögern auf die Abmahnung der Verfügungskläger vom 13.01.2011 reagiert und den Beitrag aus dem Netz genommen. Bis dahin ließ sich nach den Grundsätzen des “Laienprivilegs” eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verfügungsbeklagten nicht erkennen, so dass mit der Verbreitung der Behauptung durch den Verfügungsbeklagten noch keine Rechtsverletzung begründet war. Es ging daher nicht um die Wiederholung einer Rechtsverletzung, sondern um deren künftige erstmalige Begehung. (…) Denn angesichts des Umstandes, dass der Verfügungsbeklagte die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Ausssage in der Sache verteidigt hat und dies – was im Berufungstermin erötert wurde – auch nicht lediglich zum Zwecke der Rechtsverteidigung geschehen ist, bestanden konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr (…).

Evidero ante portas

17. Dezember 2011

Esogate?

Zur Zeit steht die Berliner Fraktionsgeschäftsführerin der Piraten in der Kritik, weil sie Seminare über Esoterik gibt und offenbar angeblich auch der „Germanischen Neuen Medizin“ anhängt. Bekanntlich vertrete ich ja Kritiker, denen einer dieser Germanen das Leaken verbieten wollte und kenne daher diese Herrschaften ein wenig.

UPDATE: Die Betroffene bestreitet, der GNM anzuhängen. (Das sah im Posting der Fraktion aber ein bisschen anders aus.)

Mit Religion und Weltanschauung ist das so eine Sache, insbesondere bei einer Partei, die sich nicht auf christliche Legitimation oder eine ideologische Weltanschauung beruft, sondern die Freiheit des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Auf dem Landesparteitag der Piraten in NRW wurde kürzlich die Unvereinbarkeit der NRW-Parteimitgliedschaft mit den Lehren der Scientology beschlossen. Dies berührt natürlich Art. 4 GG, das Grundrecht auf Glauben von u.a. Unsinn. Wenn man mit einer Regulierung der Glaubensfragen erst einmal anfängt, stellt sich die Frage, wann man bei einer Gesinnungspolizei und politischen Hexenjagden landet, und ob man derartige faktische Glaubensverbote nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen ausdehnen müsste, denn alle Religionen sind in ihrer Tendenz totalitär. Ich habe mich aber vom Antragsteller davon überzeugen lassen, dass eine Durchsetzung dieses Statements nicht beabsichtigt ist, sondern in erster Linie der in der Presse begonnenen Kampagne entgegengewirkt werden sollte, die einen unbedeutenden NRW-Pirat (von über 3.000 NRW-Piraten), der sich überraschend als Hubbard-Jünger entpuppt hatte, zu skandalisieren begann.

Religion und Esoterik haben sich politisch als Legitimation für Kriege, Machtansprüche, Rassismus, Sexismus, Sklaverei und Zensur bewährt und sind quasi das geistige Synonym für Unfreiheit. Sogar die Hiroshima-Bombe wurde von einem Geistlichen zuvor gesegnet. Soweit mir bekannt ist, hatte man auf Piratenschiffen für Pfaffen keinen Platz, und ich war 2010 auch alles andere begeistert darüber, dass in NRW ausgerechnet ein den GRÜNEN entlaufener Pfaffe als Landtagskandidat fungierte. Aber Piraten sind nun einmal toleranter als Glaubenskrieger.

Was also machen wir jetzt mit dieser Esoterik-Enthusiastin, die der Presse Angriffsfläche bietet und die Piraten als Vertreter der Aufklärung in Verruf bringt? Von mir aus darf jeder glauben, woran er will, so lange das sozialverträglich ist und er oder sie mir nicht auf die Nerven geht. Ob Heilpraktiker schädlicher sind als etwa Schulmediziner und deren Pharmaindustrie, mögen andere beurteilen. Die Berliner Piraten jedenfalls distanzieren sich zwar von der Germanischen Neuen Medizin, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Positiv hieran ist zu vermerken, dass sich die Berliner Piraten von der Presse nicht zu Reflexen einschüchtern lassen und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ehren.

Trotzdem: In einer repräsentativen Position der Piraten möchte ich für meinen Teil vorzugsweise Leute sehen, die zuvor ihren Verstand bewiesen haben. Sorry, aber wenn man ausgerechnet zu den rechtsbraunen Germanischen Medizinmännern findet, dürfte allein schon die erforderliche Basic Brain Power für ein Piraten-Amt an politischen Schalthebeln deutlich unterschritten sein. Die Politikerin war übrigens schon in ihrem früheren Leben als FDP-Frau durch „Pyramiden-Energie“ aufgefallen. Da ich gerade mit einem Anthroposoph die Klinge kreuze, der mit mystischen Energiefeldern hantiert, ist mein Bedarf an Eskapisten derzeit sehr begrenzt.

7. Dezember 2011

Glosse zur Versteigerung der Filesharing-Ansprüche

Meint Rant auf die aktuelle Online-Versteigerung der Filesharing-Ansprüche jetzt auf TELEPOLIS.