An einem Dienstag Vormittag war plötzlich das Internet weg. Auch das Telefon war tot. Wie sich später herausstellte, lag die Ursache darin, dass ein neuer Nachbar seinen Telefonanschluss bekam und dieser aufgrund eines planerischen Versehens vom Mann vor Ort an meine Leitung geklemmt wurde.
Doch nun fingen die Probleme erst an. Denn weder Nachbar, noch meine Wenigkeit sind Kunden der Telekom AG, aber die besitzt nun einmal exklusiv die sogenannte „letzte Meile“. Ironischerweise hatte ich in den 90ern sogar mal eine Facharbeit über die Zusammenschaltungsbestimmungen des TKG geschrieben, wo es genau darum geht, dass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet ist, den Mitbewerbern den Zugang zur „letzten Meile“ zu vermitteln.
Das Problem ist, dass meine Telko keinen Techniker schicken kann, der das Kabel mal eben umklemmt, sondern jemanden von der Telekom anfordern muss. Die allerdings macht die Termine nicht durch unmittelbare Kommunikation, vielmehr kann meine Telko einen Termin anfordern und kriegt einen genannt („Freitag Vormittag“), wobei offenbar keine Erfolgsmeldungen erfolgen usw.. Leider versetzte mich die Telekom mehrfach, erschien dann aber zu einem nicht vereinbarten Termin, wo sie mich wiederum nicht antraf.
Es ist für die Kunden nicht möglich, selbst mit der Telekom Kontakt aufzunehmen und Termine zu vereinbaren. Und die Telekom ist auch dem Vernehmen nach nicht bereit, das Haus zu betreten, wenn etwa nur ein Nachbar öffnet, um den Zugang zum Verteilerkasten zu gewähren.
Es dauerte geschlagene zweieinhalb Wochen, bis sich ein Telekom erbarmte und nach einem Terminvorlauf von vier Tagen diesen auch einhielt. Die eigentliche Reparatur war ein Klacks. Während ich Telefon und Internet irgendwie mobil substituieren konnte, gab es in diesem Zeitraums hier kein Fax, was für Anwaltskanzlei ein kleines bisschen unpraktisch ist. Die mir entstandenen Kosten möchte freiwillig auch niemand tragen, zum Klagen sind die Beträge zu lächerlich.
Aber kann es wirklich im Jahre 2012 sein, dass die Telekom für ihren eigenen Fehler sanktionslos Leuten ihre Telekommunikation abklemmt?
Vor einem Jahr hat ein Mandant von mir mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo kriegt man die billigste Zensurverfügung?
Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht ausnehmen, hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank. Weiter bei TELEPOLIS.
Vor einem Monat beschlossen die Piraten in NRW auf ihrem ad hoc einberufenen Programmparteitag u.a., der fragwürdigen Bertelsmann-Stiftung den Kampf anzusagen und das NRW-Stiftungsrecht einer dringenden Revision zu unterziehen. Entlobbysierung der Politik ist eine Kernforderung der Piraten. Es war klar, dass die politisch einflussreiche Bertelsmann-Stiftung reagieren würde, insbesondere gegen eine Partei, die auch das bestehende Urheberrecht auf den Prüfstand stellt.
Die erste Angriffswelle – von wem auch immer initiiert – geriet peinlich: 51 Tatort-Autoren wähnten einen Zusammenhang zwischen Filesharing und dem Absatz von Drehbüchern. Die werden jedoch von der GEZ bezahlt, und zwar unabhängig davon, wie viele Leute sich die Filme ansehen.
Kaum weniger lächerlich scheiterte eine Hundertschaft angeblich Kulturschaffender, denn für die Kampagne „Mein K(c)pf gehört mir!“ ließen sich in erster Linie Verwerter und Profiteure einspannen. Selbst ein tatsächlicher Urheber wie ein Sänger der Prinzen hatte in Wirklichkeit längst einen Posten bei der GEMA.
Doch nun ist es – wem auch immer – gelungen, 1500 Urheber zusammen zu trommeln, deren Echo den Eindruck erweckt, als wollten die Piraten das Urheberrecht abschaffen, was nun einmal schlichtweg Rufmord ist. In der Liste der Künstler, die sich für die Kampagne hergegeben haben, finden sich auch die Namen von solchen, denen man ein höheres Maß an Intelligenz und Charakter zugetraut hätte. Schade eigentlich.
Liebe Urheber,
man hat euch verladen. Die euch suggerierten wirtschaftlichen Zusammenhänge sind eine Wahnvorstellung. Die bisherigen Verwertungsmodelle werden durch das freie Internet kaum spürbar beeinträchtigt, möglicherweise sogar begünstigt.
