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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. Oktober 2012

Rechtsschutz für Internetstreitigkeiten

Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.

Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)

Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.

1. Oktober 2012

Mosley ./. Google am Landgericht Hamburg

Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.

Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.

Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

24. September 2012

Zum Fremdschämen: Deutscher Juristentag

Diverse Organisationen maßen sich an, für Juristen zu sprechen. Etwa die Anwaltskammern, die knapp 160.000 Anwälte vertreten. Oder der Deutsche Anwaltverein, der sich 68.000 Mitglieder rühmt und seine Tagungen allen Ernstes mit einem christlichen Gebet zu beginnen pflegt. Die Richter und Staatsanwälte sind im Deutschen Richterbund (15.000 konservative Mitglieder) und in der Neuen Richtervereinigung (550 aufgeweckte Mitglieder) organisiert. Außerdem existieren noch Special Interest-Vereine wie der EDV-Gerichtstag e.V. oder der „Rechtsstandort Hamburg e.V.“ (ja, den gibt es wirklich!).

Diese Verbände machen sich zum Teil wertvolle Gedanken, sie verstehen sich aber auch als Lobby-Organisationen für Juristen – aber fungieren gelegentlich auch selbst als Lobby-Assets.

Da gibt es z.B. die traditionsreiche, aber mit 7.000 eher winzige Vereinigung „Deutscher Juristentag e.V.“, die es gerade einmal alle zwei Jahre schafft, eine Tagung durchzuziehen und offenbar der Lobby-Arbeit interessierter Kreise aufgesessen ist, die sie fleißig weiter trägt. Beim jüngsten „Deutschen Juristentag“ in München hat eine Arbeitsgruppe von ca. 30 angeblichen IT-Juristen die folgenden Vorschläge erarbeitet, die ganz überwiegend angenommen wurden (Hervorhebungen durch mich): (more…)

22. September 2012

Mondverschwörung

Diesen Trailer habe ich mir ca. 50 x angesehen. Der Film von Thomas Frickel wird am Sonntag, 23. September 2012, 21.45 Uhr, erstmals im TV ausgestrahlt. Auf keinen Fall verpassen! Den Film und die DVD mit Extras wie einem verbrieften Mondgrundstück habe ich heute auf TELEPOLIS besprochen.

Regisseur Frickel ist übrigens Vorsitzender der AG DOK, die nachhaltig die Produktionsbedingungen für Dokumentarfilme in der deutschen TV-Landschaft kritisiert.

17. September 2012

Feinde des Internets

Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:

Enemies Of The Internet

16. September 2012

Heribert Prantl sucht den Shitstorm

Der bislang von mir hoch geschätzte Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat entdeckt, dass das Internet ein böser Ort ist. In einem aktuellen Beitrag macht er das Internet für die Verbreitung der offenbar von Wulffs Parteifreunden 2006 lancierten Gerüchte über das angebliche Vorleben der gegenwärtig mediensuchenden Bettina Wulff verantwortlich und äußert auch sonst interessante Ansichten.

Hier die schönsten Zitate:

  • „Simitis akzeptiert es nicht, wenn die neue Informationstechnologie mit der Meinungsfreiheit einfach gleichgesetzt wird – wie dies die Grünen und die Piraten tun.“
  • „Es ist mit dem Internet ähnlich wie mit dem Auto: Man kann sich damit das Leben wunderbar erleichtern, man kann damit aber auch Leute totfahren.“
  • „Für das Internet gibt es noch kaum Regeln.“
  • „Wer vergisst? Wie vergisst er? Das geht im Internet nicht so leicht.“
  • „Die Hetzer im Internet sind und bleiben meist anonym.“
  • „Warum? Weil Konzerne wie Google riesige Maschinerien gegen das Recht auf Vergessen geworden sind.“
  • „Das bisherige Internetrecht verdient nicht einmal das Wort Recht.“

Als Rechtsanwalt, der häufig Blogger mit seriösen Anliegen vor Gericht vertritt, sehe ich mich außerstande, auf diesen wirren Amoklauf sachlich zu reagieren. Ich verweise stattdessen auf meine Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“.

Nachtrag: Prantl hat aufs falsche Pferd gesetzt.

