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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


10. Juli 2012

Päpstliche Pressekammer

Herr Ratzinger, auch bekannt als Benedikt 16.0, empörte sich über eine Fotomontage des für seinen stilsicheren Geschmack bekannten Satire-Magazins TITANIC. Da die Spanische Inquisition keine Zuständigkeit mehr hat und auch die Exorzisten nichts ausrichten konnten, pilgerte seine Heiligkeit in das protestantische Hamburg, wo meine Lieblingskammer den Bann aussprach.Das gibt bestimmt einen Heidenspaß …! ;)

4. Juli 2012

ACTA ad acta

Abgelehnt.
Danke an alle!

3. Juli 2012

Nachtrag zum „Speaker’s Corner“-Verein

Aufgrund von Rückmeldungen möchte ich folgendes klarstellen:

Wir verwalten einen Rechtshilfefonds, der für alle Blogger etc. da sein soll, um die Korrektur fragwürdiger Urteile und einstweiliger Verfügungen zu finanzieren. Wir wollen vernünftige und angstfreie Kommunikation im Internet sicherstellen.

In unserem Entscheidungsgremium sitzen zwar vier Anwälte, welche als Experten die Erfolgschancen beurteilen sollen. Diese Anwälte sollen die geförderten Fälle jedoch nicht selbst vertreten, sondern sind nur ehrenamtlich tätig. Wer von einem meinungsfeindlichen Richterspruch betroffen ist, wird meistens bereits einen Anwalt haben, andernfalls soll er sich den fähigsten Anwalt aussuchen, den er kriegen kann. Falls einer von uns vier Anwälten mit einem Fall auch professionell befasst sein sollte, dürfte er wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung mitwirken, ob wir seinen Fall fördern oder nicht.

Wir werden nicht jeden fördern, der sich die Meinungsfreiheit auf die Fahnen schreibt. Religiöse Fanatiker, Rassisten usw. müssen sich vermutlich andere Partner suchen. Wir achten insbesondere auch die Persönlichkeitsrechte usw., allerdings orientieren wir uns an den Maßstäben von Karlsruhe, nicht an denen des Landgerichts Hamburg etc..

Damit wir Anwälte die eingereichten Fälle nicht nur nach juristischen Gesichtspunkten beurteilen, sitzen vier Nichtjuristen im Gremium, die uns Fachidioten ggf. wieder auf den Teppich zurück holen. Langfristig werden wir wohl das Entscheidungsgremium auf Leute ausdehnen, die nicht zufällig auch Piraten sind. Unsere Stärke ist die Vernetzung!

2. Juli 2012

Verein „Speaker’s Corner“ gegründet

Das obige Video (Urheber: Richard Gutjahr) zum Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof und Regensburg Digital verdeutlicht, wie schnell Blogger in die Mühlen der Justiz geraten, wenn der Gegner mit spezialiserten Anwälten anrückt. Der betroffene Stefan Aigner ließ sich nicht unterkriegen und ging erfolgreich in Berufung, was praktisch nur mit Spenden möglich war. Einige Blogger in vergleichbaren Situationen erfuhren ähnliche Solidarität. Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen Blogger keine Möglichkeit sahen, die Abwehr von juristischen Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu finanzieren, obwohl sie wichtige Dinge zu sagen hatten. Im Gegenteil verblieben bei fehlender Finanzierung Urteile, die clevere Anwälte betuchter Kläger sogar benutzen, um anderen den Mund zu verbieten. Die Finanzierung entsprechender Rechtsstreite ist für Privatleute nahezu unmöglich. In diesem Bereich springt keine Rechtsschutzversicherung ein, auch Prozesskostenhilfe etwa gegen erlassene einstweilige Verfügungen wird praktisch nie gewährt.

Vor fünf Wochen hatte auch ich zur Finanzierung eines eigenen laufenden Prozesses in Sachen digitaler Meinungsfreiheit die „Aktion Klehranlage“ ins Leben gerufen. Jeder, dem es die Sache wert war, sollte einen 20er beisteuern. Soweit die Klage schließlich abgewehrt würde, bekäme jeder seinen Einsatz zurück oder könne ihn wahlweise in einem Rechtshilfefonds stehen lassen. Ich hatte auf die Deckung der laufenden Kosten gehofft, aber nicht Traum damit gerechnet, dass schon nach wenigen Tagen mehr als das Doppelte der im worst case benötigten Summe beisammen sein würde. Viele hatten im Überweisungszweck angegeben, dass die Einlage ggf. als Spende an einen entsprechenden Verein verbleiben solle. Den Auftrag, einen entsprechenden Fonds in die richtige Form zu bringen, habe ich klar vernommen und wollte ihn zeitnah umsetzen. Außerdem wollte ich steuerliche Nachteile möglichst vermeiden und auch kein „fremdes, herrenloses Geld“ auf meinem eigenem Konto herum liegen haben.

