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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


29. Juli 2013

Kamerad Urheber! Wegtreten!

 

Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.

Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.

Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)

28. Juli 2013

Lieber Herr Friedrich, heute dürfen Sie uns ausnahmsweise mal abhören

https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=2mQB9ec3xXA

 

Markus Kompas Rede in Frankfurt:

 

Udo Vetters Rede in Bochum:

 

Marina Weisbands Rede in Münster:

 

Patrick Schiffers Rede in Aachen:

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=z_ZRYLUGT6A

 

München:

 

Berlin:

 

Hamburg:

 

Bei Frau Merkels Wahlkreisbüro in Stralsund

Wenn der Hahn zweimal kräht

Gestern hatte (qua Losentscheid) der amtierende hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) die erste Rede auf der Frankfurter StopWatchingUs-Demo gehalten bzw. dies versucht. Hahn war bei den meisten Demonstranten alles andere als willkommen, denn Hahn hat zu verantworten, was hier vor wenigen Wochen der Occupy-Bewegung widerfuhr. Auch scheint Hahn vergessen zu haben, dass die FDP Koalitionspartner der Bundesregierung ist. Würde in den USA eine ausländische Spionageeinrichtung bekannt, hätte ihr die US-Regierung längst den Strom abgedreht.

Dass Hahn seine Rede zu Ende hielt, obwohl diese von Trillerpfeifen und Buhrufen übertönt wurde, war sportlich – aber bewies auch die Medienkompetenz seiner Berater. Denn Hahn nutzte seine PR-Chance effizienter, man es erwartet hätte: Nach seiner Rede gab er den Kameras, die u.a. wohl wegen seiner Prominenz gekommen waren, abseits der Bühne ein Interview. Dieses Statement, das Tausendmal mehr Leute als auf dem Platz erreichte, wurde nicht gestört, da gerade ein anderer Redner dran war, dem die Leute aufmerksam zuhörten. Da sich die Presse auf die Hahn-Gaudi konzentrierte, waren die meisten Kameras auf Hahn fixiert und kümmerten sich nicht um den Piraten-Redner, der praktisch nur zu den Demonstranten predigte, die ohnehin seine Meinung teilten.

Auf diese Weise schaffte es Hahn in die Tagesschau, während die Piraten nicht einmal erwähnt oder nach ihrer Meinung gefragt wurden. Während die Leute mit den Trillerpfeifen auf dem Platz ihren Spaß hatten, hat publizistisch gesehen Hahn gewonnen, der das Spektakel nutzte, um die FDP als Datenschutzpartei zu profilieren. Der Piratenredner, dem Hahn die Show medial dann doch gestohlen hatte, war übrigens ich … Wie auch immer, ich hatte gestern im heißen Frankfurt sehr viel Spaß mit tollen Menschen, die Rückgrat haben. Respekt!

25. Juli 2013

Geheimdienstaffäre in Luxemburg: Was machte der „Spetzeldengscht“?

Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.

Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.

24. Juli 2013

Bekommt Obama eine Spiegelaffäre?

Bereits 2007 hatte der Geheimdienstspezialist James Risen in seinem Bestseller „State of War“ u.a. auf das exzessive Abhören der NSA hingewiesen. Damals hatte ich das Buch nach etwa der Hälfte aus der Hand gelegt, weil ich von Enthüllungen über die Bush-Regierung damals mehr als gesättigt und ohnmächtig war.

Probleme bekam Risen aber nicht unter Bush, sondern unter Obama. So wurde Risen nun von einem Berufungsgericht verurteilt, als Zeuge gegen einen möglichen Informanten auszusagen, einen angeklagten Ex-CIA-Mann. Die Pressefreiheit und der daraus abgeleitete Quellenschutz sind damit im „land of the free“ passé.

Wenn Risen etwas auf sich und die Pressefreiheit hält, wird er einsitzen müssen, und er hat gute Chancen, ein Held zu werden. Als Amerikaner muss er wenigstens nicht nach Guantánamo oder Abu Ghuraib. Aber auch im US-Knast soll es nicht schön sein. Insbesondere gelten dort nicht die Gesetze gegen Sklaverei, so dass die Industrie dort für 23 Cent Stundenlohn arbeiten lässt.

