„Am 16.11.2009 erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Herausgeberin der nicht kommerziellen Internet-Zeitung „scharf-links“, von der Staatsanwaltschaft Krefeld einen Strafbefehl über 12.000 Euro, ferner eine Verleumdungsklage des OLG-Präsidenten Düsseldorf.“
Corpus Delicti:
„Der Rote-Hilfe-Text, den „scharf-links“ veröffentlichte, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin sehen die Juristen des OLG Düsseldorf und der Staatsanwalt eine Verleumdung.
Nach Aussage von Bartelmus-Scholich wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft, die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion „scharf-links“ den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen.“
Über den Fall liegt mir außer dieser Meldung noch nichts vor. Das Vorgehen gegen Äußerungen mit Strafbefehlen ist bei bloßen Missverständlichkeiten eher ungewöhnlich. Normalerweise gibt es bei so etwas eine zivilrechtliche Abmahnung, wobei ein in PR erfahrener Betroffener erst einmal ein klärendes Gespräch sucht und dem Irrenden die Möglichkeit zur Korrektur lässt. Wenn aber eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft selbst zu den Waffen greift, dann bekommen solche Fälle sehr schnell ein Geschmäckle.
Für eine Bewertung ist es angesichts der unklaren Informationslage noch zu früh, aber seltsam erscheint das Ganze schon jetzt.
Der Kollege E. hat dem Nachwuchs-Blogger Kai Diekmann mal wieder gezeigt, wer Chef im juristischen Ring ist. Ob das ein Gewinn für die Presse- und Satirefreiheit ist, darf bezweifelt werden, weshalb die Entscheidung, gegen die Abwehr-Polemik vorzugehen, natürlich zu Abzügen in der B-Note führt. Sie entspricht jedoch der Policy von Kollege E., sich nichts bieten zu lassen, war also absehbar. Und da der Kollege E. das Presserechtshandwerk wie kaum ein zweiter beherrscht, war er auch erfolgreich.
In dem hier bereits angesprochenen Fall eines sündhaften Hirten hatte der Antragsteller mehr als 70 Passagen angegriffen.
Wie die Badische Zeitung nunmehr mitteilt, hat das Landgericht Freiburg Ravensburg inzwischen per einstweiliger Verfügung untersagt, personenbezogene Daten, den Priester betreffend, aus der Verfahrensakte des Landgerichts Freiburg zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Darüber hinaus wird verboten, vier Behauptungen des schreibenden Opfers in dem Buch zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Neulich hatte ich in Teil 4 meiner spleenigen Soap über mein tragikomisches Abenteuer mit meinem Freund Phi im Wikipedia-Biotop die Figur des Marcus Cyron eingeführt und diesen mit einer fiktiven Figur aus Douglas Adams Hichthiker’s Guide to the Galaxy verglichen. Bei dieser Figur handelt es sich um ein Wesen, dass es sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte, jedes Wesen in der Galaxis genau einmal zu beleidigen und seit Ewigkeiten hierzu in seinem Raumschiff durch die Galaxis kurvt.
Bereits vor einigen Wochen war mir Cyron wieder aufgefallen und daher ein paar Zeilen wert gewesen.
Heute nun lieferte er den ersten Kommentar zu einem in der SZ-Schaltzentrale ausgetragenen Streitgespräch zwischen dem die deutsche Wikipedia-Community kritisierenden Blogger Felix von Leitner und dem so furchbar sympathischen Wikimedia-Geschäftsführer, dessen Namen ich gerade vergessen habe. Und was tut Marcus Cyron als erstes? Er beginnt sein – wie immer stets ausgesprochen sachlich gehaltenes – Posting so:
„Herr von Leitner, sie sind wie ein störrischer Esel.“
Das war für seine Verhältnisse übrigens noch ganz höflich. ;-)
Zu den Klassikern persönlichkeitsrechtsrelevanter Fälle zählt das nicht öffentlich gemachte Privatleben. Zu einem aktuellen Fall hat die Süddeutsche einen Kommentar veröffentlicht, den ich kurz ergänzen möchte.