Für einen Verein benötigt man mindestens sieben glorreiche Gründungsmitglieder, die zum Zeitpunkt X an einem Ort Y versammelt sein müssen. Letzteres noch vor der Sommerpause zu organisieren wäre schwierig gewesen. Am Samstag fiel uns beim Landesparteitag der Piraten in NRW in Dortmund auf, dass etliche Aktivisten in Sachen Meinungsfreiheit ja ohnehin anwesend waren. Also machten wir Nägel mit Köpfen und gründeten am Sonntag am Rande des LPT.NRW12.3 im Schnelldurchlauf den benötigten Verein mit einem Gremium, das paritätisch mit Anwälten und mit Menschen besetzt ist:

Anwälte:

  • Udo Vetter (LawBlog)
  • Dominik Böcker (AK Zensur, Bundestagsexperte gegen Zensursula)
  • Christian Pentzek
  • Markus Kompa (Blog zum Medienrecht)

Menschen:

  • Marina Weisband, Piratenprinzessin
  • Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
  • Dr. Joachim Paul, MdL, Fraktionsvorsitzender Piratenpartei
  • Nico Kern, MdL, Assessor jur.

Vereinszweck ist die Sicherstellung der Rechtsprechung in Sachen Meinungsfreiheit nach den Vorgaben von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, die häufig von den Instanzgerichten missachtet wird. Dies ist nur durch Finanzierung des Rechtswegs möglich, wobei in Bloggerfällen häufig asymmetrische „Kriegskassen“ gegenüberstehen. Meinungsfreiheit können sich derzeit praktisch nur große Verlage und sehr vermögende Privatleute leisten. Wir werden daher entsprechende Prozesse finanziell fördern, die wir für wichtig halten.

Derzeit dient der Verein in erster Linie zur Verwaltung des Rechtshilfefonds, wir streben also derzeit kein „Vereinsleben“ oder Wachstum zum Massenverein an. Natürlich aber freuen wir uns über Aktivisten und Fördermitglieder und möchten mit anderen Organisationen kooperieren.

Bedingt durch die Umstände sind die Gründungsmitglieder allesamt Piraten, der Verein selbst soll jedoch parteipolitisch neutral sein. Im Falle der Auflösung – am besten wegen Zielerreichung! – wird das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an den „Chaos Computer Club“, „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Medienkompetenz“ gehen.

In dieser Woche möchte ich die weiteren Fragen klären, etwa inwiefern für bereits überwiesene Beträge Spendenquittungen ausgestellt werden können usw. In der kommenden Woche werde ich den Klehranlegern, die unerwartet mehr als 20,- € beigesteuert haben, eine Reduktion der Einlage anbieten oder alternativ um eine Verfügung zugunsten des Rechtshilfefonds bitten, soweit noch nicht geschehen. (Bitte diese Woche noch nichts mailen, das muss noch vorbereitet werden!)

Zur „Aktion Klehranlage“ möchte ich noch folgende Eingänge nachtragen und mich herzlich dafür bedanken:

Felix Freiberger

Anonym

STB. W.Kreuz +

Anonym

Gerd Upper +

Thomas Maurer

Wolle

Martin Schnell +

Normann Rehbein

Sebastian Gründel

Anonym

David SVWZ

Ploenne

Matthias Schulz

21. Juni 2012

Abwehr-Initiative(n) gegen Gängel-Abmahnungen

Derzeit arbeite ich an einem Konzept, wie man durch Vernetzung Blogger etc. vor den Auswüchsen weltfremder Rechtsprechung schützen kann.

Ein ähnliches Anliegen verfolgt Hardy Prothmann, der einen Verein gegen den Abmahnwahn gründen will. Prothmanns Heddesheim-Blog ist vor allem durch den juristischen Amoklauf des GRÜNEN-Politikers Ströbele in Erinnerung, dessen Ehefrau mit Fischfutter attackiert wurde. Prothmanns Idee ist so eine Art „ADAC“, bei der Mitgliedern Rechtsberatung vermittelt und ggf. finanziert wird und Gängel-Abmahner transparent gemacht werden.

Bei meinem Projekt geht es mehr darum, dass konkrete Urteile aus den unteren Instanzen, die von der meinungsfreiheits-freundlichen Linie von BGH und Bundesverfassungsgericht abweichen, durch Finanzierung des Rechtswegs korrigiert werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein wäre hierfür keine Voraussetzung, die Förderung würde allerdings erst im Prozessstadium Stadium ansetzen.

Sinnvoll wäre eine Kombination beider Anliegen. Den Projekten ist gemein, dass ein Gremium an Juristen und Publizisten benötigt wird, die über förderungswürdige Fälle entscheiden.

Was mein Projekt betrifft, werde ich kommende Woche die Entscheidungen über die Rechtsform treffen. Kritik, Anregungen und Partner sind willkommen!

