Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


8. Januar 2010

Neue Evangelikale mögen keine nackten Aliens

Religiös-konservative Zensur ist noch immer die Spaßigste! Wie groß war die Freude, als aufmerksamen Amis schon in den 90ern aufgefallen war, dass Ernie und Bert gemeinsam in einem Bett schliefen …?! Oder dass Donald Duck untenrum unbekleidet ist?

Wie die Süddeutsche meldet, haben fromme Amis jetzt ein Problem mit nackten Aliens in „Avatar“.

Liebe Evangelikale, was ihr auf keinen Fall machen dürft: Googlet nie die Begriffe Star, Wars und Porn …

Entsorgter Vater geht in Berufung wegen 2 Sekunden

Wie berichtet, hatte man einem Filmemacher wegen Eingriffs in das Recht am eigenen Bild einen Ausschnitt seines Werks verboten. Der Mann zeigte seine damals drei Jahre Tochter, die heute acht Jahre später möglicherweise gar nicht mehr zu erkennen ist.

Da „Bildnis“ im Sinne des § 22 KunstUrhG „Erkennbarkeit“ voraussetzt, könnte man – also normale Menschen – auf die Idee kommen, das Vorliegen eben dieses Tatbestandsmerkmals infrage zu stellen, da die Klägerin heute wohl nicht mehr erkannt werden kann. Uns bösen Juristen ist das aber schnurz, denn das Bild hat die Klägerin ja irgendwann einmal zutreffend abgebildet, das damalige Persönlichkeitsrecht wird nicht durch nachträgliche Änderungen beeinflusst. Außerdem wird sie durch den Film des namentlich genannten Vaters auch erkennbar gemacht, was insoweit ausreichend ist.

In dem oben verlinkten STERN-TV-Video ist problematisch, dass der Filmemacher den privaten Brief seiner minderjährigen Tochter veröffentlicht hat. So schlimm das für den Mann ja sein mag, aber glaubt er wirklich, durch das in die Öffentlichkeit Tragen solch denkbar privater Angelegenheiten die Liebe seiner Tochter zu gewinnen?

Nun versucht der Filmemacher erneut sein Glück vor dem OLG Düsseldorf, wo am Dienstag verhandelt werden wird. Wenn er nur im luftleeren Raum mit „Kunstfreiheit“ und „Filmfreiheit“ argumentiert, wird die Berufung mit einiger Sicherheit in die Wicken gehen.

„Sicherlich“: Psychologischer Erklärungsversuch für Polizeifehler soll Beleidigung sein

Eine Islam-Wissenschaftlerin machte sich Gedanken über die psychologischen Abläufe eines Polizisten, der Scheiße gebaut hatte. Nachdem eine ägyptische Frau im Gerichtssaal erstochen wurde, schoss der nämlich nicht etwa auf den Attentäter, sondern auf den ebenfalls ägyptischen Ehemann der sterbenden Frau, den er am Bein traf.

Nun hatte eine Islam-Wissenschaftlerin gegenüber einem iranischen Radiosender die Vermutung geäußert,

diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“;

Manche Leute glauben, das Wörtchen „sicherlich“ signalisiere eine Meinungsäußerung, welche vom Grundgesetz geschützt sei. In Nürnberg sieht man in so etwas wohl im Gegenteil die Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung. Auch sogenannte „innere Tatsachen“ wie Überzeugungen und Motive gelten als prinzipiell nachprüfbare Tatsachen, welche der Äußernde beweisen muss.

Der Polizist hatte natürlich nichts besseres zu tun, als sich gegen diese Verdachtsäußerung zu wehren. Wahrscheinlich war er gar nicht ausländerfeindlich, sondern hatte einfach was gegen Beine. Wenn Bayern äußerungsrechtliche Probleme haben, ist normalerweise das Landgericht Hamburg zuständig. Doch die königlich bayrische Justiz fackelte nichte lange rum und schickte der Islam-Wissenschaftlerin wegen ihrer erschröcklichen Meinungsäußerung gleich mal einen Strafbefehl.

Positiv ist anzumerken, dass der Polizist diesmal nicht geschossen hat.

7. Januar 2010

Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem  Beitrag auf taz.de  “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €. (more…)

Krawallblogger erfährt Streisand-Effekt – verdient?

Bernd Höcker, Betreiber einer Querulantenseite GEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.

Gab es überhaupt eine Straftat?

Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber: (more…)

6. Januar 2010

Kläger Jehovas – Buske verbietet „Jehova-Sagen“!

