Die TAZ berichtet über die per Twitter ausgehebelte Super Injunction eines Fußballers.
Der Anwalt des superberühmten und zunehmend ungeheimen Mannes (ob er nun wirklich den ehelichen Treueschwur gebrochen hatte oder nicht, scheint nun nichts mehr zur Sache zu tun) wollte sowohl den Kurznachrichtendienst als auch alle User verklagen, die den Namen seines Mandanten nannten. Schließlich gab es ja die gerichtliche Anordnung, und diese verbat eben auch das digitale Lästern.
Das wären also über 75.000 einzelne Klagen. Der Mann hätte sich anschließend zur Ruhe setzen können … ;-)
Ich weiß nicht, wie lange die Süddeutsche noch zur Qualitätspresse gezählt werden möchte. Auf der heutigen Titelseite befanden sich zwei Artikel in Nachbarschaft, welche das offenbar gezielte Töten von Menschen durch deutsche Uniformträger zum Thema hatten.
In einem Fall betraf es die Soldaten in Afghanistan, die nach neuerem Stand gezielt auf Einheimische geschossen haben sollen, was als „Selbstverteidigung“ dargestellt wurde (wobei ich nicht weiß, was unsere Soldaten da nach dem Kundus-Massaker überhaupt noch zu suchen haben – sie werden dort als Besatzer wahrgenommen).
Der andere Fall betraf eine Buchvorstellung von NVA-Veteranen, welche die These vertraten, dass es ohne die Mauer Krieg gegeben hätte. Spekulative Geschichtsschreibung zu kommentieren überlasse ich schlaueren Geistern als meinem. Was mir aber an dem SZ-Beitrag massiv aufstößt, ist die Überfrachtung mit etlichen Versuchen, die Veranstalter und Teilnehmer lächerlich zu machen, etwa durch nicht veranlasste Schilderungen von Äußerlichkeiten wie Vergreisung. Stattdessen hätte mich interessiert, was denn die NVA-Generäle zu ihrer These vorgetragen haben. Das ist kein politischer Journalismus, sondern Propaganda.
Ich werde mir jetzt im Gegenteil dieses Buch besorgen, das den SZ-Lesern verbrämt wurde. Vielleicht finanziere ich ja das Buch durch Abbestellen der Süddeutschen.
Ich möchte keinesfalls das Töten an der Mauer verteidigen oder relativieren. Allerdings sollte man Geschichte sachlich angehen und nicht ausblenden, dass auch der westdeutsche Bundesgrenzschutz etliche Menschen bei Grenzübertritten erschossen hat und von deutschen Uniformträgern in Afghanistan ein Vielfaches der Menschen getötet wurde, welche an der Mauer ihr Leben ließen. Um jeden einzelnen Mensch ist es schade. Sind die Gründe, aus denen im Namen Deutschlands derzeit Menschenleben mit der Distanzwaffe beendet werden, wirklich besser, als die der NVA-Generäle?
Die StA Darmstadt hat zur (offenbar untauglichen) Suche nach einem französischen Kuckucksei, das auf auf einem Server der Piratenpartei liegen soll, den Provider aufgesucht – und dann mal eben die digitale Identität und Kommunikationsplattform der Priratenpartei Deutschland abschalten lassen.
Wow! Wer hätte gedacht, dass man die derzeit sechstgrößte Partei Deutschlands zwei Tage vor der Bremen-Wahl durch den Federstrich irgendeiner Staatsanwaltschaft einfach abschalten kann? Verfassungsrechtlich ist dieser Eingriff in die Funktionalität einer im Wahlkampf befindlichen Partei höchstbedenklich, zumal auch das politische Medium, das Piratenblog, abgeschaltet war. Zur Unverhältnismäßigkeit siehe auch Udo Vetters Kommentar.
Auf technischer Ebene sollte darüber nachgedacht werden, die Serverstrukturen zu dezentralisieren und diversifizieren, damit die piratigen Infrastrukturen nicht so einfach sabotiert werden können. Hier in Münster war die Piratenpartei stets online.