18. Juni 2012

Konzeptvorschlag zur Stiftung Bloggerhilfe

Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.

Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):

  1. Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
    Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
  2. Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
    Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
  3. Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
    Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
  4. Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
    Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
  5. Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
    Grund: Es geht um Geld.

Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?

17. Juni 2012

Was zum geplanten Leistungsschutzrecht zu sagen ist

Heute hier mal nix, weil kein Leser zeitlich davon abgehalten werden sollte, das hier zu lesen!

15. Juni 2012

Stiftung Bloggerhilfe

Derzeit arbeite ich daran, die aus der Klehranlage hervorgegangene Initiative in eine brauchbare Form zu bringen. Bei dem Rechtshilfefonds gibt es jedoch vor allem zwei bislang ungelöste Herausforderungen:

1. Wer entscheidet, welche Fälle gefördert werden?

Rechtsstreite, die einen nichts kosten, wird vermutlich jeder führen wollen, der eine Abmahnung erhält. Nach welchen Kriterien sollen Prozesse gefördert oder abgelehnt werden?

2. Wer entscheidet, welcher Anwalt mandatiert wird?

Auch hier sind Neid und Missgunst vorprogrammiert. Honorare müssen die jeweils beauftragten Anwälte für Gerichtsverfahren nun einmal nehmen. Erfolgshonorare sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Weil medienrechtliche Fälle einen exorbitanten Arbeitsaufwand verursachen können, würde ich auch in den seltensten Fällen einem Kollegen Erfolgshonorare zumuten wollen.

Insbesondere hätte es ein Geschmäckle, wenn ich aus selbst akquirierten Spendengeldern Aufträge an mich selbst vergeben würde. Andererseits gibt es nicht so viele Anwälte, welche die Hamburger Verhältnisse kennen und bereit sind, nach RVG abzurechnen. (Ans-tändige Hamburger Anwälte rechnen gerne nach S-tundenlöhnen von bis zu 800,- € s-tatt nach RVG ab.) Also muss ein Verfahren entwickelt werden, dass gewissen Selbstansprüchen gerecht wird.

In jedem Fall benötigen wir einen unabhängigen Beirat, der die beiden genannten Fragen jedenfalls vorab prüft und ggf. in eine Form bringt, in welcher die Klehranleger etc. demokratisch abstimmen können. Auch insoweit ist noch vieles unklar.

Wie auch immer, die Stiftung sollte möglichst schnell arbeitsfähig werden, denn wenn tatsächlich der aktuelle Entwurf eines Leistungsschutzgesetzes kommt, dann ist der Bedarf dringender denn je.

PS: Heute hat CARTA ein Interview mit Thomas Stadler und mir veröffentlicht.

11. Juni 2012

Updates zur Klehranlage

Der Kollege Solmecke bespricht das Hamburger Schandurteil.

Hoffentlich mahnt er mich nicht wegen der Verlinkung seines Youtube-Videos ab … ;)

Bei der Wiedergabe des Sachverhalts ist ihm eine Ungenauigkeit unterlaufen. Das Video (genauer: drei Aspekte des Videos) war dem ZDF damals allenfalls durch eine einstweilige Verfügung verboten worden. Die Widerspruchsverhandlung war unmittelbar vor unserer Hauptsacheverhandlung angesetzt worden, das ZDF unterlag. Gegenüber dem ZDF gibt es noch kein konventionelles Urteil.

Heute hat der Deutschlandfunk, der bereits zur „Klehranlage“ berichtet hatte, ein Feature inklusive Interview mit mir gesendet.

Ich darf mich noch bei den folgenden Klehranlegern herzlich bedanken:

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10. Juni 2012

Kölscher Klüngel in Hamburg

Wenn sich windige Finanzjongleure gegenseitig verprellen, so ist das Musik in meinen Ohren.

Auf SPON kann man heute über einen Streit von Middelhoff mit seinem vormaligen Vermögensberater Esch lesen. Ja, das ist DER Esch, der mit der ins Schlingern geratenen und dann von der Deutschen Bank geschluckten Privatbank für die Superreichen Sal. Oppenheim zu tun hatte. Die Beteiligten sind treue Kunden der Hamburger Pressekammer.

Sal. Oppenheim hatte einst am Landgericht Hamburg fragwürdige Maulkörbe erstritten, die beim Bundesverfassungsgericht keinen Anklang fanden. Auch Herr Esch war dieses Jahr schon in der Hamburger Zivilkammer 24 zu Gast, unterlag bei der Pflege seines Persönlichkeitsrechts allerdings kläglich gegen das „manager magazin“. Vor allem Herr Middelhoff beschäftigte die Pressekammer mit seinen Wünschen an die öffentliche Wahrnehmung.

Die obige WDR-Doku von 2005 verlinke ich nur zur Illustration und distanziere mich von allen enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder enthaltenen falschen Eindrücken.