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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


8. Oktober 2017

Grundgesetz-Kabarett

Im Sommer habe ich mit einem befreundeten politischen Kabarettisten überlegt, ob und wie man das Grundgestz zeitgemäß thematisieren könnte. Das Ergebnis hatte kürzlich beim 3sat-Festival Premiere und lief am Samstag im TV.

Warum wir diese Reihenfolge für das „Telekolleg Staatsrecht“ gewählt haben, erfahren Sie am Ende. Das Warten lohnt sich … ;)

1. Oktober 2017

75 Jahre Günter Wallraff

Heute wird mein prominentester Mandant 75 Jahre. Gute Beiträge hierzu gelangen dem stern und dem Tagesspiegel. Mit der „Lex Wallraff“ schrieb der Enthüllungsjournalist am Bundesverfassungsgericht Presserechtsgeschichte.

Zu den vielen Menschen, deren Leben Wallraff verändert hatte, gehöre auch ich. Jahrelang hatte er mir geraten, nach Köln zu gehen. Als ich dann 2015 im Begriff war, ausgerechnet nach Düsseldorf zu ziehen, konnte das der Kölner nicht guten Gewissens mitansehen und vermietete mir ein gerade leer werdendes Nachbarhaus in Ehrenfeld. Das Terrain ist historisch interessant, denn nebenan hatten die deutschen Geheimdienste dreimal Wallraffs Küche abgehört, auch Salman Rushdie war einst hier untergetaucht.

Und so kam es, dass sich heute mein Büro zwischen Wallraffs Tischtennis-Schuppen und seinem Steinemuseum befindet. Für mich war der Wechsel nach Köln – genauer: Ehrenfeld – in jeder Hinsicht eine der besten Entscheidungen meines Lebens, heute möchte ich nirgendwo anders mehr wohnen. An der gemeinsam Gartenmauer trifft man sich schon mal, um über das Landgericht Hamburg zu schimpfen, mit dem er drei Jahrzehnte länger Erfahrung hat als ich.

Obwohl Wallraff viele Kämpfe durchstehen musste, hat er sich stets seinen Humor und seine Schlagfertigkeit bewahrt. Und nach wie vor bleibt er nicht nur an der Tischtennisplatte am Ball. Falls ich eines Tages im gleichen Alter nur halb so gut drauf sein sollte, habe ich alles richtig macht.

11. September 2017

Versteht Heiko Maas sein eigenes Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

Heute habe ich an einer Diskussionsveranstaltung mit Bundesjustizminister Heiko Maas an der Technischen Hochschule teilgenommen. Obwohl die Veranstaltung an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht stattfand, waren kaum Juristen anwesend, anscheinend war ich der einzige Anwalt im Raum.

Maas verteidigte naturgemäß sein von der Fachwelt gescholtenes Gesetz. Auch das gefürchtete Overblocking sei nicht zu erwarten, da Facebook ja im Internet mit Traffic Geld verdienen will und zukünftig also sorgfältig löschen würde.

Ich konfrontierte Maas mit den wesentlichen Kritikpunkten, die er in seiner Rede unterschlagen hatte. So hatte Maas behauptet, dass sich inhaltlich ja alles nach den bisherigen Gesetzen richte und er ja kein Wahrheitsministerium wünsche, das über den Wahrheitsgehalt von Fake News zu befinden habe. Das war allerdings selbst Fake News …

Denn gegen Fake News können bislang nur Personen zivil- oder strafrechtlich vorgehen, die selbst in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden (Ausnahme: Volksverhetzung). Das NetzDG jedoch weitet die Beschwerdebefugnis auf jedermann aus. Wir bekommen dann also massenweise besorgte Bürger, die sich als Volkstribunen aufspielen werden und in anderer Leute Meinungen einmischen, wenn diese ihnen nicht passt.

Außerdem merkte ich die Inkonsistenzen an wie die, dass man zur Beschwerdebefugnis selbst Mitglied im entsprechenden Sozialen Netzwerk werden und sich damit auf dessen interne Kommunikationsinfrastruktur einlassen muss.

Schließlich wies ich auch darauf hin, dass die Fachwelt das Gesetz sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für verfassungswidrig hält.

Einzig diesen letzten Punkt griff Maas auf und merkte an, dass man das Gesetz in der EU notifiziert habe, und da hätte niemand protestiert. So kann man sich natürlich auch der Rechtsfindung nähern.

Irgendwer machte auch den „tollen“ Vorschlag, das NetzDG nicht nur auf Fake News und Hass zu beschränken, sondern auch Urheberrechtsverletzungen einzubeziehen. Maas machte nicht den Eindruck, als ob er etwas dagegen hätte.

Die Veranstaltung litt ein bisschen an dem Konzept, dass auf dem Podium ausschließlich drei Freunde des NetzDG saßen, welche die Kritik aus dem Publikum nur selektiv beantworten.

