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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


17. September 2010

500 Millionen Freunde

Mit großer Spannung warte ich schon seit Wochen auf den Film „500 Millionen Freunde“ (The Social Network), doch noch bis zum 7. Oktober muss ich mich gedulden.

Die Macher überzeugen schon durch die Verwendung der Cover Version „Creep“ (Radiohead) von  Scala And Kolacny Brothers. Bevor das jetzt jemand per Filesharing downloaded, besser gleich bei Youtube anhören … ;-)

15. September 2010

BILD-lesende Schöffin lässt Prozess platzen

Hatte die BILD-Zeitung diese Woche mit einer Philippika gegen die sexualisierten Show-Stars gewettert, die unsere Kinder verderbten, so besann sich das Blatt nunmehr wieder auf seine Qualitäten und offerierte heute links oben die in Berufskleidung gewandete Lady Gaga, also ob nichts gewesen sei.

Doch nunmehr griff die BILD-Zeitung auch in einen ernsthaften Prozess am Landgericht Darmstadt ein, denn sie hielt es für eine gute Idee, nicht unkenntlich gemachte Fotos der Angeklagten zu veröffentlichen. Als der Anwalt diesen Pranger tadelte, meinte eine Laienrichterin:

„Wo sind wir denn?“, fragte daraufhin die Schöffin. Sie fuhr fort: „In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.“

Oups. Anders als in der Presse bildet man sich im Gerichtssaal (hoffentlich) erst am Ende des Prozesses eine Meinung.

Ich persönlich habe nie verstanden, wieso man noch immer Laienrichter mit der Strafrechtspflege betraut, zumal sich der Vorsitzende Berufsrichter praktisch immer durchsetzt. Aber ich will mich nicht beschweren: mir ist es einmal gelungen, ein Schöffengericht zu einem so milden Urteil zu bewegen, das ich aus juristischer Sicht nie für möglich gehalten hätte. Das war allerdings wirklich mehr Glück als Verstand.

14. September 2010

Unfreiwillige Sternstunde von SPIEGEL-TV

Ein SPIEGEL-TV-Fuzzy wollte einen tendenziösen Beitrag über den Islam machen, und versuchte, von Moslems „repräsentative“ Statements zu provozieren, welche die Steinigung für Ehebruch billigen. Ein couragierter wie temperamentvoller Moslem belehrte den Zerr-SPIEGELer bibelfest über die Leidreligion des Abendlandes.

Bei Beiträgen dieser Art steht das Drehbuch gewöhnlich fest, man sucht nützliche Idioten, denen man das Statement quasi in den Mund legt und sendet dann genau diesen Ausschnitt. Wie schön, dass hier zurückgefilmt wurde! Ein Lehrstück für Medienkompetenz.

Via fefe.

WikiLeaksStream: Wikileaks wird anwenderfreundlicher

Nachdem Wikileaks.org für die meisten Benutzer eher spröde und unübersichtlich war, bieten die Macher nun einer zeitgemäßere Aufmachung, den WikiLeaksStream an.

Kurze Ansage an die Verlage: Depub.org ist da!

Pustekuchen: Das Tagesschau-Archiv ist geleakt und nun – hoffentlich – dauerhaft im Netz: http://depub.org/

13. September 2010

BILD-Propaganda gegen Pornografie

Die BLÖD-Zeitung macht heute mit der Frau des Verteidigungsministers auf, die den verBLÖDeten Lesern zum Besten gibt, Pornografie verderbe die Kinder.

Die Frau, deren Mann junge Menschen nach Afghanistan zum Sterben, Verkrüppeln und Morden schickt, hat also ernsthaft nichts besseres zu tun, als sich an einem Gegner zu profilieren, den man aufgrund ungebrochener Nachfrage gar nicht besiegen kann. Wissenschaftlich ist die Küchenphilosophie der Kriegsministergattin alles andere als gesichert.

Ob die Mieze, die sich bei BILD auf S. 1 nackend zu räkeln pflegt, heute hervorstechendere Argumente zu bieten hatte, habe ich nicht überprüft.

UPDATE: Diese Leute hier in Ottensen müssen sich nicht mehr über den neulich auf S. 1 in der 3D-BILD in Top Gun-Pose posierenden Kriegsminister aufregen! Ich hingegen werde jeden Morgen beim Bäcker durch BILD beleidigt.

11. September 2010

Hassprediger

Die für heute vorgesehene Koranverbrennung in Amiland scheint abgesagt zu sein. Hierzulande verfügen wir über ebenbürtige Gottesmänner im Namen des Herrn. So hatte der allseits beliebte Kardinal Meisner dem Kabarettisten Jürgen Becker 2007 vom Landgericht Kölle das folgende Zitat verbieten lassen:

„In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zu anderen zu wechseln, bringt nichts.“

Zur juristisch interessanten Frage, was denn genau ein Hassprediger sei, verweisen manche auf die Legaldefinition in § 55 Abs. 2 Nr. 8  Zuwanderungsgesetz, dem zufolge ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der

8.    a) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
b) in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

vgl. Erläuterung des Auswärtigen Amtes:

Eine Ermessensausweisung („kann“) erfolgt bei sogenannten Hasspredigern, also bei einer Verbreitung von Gedankengut, durch das Kriegsverbrechen oder Terrorismus in einer Weise gebilligt werden, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören sowie bei einer Aufstachlung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffen gegen die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.

Da es den deutschen Predigern wohl am Migrationshintergrund fehlt, dürfen die also hassen, bis der Arzt kommt. Amen!

10. September 2010

Nach Sarrazin: Tritt jetzt auch BILD zurück?

Da ich in den letzten Wochen wirklich sehr beschäftigt war und Rechtspopulisten nicht so mein Thema sind, hatte ich den Sarrazin-Amoklauf nur sehr am Rande verfolgt. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Mensch in seinem Buch genetische Veerbungslehre usw. politisch verwertet.

Öhm, tja, also, äh …

Soweit ich hörte, hat BILD diesen Teil des Sarrazinschen Gedankenguts neulich bei der Parteinahme für ihn ausgespart – doch dieser Missgriff kann bei der Recherche aber unmöglich entgangen sein. BILD, quo vadis? (Quo statis?)

UPDATE: Kioske boykottieren BILD.

9. September 2010

Schälike räumt in Köln auf!

Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.

Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.

Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die  H. überwiegend verlor.

So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)

Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.

8. September 2010

BND will Eichmann-Akten noch immer nicht rausrücken

Mehrfach hatte ich von dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Enthüllungsjournalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst berichtet, das sie beim Bundesverwaltungsgericht gewonnen hat. Trotzdem will der Kanzlerin ihr Geheimdienst nicht, dass wir unsere Geschichte der 50er Jahre kennen lernen. In den Akten scheint ja allerhand zu stehen, was peinlich sein könnte.