Die Sängerin Adele hat innerhalb eines Jahres 20 Millionen Alben verkauft, obwohl ihre Songs bei Youtube kostenlos zu hören sind. Die Filmindustrie produziert heute mehr und teurere Filme als je zuvor, obwohl nach einem Jahrzehnt Filesharing nach eurer Logik alle am Hungertuch nagen müssten. Bücher lesen die Leute nach wie vor lieber in gedruckter Form, lieber Herr Roger Willemsen und liebe Frau Charlotte Roche.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Konsumenten heute für Kultur genauso viel oder wenig ausgeben, wie ohne das Internet. Kino will man auf der großen Leinwand sehen, Mäusekino und Monitor sind ein schwacher Ersatz. Das Taschengeld eines Schülers ist nun einmal endlich. Wenn er sich nicht jeden Abend Kino leisten kann, musste er früher halt warten, bis er die Filme im TV umsonst sehen konnte – was sich heute durch das Internet umgehen lässt. Es hat sich im Prinzip nichts geändert. Auch weiterhin wird RTL Kinofilme ausstrahlen, ohne dass die Zuschauer dafür bezahlen oder gezwungen wären, sich die Werbung anzusehen. Musik wird nach wie vor im Radio zu hören sein, auch wenn Hörer die GEZ sparen oder lieber gleich auf Privatsender zurückgreifen.
Eure Logik, dass die Filesharer die kostenlosen Inhalte bei Internetsperren usw. kaufen würden, ist weltfremd. Natürlich wird es Fälle geben, in welchen Filesharing die Nachfrage beeinträchtigt, weil den Konsumenten die Digitalkopie reicht. Wie hoch dieser Anteil sein soll, wurde nie brauchbar ermittelt. Im Gegenteil dürfte es sogar so sein, dass Filesharer kulturinteressierter sind als gewöhnliche Konsumenten. Im Falle von kino.to stellte sich heraus, dass dessen Nutzer häufiger ins Kino gehen. Filesharing und Youtube sind also kostenlose Werbung für euch Urheber.
Und das wollt ihr, liebe Künstler, kriminalisieren und Hand ans Internet anlegen? Ist euch eigentlich noch immer nicht klar, dass die Marktmacht von Google, Amazon und Apple darauf basiert, dass die konventionellen Medienhäuser konservativ blieben – auf deutsch: die Entwicklung von Markt und Technik komplett verpennt haben und sich das Geschäft aus der Hand nehmen ließen?
Es dürfte genau eine Branche geben, bei der Filesharing u.a. mangels uneingeschränkter konventioneller Auswertungsformen tatsächlich die Absatzchancen schmälern könnte: Pornos. Das passt doch irgendwie ganz gut zu den 1500 Urhebern, die sich gerade prostituiert haben.
du hast neulich einer Piratin etwas krawallig vom „geistigen Eigentum“ doziert, das man durch Kopien stehle. Das hat mich an eine alte Geschichte zwischen uns beiden erinnert, als du selbst mal einen von mir vertretenen Künstler schamlos ausgebeutet und dabei sein Kunstwerk sogar zerstört hast.
Während deiner Zeit bei einem großen Kölner Schundsender hattest du ein Scripted-Reality-Format moderiert, in welchem ihr Geld durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten erwirtschaftet habt. In einem Fall hattet ihr einem Zauberkünstler eine Falle gestellt, in dem ihr ein Hotelzimmer mit versteckten Kameras verwanzt hattet. Ihr habt seinen Trick ausspioniert und den Mann im TV bloßgestellt. Den Trick mit seiner persönlichen Methode kann er seither nie wieder zeigen. Ihr hattet ihm nicht einmal eine Gage gezahlt.
Der Mann, ein sehr freundlicher wie zurückhaltender Künstler, hatte niemanden etwas getan. Er hatte zuvor zu Promotionzwecken einer konventionellen Zaubershow „die Lottozahlen vorhergesagt“, ein seit den 50er Jahren klassischer Zaubereffekt, den sogar David Copperfield mal in „Wetten dass …“ zeigte, deiner künftigen Show. Obwohl er sich von Scharlatenen entschieden distanziert, habt ihr es so aussehen lassen, als sei er ein Hochstapler, „der für Geld die Lottozahlen vorhersagt“. Und weil er sich weigerte, eure vorgegebenen Sätze zu sagen, habt ihr sie ihm im Off-Kommentar in den Mund gelegt. Ihr habt sogar versteckt gedrehte Aufnahmen gesendet, die ihn beim Umziehen im Hotelzimmer zeigten.
Um ihn zu beruhigen, hattet ihr angeboten, er könne „am Freitag“ ins Studio kommen, „um am Schnittplatz das Schlimmste zu verhindern“. Gesendet habt ihr es jedoch am Donnerstag.
Lieber Markus Lanz, erzähl du mir bitte nichts vom Respekt vor geistigem Eigentum von Künstlern.