6. September 2017

Das ist Netzpolitik – oder hätte es sein sollen

Im Wahlkampf 2013 spielten netzpolitische Themen keine messbare Rolle – im Gegensatz etwa zur NRW-Landtagswahl 2012. Daher konnte es sich die GroKo locker leisten, Neuland einfach weiterhin zu ignorieren. Doch selbst aus meiner pessimistischen Perspektive verliefen die letzten vier Jahre erschreckend.

Letzten Freitag zogen Markus Beckedahl und Anna Biselli auf der Konferenz „Das ist Netzpolitik“ eine bittere Bilanz.

Nicht einmal der Snowden-Skandal hat irgendetwas bewirkt.

Es sieht auch nicht danach aus, dass sich daran etwas ändert. Dann müssen halt weiterhin die Gerichte und Verfassungsgerichte den Job machen.

31. August 2017

Worte des großen Vorsitzenden

Im nunmehr 5. Sommer-Interview stand mir der Bundesvorsitzende der PARTEI, Herr Martin Sonneborn, MdE, Rede und Antwort. Medienrechtlich interessant ist die Notwendigkeit, manchen Webespot statt auf YouTube besser auf YouPorn zu hosten:

Wahlwerbespots auf YouPorn statt auf YouTube

Hier mal eine Chronik der politischen Interviews mit dem PARTEI-Chef:

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: legislative Fake News

Im Wahljahr markierte der glücklose Bundesjustizminister Heiko Maas den dicken Max und setzte entgegen aller Kritik der Fachwelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch. Bereits am seltsamen Namen kann man ersehen, dass da nur Pfusch drinstehen kann.

So ist es auch. Und das hat man ihm auch deutlich gesagt. Die Verfassungswidrigkeit steht dem Gesetz ins Gesicht geschrieben, kommt aber wohl erst nach dem Wahltag zum Tragen. Solange bleibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Art legislative Fake News.

In der heute erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift geht Professor Dr. Nikolas Guggenberger mit der nunmehr beschlossenen Gesetzesfassung hart ins Gericht und zieht folgendes Fazit:

(…) Das NetzDG steht nicht in Einklang mit höherrangigem Recht: Zunächst sprechen gute Gründe für eine Unvereinbarkeit des NetzDG mit den Kommunikationsgarantien auf europäischer und nationaler Ebene, Art. 11 GRCh und Art. 5 I, II GG. In der Gesamtschau bringt das Gesetz einen „Chilling Effect“ mit sich, der mit dem Schutz der persönlichen Ehre oder anderer Rechtsgüter nicht mehr zu rechtfertigen ist. Den in der Tat problematischen rechtswidrigen oder gar strafbaren Inhalten könnte grundrechtsschonender und mindestens gleich effektiv durch eine Stärkung von Strafverfolgung und Eilrechtsschutz begegnet werden.

Die Zukunft des NetzDG hängt aber vor allem am seidenen Faden der E-Commerce-RL und der dürfte aller Voraussicht nach reißen: Mit seinen Verfahrensvorgaben verstößt das NetzDG gegen die Begrenzung der Verantwortlichkeit von Hostprovidern in Art. 14 I E-Commerce-RL (s. o. unter II 3 b bb) und das Herkunftslandprinzip aus Art. 3 E-Commerce-RL.

 

(…)

Insgesamt ist das NetzDG ein verfehlter Ansatz zur Lösung eines real existenten Problems. Regelmäßig ergeben sich in der Anwendung zwei Auslegungsvarianten: Eine minimiert den regulatorischen Mehrwert, die andere ist unions- oder verfassungswidrig und teilweise sind es sogar beide. Praktisch ist das Gesetz nicht sinnvoll handhabbar. Insgesamt drei verschiedene, jeweils sehr fragwürdige neue Verfahrenstypen steigern vor allem die Komplexität des Rechts, weniger aber den Grundrechtsschutz. Grundrechtssensible Entscheidungen werden den sozialen Netzwerken überantwortet und die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wird de facto privatisiert. Dabei könnten rechtswidrige Inhalte ohne Weiteres wirkungsvoll und grundrechtsschonend bekämpft werden: durch Investitionen in die Strafverfolgung und die Stärkung des einstweiligen Rechtsschutzes für Betroffene. (…)

19. August 2017

Interview mit Dokumentarfilmer Dirk Pohlmann

Vor 15 Jahren hatte ich begonnen, mich ein Jahrzehnt lang mit dem Kalten Krieg und der seltsamen Welt der Geheimdienste zu beschäftigen. Einer der kompetentesten Dokumentarfilmer in diesem Bereich ist der Filmemacher Dirk Pohlmann.