Es gab – jedenfalls in der Bonner Republik – unter allen großen Verlagen etc. die Absprache, dass bei Politikern nicht über Seitensprünge und artverwandte „G’schichtn“ berichtet wurde. Selbstverständlich gab es das, die Presse wusste häufig, wer fremd geht, die Politiker mussten sich nicht einmal wirklich verstecken. Es ist damals nie etwas darüber geschrieben worden. Beim damaligen Bundeskanzler Willy Brandt vielleicht, da gab es gewisse Andeutungen, die aber erst im Windschatten der Guillaume-Affäre deutlicher wurden (so genau weiß ich es nicht, war ja vor meiner Zeit). Die Frauengeschichten, die man von einem damals zum Halbgott verklärten bayrischen Ministerpräsidenten so hört, gingen nicht in Druck. Bei Kohl hat man manchmal Andeutungen über die rasante Karriere seiner Sekretärin gelesen, aber im Großen und Ganzen hatte man Politikern ihre Ruhe gelassen.
Es mag Fälle geben, wo das Privatleben insoweit tatsächlich eine Relevanz aufweist, etwa bei bewusst inszenierten Saubermänner mit Doppelmoral, die ggf. politisch Dinge fordern, die mit ihrem privaten Gebaren in Widerspruch stehen.
Wirklichen Nachrichtenwert haben Seitensprünge nicht. Sie werden von Politikern aller Couleur praktiziert. Politiker sind nun einmal von Berufs wegen Opportunisten. So what?
Seit ich vor etlichen Jahren angefangen habe, Medien und die Verteilung und Bewertung von Information durch Gatekeeper genauer zu verfolgen, habe ich keinen Zweifel daran, dass der Entschluss über Schweigen oder Veröffentlichen von Privatissima aus politischen Erwägungen erfolgt. Meistens ist es gar nicht einmal der eigentliche politische Gegner, der ja nur eine Person gegen dessen Stellvertreter eintauschen würde, vielmehr sitzen die Büchsenspanner häufig in der eigenen Partei.
Zum aktuellen Fall habe ich mir über den politischen Nutznießer noch keine Meinung gebildet. Aber auf die Redaktion des Magazins, welche diese überflüssige Kolportage gebilligt hat, sehe ich schon länger mit Sorge. Ich kenne im Medienbetrieb viele Journalisten, welche sich das Mem „Das ehemalige Nachrichtenmagazin“ zumindest privat zu eigen gemacht haben.
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Fitze, fatze, Hühnerkacke.
Falls irgendein Zauberspruch vergessen wurde, einfach dazudenken.
Dieses Impressum darf frei genutzt, kopiert, veröffentlicht, rezitiert, verfilmt werden.
Erinnert mich ein bisschen an das Impressum, dass ich vor Jahren mal Finanzparasiten.de verpasst hatte:
Verantwortlichkeit für Links
Als fortgeschrittener Internetnutzer ist Ihnen bekannt, dass wir auf verlinkte Seiten keinen Einfluss haben. Für verlinkte Inhalte übernehmen wir keine Haftung und machen uns auch keine der dortigen Äußerungen zueigen. Benutzen Sie bitte Ihren Verstand!
(…)
Abmahnungen
Ihre Abmahnung richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an:
Finanzparasiten.de ist aufgeschlossen für kostenlose PR-Chancen wie Ihre Abmahnung, Ihre Klage oder Ihre Verleumdung. Da die Website medienrechtlich überprüft wurde sehen wir das ganz gelassen. Ggf. würden wir unter einer anderen Domain weitermachen, notfalls auf einem sicheren Server in Burkina Faso, in der Mongolei, … Auch da werden wir über Google gefunden werden. Aber machen Sie mal ruhig.
Und dann gab es irgendwann einmal den unglücklichen Kollegen, der u.a. durch Internetausdruck dieses Impressums in der Pressekammer Hamburg Stimmung gegen Finanzparasiten.de machen wollte und damit die gewünschte PR ins Rollen gebracht hat.
So richtig böse war dann aber das Impressum des berühmten anonymen Watchblogs:
Verantwortlichkeit für Links
Was das Landgericht Hamburg am 11.Mai 1998 entschieden hat, interessiert uns nicht. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an deutschsprachige und englischsprachige Bewohner der USA.
