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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


17. Mai 2015

Trickreiches Urhebervertragsrecht

 

Gestern gastierten in Münster die Ehrlich Brothers mit ihrer originellen Show, die ich mir nun zum fünften Mal angesehen habe. Wie überall, war auch hier die Halle ausverkauft.

2011 war ich an den Vertragsverhandlungen zwischen den beiden und David Copperfield beteiligt, der die Rechte an zwei neuartigen Großillusionen erwerben wollte. Urheberrechte und gewerblicher Rechtsschutz im Bereich Zauberkunst sind eine sehr spezielle Angelegenheit, außerdem kannte ich Copperfields Ruf als harten Verhandlungspartner.

In früheren Zeiten wäre das wohl etwas rustikaler abgelaufen. So stahl der US-Illusionist Hary Kellar seinem britischen Kollegen John Nevil Maskelyne vor einem Jahrhundert das Geheimnis der schwebenden Jungfrau, in dem er erst die Show ca. hundert Mal besuchte und dann schließlich Maskelynes Assistenten abwarb.

Letztlich entschieden sich die Ehrlich Brothers gegen den Deal mit Copperfield und gingen lieber mit ihren Entwicklungen selbst auf Tournee. Als ich die beiden 2012 erstmals mit ihrem Verbiegen von Bahnschienen sah, berichtete ich Löffelverbieger Uri Geller über die ungewöhnliche Adaption seines Effekts. Der lud uns daraufhin gemeinsam nach England ein, wo wir dann im Garten eine Performance aufzeichneten. Da die Sache länger als geplant dauerte, holte ich mir einen Sonnenbrand …

Derzeit arbeiten die beiden an einer komplett neuen Show, die kommendes Jahr Premiere haben soll. Hierzu wollen die Ehrlich Brothers im Rahmen eines Weltrekordversuchs eine Fußballarena in Frankfurt füllen. Das hat selbst Copperfield nicht einmal versucht … ;)

12. Mai 2015

Spaziergänger brauchen Ausweise

Die Polizei hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen. Wer seine Identität nicht durch einen mitgeführten Ausweis dokumentieren kann, darf eingepackt und auf die Wache gebracht werden (Sistierung).

Zum Wochenende ist dies einem pressebekannten Spionforscher und Spaziergänger in Griesheim bei Darmstadt widerfahren. Seit fast zwei Jahren spaziert Bangert friedlich mit Gleichgesinnten zum Spiongehege Dagger Complex, stets beäugt von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Diesmal allerdings kam es zu einem Zwischenfall, den Polizei und Bangert unterschiedlich wiedergeben.

Die Darstellung, Bangert hätte die Zufahrt durch seinen Körper blockiert, ist angesich deren Breite nicht nachvollziehbar. Ebenso schwer zu glauben fällt die angebliche Notwendigkeit einer Identitätsfeststellung. Warum ein Bürger erst mit dem Gesicht in den Dreck gedrückt und dann Pfefferspray in die Augen bekommt, ist schon etwas seltsam. Auch der Alkoholgehalt von 0,8 Promille spricht nicht für eine unkontrollierbare Gefahr.

Wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen hat, könnte anhand eines Videos nachvollzogen werden. Dieses befindet sich auf einem der Datenträger, welche die Polizei jedoch zum „Zweck der Beweissicherung“ beschlagnahmt hat. Auch das ist ein bisschen merkwürdig, denn wenn ein Ort gut überwacht sein dürfte, dann doch wohl der NSA-Standort Nr. 1 in Europa. Da scheint die Polizei jedoch keine Filme eingesammelt zu haben.

Wir lernen: Bei zu erwartendem Polizeikontakt mit politischem Hintergrund immer einen Ausweis, aber auch ein Parkticket mitführen.

Für Facebookverweigerer habe ich das Statement von Banger geraubmordkopiert: (more…)

8. Mai 2015

„Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“

André Meister sagt, wie es ist.