Die Erfahrungen Pohlmanns mit der „Unabhängigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Sender sind ernüchternd. Die versprochenen Freiräume, deretwegen wir uns das teuerste Fernsehen der Welt leisten, sind spätestens dann beschränkt, wenn militärische Interessen von Bündnispartnern betroffen sind.

Diese Woche sah ich erneut einen Themen-Abend zum Kalten Krieg, wo nunmehr in einer dritten Produktion zum Thema „Able Archer 83“ das längst durch Aktenfreigabe wiederlegte Märchen aufgewärmt wird, Doppelagent Gordijewski hätte Reagan vor der sowjetischen Paranoia vor einem atomaren Überraschungsschlag gewarnt, so dass dieser verbal abgerüstet habe. Ich hatte das dem ZDF auch mehrfach gesagt.

-> Um Haaresbreite – USA geben Geheimbericht von 1990 zu Able Archer 83 frei

Ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Kriegs wäre es doch langsam mal an der Zeit, mit dieser Desinformation aufzuhören. Stattdessen verprellt man lieber Leute, die Ihr Handwerk beherrschen.

2. August 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)

Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit

Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.

Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.

Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:

Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.

(…)

Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?

Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.

Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.

Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.

Der Blogger aber jetzt auch.

Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.

Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.

Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.

Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.

Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.

(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

1. August 2017

Fake News über Fake News

Bekanntlich hatte ich einen Roman über die Manipulation einer Bundestagswahl auch durch Hacker geschrieben, der im April 2016 bei Westend erschienen ist. Nach der US-Wahl und vor der nahenden Bundestagswahl wird das Thema Social Media Fakes zunehmend heißer.

Gestern haben sich zwei Dokus der ARD daran versucht. Leider bewegten sich die Autoren selbst in eigenen Filterblasen und verraten ungeschickterweise ihre Agenda durch einseitige Auswahl präsentierter Politiker etc.. Das hätte man sehr viel kompetenter machen können. Schade.

Hier meine nächtliche ad hoc-Rezension bei Telepolis: Fake News in ARD-Dokus

31. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7)

Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen

Einmal im Jahr will der Verlag Gruner+Jahr, der auch den stern in der Umlaufbahn hält, mit dem von ihm gestifteten Nannen-Preis „den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum fördern und pflegen“. 2010 wurde der Preis in der Kategorie „Reportage“ dem Gewinner wieder aberkannt, da dieser im prämierten Beitrag mit einer Formulierung den Eindruck erweckte, Herrn Seehofer selbst in dessen Modelleisenbahnkeller aufgesucht zu haben. Tatsächlich hatte er sich auf Berichte Dritter verlassen.

Diese Entscheidung zu einem völlig belanglosen Sachverhalt wie Seehofers Hobbykeller wirkt nahezu bigott, wenn man sich den täglichen Borderline-Journalismus solcher „Qualitätsmedien“ vor Augen führt, die aus Tweets „Nachrichten“ stricken. So schreibt stern.de über Bana:

„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.

Offenbar war niemand von stern.de Zeuge vor Ort dieser angeblich von der Bana stammenden Worte. Möglicherweise glaubt man bei stern.de auch, dass Bana Twitter nicht mit den Fingern, sondern mit dem „Mund“ bedient. Unbesehen kauften die stern-Texter die inzwischen als widerlegt geltende Legende ab, die im Bürgerkrieg aufgewachsene Siebenjährige könne englisch.

Bei den bereits in den anderen Postings genannten Indizien und der auffällig propagandistischen Distribution dieses Rührstücks hätten bei professionellen politischen Journalisten alle Alarmglocken schrillen müssen. Jedem Redakteur muss bekannt sein, warum Politker sich gerne mit kleinen Kindern abbilden lassen – wie es ja dann vorliegend mit Banas edlem Retter Herrn Erdogan geschah.

Spürnase Drewello hätte sich nur einmal dieses am 14.12.2016 gepostete YouTube-Video ansehen müssen, um stutzig zu werden:

Einem für Syrien zuständigen Redakteur sollte auch bekannt sein, dass die White Helmets so wenig das Rote Kreuz sind wie Bellingcat eine zuverlässige journalistische Quelle.

Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten …

Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen. Erst recht nicht in Zeiten, in denen das hochverehrte Publikum „Lügenpresse“ brüllt.

Befremdliche Prozesse dieser Art leisten sich normalerweise nur eitle Diven wie Kai Diekmann (vormals Vorsitzender von Atlantik-Brücke e.V.), Josef Joffe (transatlantisch bestens verdrahtet) oder Hemut Markwort (der teilweise unter Pseudonym schrieb, um Interessenkonflikte zu verbergen). Im Gegensatz zu solchen Mediendinosauriern befindet sich Marc Drewello gerade auf dem Zenith seiner Bekanntheit – nämlich als Akteur dieser hochnotpeinlichen Klage.

Fortsetzung folgt.

(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)