25. August 2014
Wenn heute sogar die BILD-Zeitung (!) auf der Titelseite fragt, was man dem Fernsehen glauben darf, dann ist es schon weit gekommen.
Zur Glaubwürdigkeit der Medien in Kriegszeiten diskutieren in der aktuellen Folge des Podcasts „Alternativlos“ die beiden Nerds Frank Rieger und Felix von Leitner, wobei sie ihre Erfahrungen aus dem Kalten Krieg in Deutschland Ost und West rekapitulieren. Spannend ist der Einfluss von alternativen Medien wie Al Jazeera und Ria Novosti/RuTube, sowie von Social Media, was dem Standing der etablierten Medien zu schaffen macht.
Spätestens im Ukraine-Konflikt dürften etliche Anbieter von „unabhängiger“ atlantischer Propaganda ihr wichtigstes Kapital nicht nur bei Intelektuellen, sondern auch beim „Mensch auf der Straße“ verspielt haben. Das SPIEGEL-Cover „Stoppt Putin jetzt!“ dürfte kaum ein Beitrag sein, um die Auflage wieder über die 800.000 zu heben (falls die wirklich stimmt …).
Vor allem in Krisenzeiten gilt: Die verlässlichsten politischen Botschaften bekommt man von den Satirikern.

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21. August 2014
Einen unfreiwillig komischen Beitrag leistete sich das gebührenfinanzierte ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus. Unter dem grob irreführenden Titel „Abmahnanwälte nicht zu stoppen“ lieferte der öffentlich-rechtliche Sender zu melodramatischer Musik Propaganda vom Feinsten.
Beginnen wir beim Titel: Abmahnanwälte sind sehr wohl zu stoppen. Bei den von mir vertretenen Mandaten gab es genau einen Fall, bei dem sich der Abmahner überhaupt vor Gericht traute – und diesen Schritt vermutlich bereut hat. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Ansprüche an den Nachweis von rechtswidrigem Filesharing deutlich erhöht. Etliche Gerichte machen die grotesk hoch bemessenen Schadensersatzforderungen nicht mehr mit.
Zu Beginn behaupten die plusminusser, Filesharing sei für die Musikindustrie wie Diebstahl einer Sache im Laden. Die Lizenzforderungen werden aber nicht für den mit Diebstahl wirtschaftlich halbwegs vergleichbaren Download gefordert, sondern für den gleichzeitigen Upload, also die Weitergabe. Anders als beim Diebstahl verbleibt beim Up-/Download aber die Ware im Geschäft – genauso, wie beim Abspielen eines Musikstücks im Radio. Während das Aufzeichnen von im Radio laufender Musik oder von im TV ausgestrahlten Filmen legal ist, meinen die Content-Industriellen, dass das beim online-Tauschen anders wäre. Juristisch ist das der Fall. Wirtschaftlich allerdings ist die Verbreitung über Filesharing genauso eine Werbung für die Produkte wie der Konsum von Radio und Fernsehen. Den Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens im Musik und Filmbereich hat die Industrie bis heute nicht erbracht. Im Gegenteil geht es der Film- und Musikindustrie heute besser als zu Zeiten vor Filesharing. Wer „Planet der Affen“ online gut fand, der sieht sich die Fortsetzung im Kino an. Bei E-Books usw. mag das anders sein, doch im Abmahnbusiness geht es vorrangig um Musik und Filme.
„Doch wer sich im Internet bewegt, der tut dies nicht unbeobachtet“
Sollte er aber. Es gibt etliche Möglichkeiten, die IP-Adresse zu anonymisieren, etwa VPN-Tunnel oder TOR. Es gibt 1000 seriöse Gründe, um seine Identität im Internet zu verbergen und Privatsphäre zu sichern. Wer sich heute noch beim Filesharing erwischen lässt, begeht einen Kunstfehler.
„Aus Versehen kann das nicht passieren, weil ich bewusst ein Programm auf meinem Rechner installieren muss (…)“
Hä? Filesharing ist grundsätzlich eine seriöse Technologie – genauso, wie man Dateien per E-Mail oder FTP verbreiten kann. Manche Dateien sind urheberrechtlich geschützt, manche eben nicht. Es kann auch durchaus sein, dass eine falsch deklarierte Datei doch geschütztes Material enthält. Zur Verbreitung größerer Dateien ist Filesharing nun einmal technisch sinnvoll.
