Die telegene Politikerin Sarah Wagenknecht hatte den bedruckten Papierhaufen Super-ILLU auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil darin kritisch über ihren Mann und den für eine Kommunistin als widersprüchlich empfundenen Lebensstil der Hummer schätzenden Politikern berichtet wurde. Auch von alten Geschichten über die Geschäfte ihres Mannes wurde berichtet (die Zeitung hatte irrtümlicherweise insoweit auch etwas verwechselt). Der Mann residiert nämlich nicht in einem Osterberliner Plattenbau oder einer Datscha, sondern in einem schicken Reetdachhaus in Irland, wo man sich im Garten über die Nöte der deutschen Arbeiterklasse sorgt. U.a. die sinngemäße Äußerung, ihr Mann sei ihr peinlich, wollte Frau Wagenknecht verboten wissen.
Auch innere Vorgänge wie Gefühle usw. können Tatsachen sein, obwohl wenn man sie nur indirekt beweisen kann, sogenannte „innere Tatsachen“. Die Äußerung über eine fremde Meinung ist eine Tatsachenbehauptung, ggf. auch die Meinung über eine fremde Meinung (kompliziert, das …). Da im Äußerungsrecht grundsätzliche der Äußernde die Beweislast trägt, gerät dieser bei inneren Tatsachen naturgemäß in Beweisnöte.
Das Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz Plastikstühle als Indiz dafür gewertet, dass es unter Frau Wagenknechts Hintern so feudal gar nicht zugehe und bestätigte die einstweilige Verfügung insgesamt.
Doch die Plastikstühle nutzten dann doch nichts. In der Berufung beim OLG Hamburg kam es zu einem für Wagenknecht überwiegend nachteiligen Vergleich. Dem Protokoll des inoffiziellen Gerichtsschreibers zufolge sah das Hanseatische OLG die Schlussfolgerung, ihr Mann sei der Politikerin „peinlich“, als zulässige Meinungsäußerung an. Vom Verbot blieb offenbar gerade einmal die Nennung des Ortsnamens übrig.
Auch mit dieser Verhandlung zeichnet sich ein Trend ab, dem zufolge das OLG Hamburg – ebenso wie das LG Berlin – die in letzter Zeit aus Karlsruhe erfolgten Klatschen offenbar ernst nimmt und die exzessiven Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit der Hamburger Pressekammer nicht mehr weiter mittragen möchte. Wurde auch langsam Zeit.
Im Science Fiction-Klassiker „Per Anhalter durch die Galaxis“ gibt es eine (nicht in der Kinofassung von 2005) enthaltene Szene, die mich ein bisschen an die gegenwärtige Forderung der Verleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht zur Bekämpfung der Informationsfreiheit im Internet erinnert.
In der Szene geht es darum, dass der sagenhafte Computer „Deep Thought“ gestartet werden soll, der die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantworten soll. Dies versuchen zwei Abgesandte der Gewerkschaft der Philosophen zu verhindern, da sie befürchten, durch die Konkurrenz der Maschine der Effizienz ihres Geschäftsmodells beraubt zu werden. Das Problem wurde jedoch nicht politisch gelöst, sondern pragmatisch: Da die Berechnung der Antwort siebeneinhalb Milliarden Jahre dauerte, konnten die Philosophen Bücher verkaufen, in denen sie über die Antwort spekulierten und hatten damit ausgesorgt.
Aufgeweckte Journalisten und Verleger sollten daher schnell damit anfangen, Bücher gegen den technologischen Fortschritt zu schreiben und des Ende des qualifizierten Journalismus prophezeien … ;)
Es wäre doch schade, wenn nur wir durchgeknallte Politiker wie Zensursula hätten. Am weitestentfernten Ort, nämlich Australien, gibt es ähnliche Labertaschen – aber auch coolen Widerstand. Hier noch ein Video:
Die Rheinische Post bzw. RP Online erinnern an das vor allem durch Bernhard Grzimeks Film „Die Serengeti darf nicht sterben“ (1960) geprägte Afrika-Bild der Deutschen. Der Film hatte vor 50 Jahren (minus eine Woche) seine Deutschlandpremiere.