6. Mai 2015

Streik im Hirn

 

Die tendenziöse Berichterstattung zum Bahnstreikt stößt etlichen Beobachtern auf. Ausgeblendet wird vor allem, dass die Streiks der Bahn im europäischen Vergleich sogar sensationell niedrig sind. Gerade heute fällt wieder das ehemalige Nachrichtenmagazin mit Problemen beim Einhalten der Sachebene auf. Als die Bahn vor einem halben Jahr streikte, schien die Qualitätsjournaille ebenfalls begierig zu sein, Gewerkschafter in die Spinnerecke zu stellen.

Damals erschien über eine Mandantin von mir ein unfassbar schwach recherchierter Artikel, dessen Autorin sich im Wesentlichen auf die Darstellung der einen Seite verließ und unschlüssige Anschuldigungen ungeprüft übernahm. Die Verdrehungen in dem Artikel waren wirklich abenteuerlich. So wurde jemand wegen einem privaten, zinsfreien Darlehen als böse dargestellt, weil er das altruistisch vorgetreckte Geld nach Jahren nun einmal wieder zurück haben wollte. Schon die evident falschen juristischen Begrifflichkeiten, die eine Gewinnerzielungsabsicht suggerierten, hätten den Qualitätsjournalisten auffallen müssen.

Das ehemalige Nachrichtenmagazin war außergerichtlich nicht bereit, den Beitrag bis auf eine unwesentliche Falschinformation zu korrigieren, obwohl der Zeuge, auf den sich das Blatt verließ, nun einmal mindestens schillernd war und eigene Motive hatte. Wäre ich Chefredakteur gewesen, hätte ich die Journalistin nach dieser unfassbar peinlichen Fehlleistung noch am selben Tag freigestellt und wäre mit einem Blumenstrauß zu der Gerwerkschafterin gefahren, um mich für den Rufmord zu entschuldigen.

So aber bedurfte es einer einstweiligen Verfügung, die man in Hamburg zähneknirschend akzeptierte. Das mutmaßliche Ziel, Stimmung gegen Gewerkschafter zu machen, war ja inzwischen erreicht.

5. Mai 2015

Wien erstattet Strafanzeige wegen BND-NSA-Spionage

Die Österreicher haben inzwischen Anzeige gegen Unbekannt eingeleitet. In Wien befindet sich mit 17.500 akkreditierte Diplomaten die weltweit größte Dichte an entsprechenden Zielpersonen. Der Wiener UN-Standort ist als größer als der in New York. Erich Möchel hatte auf dem letzten Chaos Communications Congress einen bemerkenswerten Vortrag über die Aktivitäten der NSA gehalten.

Die aktuellen Vorgänge im BND-NSA-Skandal habe ich auf Telepolis skizziert.

OLG Köln: „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ bleibt verboten.

 

Das OLG Köln hat die Veröffentlichung der Kohl-Zitate erneut als einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch bewertet. Damit bleit Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten.

UPDATE: Die Berufungsinstanz ging sogar noch über das ursprüngliche Verbot hinaus.

4. Mai 2015

Ein kurioses Ding

 

Wenn Sie sich das Album der Künstlerin Amy McDonald „A Curious Thing“ auf YouTube anhören (was jedenfalls bis vor Kurzem komplett möglich war), ist das für Sie kostenlos. Wer es aber fileshared oder in einen solchen Verdacht gerät, bekommt Stress mit den Anwälten der Plattenfirma.

Doch auch in Frankfurt am Main hatte sich das allgemeine Verständnis der Bearshare-Entscheidung-Entscheidung des BGH herumgesprochen. So ist der Kläger für eine Filesharerei dafür beweisbelastet, dass der Beklagte auch Täter oder Störungshaftender ist. Trägt der Anschlussinhaber einen plausiblen alternativen Geschehensablauf vor, hat der Kläger den Falschen am Wickel.

In einem von mir vertretenen Fall bestanden die Musikanten am Amtsgericht Frankfurt auf einer Beweisaufnahme und versuchten es auch noch in der Berufung. Doch der Anschlussinhaber war weder zur Beaufsichtigung seiner Frau verpflichtet, noch musste er lückenlos die minderjährigen Kinder überwachen. Den Sohn hatte ich als eine Art Bart Simpson geschildert, einen verschlagenen ‚Satansbraten‘, der auch bei noch so viel Ermahnung und Kontrolle immer einen Weg ins dunkle Internet finden würde. Seine Schwester war wie Lisa Simpson das brave Mädchen, dem man Streiche nicht ansieht, aber solche eben auch nicht ausschließen kann. Auch eine Haftung für das nicht ganz so zeitgemäß verschlüsselte WLAN lehnten wir dankend ab. Die Richter auch.

