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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


7. Februar 2013

Watergate

Heute vor 40 Jahren begann ein Untersuchungsausschuss zu Watergate. Eine wichtige Rolle spielte dabei der Whistleblower Mark Felt, bis vor wenigen Jahren nur unter seinem Pseudonym „Deep Throat“ bekannt. Die Piratenpartei nahm den Jahrestag zum Anlass, um ihrer Forderung nach gesetzlichem Schutz von Whistleblowern Nachdruck zu verleihen.

1. Februar 2013

Vorbild NRW-Piraten: Politiker raus aus Rundfunkräten!

Als ich vor drei Jahren mit Nico Kern an unserem medienpolitischen Programm für die NRW-Wahl 2010 bastelte, war uns beiden eines klar: Wir werden nie einen parteipolitisch unabhängigen Rundfunk bekommen, solange die Parteien bei der Besetzung der Rundfunkräte mitzubestimmen haben und sogar mit eigenen Politikern dort Platz nehmen können. Das infame Manöver des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch, der beim ZDF Klaus Brender rauskegelte, passt nicht zu unserem kulturelles Verständnis von Rundfunkfreiheit.

Inzwischen dürfen auch die NRW-Piraten zwei Rundfunkräte bestimmen, allerdings erst, wenn die bisherigen ausscheiden, was nun bei einem der Fall ist. Anders als die Mitbewerber werden die Piraten ihren Rundfunkrat nicht in Hinterzimmern auskungeln, sondern in einer öffentlichen Ausschreibung.

31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!

28. Januar 2013

Höcker vs. Kompa: Popcorn

Ich habe gerade eine Abmahnung des Kollegen Höcker wegen meines Blogposts vom Samstag erhalten. Er bestreitet, den Artikel, dessen Inhalt er sich offensichtlich zu eigen macht, beim SPIEGEL „offenbar selbst lanciert“ zu haben. Ich hatte Höcker mehrfach angeschrieben und ihn genau hierzu befragt, sogar hinterher telefoniert, ohne dass der Kollege reagierte. Auch nach einem Anwaltsverhältnis zu Wallraffs Ex-Mitarbeiter hatte ich mich erkundigt. Jetzt auf einmal wird der Professor aktiv, eine Rechnung liegt auch bei.

Interessant ist, dass ich mit dem Kollegen Höcker eigentlich den Deal hatte, dass wir telefonieren, wenn er mit etwas in meinem Blog nicht einverstanden sein sollte, was wir auch schon problemlos praktiziert haben. Noch lustiger ist, dass er selbst auf seiner Website einen Rechtsstreit mit einem anderen Mandanten von mir – sagen wir mal „missverständlich“ – darstellt. Höckers scheinbare siegreiche Mandantin ist nämlich am Landgericht Köln wegen eines anwaltlichen Kunstfehlers(!) auf die Schnauze gefallen – kostenpflichtig. Der Kollege hat es nicht einmal geschafft, die angegriffene Äußerung authentisch wiederzugeben. Auch die dort geschilderte Unterlassungserklärung ist so nicht abgegeben worden. Aus kollegialem Respekt hatte ich verzichtet, die Kölner Kollegen vorzuführen oder deren Website abzumahnen.

Bis Mittwoch habe ich Zeit, mich einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen und dem Kollegen dann für seine Mühen Geld zu überweisen – oder auch nicht.

26. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss!

Eigentlich sollte der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker ein zufriedener, glücklicher Mann sein. Er hat auf dem Buchmarkt geglänzt, in einer RTL-TV-Show geglamourt, dekoriert sich mit akademischen Titeln und dürfte nach gefühlten 500 Presseverfahren für Kachelmann (Urheber des Unworts „Opfer-Abo“) finanziell ausgesorgt haben. Doch Höcker dürstet es auch nach Anerkennung in Social Media. Ein aktueller Tweet rückt den auf Presserecht spezialisierten Professor allerdings in ein schales Licht.

Hurra, ich muss doch nicht ins Gefängnis! Wallraff wird Opfer seiner eigenen Methoden http://spon.de/adQlP  via @SPIEGELONLINE

So verweist und beruft sich Höcker auf einen SPIEGEL-Artikel (Print und Online), bei dem er offenbar selbst beteiligt war. Außerdem wusste Höcker wohl genau, dass der Inhalt des SPIEGEL-Artikels voller Fehler und Halbwahrheiten war, insbesondere über die anrüchigen Umstände, die ihn selbst betrafen. Doch das focht den forschen Juristen nicht an.