So richtig klebrig wird das Propaganda-Filmchen aber am Schluss, wo der geläuterte Filesharer wie ein im Bootcamp geläutertes Ghetto-Kid oder ein Reborn Christ brav „begriffen“ hat:
„Tauschbörsen lohnen sich nicht. Nachdem er das zweite Mal erwischt wurde, will er nun endlich die Finger davon lassen.“
Nein, will er nicht. In Wirklichkeit hat er jetzt eine Stinkwut auf die Contentindustrie und auf die Anwälte und zahlt den Verwertern aus Prinzip nichts mehr. Stattdessen hat er nach seinem pädagogischen Erlebnis inzwischen seine Kumpels gefragt, wie man sich einen VPN-Tunnel bauen kann und fileshart jetzt erst recht. Plusminus hat davon wohl noch nie gehört.
Mich würden ja mal die Beweggründe für diesen albernen Propaganda-Beitrag interessieren, der mangels aktuellen Informationen keinen Nachrichtenwert hat. Filesharing war vor über drei Jahren ein Medienthema – auch bei plusminus. 2011 brachte plusminus die gleiche Thematik – damals noch mit dem Spin Verbraucherschutz. Inzwischen muss in der Redaktion irgendetwas Schreckliches passiert sein. Wenn plusminus Mangel an IT-Themen hat, einfach mal bei heise.de lesen, was gerade aktuell ist. Kostet nichts und wird auch nicht abgemahnt.

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18. August 2014
Ich mache mir gerade große Sorgen um unsere Medienlandschaft. Nach der Erfahrung mit der Propaganda des Dritten Reiches leisten wir uns einen teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der staatsfern ein breites Spektrum an politischen Perspektiven garantieren soll. Die Freiheit der Presse wird nur durch Vielfalt von Meinungen und Medien verwirklicht.
Dennoch liefert uns die politische Presse nur einen bemerkenswert selektiven Ausschnitt aus der Realität, der meistens der atlantischen Sichtweise entspricht. Zwar hat vermutlich kein Journalist einen Propagandabefehl, aber wer vom von den Leitwölfen vorgegebenen Narrativ abweicht, läuft Gefahr, anzuecken oder als Verschwörungstheoretiker gebranntmarkt zu werden. Das ist nicht gut für Karriere oder soziale Position. Die wenigsten Journalisten verdienen ernsthaft Geld; wer eine Familie ernähren kann, der überlegt es sich zweimal, was er so schreibt – und was nicht.
Mit Peter Scholl-Latour haben wir einen unbequemen wie kompetenten Mahner verloren, dessen Stimme im Ukraine-Konflikt leider fehlen wird. Ein paar Leute bewahren sich einen kritischen Geist. So kritisiert etwa Promi-Philosoph Richard David Precht eine „Mobilmachung in den deutschen Medien“ – in einer österreichischen Publikation. Auch der Kollege Peter Vonnahme, vormals Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, ist von dem Umgang der Medien mit dem Absturz von MH 17 befremdet.
Der Journalist Mathias Bröckers, der seinerzeit in der taz die selbstironische Seite „Die Wahrheit“ einrichtete, hat in den letzten Jahren viele Kollegen in Recherche ausgebildet, also der Kunst, Propaganda von Fakten zu trennen. Da seine Bücher häufig eine vom Narrativ abweichende Interpretation politischer Ereignisse bieten, gab es vor Jahren diverse Versuche, ihn mundtot zu machen, gegen die er sich in Extremfällen presserechtlich erfolgreich wehrte. Sein aktuelles Buch „Wir sind die Guten – Ansichten eines Putinverstehers oder wie uns die Medien manipulieren“, das mit Redaktionsschluss Ende Juli noch jüngste Entwiklungen berücksichtigen konnte, zeigt eine erstaulich einseitige Berichterstattung unserer Qualitätsmedien auf.
