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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


10. November 2009

Rechtsstreite mit Wikipedia: Wikimedia im Nicht-Dialog

Heute habe ich einen sachlich hervorragenden Beitrag über die Zustände bei Wikipedia und vor allem über die Arroganz bei Rechtsstreiten gefunden. Das medienrechtliche Problem ist, dass die Wikipedia-Beiträge in den USA gehostet werden, wo man von Deutschland aus nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten klagen kann. Um deutsches Recht schert man sich folglich nicht.

Auf der deutschen Seite von Wikipedia wird zwar die Möglichkeit angeboten, sich im Konfliktfall per eMail „auf informeller Basis auch an eine Gruppe von aktiven deutschsprachigen Benutzern zu wenden“, wie wir aber aus eigener Erfahrung bestätigen können, erfolgt von dort nicht einmal eine Antwort.

Ich kann diese Erfahrung leider aus eigener Erfahrung mit Wikimedia e.V. bestätigen. Zwar hatte ich anfangs wenigstens Antworten bekommen, die jedoch ziemlich laienhaft waren und ab Überforderung ausblieben. Diese Vereinsmenschen scheinen sich auch in der Realität für Admins zu halten, die nach Gutsherrenart auf Normalsterbliche mitleidig herabblicken. Sofern überhaupt eine Kommunikation erfolgte, war diese häufig unprofessionell, im Falle des bezahlten(!) Wikimedia-Geschäftsführers denkbar unsouverän.

Selbst der provinziellste Verein muss kommunizieren, solange sich der Gegner an den Kodex der Höflichkeit hält. Diese Kulturtechnik darf ich für meine anwaltlichen Schreiben beanspruchen. Was von Wikimedia kam und wie sie derzeit schweigen, kann man höflich nur noch als „dumpf“ bezeichnen.

In der Presse verlautbaren die Wikimedia-Leute, sie hätten auf Inhalte keinen Einfluss. Das ist jedoch allenfalls formal richtig, um das Wort „Heuchelei“ mal zu vermeiden. Mindestens einige der Wikimedia-Leute – wenn nicht sogar die meisten – sind nämlich zugleich auch Administratoren, haben also durchaus Kontrollmöglichkeiten, zumal ihr Wort in der Oligarchie-Clique der Wikipedia zwangsläufig Gewicht hätte.

Doch gerade das Ansehen von Admins, also Laien, die sich durch Edits (Löschen!) zu Wächtern emporgedient haben, tendiert immer mehr Richtung Nullpunkt, zumal als Arbeitston dort Gossensprache Usus ist. Mehr noch:

Auch ist bei Wikipedia seit längerem zu beobachten, dass gerade von „Administratoren“ Vandalismus an Artikeln in Form von Desinformation und der Verletzung von Marken- Urheber- und Persönlichkeitsrechten betrieben wird.

Welche Abgründe sich bei Wikipedia auftun, kann man sehr gut aufbereitet bei dem Benutzer „Brummfuß“ lesen, der sich Gedanken über das Mobbing im Wiki-Biotop macht. Es ist bezeichnend, dass dieser Benutzer inzwischen „indefinit gesperrt“ ist.

Wie resistent bzw. hysterisch man bei Wikipedia auf Kritik reagiert, zeigte ja mein „Besuch“ letzte Woche, wobei mich das karikaturhafte Gebaren eher amüsierte als betrübte.

Symptomatisch für die Wikipedia ist, dass man dort zwar 2007 ein „Schiedsgericht“ installierte, dieses sich jedoch kürzlich wegen Arbeitsunfähigkeit selbst aufgelöst hat. Die wussten nicht mal, was genau sie eigentlich sollten. Wikipedia ist Scheitern auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau und scheint auf Führungsebene für Personen entsprechender Mentalität attraktiv zu sein.

Bei der Quelle für die oben genannten Zitate handelt es sich um einen ausgesprochen sachlichen Beitrag, den vermutlich jedoch viele nicht lesen möchten, da er aus einer politischen Ecke kommt, die sich verhältnismäßig leicht verbrämen lässt. Toleranz ist ja gerade nicht die Stärke des gegenwärtigen Wiki-Adels. Man sollte den Artikel trotzdem sehr genau studieren.

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5. November 2009

Zickige Plastinatoren

Den Plastinator Dirk Piper hatte der Altmeister Gunther von Hagens „billigen Trittbrettfahrer“ genannt, der „Dauerpräparate von schlechter Qualität“ zeige.  Doch Piper wollte kein billiger Trittbrettfahrer sein, sondern ein teurer und besorgte sich beim LG Hannover eine einstweilige Verfügung gegen den berühmten Anatomen.