PS: Das Oberlandesgericht Köln liebte Zauberkunst, der Vorsitzende Richter hatte gerade „The Prestige“ gesehen. Das dumme Gesicht und hilflose Gestammel eures Justiziars, der noch am Landgericht Köln auf erstaunliche Weise durchgekommen war, werde ich nie vergessen.
Nachdem Marina Weisband als politische Geschäftsführerin der Piratenpartei ein halbes Jahr lang hinter den Kulissen gewirkt hatte und die ignoranten Medien nicht mit einer Frau sprechen wollten, da die Piraten ja lauter Männer seien, explodierte nach der Einladung zur Berliner Pressekonferenz im Oktober 2011 das Interesse an ihr förmlich. Sie hatte die Medien nicht gesucht, einige sogar boykottiert, doch trotzdem wurde sie plötzlich die Frontfrau einer von den Medien – nach wie vor – missverstandenen Partei. Die kommunikative Leistung der 24jährigen Studentin kann man kaum hoch genug einschätzen. Wie sie die Medien manchmal empfunden hat, illustrierte sie bereits im November 2011 mit dem obigen Bild „Lauschangriff“.
Es gab einige Momente, bei der ich sie auf Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aufmerksam machte. Doch sie achtet als gute Piratin die Pressefreiheit auf fundamentale Weise und „entschuldigte“ sich mehrfach dafür, mich als ihren (theoretischen) Anwalt noch immer nicht reich gemacht zu haben. Ich denke, ich kann ganz gut damit leben …
Wenn die Medien Blödsinn über Piraten schreiben, dann müssen wir halt andere Wege finden, unsere Inhalte zu kommunizieren. Einer davon ist, den Medien einen Spiegel vorzuhalten.
Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen presserechtskritische Berichterstattung des Betreibers der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf inzwischen als entschieden angesehen werden. 113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles Kriegsbeil schlagen.
Herr Schälike und ich hatten vor Monaten gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu werden. Der geschätzte Kollege macht sich um das Persönlichkeitsrecht von dubiosen Krebsärzten, schillernden Klinikunternehmern und ähnlichen Lichtgestalten verdient, die u.a. das Internet von unliebsamen Informationen befreien möchten – Schälike spricht von „Zensur“. Schälike vollzieht konsequent den Streisand-Effekt und konterkariert damit die Arbeit solch tüchtiger Anwälte wie Herrn Dr. Sven Krüger. Dem Kollegen scheint der Gerichtsblogger großen Kummer zu bereiten, denn Herr Dr. Krüger sah sich jüngst veranlasst, seinen Schmerz in der „Deutschen Richterzeitung“ in einem langen, langen Beitrag über Amateurgerichtsberichterstattung von der Anwaltsseele zu schreiben.
-> DRiZ, März 2012, S. 77ff.
In der Freitagssitzung der Hamburger Pressekammer, wo sich der hanseatische Anwalt und der lästige Blogger regelmäßig begegnen, lief es heute für einen bemerkenswert klagefreudigen Krüger-Mandanten, der auch gegen Schälike persönlich vorgeht, nicht sonderlich gut. Wie Schälike berichtete, verlor der Kollege Dr. Krüger offenbar nicht nur die Prozesse, sondern auch die Contenance und nannte Herrn Schälike „geisteskrank“. Auf die nächste Eskalationsstufe darf man gespannt sein.
Mein vormaliger Prozessgegner Dieter Bohlen verklagt gerade die Bundesrepublik Deutschland, weil sie seinen unverschämten Zensurwünschen nicht nachgekommen ist. Die beißende Ironie an dieser Aktion besteht darin, dass es sich um eine Image-Werbung einer Zigarettenmarke handelte, die das Thema „Zensur“ satirisch aufgriff – ein Problem, mit dem ausgerechnet Kolportage-Autor Bohlen konfrontiert wurde. Im Gegenteil also ergriff die Anzeige eigentlich sogar für ihn Partei.
Bohlen hatte nun nichts Besseres zu tun, als wegen angeblicher Verletzung von vermögenswerten Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der besonderen Persönlichkeitsrechte wie des Namens und des Rechts am eigenen Bild eine fiktive Lizenzgebühr einzuklagen. Der Ärmste werde zu Werbezwecken ausgebeutet. Bohlen verstieg sich sogar zu der abenteuerlichen Argumentation, es entstehen der Eindruck, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.
Meine Freunde von der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg und ihnen folgend das OLG Hamburg hatten Bohlen tatsächlich 35.000,- € zugesprochen. Bohlen ist in Saal B 335 einer der ganz großen Dauerkunden, denn nur dort gewinnt „der durchschnittliche Leser“ Eindrücke, die sich Hamburger Anwälte ausdenken.