Dieser Oscar-prämierte Fil enthielt auch eine politische Botschaft, welche die deutsche Filmbewertungsstelle Wiesbaden für das Prädikat „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ (wichtig zur damaligen Vermeidung von Vergnügungssteuer) zensieren wollte:
„Löwen töten ihre eigenen Artgenossen nicht, daher wäre es um Mensch besser gestellt wenn sie sich wie Löwen benähmen“
sowie
„Diese letzten Reste des afrikanischen Tierlebens sind ein kultureller Gemeinbesitz der ganzen Menschheit, genau wie unsere Kathedralen, wie die antiken Bauten wie die Akropolis, der Petersdom und der Louvre in Paris. Vor einigen Jahrhunderten hat man noch die römischen Tempel abgebrochen, um aus den Quadern Bürgerhäuser zu bauen. Würde heute eine Regierung, gleich welchen Systems, es wagen, die Akropolis in Athen abzureißen, um Wohnungen zu bauen, dann würde ein Aufschrei der Empörung durch die ganze zivilisierte Menschheit gehen. Genau so wenig dürfen schwarze oder weiße Menschen diese letzten lebenden Kulturschätze Afrikas antasten. Gott machte seine Erde den Menschen untertan, aber nicht, damit er sein Werk völlig vernichte.“
Auch mit der Nackheit schwarzer Badender hatte die badische Behörde so ihre Probleme.
Grzimek hingegen weigerte sich, sein Recht auf Meinungsfreiheit kastrieren zu lassen und sprach von „Zensur“, der sich der Filmemacher fortan verweigere. Entsprechend seiner öffentlichen Ankündigung machte der Biologe keinen Film mehr, den er der Wiesbadener Behörde hätte vorlegen müssen.
Die Filmbewertungsstelle, die zwar dann doch wenigstens „wertvoll“ vergab, wurde durch den standhaften Grzimek derart in Bedrängnis gebracht, dass seit den 60ern keine Umschnitte mehr verlangt wurden. Gute Arbeit!
UPDATE: Die Premiere war ein Jahr früher am 25.06.1959 … Aber eine Fristverlängerung kriegt ein guter Anwalt ja immer hin … ;-)
Der einstige Startorwart Toni Schumacher hat ein interessantes Interview gegeben. 1987 haute er als Whistleblower mit seinem legendären Enthüllungsbuch „Anpfiff“ über Doping im Fußball mächtig auf die Kacke. Bewirkt hat er, dass es seither rigide Doping-Kontrollen gibt. Gedankt hat man es ihm kaum. Angegriffen wurde sein Buch nur in der Öffentlichkeit, nicht aber vor Gericht.
Gestern hat das isländische Parlament die von Wikileaks protegierte Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) auf den Weg gebracht. Mehr dazu beim ORF. Unterstützung erhielten die Isländer aus dem Umfeld des deutschen Chaos Computer Clubs.
Herzlichen Glückwunsch und besten Dank! Der fliegende Gerichtsstand ist damit ein Stück weit ausgeflogen … ;-)
Die Süddeutsche Zeitung nimmt den Fall Kachelmann zum Anlass, um auf das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Presseinteresse hinzuweisen. Dort heißt es unter anderem:
Erhöht wird die Unsicherheit für die Medien durch eine prozessrechtliche Besonderheit, den „fliegenden Gerichtsstand“. Dahinter verbirgt sich kein orientalisches Märchen, sondern die Wahlfreiheit der Anwälte, an welches Gericht sie ihre Klage adressieren. Wurde der Artikel bundesweit verbreitet, kann die „Verletzung“ des Persönlichkeitsrechts nämlich überall eingetreten sein. Beliebt bei Klägeranwälten sind etwa die Pressekammern in Hamburg und Berlin – auch wenn Schertz deren angebliche Einseitigkeit zulasten der Presse als „völligen Quatsch“ bezeichnet.
Der Münsteraner Studenten-Ulk, eine Cover-Version von Lena Meyer-Landruts Satellite zu singen, zog erst eine einstweilige Verfügung der Plattenfirma nach sich, dann aber fand Stefan Raab die Idee doch ganz witzig. Er selbst war ja einmal wegen der musikalischen Ähnlichkeit seines eigenen Grandprix-Beitrags „Watte hadde dudde da?“ zu einem bekannten Hit des Plagiats bezichtigt worden. Nun soll schnellstmöglich zur WM noch ein (professionelles) Video produziert werden.
Da passiert mal ein Urheberrechtsfall in Münster, und dann geht es nicht über meinem Schreibtisch. :-(
Heute erschien bei cart.info zum Thema Abmahnungen ein Interview mit drei Kollegen und meiner Wenigkeit. Wenig überraschend hielten wir nicht allzu viel vom fliegenden Gerichtsstand, traten für eine vermehrte Anwendung von § 97a UrhG ein sowie für einen offensiveren Umgang mit dem Verdikt Rechtsmissbrauch.
Der Prozessbeobachter Rolf Schmitt und der Angeklagte selbst kommentieren die zahlreichen Desinformationen, mit denen sich unsere „Qualitätspresse“ bekleckert hat. Völlig zu Recht merkt er an, dass Meinungsfreiheit da aufhört, wo Verleumdung anfängt. Sein Medienanwalt dürfte derzeit gut zu tun haben.