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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


5. Januar 2012

Was sind das eigentlich für Zeiten, …

… in denen ausgerechnet die BILD mehr Glaubwürdigkeit beanspruchen darf, als der Bundespräsident …

… und dann FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher (und damit Content-Industrieller) auch noch die Piraten-Geschäftsführerin zur geistig moralischen Autorität erhebt? ;)

Sie hat natürlich recht, Wulff ist nur ein Symptom seiner Klasse, und meines Erachtens sogar ein eher harmloses, denn normalerweise nehmen Politiker keine Kredite, sondern Bargeld, dotierte Gremiums-Pöstchen, „Vortragshonorare“, Spesen, „Dankeschön“-Jobs usw. Ob es wohl in Berlin viele Spitzenpolitiker gibt, die mit weniger Kompromat gefügig gemacht werden?

Höckers Brötchengeber ./. Günter Wallraff

Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown.

Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?

4. Januar 2012

Wulffs neuer PR-Berater …

… ist ein fähiger Mann! ;)

Endlagerexperte Dr. Ulrich Kleemann ./. Gorleben-Befürworter

Der Berliner Endlagerexperte Dr. Ulrich Kleemann ließ sich das Gepöbel der niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel und Eckhardt Pols nicht bieten. Grindel hatte in einer Pressemitteilung verlautbart, Kleemann habe das Bundesamt für Strahlenschutz verlassen, „weil er als führender Mitarbeiter der bundeseigenen Gesellschaft Asse GmbH die Probleme im dortigen Endlager nicht in den Griff bekommen“ habe. Nach einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin sahen auch die beiden Gorleben-Befürworter ein, dass persönliche Angriffe sachlichen Dialog nicht ersetzen.

3. Januar 2012

Ist Kai Diekmanns Mailbox vertraulich?

In den Medien wird gerade die Frage aufgeworfen, ob sich mein Ex-Mandant Kai Diekmann strafbar gemacht haben könnte, in dem er die Message von Bundespräsident Christian Wulff ausplauderte.

SPIEGEL ONLINE/LEGAL TRIBUNE meint nein, 3sat-Kulturzeit meint ja, ZDF-heute meint vielleicht.

Sicher ist: Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG wurde nicht verletzt, denn das betrifft nur die Informationsübertragung zum Empfänger.

Auch § 201 StGB – Vertraulichkeit des gesprochenen Worts – dürfte nicht verletzt sein. Eine unbefugte Aufnahme liegt schon nicht vor, denn die hatte Herr Wulff ja selbst produziert. Derartige Entäußerungen werden wie schriftliche Äußerungen behandelt. Damit trägt der Absender das Risiko, dass die freiwillig manifestierte Äußerung in Umlauf gerät, vgl. Schünemann: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, 12. Auflage 2008, § 201; Satzger/Schmitt/Widmaier: StGB Strafgesetzbuch Kommentar, 1. Auflage 2009 § 201. Man muss sich vorher überlegen, wem man was anvertraut. Auch, wenn man von einem Journalisten Diskretion erwarten sollte, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch.

Eine interessante Ansicht äußert das ZDF:

In Frage käme eine Verletzung von Wulffs Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Denn grundsätzlich darf jeder darüber bestimmen, was andere über einen wissen.

Ein solcher „Grundsatz“ ist mir unbekannt. Weder ist der Versuch einer Kontaktaufnahme vertraulich (anders bei Anwälten und Geistlichen), noch muss man Drohungen verschweigen. Über den Bundespräsidenten dürfen wir uns auch ohne dessen Erlaubnis informieren.

Hier der Originalmitschnitt! ;-)

Bildnachweis: Wurde hier geklaut.

UPDATE: Keine Ahnung vom Thema, davon aber jede Menge hat Stefan Aust.

29. Dezember 2011

Verunglimpfung des Bundespräsidenten

§ 90 StGB, die strafrechtlich erfasste Majestätsbeleidigung deutscher Staatsoberhäupter, hat eigentlich keine praktische Bedeutung. Soweit mir bekannt, waren die letzten Bundespräsidenten zu souverän, als dass sie von diesem archaischen Recht Gebrauch gemacht hätten.

Aber der angeschlagene Herr Wulff ist sich offenbar für gar nichts zu schade und hat laut einer Pressemeldung nunmehr dieses obrigkeitsstaatliche Relikt exhumiert. Ein Blogger hatte nicht den Obersten Dienstherren, sondern dessen fesche Gemahlin in beleidigender Weise auf Facebook per Fotomontage dargestellt und getextet:

„Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“

Eigentlich hätte es die bürgerliche Beleidigung aus § 185 StGB wohl auch getan. Aber Wulff fordert Autorität ein. Das zivile Landgericht Hamburg scheint ihm nicht standesgemäß genug zu sein, der Mann bemüht vielmehr die Staatsschutzkammer Dresden. Muss sein. Hubschraubereinsatz?

UPDATE: Es ging wohl um dieses Foto. Das hatte ausgerechnet ein NPDler zum Anlass genommen, um gegen Frau Wulff Strafanzeige zu erstatten. Angeblich soll es gefotoshoped sein.

UPDATE: Mein Rant auf Telepolis.

28. Dezember 2011

Politischer Hacktivismus

Wie man Medien und Politiker hackt …! ;)

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

23. Dezember 2011

Caroline von Monaco urlaubte in Skiregion Arlberg und pflegt ihre Skier selbst zu tragen – streisanded das Bundesverfassungsgericht

Nicht, dass mich interessieren würde, wo die Monegassen ihren fragwürdig erworbenen Reichtum verprassen und sich vom Erben erholen, aber die Welt soll ruhig wissen, dass Durchlaucht Zeit in der Skiregion Arlberg verbrachten. Die Prinzessin auf der Erbse hatte sich nämlich an diesem Artikel des Fachblatts BUNTE über die Ski-Region gestört, der sich am Rand auch  im Glanz der Hoheit sonnt. Prominente im öffentlichen Raum können ggf. Unsichtbarkeit beanspruchen, wie es uns die Caroline-Entscheidung gelehrt hat, und da dachte die Caroline, dass dies auch für ihren Urlaubsort und das Tragen von Skiern ohne Lakaien gilt. Es bedurfte des Bundesverfassungsgerichts, um die Pressefreiheit zur verwirklichen:

„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bietet im Bereich der Wortberichterstattung keinen so weitreichenden Schutz wie bei der Veröffentlichung von Bildern. Es schützt nicht schon davor, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern bietet nur in spezifischen Hinsichten Schutz (…) Außer unter dem Gesichtspunkt des Schutzes am gesprochenen Wort bietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber keinen Schutz vor personenbezogenen Äußerungen unabhängig von ihrem Inhalt.“

zitiert der Kollege Prof. Schweizer das Bundesverfassungsgericht. Außerdem weißt er auf einen neuen Begriff hin: „Äußere Privatsphäre“.

 

BGH haut der Neuen Branchenbuch AG auf die Finger

Herr Oliver Georg Heller scheint etwas sensibel zu sein, denn seinen Namen hörte ich dieses Jahr in Kreisen meiner äußerungsfreudigen Mandantschaft mehrfach. Nun hat sich aber jemand über den sympathischen Anbieter von Branchenbüchern geäußert, den er nicht so leicht um Diskretion bzgl. seiner Geschäftspraktiken rufen kann: Der Bundesgerichtshof.

Die siegreiche Kanzlei Richter berichtet.