Auch bei der Presse ist mal wieder Totalversagen: Statt die Brisanz dieser Angelegenheit zur erkennen, verdrehen etliche Medien die Tatsachen und liefern Überschriften wie „Durchsuchung bei der Piratenpartei“. Bei der Partei selbst gab es keine Durchsuchung, ein untergeschobenes französisches Kuckucksei ist auch keine Rechtfertigung für eine kriminalisierende Berichterstattung. Genauso gut könnte man im Forum von SPIEGEL online eine Aufforderung zu einer dDOS-Attacke platzieren und dann den SPIEGEL in ein schlechtes Licht rücken. Schwache Leistung …
Ich hatte häufig positiv über WikiLeaks und solidarisch mit Julian Assange geäußert. Teilweise allerdings mit Bauchweh, denn als Anwalt seines früheren Partners Daniel Domscheit-Berg hatte ich hinter den Kulissen schon früh einen Einblick in die seelischen Abgründe des Julian Assange. Der einst als Rebell gegen Zensur angetretene Freiheitskämpfer („Information wants to be free!“) hat die gegenwärtige WikiLeaks-Generation von einem liebenswerten Projekt im wesentlichen zweier Freunde in eine straffe Organisation verwandelt, die genau jene Instrumente benutzt, die sie bei anderen kritisiert.
Ausgerechnet der Leaker-Papst will eigene Leaks um jeden Preis verhindern. Während das Anliegen der Geheimhaltung bei einem Projekt wie diesem durchaus nachvollziehbar ist, so ist die Methode der Durchsetzung diesbezüglich entlarvend: Er hat seiner Crew absurde Verträge gestellt, in denen sich diese für Verrat zu hohen Geldzahlungen von bis zu 12 Millionen Pfund verpflichten und auch hierüber nicht berichten dürfen. Ehrensache, dass einer der Leaker diese Farce geleakt hat. Erstaunlicherweise erhielt Assange für diesen Verrat an den eigenen Idealen etwa auf Twitter großen Zuspruch. Assange hat offensichtlich Jünger.
Aus Sicht von CIA & Co. ist das prima gelaufen: Assange diskreditiert sich selbst, die Feinde können die Hände in den Taschen lassen und sich vom Hochsitz aus amüsieren. Assange gehört nun einmal zu den Typen, die das, was sie mit den Händen geschaffen haben, mit dem Hintern wieder einreißen. Schade um eine großartige Idee.
Heute ist ein schwarzer Tag für clevere Anwälte, die den hierfür eigentlich nicht gedachten § 32 ZPO dazu benutzen, um bei Streitigkeiten im Internet einen beliebigen Gerichtsstand zu er… – also geltend zu machen. Normalerweise wird via § 32 ZPO das Landgericht Hamburg zuständig gemacht, weil man da die billigsten Entscheidungen zum Verbieten bekommt. Außerdem kann man den Gegner mit Fahrtkosten nerven.
Hat man jedoch einen Gegner, der sowieso in Hamburg wohnt (und große Teile seiner Freizeit sogar im Landgericht Hamburg verbringt), dann zieht die Verteuerung mit den Fahrtkosten natürlich nicht. Dann ist es besonders schertzhaft, wenn man den Gegner via § 32 ZPO in Berlin, Köln und München vor den Kadi bittet. Das ist bzgl. der Reisekosten für den Anwalt des Gegners insoweit ärgerlich, als dass diese nicht ohne weiteres erstattet werden. Man könne sich ja vor Ort einen Anwalt suchen.
Doch jetzt hat die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg endlich erkannt, dass die Nummer mit dem fliegenden Gerichtsstand nicht rechtfertigt, dass sich ein gehijackter Gegner sich in jeder Metropole einen neuen Anwalt suchen muss. Sein Anwalt darf dem Gerichtsstand nunmehr hinterher fliegen. Es handelt sich um die 101. „schöne Entscheidung“ eines Gerichtstouristen, der künftig nun wohl weniger reisen muss.
In den kommenden fünf Tagen hat er ohnehin Pause. Die Berliner Kollegen, die den Mann ab morgen in den Knast gebracht haben, müssen beim Feiern ihrer hart erarbeiteten Leistung wohl mit ALDI-Sekt Vorlieb nehmen: Es fehlen seit heute nunmehr 2.216,05 € in der Kasse …
Vorab: Bevor man dem Journalisten René Pfister den Egon Erwin Kisch-Preis aberkannte, hätte man ihn schon aus Prinzip anhören müssen. So geht man einfach nicht miteinander um, insbesondere dann, wenn man einander schwache Recherche vorwirft.
Dass man ihm diesen Preis aberkannt hat, halte ich für richtig. Zwar hat ein Journalist gewisse Freiheiten der Rhetorik, und es spielt auch keine wirkliche Rolle, ob er dem Seehofer beim Modelleisenbahnspielen zugesehen hat. Aber wer des wohl prominentesten Journalisten-Preises würdig sein will, muss seinem Handwerk nun einmal in gehobenem Maße huldigen.