23. Juli 2013

Was man gegen Geheimdienste tun kann

Man könnte eine Partei wählen, die sich das hier längst ins Wahlprogramm geschrieben hat:

Innere Sicherheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den ‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit – anders als bei Überwachungsmaßnahmen – wissenschaftlich erwiesen ist (z. B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und –programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
  • Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.
Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist.
Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.
Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.
Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

18. Juli 2013

NRW-Piraten nominieren Prof. Dr. Christoph Bieber und Peter Finkelgrün für den WDR-Rundfunkrat

 

Im NRW-Wahlkampf 2010 hatte ich ins Wahlprogramm geschrieben, dass wir in den Rundfunkrat keine Politiker entsenden, sondern parteiunabhängige Experten. Typen wie Koch haben in Rundfunkräten nichts verloren. Daher hatten wir den Posten, der traditionell immer irgendwelchen Spezis zugeschustert wird, ausgeschrieben.

Heute nun gab die NRW-Fraktion bekannt, dass sie Prof. Dr. Christoph Bieber als ordentliches Mitglied und Peter Finkelgruen als stellvertretendes Mitglied nominiert haben. Eine exzellente Wahl! Gut gemacht! Und herzlichen Glückwunsch den Herren Bieber und Finkelgrün!

17. Juli 2013

Supergrundrecht? Wieder was gelernt!

 

Wir wurden in einem Land geboren, in dem man uns glaubend machte, jegliches Recht basiere auf einem fundamentalen Gesetzeswerk namens „Grundgesetz“. Man erzählte uns, dass „alle Macht vom Volk ausgeht“, dass in das Brief- und Fernmeldegeheimnis nur unter ganz spezifischen Umständen eingegriffen werden dürfe, dass die Geheimdienste krontrolliert würden, dass wir ein Rechtsstaat seien …

Wer das bezweifelte, war ein Verschwörungstheoretiker. Jüngst maßte sich eine „Journalistin“ an, diesen verächtlich machenden Kampfbegriff im Zusammenhang mit den Piraten zu rülpsen.

Nun gesteht der Innenminister ein, es gäbe ein bislang verschwiegenes „Supergrundrecht“, das über dem Grundgesetz stehe. Die Regierung räumt ein, dass es historische geheime Abkommen mit den Siegermächten gibt, die zu thematisieren ein Tabu war – an das sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE gehalten haben: Abkommen, die USA und Großbritannien die Überwachung von Deutschen erlauben sowie deren hier auffälligen Agenten freies Geleit garantieren. Immer deutlicher wird eingeräumt, dass eine parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht ansatzweise funktioniert. Nachdem die Bundesregierung zunächst eine Kenntnis von Prism abzustreiten versuchte, wird nunmehr klar, dass BND und sogar die Bundeswehr selbst auf Prism zurückgriffen.

Die Überwachungstechnologie, die unisono mit dem 11.09. begründet wird, wurde im Prinzip vor dem 11.09. eingesetzt. Echten Terrorismus kann sie nicht verhindern, denn professionelle Terroristen kommunizieren verdeckt, Alleintäter wie Anders Breivigk insoweit gar nicht. Die Terrorgefahr wird in einem Ausmaß übertrieben, das jedem Vergleich spottet. Die Gefahr, an einem terroristischen Anschlag zu sterben, ist im Vergleich zum tödlichen Infektionsrisiko in Krankenhäusern kaum messbar. Jährlich sterben etliche Menschen in Deutschland an verschluckten Kugelschreibern, an islamistischem Terrorismus endete bislang noch kein einziger. (Gegen den NSU-Terrorismus hat der NSA-Terrorismus nichts genutzt.)

Die Ursache für islamistischen Terrorismus, sofern er denn authentisch ist, liegt in allen mir bekannten Fällen darin, dass mächtige Länder schwächere Länder militärisch angreifen oder dort in Konspiration mit den Monarchen zu deren Machtsicherung Militärbasen betreiben (z.B. Saudi-Arabien). Aufrüstung kann als Mittel gegen Terrorismus nur dann funktionieren, wenn man einen totalitären Staat errichtet. Wie das aussieht, erleben wir gerade in den USA, wo Mitarbeitern in Behörden der Zugriff auf die Snowden-Dokumente abgeklemmt und damit psychologisch auch eine Selbstzensur installiert wird.