Besonders spannend an Bröckers Buch finde ich das Auseinanderdriften vom in den professionellen Medien gepflegten Narrativ und den Informationen, die sich über Socal Media verbreiten. Bereits das Einstiegskapitel, online bei TELEPOLIS, hat es in sich. Ich konnte das Buch vorab lesen und habe vieles über die Hintergründe des Konflikts erfahren, was man in unseren Qualitätsmedien nicht oder nur selten serviert bekommt. Wussten Sie, dass Frau Timoschenkos Karriere als professionelle Raubkopiererin begann?

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14. August 2014
James Bamford war im Vietnamkrieg selbst indirekter NSA-Mitarbeiter gewesen, zufällig wie Ed Snowden auch auf Hawaii. Das Ausspähen der eigenen Bevölkerung wollte er ebenfalls nicht mittragen, quittierte den Dienst und wurde zu dem, was man heute Whistleblower nennt. So sagte er in den 1970ern vor dem Church-Commitee aus, das dem Treiben der US-Geheimdienste erstmals herbe Einschnitte beibrachte. Die Lügen, mit denen seine Generation in den Vietnamkrieg getrieben wurden, ließen ihn nicht loss, und so wurde Bamford in den folgenden Jahren einer der profundesten Enthüllungsautoren im Geheimdienstbereich.
Sein „Puzzle Palace“ über die gigantische NSA wurde zum Klassiker, auch die Fortsetzung „Body of Secrets“, in der er u.a. das Northwoods Dokument einer breiten Öffentlichkeit vermittelte, sollte man unbedingt gelesen haben. Nun hat auch Bamford Snowden in Moskau getroffen und für Wired einen beklemmenden Artikel geschrieben. So sieht Snowden das schon von Kennedy befürchtete Risiko eines Kriegs aus Versehen, der im Cyberspace automatisiert ausbrechen kann. Die Entscheidung über das Für und Wider von Gegenmaßnahmen, wie sie zu Zeiten von Petrow noch mit kühlem Kopf möglich waren, wird von einem Computer getroffen.
Ich fürchte, dass wir uns Politiker, die das Internet für „Neuland“ behalten, einfach nicht mehr leisten können … In den USA, denen Frau Merkel so verbunden ist, muss derzeit Bamfords Kollege James Risen ins Gefängnis, weil er seine Quellen nicht preisgeben will. Im „Land of the Free“ sitzt übrigens konstant 2% der Bevölkerung.

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12. August 2014
2006 machte ich mir Freunde und „Freunde“ mit meiner bewusst krawalligen Website finanzparasiten.de (müsste dringend mal wieder aktualisiert werden … :) ). Die Website führte zu meinem ersten Besuch der Hamburger Pressekammer in eigener Sache, meine damaligen Aktivitäten in Social Media drängten mich alsbald in die Rolle eines Enthüllungsjournalisten im Finanzbereich – eine Welt, von der ich keine Ahnung hatte. Die hatten allerdings hochkarätige Whistleblower und Informanten, die in mein Lager gefinden hatten. Das war übrigens lange, bevor die Medien den bis dahin gefeierten Millionär aus Hannover als unappetitlich erkannten.
Vor zwei Jahren machte mir der damals noch unbekannte Ökonom Marc Friedrich ein Kompliment für meine Seite. Er veröffentlichte mit seinem Co-Autor Matthias Weik ein finanzkritisches Buch „Der größte Raubzug aller Zeiten“ (2012), das letztes Jahr 11 Mal die SPIEGEL-Bestsellerliste Sachbuch anführte. Dennoch blieben die Autoren in den Medien nahezu unsichtbar, das grundsätzlich sachlich veranlasste Thema Euro-Kritik wurde stattdessen politisch von einer sehr fragwürdigen Partei besetzt.
Die Finanzbranche agierte in den folgenden Jahren noch verrückter. Daher legte das Autorenduo dieses Jahr mit „Der Crash ist die Lösung“ nach. Spätestens bei dem Kapitel, in dem die Skandale der letzten Jahre aufgelistet werden, kann einem schon schwindelig werden. Politisch hochspannend ist der Vorschlag, als vierte Gewalt eine „Monetative“ einzuführen. Auch Weik und Friedrich empfehlen als Geldanlage Schottischen Whisky, der als Zahlungsmittel zeitlos wertvoll bleiben dürfte. Anders als Geld, das über Nacht seinen Wert verlieren kann, könnte man Whisky notfalls auch direkt konsumieren … ;)
6. August 2014
Die Internet-Community hat gerade Spaß an einem Rechtsstreit um die Urheberrechte an einem Selfie, das ein Affe selbst ausgelöst hat.