Schon länger versuchte Höcker, sich an Journalismus-Ikone Günter Wallraff zu profilieren. Höcker hatte honorarträchtig jenen Brötchenhersteller vertreten, dessen widerwärtige Arbeitsbedingungen Wallraff einem breiten Publikum präsentiert hatte. Höckers Attacken gegen Wallraff selbst, dessen Sender und berichtende Medien gerieten dem Anwalt juristisch wie publizistisch dramatisch erfolgloser als die Kachelmann-Unterlassungsbegehren. Gerade erst verlor Höcker für seinen „Brötchengeber“ an seinem Hausgericht Köln gegen einen großen Zeitungsverlag, der sich erfolgreich u.a. auf den Zeugen Wallraff berufen hatte. Der teilweise widersprüchlichen Aussage eines vom Brötchenbäcker aufgebotenen Zeugen, der sich ganz genau erinnern wollte, mochte das Gericht keinen Glauben schenken.

Im Fahrwasser der Kampagne des Brötchenbäckers versuchte ein früherer Mitarbeiter Wallraffs, der laut Spiegel wegen Diebstahls und Brandstiftung vorbestraft war, ebenfalls den Journalist zu demontieren. Der obskure Ex-Mitarbeiter, der aus etlichen Gründen von professionellen Journalisten unübersehbar als unzuverlässig hätte erkannt werden müssen, verkaufte seine aus heißer Luft bestehende „Geschichte“ zunächst für eine fünfstellige Summe an ein Boulevardmedium. Als diesem die gestohlenen Unterlagen zu windig und zu dünn erschienen, griff der erstaunlich naive SPIEGEL zu.

Der Ex-Mitarbeiter verwandte in seinem skurrilen Kreuzzug gegen Wallraff klandestine Methoden. So hörte er wochenlang vertrauliche Gespräche in Abwesenheit ab und verwanzte hierzu auch etwa den Küchentisch. Wirklich skandalöses erfuhr er offensichtlich nicht. Allerdings schützt Wallraff Informanten oder Bedrohte. So beherbergte er einst den verfolgten Schriftsteller Salman Rushdie, sowie aktuell den ebenfalls mit Fatwas aus dem Iran mit dem Tode bedrohten Künstler Shahin Najafi, auf den ein Kopfgeld in Höhe von 100.000,- $ ausgesetzt ist. Aus Sicherheitsgründen musste Wallraff Najafi an einem anderen Ort unterbringen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der unberechenbar gewordene Ex-Mitarbeiter auch das Kopfgeld verdienen wollte.

Dessen Vorwürfe, Wallraff habe eidesstattliche Versicherungen von Zeugen über unterschriebene Blancos fabriziert, löste sich schnell in heiße Luft auf. Ironischerweise erwiesen sich eigene eidesstattliche Versicherungen des Ex-Mitarbeiters als fehlerhaft, was für den SPIEGEL eigentlich Anlass zum geordneten Rückzug hätte sein müssen.

Anwalt Höcker scheute sich nicht, die Mitschriften der abgehörten Gespräche in ein Presseverfahren einzuführen, was die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Köln allerdings sofort unterband, da es sich um unzulässig erlangte Beweismittel handelte. Dieser für einen auf Persönlichkeitsrecht spezialisierten Anwalt erstaunliche Missgriff war vor allem deshalb unverständlich, weil diese Mitschriften nichts zur Sache taten, sondern allenfalls zur Stimmungsmache gedacht waren. Wallraff hatte nun langsam genug und erstattete Strafanzeige gegen Höcker wegen des Verdachts einer Straftat nach § 201 StGB. Der kölsche Anwalt distanzierte sich sogar von dem obskuren Ex-Mitarbeiter. Daraufhin ließ Wallraff „Gnade vor Recht“ ergehen und nahm die Strafanzeige gegen Höcker zurück – allerdings nicht etwa „vor ein paar Wochen“, wie DER SPIEGEL „aktualisierend“ fabulierte, sondern bereits am 03.09.2012.

