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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Updates zur Klehranlage

Der Kollege Solmecke bespricht das Hamburger Schandurteil.

Hoffentlich mahnt er mich nicht wegen der Verlinkung seines Youtube-Videos ab … ;)

Bei der Wiedergabe des Sachverhalts ist ihm eine Ungenauigkeit unterlaufen. Das Video (genauer: drei Aspekte des Videos) war dem ZDF damals allenfalls durch eine einstweilige Verfügung verboten worden. Die Widerspruchsverhandlung war unmittelbar vor unserer Hauptsacheverhandlung angesetzt worden, das ZDF unterlag. Gegenüber dem ZDF gibt es noch kein konventionelles Urteil.

Heute hat der Deutschlandfunk, der bereits zur „Klehranlage“ berichtet hatte, ein Feature inklusive Interview mit mir gesendet.

Ich darf mich noch bei den folgenden Klehranlegern herzlich bedanken:

Anonym

Martin Stelldinger

Anonym

Guido Reimer +

Anonym

Daniel Dingeldey +

Anonym +

Guido Strack

Christoph Traxler

Anonym

Anonym

Anonym

Fishrung

Matthias Ulrichs +

Neonfee

Markus Schuster

Julian Rueger +

Michael Hartdegen

Holger Schrader

Heidrun Jakobs

Negatron

Myrddin

Herdanziehung

Creepythiman +

Michael Jastram

Katmai +

Thomas Mühlbradt +

Pitpalme

Markus Queisser

TCS

Carsten Jost

Trotzik +

Mr Muppet +

Tunnelstrom

Sebastian Mueller +

Foo +

DavidK

DerNotarzt

Hostserver +

Anonym

Anonym

Echt.2

Anonym

Quitting ic for Pussys

Michael Haueiß

Anonym

Tobias Opitz

Anonym +

Patrickpirat +

Foaly 42

Peter Partzsch

Bastian Widanski +

Anonym

 

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Ein Kommentar

  1. Die Schufa sorgt für mehr Post Privacy: Warum ACTA kommen muss | Spiralteppich

    […] Kanzlei Kompa kann zu dem Thema gerade wohl nicht bloggen, weil sie mit der Klehranlage beschäftigt ist. Der Name “Klehranlage” ist übrigens von Leuten erdacht worden, die […]

    #1 Pingback vom 12. Juni 2012 um 00:37

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