Wikimedia argumentiert, da der Affe den Auslöser gedrückt habe, besitze dieser auch die Rechte an seinen Selbstportraits, es gebe also keinen menschlichen Urheber.
Die englischsprachigen Wikipedia-Leute weigern sich, das Bild zu löschen. Weitere Einzelheiten hat der Dayly Telegraph.
Lichtbildwerk?
Nach deutscher Rechtskonzeption können nur Menschen Urheber eines Kunstwerks nach § 2 UrhG sein. Vorliegend hat aber der Affe selbst auf den Auslöser gedrückt. Eine „persönlich geistige Schöpfung“ wird der Affe nicht reklamieren können.
Lichtbild?
Es könnte jedoch Leistungsschutz am Lichtild nach § 72 UrhG bestehen, also an künstlerisch uninspirierter Knipserei. Auch der Lichtbildner muss seine Leistung grundsätzlich „persönlich“ erbringen. Erforderlich ist ein „minimaler Gestaltungsspielraum“, innerhalb dessen der Lichtbildner tätig wird. Ein solcher kann auch im Aufstellen automatischer Kameras liegen.
Das Aufstellen einer Fotovorrichtung alleine reicht nicht – etwa beim Paßbildautomaten ist der Abgebildete der Lichtbildner, der den Vorgang steuert (vgl. Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 1997, Rn 646). Der Vorgang muss allerdings willensgesteuert sein, was etwa beim Auslösen eines Blitzers der Verkehrsüberwachung nicht der Fall ist.
Vorliegend soll der Affe sich spontan die Kamera gegriffen und ausgelöst haben. Weder wusste der Affe, dass das Geräusch ein Foto auslöst noch wird der Besitzer des Fotoapparats dieses Verhalten geplant haben. Damit könnten nach deutschem Urheberrecht weder Affe noch Fotoapparatbesitzer Leistungsschutz an dem Bild beanspruchen. Auch ein Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG ist für Tiere bislang nicht vorgesehen.
Obwohl Affen eigentlich nicht klagebefugt sind, sieht man sie häufig als Prozessparteien, vor allem am Landgericht Hamburg.
4. August 2014
Der Karrikaturist Ernst Maria Lang ist tot.
Lang war wegen einer Karrikatur aus der Hitler-Jugend geflogen. Mehrere Jahrzehnte zeichnete er für die Süddeutsche. Anfang der 1960er verklagte Adenauer Lang, weil der Karrikaturist ihn bezgl. der Wiederbewaffnung der Lüge geziehen hatte. Zu einer Verhandlung kam es sehr zum Bedauern Langs nicht: Er hätte Adenauer gerne „vor Gericht“ gesehen …
3. August 2014
Zu den bemerkenswertesten Dokumentationen über Kriegspropaganda gehört „Why We Fight“ (2005) von Eugene Jarecke. Die unter anderem mit dem Grimme-Preis ausgezeichnete Doku beginnt mit einem US-Amerikaner, der Rache für seinen bei 9/11 getöteten Sohn forderte und erreichte, dass man diesem eine Bombe auf den Irak widmete. Als ihm gewahr wurde, dass der Irak nichts mit 9/11 zu tun hatte, schämte er sich unendlich.
Während sich große US-Zeitungen bei ihren Lesern für ihre Kritiklosigkeit gegenüber Kriegstreibern entschuldigten, schwiegen deutsche Blätter in Schönheit zum eigenen Versagen.
Der Film scheint mir aktueller denn je zu sein.
1. August 2014
Unsere Nachkommen werden uns danach beurteilen, ob wir Menschen mit Zivilcourage unsere Solidarität erweisen.

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31. Juli 2014
Mehrfach kam die Frage auf, ob das Agitprop-Magazin DER SPIEGEL für seinen aktuellen Titel die privaten Fotos der beim Flug MH 17 getöteten Menschen benutzen durfte.