Doch Höcker dankte seine „Begnadigung“ Wallraff schlecht. So bediente Höcker den SPIEGEL, der schon dem Ex-Mitarbeiter aufgesessen war und sich naiv in die Anti-Wallraff-Kampagne hatte einspannen lassen. Dabei „versäumte“ Medienprofi Höcker offenbar, den namentlich ungenannten SPIEGEL-Autoren zu offenbaren, dass Wallraff die Anzeige offensichtlich aus Mitleid mit dem gestrauchelten Anwalt zurückgezogen hatte – keineswegs aus den im Artikel genannten Motiven. Auch Wallraffs insoweit mandatierter Strafverteidiger wollte sich im Interesse Höckers(!) gegenüber dem SPIEGEL nicht negativ über den Berufskollegen äußern, über dessen Verhalten er allerdings äußerst ungehalten war und ist. DER SPIEGEL hielt es nicht für erforderlich, auch Wallraff selbst zu befragen, was bei derartiger Verdachtsberichterstattung allerdings presserechtlicher Standard gewesen wäre.

So orakelt der SPIEGEL:

 „Womöglich ist Wallraff und seinen Juristen aufgefallen, dass er mit der Strafanzeige ein Eigentor schießen könnte. Denn es war Wallraff, der 1984 in einem aufsehenerregenden Verfahren gegen den Springer-Verlag vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, dass auch rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlicht werden dürfen – wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse daran gibt, das die Nachteile des Rechtsbruchs überwiegt.“

Auch das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch:

Die Methoden, derer sich der Ex-Mitarbeiter Wallraffs bediente, sind nicht die des renommierten Journalisten, sondern werden von Wallraff im Gegenteil scharf missbilligt. So hatte Wallraff seinerzeit die Redaktion der BILD-Zeitung keineswegs mit technischen Mitteln abgehört, wie dies der Ex-Mitarbeiter tat, der Wallraffs Privatraum verwanzte. Tatsächlich hatte Wallraff in seinem legendären „Der Aufmacher“ nur über solche Dinge berichtet, die ihm in seiner Eigenschaft als „Hans Esser“ beruflich bekannt wurden. Der Axel Springer-Verlag hatte sich seinerzeit umfassend gegen das Buch juristisch gewehrt und dabei eine legendäre Entscheidung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts produziert, das sogenannte „Lex Wallraff“.

Die Springerpresse war damals fast in voller Länge auf die Schnauze gefallen, bekam jedoch in einem Punkt Recht: Was in einer Redaktionssitzung besprochen wird, unterliegt dem Redaktionsgeheimnis. Und sogar Wallraff pflichtete öffentlich dem Urteil bei jeder Gelegenheit bei, denn andernfalls würde auch in der seriösen Presse die Vertraulichkeit von Redaktionssitzungen leiden. Niemals käme Wallraff auf die Idee, einen Lauschangriff auf Gespräche in Abwesenheit zu führen. Und schon gar nicht würde Wallraff Gespräche in der Privatsphäre kolportieren. Genau das aber tat der Ex-Mitarbeiter bei Wallraff sowie bei Dritten, darunter eine Diplom-Psychologin, die den Ex-Mitarbeiter wegen seiner Probleme sogar kostenlos beraten hatte.

Im Gegensatz zu den SPIEGEL-Autoren war Höcker umfassend im Bilde, und man sollte von einem Pressejuristen wie Höcker erwarten dürfen, dass ihm der qualitative Unterschied zwischen einer verdeckten Recherche und Lauschangriffen, die sogar in die Privatsphäre gehen, geläufig ist.

Wallraffs gefestigtem Ruf hat die SPIEGEL-Kampagne kaum geschadet. Kopfschüttelnd erinnert sich Wallraff an eine Äußerung des früheren SPIEGEL-Chefredakteurs Erich Böhme, der ihm vor Jahren das Motiv der traditionell Wallraff-kritischen Haltung des SPIEGEL verriet:

„Sie haben uns Marktanteile in Sachen Aufklärung und Moral abgenommen!“

 

(Disclosure: Der Autor ist einer von „Wallraffs Juristen“.)

14. Januar 2013

Käufliche Ex-Minister

Über Herrn Ernst Strasser, Österreichischer Innenminister a. D., hatte ich gestern einen Kurz-Beitrag bei Telepolis gemacht. Heute hat er seine verdienten vier Jahre Knast erhalten. Gestolpert ist der Träger eines Big Brother Awards u.a. über abgehörte Telekommunikation.
Bei der Gelegenheit hatte ich auch auf die Verdienste des Herrn Grasser hingewiesen, Österreichischer Finanzminister a. D., ähnlich käuflich. Auch in seinem Fall gab es schöne Abhörprotokolle, die geleakt und dann in der juristischen Fakultät von bekannten Kabarettisten der Alpenrepublik aufgeführt wurden … ;-)

10. Januar 2013

EU-Norm für Whistleblower: Telepathie

Der vormalige EU-Beamte Guido Strack geriet 2002 in die Verlegenheit, einen Korruptionsfall zu melden, wozu er sogar verpflichtet war. Leider war das nicht ganz so einfach. Nach gegenwärtiger Rechtslage scheint man von Whistleblowern sogar telepathische Fähigkeiten zu verlangen.