 

2. Mai 2015

Supergrundrecht zur Spionage

Heute-Show vom 01.11.2013 zum NSA-Skandal.

Eineinhalb Jahre später:

Und heute jetzt das: Ausspähen unter Freunden geht doch!

24. April 2015

BND Filiale der NSA?

 

Viele reiben sich verwundert darüber die Augen, dass der BND massenhaft Telekommunikation an die NSA weiterleitet und sogar Industrie und Spitzenpolitiker den US-Spionen preisgibt. Mancher behauptet sogar, aus dem Kampf gegen den Terror sei Wirtschaftsspionage geworden.

In Wirklichkeit war es nie anders. Wie jeder Krieg war auch der Kalte Krieg wirtschaftlich motiviert. DDR-Spionage-Chef Markus Wolf resümmierte einst, die Wirtschaftsspionage sei der nützlichste Ertrag seiner Arbeit gewesen. Auch die Spionage des Westens wurde durch Cover-Storys „legitimiert“, die früher „Die Sowjets“ hießen, in den 1990ern unter „Drogenkrieg“ liefen und derzeit als „Kampf gegen den Terror“ firmieren.

Der Vorläufer des BND, die ein Jahrzehnt bestehende Organisation Gehlen, war sogar per Definition ein amerikanischer Geheimdienst, der jedoch zweckmäßig mit deutschem Personal besetzt war. Die Organisation Gehlen, die im Krieg noch „Fremde Heere Ost“ hieß, wurde nach den Pariser Verträgen 1956 in den deutschen Auslandsnachrichtendienst BND umfirmiert. Dennoch ließen die US-Partner keinen Zweifel daran, wer Koch und wer Kellner war. Insbesondere hatten sich Alliierten in Geheimverträgen umfassende Abhörrechte einräumen lassen. Verständlich, dass karrierebewusste Politiker nicht auf die Idee kommen, sich mit den Freunden aus den USA anzulegen, sondern sich lieber um eine Mitgliedschaft in der Atlantik Brücke e.V. bemühen.

Die Deutschen sind vermutlich die einzige Nation der Welt, die Abhören einer fremden Macht nicht nur duldet, sondern sogar bezahlt. Der Dagger Complex und der Neubau des NSA-Abhörzentrums in Wiesbaden werden aufgrund der NATO-Verträge durch die deutschen Steuerzahler finanziert. Ob man von einem wirklich souveränen Staat sprechen kann, wenn ein „Partner“ durch Kompromat flächendeckend Politiker in der Hand hat, darf man bezweifeln.

Gründer des zentralen US-Geheimdienstes CIA war übrigens der prominente Wirtschaftsanwalt Allen Dulles, dessen Kanzlei das Auslandsgeschäft der Wallstreet-Barone betreute. Ehemalige Geheimdienstler wie etwa Henry Kissinger gründeten Beratungsfirmen, bei denen die US-Industrie Know How kaufen kann. Man kann sich einen Reim darauf machen, wie ein mit Spionen bestens verdrahteter Schattenmann seine Informationen beschafft. Seit den Untersuchungsausschüssen Mitte der 1970er Jahren ist es amtlich, dass die US-Industrie eng mit den Geheimdiensten kooperiert.

 

Lichtbilder und Lichtbildwerke – Lichtblitz ersetzt keinen Geistesblitz

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Foto: Feuerwerk Kurparkfest 2009 Hamm, „Urheber“: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Der Fotograf dieser Aufnahme nimmt gerade am Amtsgericht Bochum diverse Personen vor Gericht in Anspruch. Dabei legt er Wert auf die Einordnung seiner Arbeit als „Lichtbildwerk“ und hält sich für einen Urheber:

