Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?
Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.
Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.
Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)
Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.
Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:
Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala – einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.
Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?
Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:
In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.
Ein Aktivist der Piratenpartei, der vor ein paar Tagen wegen seines Eintretens für Pressefreiheit ins Gefängnis gesteckt wurde, ist nunmehr Mitglied der Übergangsregierung. Der Minister für Jugend und Sport heißt ab sofort Slim Amamou.
Gerade hat der Branchenverband eco übrigens bestätigt, dass das Konzept „Löschen“ von entsprechenden Inhalten funktioniert. Die Sperren hingegen laden zum Missbrauch ein, etwa zur Zensur missliebiger Leak-Websites.
Als ich neulich die Fortsetzung von „Wallstreet“ sah, hatte ich etliche Dejás Vues. In dem Film ging es nämlich um Lügen in der Finanzbranche, Insiderhandel, Hedgefonds, Kursmanipulationen, Shorten und um eine linke Website. Ich hatte das Gefühl, dass sich Regisseur Oliver Stone aus einem kuriosen Abschnitt meines Lebens bediente, nämlich meinem über Jahre währenden Kleinkrieg mit der Finanzindustrie.
Vor einigen Jahren hatte ich mich über einen Finanzvertrieb geärgert, eine bewusst krawallige Website ins Netz gestellt und die Reaktionen getestet. Als die Firma juristische Schritte unternahm, wurde das Internetforum von WALLSTREET(!)-online zum Kampfplatz. Nachdem das Forum mehrfach vor den Anwälten der Firma einknickte, eröffnete ich mein erstes Blog – was u.a. eine Entscheidung nach sich zog, die man heute in jedem Markenrechtsbuch als „Unternehmens-Blog.de“ nachlesen kann. Nach Einstellung des Blogs entstand in den USA ein anonymes Blog, das so richtig böse wurde … Selbst ein bei der WIPO angestrengtes Domain-Verfahren überstand diese Website und ging gestärkt daraus hervor.
Die Webaktivitäten, welche über den Streisand-Effekt und Google-Ranking extrem bekannt wurden und der Firmenkommunikation beträchtlichen Schaden zufügten, zeitigten auch andere Effekte. Als zur Gallionsfigur und zum Sprachrohr gewordener Kritiker fanden etliche ehemalige Firmenangehörige ihren Weg in mein Lager, darunter der Whistleblower, der vor Jahren 8 Milliarden Euro Luft aus der Firmenaktie gelassen hatte. Dessen Einschätzung zufolge hatten aktuelle Kursschwankungen unmittelbar mit den Aktivitäten des ursprünglichen bzw. des anonymen Blogs zu tun, das sich inzwischen zur inoffiziellen Firmenzeitung entwickelt hatte. In dieser Zeit erfuhr ich mehr über die Firmengeschichte, als sich die meisten Firmenangehörigen träumen ließen.
Aber auch andere verfolgten die Aktivitäten, etwa ein sehr bekannter Hedgefonds-Manager, der seinerzeit durch Shorten an der Firma ein beträchtliches Vermögen verdient hatte. Die Vorstellung, dass man mit ein bisschen Tippern auf der Tastatur exorbitant Geld verdienen könnte, erschien zwar sexy, aber das Studium des Wertpapierhandelsgesetz verhinderte, dass ich einen unmittelbaren Kontakt zu dem geheimnisvollen Mann suchte. Ich bin ein kleiner, freundlicher Mann, der von gewissen Dingen halt lieber die Finger lässt und sich ohne Scham im Spiegel sehen möchte. Manche Storys sieht man sich besser im Kino als im Leben an, wobei ich mich in diesen Tagen häufiger fragte, ob ich mich in der Realität befand, oder eben in einem seltsamen Film. Besagter Finanzjongleur etwa ist heute untergetaucht. Ich bin noch da.
Irgendwann kam einmal die Stunde der Parlamentäre, und man hat sich mal auf Augenhöhe zusammengesetzt und vernünftig miteinander geredet, persönliche Animositäten beigelegt. Mit dem heutigen Abstand kann ich manchmal kaum glauben, was sich da damals abgespielt hatte.
Dieser Tage macht ein anderer Whistleblower von sich reden: Rudolf Elmer, der bereits vor Jahren mit WikiLeaks operierte und nunmehr eine Datei mit Steueroptimierern an die Datenschleuder übergeben hat. Zeigs ihnen, Rudolf!
2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.
Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.
Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.
2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)
Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.
Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.
Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.
Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …