Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.
Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als „Napoleon von der Saar“ knebelte er etwa die „Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.
Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die „schöne Kommunistin“ wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung „Neo-Stalinistin“ durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.
Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.
Vor zwei Wochen amüsierten sich die bloggenden Anwälte über einen Artikel in einer Lokalzeitung, in dem vom Widerstand der dortigen CDU gegen die sozialethische Rehabilitierung von zwei dort als angebliche Hexen verbrannten Frauen berichtet wurde. Dem Beitrag zufolge hatten sich die Christdemokraten auf einen Theologen gestützt, der das Urteil nach den früheren Maßstäben als rechtmäßig ansah und keine Zweifel an der Schuld der Frauen hatte. Es sah danach aus, als hätte die Düsseldorfer CDU das Thema beerdigt.
Die skurrile Sache war mir eine Glosse bei Telepolis für Halloween ein paar Tage später wert. Der Beitrag wurde erstaunlich oft angeklickt und scheint das Interesse der konventionellen Medien geweckt zu haben. WDR bis RTL produzierten Beiträge, auch BILD griff das Thema auf. Obwohl die „Hexen“ bei der Sitzung des Beschwerdegremiums gar nicht auf der Tagesordnung standen, beeilte man sich plötzlich, klar zu stellen, dass Düsseldorf natürlich nicht zu den Hexenverbrennungen stehe und beschloss fraktionsübergreifend einstimmig eine Vorlage, wie die sozialethische Rehabilitierung umgesetzt werden solle. In der Sitzung soll der Artikel bedauert worden sein. ;)
Über den Theologen, auf den sich die örtliche CDU anfangs anscheinend verlassen hatte, wurde indes bekannt, dass dieser offenbar der Bigotterie anhängt. Dessen kruder Gegenantrag scheint auch bei der CDU den Wunsch nach Distanz ausgelöst haben. Der NRZ zufolge spricht er sich auch für die Todesstrafe für Schwerstverbrecher aus, schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zivilisationsdecke ist dünn …
Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.
Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.
Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen – das Handwerk zu legen.
Diese Woche sah ich die wirklich großartige Tragikkomödie „HOTEL LUX“, die ich in jeder Hinsicht empfehlen möchte.
Der Spielfilm darf allerdings nicht als Dokumentation missverstanden werden. Weil ich mich nun mal für politische Zeitgeschichte interessiere, habe ich die Zeitzeugin Waltraut Schälike über ihre Kindheit und Jugend im Lux interviewt. Es dürfte niemanden geben, der länger im Lux lebte. Sie geriet ins Lux ähnlich zufällig wie die Hauptfigur im Film.
Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.
Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.
Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?
Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.
Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.
Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …
Herr Bernd Weidung, bekannt als Barde „Thomas Anders“, hatte einst ein Weib namens Nora geehelicht, das fürchterlich nervte. Sie legte den Gatten derart an die Kette, dass er ein dämliches NORA-Kettchen um den Hals tragen musste, das ihn als Eigentum der mächtigen Nora auswies.
Seit seiner Scheidung dürfte Herr Weidung wieder ein glücklicher Mann sein. In dem Scheidungsvertrag war jedoch offenbar eine Schweigepflicht ausbedungen worden. Als nun Herr Weidung es seinem einstigen Bardenkollegen Herr Bohlen gleich tat und ein Buch schrieb, auf das die Welt gewartet hatte, berichtete Herr Weidung von der Verschwendungssucht der ehemaligen Gattin, die wie eine Irre Luxusprodukte gekauft habe. Nörchen ist von der Mitteilsamkeit des Herrn Weidung nicht angetan und klagt nun.
Ich könnte mir vorstellen, welcher Richter in diesem schönen Lande das nun wieder auf den Tisch bekommt. Der musste sich übrigens dieses Jahr häufig Gedanken darüber machen, ob das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen verletzt wird, wenn über die Schwangerschaft seiner Freundin berichtet wird – mit der er sich im Bett ablichten ließ und öffentlich seinen Kinderwunsch bekundet hatte. Probleme haben die Leute …