„Die streitgegenständliche Fotografie  erfüllt im Übrigen die notwendige Schöpfungshöhe und Professionalität als Lichtbildwerk. Als Lichtbilder gelten dagegen allgemein anerkannt lediglich u.a. Fotos von Maschinen (z.B. Passbildautomaten), erkennungsdienstliche Fotos („Verbrecherkartei“) oder auch kartographische Luftaufnahmen. Im Übrigen wurden vom Kläger manuelle Kameraeinstellung vorgenommen.“

Von einem angeblich professionellen Fotografen mit solcher Liebe zur Jurisprudenz hätte man eigentlich erwarten dürfen, dass er wenigstens bei den Grundbegriffen seiner Profession sattelfest wäre. Selbst ein handwerklich noch so perfektes Foto ist im Zweifel lediglich ein Lichtbild nach § 72 UrhG.

Lichtbildwerke hingegen sind solche, bei denen eine persönlich geistige Schöpfung vorliegt, § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG. Eine lediglich gefällige Abbildung ist nicht ausreichend, vielmehr ist in Minimum an geistigem Gehalt erforderlich. Ein Auftragsfotograf, der ein Familienfoto in naheliegender Weise arrangiert, ist grundsätzlich nur ein Lichtbildner. Hat der Fotograf jedoch einen künstlerischen Einfall und fordert etwa eine der Personen auf, sich im Kontrast zu den anderen Familienmitgliedern nackt abbilden zu lasten, könnte ein Kunstwerk vorliegen. Denn dann manifestiert sich eine künstlerische Idee im Lichtbild.

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Bild: Uwe Meschede, 2005

Bei diesem künstlerisch hochwertigen Foto etwa hatte der dortige Fotograf einen Fachautor auf dem Gebiet des Falschspiels als Zocker inszeniert. Der Abgebildete  ist Nichtraucher, besaß damals keinen Hut und spielt selbst auch nicht. Komposition und Stimmung standen von vorneherein fest, das Shooting war auf mehrere Stunden ausgelegt. Die Aufnahme wurde mit dem Sachverstand eines Industriefotografen aufwändig ausgeleuchtet und farblich verfremdet. Damit liegt unzweifelhaft ein Lichtbildwerk vor.

Auch das Ablichten vorhandener Motive kann Kunst sein, wenn sich hierdurch das Auge des Fotografen manifestiert. So gelingt dies dem zweiten Fotografen durchweg, mit den Werken seines Portfolios Bilder einzufangen, bei denen jeder mit einem Minimum ästhetischen Empfindens sofort merkt: „Ja! Das hat was!“. Nicht nur in der Auswahl der Motive, sondern auch in der technischen Umsetzung zeigt sich fotografisches Können. Ebensowenig wie bei einer Violine reicht der Besitz eines Fotoapparats aus, um Künstler zu sein.

Demgegenüber ist das schlichte Ablichten eines Feuerwerks allenfalls eine handwerkliche Leistung. Das bloße Abknipsen fremder Werke ist nie eine persönlich geistige Leistung, sondern bloße Vervielfältigung, § 16 UrhG. Den  Feuerblitz hat der Feuerwerker geschöpft, denn dieser hat alle kreativen Entscheidungen getroffen, die der Fotofreund lediglich dokumentiert. (Der Knipser sollte sich daher fragen, ob er dem Feuerwerker nach § 78 Abs. 2 UrhG bzw. dem Veranstalter nach § 81 UrhG etwas schuldig ist.)

Den Lichtbildschutz aus § 72 UrhG für Arbeiten, die keinen Geistesblitz einfangen, hat seine historische Ursache in den damals hohen Kosten für den erforderlichen Magnesiumblitz. Um ein Urheber nach § 2 UrhG  zu sein, benötigt man nun einmal ein gewisses Talent, das bei unserem Fotofreund bislang leider noch immer nicht durchgebrochen ist. Seine Arbeitsproben erschöpfen sich in Banalitäten, die handwerklich meist zu wünschen lassen. Um ein brauchbar beleuchtetes Werk zu bannen, benötigt er offenbar ein Feuerwerk.

Kreativität demonstrierte unser Fotofreund bislang vor allem beim Auslegen der Gesetze, um seine vermeintlichen Honoraransprüche zu begründen. In einer konservativen Branche wie der Jurisprudenz wird Einfalt im Zweifel nicht belohnt.