Zivilrecht
Sofern nicht die Angehörigen eingewilligt haben: NEIN.
Wer in Deutschland Fotos verbreiten oder zur Schau stellen will, auf denen Gesichter zu erkennen sind, benötigt grundsätzlich nach § 22 KunstUrhG die Einwilligung entweder des Abgebildeten oder nach dessen Tod die von den Angehörigen (bis zum Ablauf von zehn Jahren).
Eine solche Einwilligung wäre entbehrlich in Fällen eines gewichtigen Berichtsinteresses der Öffentlichkeit, § 23 KunstUrhG. Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, denn DER SPIEGEL hat kein Flugzeugunglück berichtend illustriert, sondern „Stoppt Putin“ bebildert. Wenn die Betroffenen oder deren Angehörige diesen politischen Apell nicht teilen, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.
Etwas anderes könnte aber gelten, wenn Bildrechte nach § 22 KunstUrhG wirksam übertragen wurden. Dem Vernehmen nach soll sich DER SPIEGEL aus sozialen Netzwerken bedient haben. Wenn man selbst Fotos von sich ins Netz stellt, gibt man insoweit ein Stück Privatsphäre von sich faktisch auf. Dies beinhaltet jedoch nicht automatisch die Erlaubnis, dass auch Dritte solche Fotos nutzen dürfen (zumal auch das Urheberrecht des Fotografen geschützt ist, sogar gegenüber dem Abgebildeten). Die Einwilligung nach § 22 KunstUrhG reicht grundsätzlich nur soweit, wie es dem Betreffenden vernünftigerweise erkennbar war. Wird man z.B. bei einem nicht öffentlichen Anlass gefilmt und lässt die Aufnahmen zu, bedeutet dies nicht, dass man pötzlich im landesweiten TV zu sehen sein will. Die Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG ist regelmäßig Streitfrage am Richtertisch und wird in den Instanzen unterschiedlich beurteilt.
Bei Facebook heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen:
(…) Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen. (…)
Außerdem ist Facebook der Ansicht, dass jedweder Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den man gegenüber Facebook Ireland Limited hat und der sich aus der Erklärung gegenüber Facebook oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County zu verhandeln sei, wobei die Gesetze des Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden seien.
Das Landgericht Berlin teilte allerdings 2010 freundlich mit, dass in Deutschland deutsches Recht anzuwenden sei und auch hierzulande geklagt werden könne. Das Urteil wurde dieses Jahr vom Kammergericht bestätigt.
Die Frage also, inwieweit ein Verlag für einen Printtitel von Facebook wirksam Rechte Dritter nach § 22 KunstUrhG erwerben kann, wäre daher auch hierzulande justiziabel. Wie gesagt, die Reichweite solcher Einwilligungen ist im Einzelfall eine diffizile Angelegenheit. Die Rechtsansicht, dass man auf Facebook wirksam darin einwilligt, in politische Kampagnen eingespannt zu werden, halte ich für abwegig.
UPDATE:
BILDblog hat sich die SPIEGELBILDerei vorgenommen. Dort ließen sich die SPIEGEL-Leute wie folgt ein:
„Wir halten die Optik für angemessen, denn es handelt sich um Opfer der ruchlosen Machtpolitik des russischen Präsidenten Putin. Dies rechtfertigt nicht nur eine so starke, emotionale Optik, es macht sie geradezu notwendig – und zwar im Interesse der Opfer und ihrer Angehörigen.“
UPDATE: Unabhängig vom Aspekt der Persönlichkeitsrechte sind natürlich auch die Urheberrechte der Fotografen betroffen.
Pressekodex
Der Verlag des SPIEGEL hat sich dem – nicht vor ordentlichen Gerichten justiziablen – Pressekodex unterworfen:
§ 1 (…) Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
§ 8 (…)
Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
Richtlinie 8.3 – Kinder und Jugendliche
Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein.
§ 11 (…)
Richtlinie 11.3 – Unglücksfälle und Katastrophen
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.
§ 13 (…)
Richtlinie 13.1 – Vorverurteilung
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.
Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

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