Während die deutschen Gerichte glauben, sie könnten ausländischen Zeitungen die Berichterstattung verbieten, klappt das wohl auch umgekehrt. So hat das Landgericht Graz der deutschen BILD-Zeitung Berichterstattung über Privat- und Intimsphäre eines Politikers verboten. Klägerin war die Witwe. Die Begründung ist kaum politically correct. No comment.
Grenzüberschreitende Prozesse mit „Kundschaft“ in Österreich machen nicht wirklich Spaß, da alleine die Zustellung einer einstweiligen Verfügungen etliche Monate dauert. Hat man eine eV an einem deutschen Gericht erstritten, muss man diese wieder dem Gericht zurücksenden mit dem Antrag, die eV an ein Österreicher Gericht zu senden, das dann irgendwann einmal zustellt. Kürzlich kam hier eine eV wieder (über den Umweg des deutschen Gerichts) zurück, die Anfang des Jahres erlassen worden war. Nun war der Empfänger in Österreich leider unbekannt verzogen. Nervt.
Wie unser Blogger-Kollege Kai Diekmann vermeldet, gab es bereits wieder Post von Kollege E. Hier hat Rechtsanwalt E. dem guten Mann einen Satz verboten. Und nun patzt Diekmann gegen Kollege E. und wirft ihm wie ein peinlicher Wikipedant altklug seiner Vertipper vor. Wie arm ist das denn? Wenn ich eilig Schriftsätze raushaue, geht es um Zeit und Inhalt. Schriftsätze sind technische Werke, die Ansprüche durchsetzen sollen, keine Kunstwerke. Und das tun sie bei Kollege E. überdurchschnittlich erfolgreich.
Und wenn man eine Zeitung macht, die so viele inhaltliche Fehler produziert, dass sie seit Jahren Deutschlands bekanntestes Watchblog speist, dann sollte man bei solchen Lappalien, dann hat man es nun wirklich nicht nötig. Inzwischen gibt es übrigens von Seiten der TAZ ein Diekmann-Watchblog!
Inzwischen dokumentiert ein Hausblog der TAZ zur Frage des seltsamen BILDs nun weitere Ausschnitte der eindrucksvollen Plastik zur Pressefreiheit, welche mit nackten Tatsachen provoziert. Auch ein gewisser Herr Diekmann, der sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt professionell die Lufthoheit über die Diskussion sicherte, legte nach. Er bleibt bei seiner „Darstellung“, es handele sich bei dem abgebildeten Protagonisten um einen bekannten Berliner Anwalt – der ironischerweise nicht einmal im angezogenen Zustand abgebildet werden möchte. Die Branche wartet nun gespannt, ob, wie und wie elegant der Kollege auf diesen Affront reagieren wird.
Aus fachlicher Sicht sei noch nachgetragen, dass die in der Totalansicht zu erkennende Skulptur kopulierender Tiere juristisch nicht ganz ohne ist. So hatte es einmal entsprechende Schweinchen mit dem Gesicht von Franz-Joseph Strauß gegeben, die als Verstoß gegen die Menschenwürde verboten wurden.
Und weil es so schön passt: Auch ein anderer Berliner Anwalt, der sowohl zur BILD-Zeitung als auch zum oben genannten Anwalt ein sehr angespanntes Verhältnis pflegt, hatte kürzlich für einen Kollegen gegen einen bekannten Justiz-Blogger verloren. So waren bei der Gerichts-Berichterstattung des Hobby-Juristen über den vertretenen Rechtsanwalt aus unerklärlichen Gründen (bekleidete) Schweinchen auf der Homepage aufgetaucht, die offenbar als störend empfunden wurden. Eine gewisse optische Ähnlichkeit des als zweiten genannten Berliner Kollegen mit Herrn Diekmann (Frisur, Brille, Alter) kann man auch nicht ganz abstreiten. Ob der sich gegen die Plastik der TAZ wehren wird, falls er sich in dem Bildnis wiedererkennt? Hiermit distanziere ich mich vorsichtshalber von allen verlinkten Websites, Eindrücken und Assoziationen!