Unsere „Qualitätsjournalisten“ machen es sich beim Durchreichen politischer PR häufig zu einfach. Vor knapp 10 Jahren hatte man uns das Märchen von Bin Ladens „Alpenfestung“ in den Tora Bora-Höhen erzählt. In einem deutschen Magazin der Qualitätspresse(?) sah ich damals diese Grafik, die wohl eher in einen James Bond-Film oder zu konventionellen militärischen Einrichtungen passen würde. Die „Hightech-Festung“ hatte nach Stand der Forschung wohl nicht einmal elektrisches Licht, auch von einer Camping-Toilette habe ich nichts gehört. Das waren lediglich ein paar Höhlen, die Keyhole 2 nicht checken kann.
Derzeit erzählt man uns, der „Terror-Fürst“ (vormals ganz offiziell leitender Außendienstmitarbeiter der CIA) sei in einem Haus aus 1000 und einer Nacht liquidiert und wie Optimus Prime im Meer entsorgt worden, was man beim SPIEGEL ernsthaft als Nachricht durchgehen lässt. Beißender Spott wie dieser hier hat mit Journalismus mehr zu tun als unkritisches Verbreiten von Propaganda.
Mit Blick auf Stuttgart 21 halte ich Politiker mit Eisenbahnen im Keller für suspekt. Wenn ein auf sein Image bedachter Politiker wie Seehofer sein Hobby „Modelleisenbahn“ in die Öffentlichkeit trägt, dann will ich im Zweifel wissen, ob er wirklich eine hat, oder ob es eine PR-Inszenierung ist. Journalisten, die etwa Politkern glauben, beherrschen ihr Handwerk nicht – jedenfalls nicht meisterlich.
UPDATE: Man hat mich darauf hingewiesen, dass nicht „Optimus Prime“ versenkt worden sei, sondern dessen Gegner „Megatron“. Mag sein. Rubrums-Verwechslung kommt bei Anwälten schon mal vor, wir sind ja nicht scharf auf den Kisch-Preis.
Über den unverschämten Versuch des unglücklichen Herrn Mosley, via Straßburg die Presse zu einer Quasi-Selbstanzeige vor dem Abdruck fragwürdiger Inhalte zu nötigen, hatte ich bereits berichtet. Die Presse freut sich heute einen Ast, dass der Mann, der „deutsche Assistentinnen“ zu schätzen weiß, mit seinem Zensur-Ansinnen gescheitert ist und eine Gelegenheit bietet, die skurrile Story noch einmal aufzutragen. Nicht zu Unrecht weist jedoch Lawblogger Udo Vetter darauf hin, dass pressefeindliche Gerichte aus der Entscheidung durchaus Honig saugen können.
In anderer Sache wird ein Mandant von mir Mosley wohl nach Straßburg folgen – allerdings nicht als Verbieter, sondern als unbequemer Journalist. Derzeit zeichnet sich nämlich in Hamburg eine wirklich skandalträchtige Fehlentscheidung ab, die es Journalisten bald sehr schwer machen dürfte, über ernsthafte Missstände zu berichten. So soll die Berichterstattung über eine einstweilen untersagte Äußerung über ein streitiges Ereignis praktisch deshalb als beweisbedürftiger „Eindruck“ verboten werden, weil der Berichterstatter auf die Existenz von Zeugen hinwies, welche die Äußerung bestätigen. Damit entstehe ein „zwingender Eindruck“, der zu beweisen sei. Leider haben die Hamburger Gerichte keinen Beweis erhoben …
Ein SPIEGELER, der Recherche per Ferndiagnose macht, hat den Hauptpreis des Henry Nannen-Preises bekommen. Nannens Enkelin findet das nicht so prall. Es geht um die Modelleisenbahn eines CSU-Politikers. (via meedia)
Kinderkram! Wesentlich erstaunlicher finde ich, dass der SPIEGEL am Samstag extra ein vorgezogenes Schwerpunktheft über ein Ereignis herausbrachte, dessen Existenz er nicht einmal überprüfen konnte, nämlich die angebliche Liquidation Bin Ladens. Selbst der Präsident hat sie wegen angeblichem Bildausfall nicht gesehen. Ich würde Mitglieder einer solchen Redaktion aus Prinzip von allen Preisen ausschließen, die irgendwie das Wort „Journalismus“ beinhalten.
Aber halt: Auch das Glaubwürdigkeitsniveau des SPIEGELS ließ sich diese Woche unterbieten.
UPDATE: Der SPIEGEL hat es heute Nachmittag doch wieder geschafft, das Niveau zu unterbieten.