Die Begründung liegt derzeit nicht vor, wobei im vorliegenden Fall die Kontrahenten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, sodass neben dem „konventionellen Äußerungsrecht“ die Äußerungen auch als unlauterer Wettbewerb aufgefasst werden könnten. In der Sache dürfte der Fall recht spannend sein, denn die Bezeichnung „Trittbrettfahrer“ dürfte dem Pressebericht zufolge durchaus den Sachverhalt zutreffend beschreiben, ferner wird ein Piper vermutlich preiswerter sein als das Original. Spannend wird die Frage, ob die Bewertung von Plastinationen als „schlechte Qualität“ durch einen Fachmann als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung eingestuft werden wird. Gute Leichen, schlechte Leichen …

Ob die streitenden Anatomen wohl noch die eine oder andere Leiche im Keller haben …?

LG Hamburg 24 O 864/06 (Freddy’s Hühnerhof ./. Die Tierfreunde e.V.) bei Wikileaks

Ende 2006 hatte Freddy‘ Hühnerhof am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen „Die Tierfreunde e.V.“ erwirkt, welche unschöne Bilder über die wenig idyllischen Zustände bei Freddy sogar im Wege des Hausfriedensbruchs erlangt hatten. Die Tierfreunde ließen sich nicht einschüchtern und ließen es auf ein Hauptverfahren ankommen. Nach drei Jahren und der Befragung von Zeugen, was in der Pressekammer Seltenheitswert hat, wurde Freddys Unterlassungsansprüchen am 28.08.2009 eine Absage erteilt. Dass man für die Freiheit der Bilder in einer einzigen Instanz über mehrere Jahre hinweg verhandeln musste, während das Verbieten derselben per einstweiliger Verfügung praktisch durchgerutscht ist, steht auf einem anderen Blatt.

Die siegreichen Tierfreunde vermieden es jedoch, in die nächste Falle zu tappen, denn selbst Gerichtsurteile darf man nicht ohne weiteres 1:1 veröffentlichen. Gegenwärtig wird ja bekanntlich der „Hausjournalist“ der Hamburger Pressekammer von Berliner Anwälten mit einer Klagewelle überzogen, die ihm die Gerichtsberichterstattung aus den seltsamsten Gründen verbieten lassen wollen.

Den Luxus einer eigenen Veröffentlichung in Reichweite deutscher Gerichte wollten sich die Tierfreunde dann doch nicht leisten. Seit ein paar Tagen ist das Originalurteil bei Wikileaks zu finden, die außerhalb deutscher oder sonstiger Gerichtsbarkeit operieren und daher unzensierbar sind. Künftig bleibt es also dem Finderspitzengefühl der Leute bei Wikileaks (oder Nachahmern) überlassen, ob Urteile anonymisiert werden, ob zu unterlassene Äußerungen unzensierbar und in Medienöffentlichkeit wieder auftauchen.

Die Rechtsanwälte aus Berlin wären sehr gut beraten, ihre Aktivitäten entsprechend zu überdenken, denn der Trend kontroverser Websites, den deutschen Rechtskreis nach Erfahrung mit gewissen Pressekammern zu verlassen, ist so neu und ungewöhnlich ja nicht. Und wenn künftig jedes Urteil bei Wikileaks abgegeben wird, genügt insoweit die Absendung einer Email.

Sicherheitshalber distanziert sich der Autor von der Verbreitung des ungeschwärzten Urteils auf Wikileaks, nicht aber von dem schönen Urteil. Das obige Video mit Michael Moores Crime Fighting Chicken hat mit dem Fall selber nichts zu tun und soll auch keinen entsprechenden Eindruck erwecken.

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4. November 2009

Thor Steinar lässt Nazi-kritisches Buch schwärzen / Autor des Womblog abgemanht

Der Textilhersteller Mediatex GmbH, dessen Marke „Thor Steinar“ laut Presse (2008) im Bundestag nicht getragen werden darf, hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln gegen den KiWi-Verlag die Unterlassung („Schwärzung“) folgender Passage mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“ durchsetzen können:

„Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“

Der KiWi-Verlag konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, es habe sich bei der fraglichen Formulierung um eine bloße Meinungsäußerung gehandelt, vielmehr qualifizierte sie das Landgericht Köln als falsche Tatsachenbehauptungen – und solche sind grundsätzlich nicht geschützt. Jedenfalls der zweite Teil der Aussage ist definitiv nachprüfbar, also eine Tatsachenbehauptung.

Auch in anderer Hinsicht hat der Thor Steinar-Markeninhaber Gerichtserfahrung gesammelt: So hat Norwegen „Flagge gezeigt„.

—————–

Um die Frage, ob eine Äußerung im Bezug auf das Verhältnis zu Nazis eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung sei, macht sich auch die konservative Zeitung Junge Freiheit Gedanken und hat erneut das Womblog abgemahnt. Angesichts dieses Urteils scheint mir die Abmahnung unverständlich zu sein.