Guido hat sich nicht unterkriegen lassen und stattdessen das Whistleblower-Netzwerk gegründet, das bei den Bundestagsfraktionen wichtige Überzeugungsarbeit leistet, um endlich das überfällige Whistleblower-Schutzgesetz zu liefern.

9. Januar 2013

Jahrbuch Netzpolitik 2012

Auf dem Hacker-Kongress 29C3 habe ich mir nach einem bemerkenswerten Vortrag der Netzaktivisten Markus Beckedahl und Kirsten Fiedler das druckfrische „Jahrbuch Netzpolitik 2012“ besorgt und in einem Rutsch durchgelesen. Um es kurz zu machen: Jeder Pirat und jeder andere, der zu diesem Themenbereich Kompetenz beansprucht, sollte es gelesen haben.

Freundliche Erinnerung an den NDR

In diesem Beitrag über den Niedersachsen-Wahlkampf im Internet kommen ausgerechnet die Piraten nicht vor:

Dem NDR fiel dazu das Folgende ein:

Lieber Herr Kompa,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich zuständigkeitshalber beantworte.

Der von Ihnen kritisierte Beitrag „Wahlkampf im Internet“ hatte einen Test zum Gegenstand, inwieweit die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien das Internet nutzen. In der Anmoderation haben wir nicht nur darauf ausdrücklich hingewiesen, sondern auch gerade die Piratenpartei als beispielgebend für die Nutzung dieses Mediums angeführt.

Die Vorwahlberichterstattung des NDR berücksichtigt im Rahmen eines abgestuften Redaktionskonzepts alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind. Studiogespräche gibt es dabei mit jenen Gruppierungen, die dem Niedersächsischen Landtag angehören. Über die anderen Parteien, also auch über die Piraten, wird in Beitragsform berichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant | Direktor

Meine Antwort:

Lieber Herr Dr. Beyer,

der Informationsauftrag des NDR beschränkt sich aber nicht auf die „die im Niedersächsischen Landtag vertretenen etablierten Parteien“.

Im 15. Rundänderungsfunkstaatsvertrag heißt es in § 11:

Auftrag
(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Das ist offensichtlich nicht der Fall. Warum gelingt es dem NDR nicht, was der WDR vorbildlich geleistet hat? Insgesamt kamen die Piraten in der NDR-Berichterstattung erstaunlich kurz, und nach einem bemerkenswert tendenziösen NDR-Bericht über die Piraten aus anderen Bundesländern vom letzten Jahr wäre es ein Gebot der Fairnis gewesen, wenigstens die niedersächsischen Piraten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kompa

4. Januar 2013

Lieber NDR …

… wir sind ja grundsätzlich Freunde. Euer Sender wird von der Allgemeinheit finanziert, damit er unabhängig berichtet, was insbesondere ja gerade bei der politischen Berichterstattung wichtig ist. Das Klima der Meinungsvielfalt ermöglichte Anfang der 80er die Gründung einer neuen politischen Bewegung, und auch der unerwartete Erfolg der Piraten war ein Ergebnis eurer Arbeit, weil ihr fair geblieben seid.

Lieber NDR, was ist eigentlich gerade bei euch los? Bereits seit einigen Wochen ärgern sich vereinzelt Piraten, dass sie im Rundfunk kaum berücksichtigt werden. Kann man so oder so sehen. Nun aber hast du, lieber NDR, einen Beitrag „Wahlkampf im Internet“ gemacht, in dem ausgerechnet die „Internetpartei“ nicht vorkam. Auch bei den Sonntagsgesprächen mit Spitzenkandidaten scheint ihr die Piraten zu schneiden.

Lieber NDR, wir haben Wahlkampf. Gerade in dieser Zeit ist es euer Job, ausgewogen und fair zu berichten. Verschweigen ist jedoch die effizienteste Form von Zensur. Die Piraten habe eine realistische Chance auf einen Einzug in den Landtag und haben sich 2012 im politischen Spektrum etabliert. Ich finde das Unterschlagen der Piraten langsam nicht mehr witzig.

(Zur Klarstellung: Von den Forderungen vereinzelter GRÜNER in dem Video distanziere ich mich ganz entschieden.)