2. UPDATE: Man hat dem SPIEGEL den Preis nunmehr wieder aberkannt. Der SPIEGEL versteht es nicht.
In Sachen Doping sind Sportler sehr empfindlich, empfinden häufig Eindrücke als bedrückend. Auch Frau Claudia Pechstein schätzt es nicht, wenn man eindrückt und frönt der Rechtspflege.
Besonders Wissenschaftler, die einen anderen Eindruck als betuchte Kläger gewinnen, verstehen häufig nicht so recht, warum ihre Leistungen in Deutschland der Zensur unterfallen sollen, denn in Artikel 5 Abs. 3 GG steht je eigentlich etwas von Wissenschaftfreiheit. So werden denn auch häufig Doping-Experten in den rechtsfreien Raum 335 B des Landgerichts Hamburg gebeten. Diesmal im Theater: Prof. Dr. Fritz Sörgel, selbst Richter, allerdings im nicht in der Justiz, sondern am Internationalen Sportgerichtshof. Der gestandene Mann ließ sich Pechsteins Schertz jedoch nicht bieten und zeigte Pechstein die Kufe. Selbst der uns so ans Herz gewachsene Vorsitzende zeigte sich beindruckt.
Das Deutschland-Radio (genauer: die von Frau Pechstein ebenfalls angegangene Journalistin Grit Hartmann) schreibt:
Zunächst untersagte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts Sörgel diese Äußerung per Einstweiliger Verfügung. Mehr noch: Die Richter verboten sogar, „den Eindruck zu erwecken“, Pechstein habe Dopingmittel genommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt. Das hieß: Man durfte öffentlich nicht sagen, was Sportgerichte festgestellt und auch Schweizer Bundesrichter nicht korrigiert haben. Pechstein triumphierte auf ihrer Homepage: „Die vom Sport selbst geschaffene Gerichtsbarkeit“ möge ja „wegen angeblichen Dopings“ gegen sie entscheiden. Im deutschen Zivilrecht sei dies nicht möglich. Das war mindestens voreilig.
Frau Pechstein hat in Pressekammern gewisse Erfahrungen im Verlieren. Sie war sich neulich nicht einmal zu schade dafür, per Verwaltungsgericht das Bundeskriminalamt zu verklagen (läuft noch), was deshalb interessant ist, weil Eisläuferin Pechstein Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei war oder ist. Selbst für Sportblogger fanden ihre Anwälte Zeit und Muße.
Wenn jeden Freitag am Landgericht Hamburg die Pressekammer tagt, findet sich seit ein paar Jahren ein freundlicher, manchem etwas wunderlich anmutender Herr in Saal 335 B ein, und äußert bisweilen bizarre Rechtsauffassungen. Wenn um 9.55 Uhr die Verkündungen der Entscheidungen beginnen, ist der Zuschauerraum praktisch leer. Damit sich dieser Herr nicht so einsam fühlen muss, leistet ihm Herr Schälike jedoch meistens Gesellschaft und hört ihm geduldig zu.
Die Überwachung der Hamburger Pressekammer wird jedoch Freitag kommender Woche unterbrochen werden, da Herr Schälike dann nämlich gegen Mittag eine Ordnungshaft antreten wird.
Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte ohne vorangegangener Abmahnung am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schälike erwirkt, die nicht hätte ergehen dürfen, wie das Landgericht das später schriftlich feststellte. Herr Schälike gab trotzdem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Diesbezüglich konnte Fricks Anwalt wegen angeblichem Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro durchsetzen.
Herr Schälike zahlt natürlich nicht, sondern macht stattdessen fünf Tage Erlebnis-Urlaub in der unweit vom Sievekingplatz befindlichen Haftanstalt Holstenglacis. Diese genießt unter Kennern keinen guten Ruf, doch als Herr Schälike vor über fünf Jahren schon einmal da war, fand er es im Vergleich zum Stasi-Knast dort gar nicht so übel. Er saß übrigens schon damals freiwillig statt Geldzahlung, weil er eine Unterlassungsverfügung des anfangs erwähnten freundlichen Mannes angeblich nicht ausreichend genug beachtet hatte.
Und während die Berliner Promi-Anwälte die Sektkorken für fünf Tage knallen lassen und stolz auf sich sein dürfen, hat Herr Schälike nunmehr Zeit, seine überwiegend gegen diese Anwälte gewonnenen ca. 100 Entscheidungen zu lesen. In die Haft darf er übrigens 240 Zigaretten oder 75 Zigarren oder 125 Zigarillos mitnehmen. Man darf gespannt sein, ob er gute Tauschgeschäfte machen wird.