Ich habe dieses Jahr noch gar nicht über das Landgericht Hamburg gelacht. Bevor sich meine Blogleser Sorgen machen müssen, sei hier ein lustiger Fall nachgereicht:

Die Zeugen Jehovas sind für Sanftmut bekannt, weniger jedoch deren Anwälte. So hatten sie Herrn Buske gebeten, einem Sekten-Kritiker die Äußerung verbieten lassen, ein bestimmter Herrn aus München habe ein „geistliches Amt“ bekleidet, ein sogenannter „Ältester“. Ehrensache, dass der Beklagte ebenso wenig wie der Bayer in Hamburg wohnte.

Einige Zeit später bekam der Sekten-Kritiker eine Einladung an ein bayrisches Amtsgericht. Hier erachtete es der besagte Bayer für sinnvoll, an Eides statt zu behaupten:

„Ich war auch Ältester (leitendes Mitglied) der Zeugen Jehovas.“

Oups! Demnächst wird der Sekten-Kritiker vom Staatsanwalt vernommen – als Zeuge der wohl zu erwartenden Anklage. Den Zeugen Jehovas sei jedoch ins Gewissen geredet:

Du sollst kein falsches Zeugnis geben!

5. Januar 2010

Mr Spock für deutsche Wikipedia nicht relevant genug

Mr Spock ist vielen Wikipedien relevant genug für einen eigenen Artikel. Wie ein Feature des hr thematisiert, ist der Weltraumveteran für die deutsche Wikipedia allenfalls für einen Unterabschnitt im Artikel „Figuren im Star Trek-Universum“ fein genug – und hat damit gegen den Todesstern, Bauchnabelfussel, Kai Diekmann und Hunderte von Pornodarstellerinnen mit jeweils eigenem Artikel klar verkackt.

Wird schon zu irgendwas gut sein. Oder wie Spock sagen würde: „Menschen treffen unlogische Entscheidungen.“

Soll bloß keiner behaupten, jemand hätte bei den Leuten vom Planeten Wiki eine vulkanische Gehirnschmelze durchgeführt …

Diekmanns Wikipedia-Kampagne floppt gnadenlos

Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum „TAZ-Dödel“ zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen „WP:NPOV, WP:WEB, WP:Q“ belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen „Stallgeruch“ verfügt.

Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.

Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ;-)

4. Januar 2010

Wikipedia-Kritiker des Tages … ;-)

Heute erschien auf Telepolis mein Beitrag über die Wikipedia-Profiler, also Leute, die bei der Wikipedia vorgetäuschte Benutzer aufspüren, im Internet-Volksmund „Sockenpuppen“ genannt.

Leser meines Blogs wissen ja, dass ich mit den Wikingern so meine Probleme habe … ;-) Meine Kritik hatte ich insbesondere in diese Glosse gefasst, welche das fragwürdige Wissensmonopol und die durch Wikipedia beeinflusste Wahrnehmung der Realität auf die Schippe nahm, was mich da wohl einige Freunde gekostet hat.

Und wie ich soeben lese, habe ich nun in Sachen Wikipedia-Kritik einen weiteren unerwarteten Mitstreiter gefunden: BILD-Chef Kai Diekmann ist unzufrieden mit der Wikipedia-Berichterstattung über seinen … also über das Kunstwerk und ruft daher seine Leser auf, den Beitrag zu korrigieren. Er stellt sogar eine Reihe an Quellen bereit, gefährdet aber unsere junge Freundschaft, in dem er eine unterschlagen hat: Meinen liebevollen Beitrag zur rechtlichen Auseinandersetzung über die dem Kunstwerk zugrundeliegende TAZ-Satire auf Telepolis!

Schlagwörter:

Diekmann gewinnt 12 Trophäen des Deutschen Presserats!

Neuer Rekord für Kai Diekmann! BILD online zieht mit BILD print gleich! Beide Publikationen erwirtschafteten 2009 jeweils sechs mal Rügen vom Deutschen Presserat. Dabei beanspruchen sie zusammen einen stolzen Anteil von 20% 40% am Gesamtaufkommen der insgesamt 30 ausgesprochenen Rügen. Herzlichen Glückwunsch!

Update:

Wie mich inzwischen ein Leser wissen ließ, sind 12 Rügen nach neuester Forschung 40% von 30 Rügen.

Übrigens beherrschen 6 von 10 Deutschen keine Prozentrechnung. Das sind umgerechnet mehr als 80%!

Folgen haben diese Rügen nicht wirklich. Die müssen die Meldung mit den Rügen gerade einmal irgendwo zwischen Anzeigen für Klingeltöne und Stöhntelefonnummern abdrucken. Wenn Diekmann die Jungs vom Presserat auf einer Berliner Party trifft, gibt er ihnen vermutlich lässig einen aus, man macht ein paar joviale Witze und die Sache hat sich.

Nicht zuletzt, weil der Deutsche Presserat inzwischen auch online-Publikationen berügt, haben sich die Beschwerden um 70 Prozent auf rund 1250 gesteigert. Sie möchten auch mal motzen? Bitte sehr!