Update:

Korrektur: Nicht das Womblog wurde diesmal abgemahnt, sondern Autor Mark Seibert.

1. November 2009

Blogger bremsen Zensur aus

Die schönste Presserechtsgeschichte der letzten Zeit war mir leider bislang durchgerutscht: Wie die taz meldet, konnten in Großbritanniern nicht zuletzt Blogger dazu beitragen, eine Unterlassungsverfügung ad absurdum zu führen.

30. Oktober 2009

Pilotenfehler? Bald kommt das UL-Unfall-Blog!

Wie ein Kollege meldet, hat man mal wieder die Ursache für den Absturz eines Gyrocopters gefunden. Es soll mal wieder ein „Pilotenfehler“ gewesen sein. Den Piloten kann man nicht mehr befragen, denn der ist tot.

Ich vertrete Mandanten aus der Ultra-Leicht-Szene, die akribisch Material über solche Abstürze, seltsame Praktiken der Zulassung und interessante personelle personelle Verflechtungen zusammentragen. Dies UL-Szene schätzt meine Mandanten als Nestbeschmutzer nicht besonders. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zu äußerungsrechtlichen Prozessen.

Wir spielen mit dem Gedanken, unsere eigene Öffentlichkeit in Form eines Blogs zu schaffen, das zeitnah die wirklich seltsamen Vorgänge im UL-Bereich dokumentieren und kommentieren wird. Schon irgendwie traurig, dass man so etwas heute praktisch nur noch im Verbund mit einem Medienrechtler machen kann, ohne sich aus Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen angeblich unzulässiger Verdachtsberichterstattung einzufangen.

29. Oktober 2009

Priester P will nicht beichten (lassen)

Ein Pfaffe hatte vor einem Jahr seine sieben Sünden vor einem weltlichen Strafgericht gar bitterlich bereut. Jetzt kam sein gepeinigte Geliebte auf die Idee, ein Buch über ihren Seelsorger zu schreiben, wobei auf Namensnennung verzichtet wurde. Nun ist dem gefallenen Engel aufgegangen, dass er zwar im Fegefeuer brennen muss, auf der Erdoberfläche jedoch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht genießt. Da ist ihm plötzlich eingefallen, dass er sich wohl bei seinen Geständnissen geirrt haben muss und die Frau gar lügt. Bei Kirchens weiß man ja schon seit Evas Zeiten, was man vom Weibe zu halten hat! Zur Strafe will er nun die gute Frau ins Loch werfen lassen.

Bei ihrem Buchprojekt steht dem Opfer kein großer Verlag zur Seite, sie hatte es als Book on Demand veröffentlichen wollen.

Schwarzeneggers Missgeschick oder Scherz Hanussen-Style?

Gouverneur Schwarzenegger versandte einen Brief, bei dem die Anfangsbuchstaben der ersten Zeile eine unhöfliche, jedoch in den USA zum täglichen Sprachgebrauch gehörende Redewendung ergab. Angeblich sei dies ein Zufall gewesen.

Der Vorfall erinnert an eine Intrige des berühmten Hellsehers Erik Jan Hanussen, der 1932 der Zeitung „Berliner Tribüne“ einen gefälschten Enthüllungsartikel („Hanussen endgültig entlarvt!“ gegen sich zugespielt hatte. Am Abend des Drucktages gab er in einer öffentlichen Veranstaltung preis, dass er den Brief selbst geschrieben hatte und bewies dies, in dem er die jeweils ersten Worte einer jeden Zeile aneinanderreihte:

„Die Redaktion der Berliner Tribüne besteht aus lauter denkfaulen Idioten, die auf jeden Dreck hereinfallen. Hoffentlich wird diese Blamage genügen, ihnen das Maul zu stopfen und endlich mal vorsichtiger zu sein.“

Zitiert nach Kugel, Wilfried: „Hanussen. Die wahre Geschichte des Hermann Steinschneider“

Hanussen kaufte die Auflage teilweise auf und vertickte sie als Trophäe in seinem Büro am Kurfürstendamm.

Übrigens verfügte Hanussen über einen überaus trickreichen Presseanwalt …

Recht am eigenen Penis-Bild?

Nein, wenn jemand anderes das Gemächt gezeichnet hat, gilt dessen Urheberrecht – auch gegenüber dem Modell. Das jedenfalls meint Kollege Eisenberg und hat einen Krawallblogger abgemahnt, den er recht gut kennt.

Der hat die Abmahnung gekonnt verwertet.

Hihi!

27. Oktober 2009

Buskeismus.de nunmehr zitierfähig

Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag „Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik“ als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an – übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung „belästigt“ fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger  an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.

Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von „Zensur“, der Kollege Prof. Weberling von

„grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.“

Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:

„Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.“