Man stelle sich einmal vor, das vor vier Jahren beschlossene und dank der Piraten verworfene Zensurgesetz wäre Realität geworden …

 

12. Juni 2013

Als Christiane Krajewski auf den Hund kam

Als ich im Zusammenhang mit Peer Steinbrücks Kompetenzteam den Namen Christiane Krajewski hörte, musste ich schmunzeln. Während meines Studiums in Saarbrücken in den 1990er Jahren hatte sich Ministerpräsident Lafontaines damalige Wirtschaftsministerin Krajewski mit einem politischen Kabarettisten in die Wolle bekommen, mit dem ich befreundet war, und dadurch ähnlich schlechte Presse produziert, wie sie gerade Peer „Peerblog“ Steinbrück genießt.

„Dr. K. Odie“ nannte sich jener Satiriker, der als Wahlkampfmanager posierte und seine beiden Hunde als Spitzenkandidaten für die Landtags- und Bundestagswahlen antreten ließ. Der Künstlername beinhaltete eine Anspielung an den von Garfield unterdrückten Hund „Odie“ und „Chaot“. Einmal die Woche erschien der Mann auf dem St. Johanner Markt, deckte mit einer Holzplatte den dort befindlichen Brunnen ab und hielt für seine darauf prominent drapierten Hunde Wahlkampfreden. Der Urheber des Brunnens war damit ausdrücklich einverstanden. Das Programm des „Forums Dicker Hund – FDH“ hatte „Dr. K. Odie“ einem berühmten Lafontaine-Zitat nachempfunden: „Fressen, Saufen, Sex“.

Eines Tages war dem Hundeliebhaber in einer saarländischen Verordnung über Kampfhunde aufgefallen, dass die Autoren offenbar über keine allzu ausgeprägte Sachkenntnis verfügen konnten. Stutzig wurde er, als er heraus fand, dass die Verordnung von einer entsprechend promovierten Mitarbeiterin stammte und begann zu recherchieren. Dabei fiel ihm auf, dass die Kandidatin ein für ihr Thema absolut wesentliches Werk nicht in ihrem Literaturverzeichnis aufgeführt hatte, einige Informationen aber aus dem Werk zu stammen schienen. Dr. K. Odie machte seine Entdeckung öffentlich und empfahl der mäßig kompetenten Kraft, sich doch besser im emotionalen Tierschutz zu engagieren.

Kurz darauf erhielt der „Dr.“ K. Odie einen Strafbefehl – wegen Missbrauchs eines Titels. Der „Dr.“ ließ es auf eine Klage ankommen und verteidigte sich im wesentlichen selbst. Wie der Angeklagte hatte wohl auch kaum ein Prozessbeobachter Zweifel daran, dass dem plötzlichen Interesse der Staatsanwaltschaft eine Reaktion der von Dr. K. Odie nachhaltig angegriffenen Ministerin Krajweski zugrunde lag. Der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft explodierte während der Verhandlung über den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde sich zum Erfüllungsgehilfen der Politik machen. In der Hauptsacheverhandlung, die ich mir natürlich ansah, nutzte der Kabarettist sein Recht auf das letzte Wort und hielt ein mindestens einstündiges Schlussplädoyer, das wohl längste „letzte Wort“, von dem man im Saarland je gehört hatte. Die Amtsrichterin – laut K. Odie soll sie SPD-Mitglied gewesen sein – verurteilte den falschen Doktor der Wahlkampfkünste.

Der Fall wurde in der Presse genüsslich verfolgt und erboste neben anderen den prominenten Strafverteidiger Prof. Dr. Egon Müller , der Odie prompt in der Berufung vertrat. Warum der Kollege Müller zu den bundesweit 10 besten Strafverteidigern gezählt wurde, war mir schon nach wenigen Minuten Verhandlung klar. Die Präsentation des Sachverhalts machte bereits das Tatbestandsmerkmal „Führen eines akademischen Grads“ mehr als zweifelhaft. Der Staatsanwalt beschränkte sich nach Müllers Rede darauf, einen Freispruch zu beantragen. Dem folgten die Richter vermutlich schon deshalb, um ein weiteres letztes Wort von Dr. K. Odie zu vermeiden. Nachzulesen ist die Geschichte in NJW 1996, 2665.

Während der Kabarettist aus dieser Affäre gestärkt hervorging, hinterließ Wirtschaftsministerin Krajewski keinen allzu souveränen Eindruck. Der grantelnde „Doktor“ eckte bei der Inanspruchnahme seines Rechts auf freie Meinungsäußerungen auch in den Folgejahren an, was ihn seine Anstellung kostete – zu Unrecht übrigens, wie das Saarländische Oberlandesgericht urteilte.

4. Juni 2013

Was man über Urheberrecht wissen sollte, wenn man mitreden will