10. September 2012

Google und die Netzneutralität

Gegenwärtig wehrt sich die vormalige 1st Lady gegen Google, weil sie sich durch die Funktion beeinträchtigt sieht, die automatisch weitere Suchwörter anbietet. Diese Vorschläge stammen von anderen Nutzern, die zuvor nach einer solchen Kombination gegoogelt haben (was dezent daran erinnern sollte, dass Google uns beobachtet). Soweit bekannt, gab es bislang fünf erfolglose Versuche anderer Kläger, diese Autovervollständigungsfunktion untersagen zu lassen. Die aktuelle Klage liegt allerdings etwas anders, so dass ich mich mit Prognosen lieber zurückhalte. In Sachen Haftung pflegt das Landgericht Hamburg bekanntlich sehr eigenwillige Ansichten. Am Landgericht Frankfurt war bereits ein Versuch erfolgreich.

Die Information, dass die anderen Nutzer diese Kombination gesucht haben, ist für sich genommen (vermutlich) nicht unwahr. Persönlichkeitsrechtlich gesehen ist vorliegend allerdings problematisch, dass auf diese Weise Sachverhalte unterhalb der Gürtellinie ventiliert werden, was nach deutschem Presserecht grundsätzlich unzulässig ist. Das in den prüden USA beheimatete Google filtert übrigens ohnehin gewisse Inhalte auch aus dieser Funktion aus.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass nun einmal auch Google anfällig für Manipulation ist. Aufgeweckte Hacker könnten Google mit inszenierten Suchanfragen bombardieren und auf diese Weise Menschen und Firmen in Misskredit bringen.

Es stellt sich daher für Google die politische Frage, ob, wo und ab welcher Schwelle in die Suchalgorithmen eingegriffen werden darf, kann oder soll. Auch, wenn es im Einzelfall weh tun mag: Rechtspolitisch kann die Antwort nur lauten: Netzneutralität. Alles andere führt uns in illusionäre orwellsche Welten. Ein „Informationsministerium“ wäre das Letzte, was die Menschheit weiterbringt.

9. September 2012

Flauschcon

Eine Partei, die sich zur internen Kommunikation in erster Linie elektronischer Tools wie Mailinglisten, Foren und Twitter bedient, hat ein Problem: Schon aus strukturellen Gründen produzieren diese Medien eigendynamischen Streit. Bereits an der Langzeitstudie Wikipedia, die tatsächlich weniger ein akademisches als ein politisches Terrain ist, lässt sich das Versagen elektronischer Medien für die interaktive Meinungsbildung demonstrieren. Es fehlt einfach der Kontext. Man weiß nicht, wer der andere ist, welchen Bildungshintergrund er hat oder über welche Lebenserfahrung er verfügt. Man sieht nicht die Emotionen, erkennt nur unzulänglich Ironie, ebenso wenig, ob ein Gesprächspartner möglicherweise sogar gerade betrunken tippert. Missverständnisse sind vorprogrammiert.

Hinzu kommt der Umstand, dass Menschen, die aus ideellen Motiven in politische Parteien gehen, ohnehin ein bisschen – sagen wir mal diplomatisch – „temperamentvoll“, manchmal auch reaktionär oder gar Christopher Lauer sind. Und in einer Partei, die sich aus Parteiverdrossenen rekrutiert, quasi dem Heise-Forum entsprungen ist und für die politische Auseinandersetzung den Begriff „Shitstorm“ geprägt hat, darf man nicht zwangsläufig menschliche Wärme erwarten.

Dieses Wochenende trafen sich in Bielefeld auf der „Flauschcon“ Piraten, die sich Gedanken über die Optimierung des innerparteilichen Umgangs miteinander machten. Wenn kommendes Jahr die Bundestagswahl ansteht, sollten die Hausaufgabe gemacht sein. Interessante Impulse gab es u. a. von Katharina Nocun über Neupiraten und Shitstorms sowie Strukturen ehrenamtlicher Politik.

8. September 2012

Wulff, B. ./. Jauch, G.

Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.

Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.

Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.

Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)

Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:

Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.

Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

30. August 2012

Morgen kommt der Papst doch nicht nach Hamburg

Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.

Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als „Beobachter“ teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei „Die Partei“ einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.

Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!

BRAEKING: Papst zieht zurück!