Nachdem die Karlsruher Richter über die Post aus Hamburg halbtot gelacht hatten, gingen sie erst einmal eine rauchen, um höfliche Worte zu finden, und taten dann das, was sie praktisch immer tun, wenn etwas die Marke „Zivilkammer 24“ trägt: Sie wiesen die Klage ab. Gebetsmühlenartig erklärten sie die Hamburgern, dass die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf Meinungsfreiheit andererseits mal wieder misslungen war. Des Bohlens Persönlichleitsrechte hätten hinter der Satirefreiheit (ein Unterfall der Meinungsfreiheit) zurückzutreten. Eine Erörterung einer weiteren Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit war mithin entbehrlich.
Nun also folgt Bohlen der unverschämten Prinzessin Caroline nach und jammert vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rum, obwohl man sich dort um wichtigere Angelegenheiten als die Eitelkeit eines Subjekts kümmert, das selbst die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen nur suboptimal achtet.
Meines Erachtens ist das ganze eine PR-Operation, von der beide Seiten etwas haben. Hätten Bohlen oder der Tabakverkäufer für diese Aufmerksamkeit Anzeigen schalten müssen, wäre das weitaus teurer gewesen. Beide Parteien sind in Sachen Negativ-PR bekanntlich äußerst erfahren.
DIE ZEIT macht heute mit einem bemerkenswerten Feature über die Piratenpartei auf, das insbesondere mit gelungenen Pac-Man-Graphiken Laune macht. Besonderen Spaß macht mir natürlich Meta-Diskussion über die journalistische Herausforderung, mit den interaktiven Piraten klar zu kommen.
Doch auf S. 5 gelingt es einer Autorin Susanne Gaschke mühelos, den guten Eindruck von reflektiertem Journalismus wieder einzureißen. So schreibt sie unter der Überschrift „Totalitäre Transparenz“ allen Ernstes:
„Die Nonchalance, mit der führende Piraten über das Urheberrecht und die moralische Unangreifbarkeit reden, kann nur jemand an den Tag legen, der keine Vorstellung davon hat, wie viel Mühe es macht, ein Buch zu schreiben oder einen Film zu drehen, für die Menschen tatsächlich Geld bezahlen würden.“
Wo soll man bei so viel Naivität eigentlich mit der Kritik anfangen? Anscheinend gehört die Journalistin zu jenen genasführten Menschen aus der analogen Welt, die auf das unsinnige Gleichnis mit dem Ladendiebstahl hereingefallen sind, wo man tatsächlich einem anderen eine Sache wegnimmt, während es in der digitalen Welt allenfalls um Reduktion von Verwertungschancen geht.
Zu den Mühen der Autoren sollte man bei solchen Vergleichen wissen, dass nur ein geringer Prozentsatz aller Bücher, die den Verlagen angeboten wird, auch wirklich gedruckt wird – im Regelfall sind es solche Werke, an denen der Verlag Geld verdient. Die meisten Mühen enden also bereits in diesem Stadium, waren also für die Katz. Es geht zudem bei der Urheberrechtsdebatte nicht um die Finanzierung von Kunstwerken, sondern um die Verwertung bereits geschaffener Werke.
Die Journalistin scheint fest davon überzeugt zu sein, dass der Download eine erhebliche Reduktion der Vermarktungschancen bedeutet und die Urheber wirtschaftlich schädigt. Diese These ist jedoch unbewiesen. Die wenigsten Werke, welche rechtswidrig heruntergeladen werden, wären von diesen Leuten legal erworben worden. Obwohl es seit über einem Jahrzehnt Filesharing gibt, geht es Hollywood blendend. Produktionskosten von über 200 Millionen Euro sind bei Actionfilme mit Blockbuster-Prognose inzwischen der Standard. Die 237 Millionen Euro, welche die Filmindustrie in „Avatar“ investierte, haben sich mehr als verzehnfacht – trotz der angeblich so schrecklichen „geistigen Diebstähle“. Und auch die TV-Auswertung von Kinofilmen unterscheidet sich technisch nicht wesentlich vom Streaming. Muss die Journalistin ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie im Privat-TV einen Kinofilm konsumiert, aber nicht die Werbespots ansieht?Etliche Filme werden nach der Kino- und TV-Auswertung verramscht, etwa auf DVDs in Zeitschriften als kostenloses Geschenk beigelegt. Genug dazu, die Argumente waren alle schon da …
Weiter schreibt sie zum „Pochen auf Anonymität“ und den Schitstorms
„Zu diesen Ausfällen kommt es nur, weil sie anonym stattfinden. Und eine reife Gesellschaft müsste dagegen eine neue Kultur der Namhaftigkeit setzen.“
Ob die behauptete Bestandsaufnahme von empirischen Befunden getragen wird, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls in Piratenkreisen werden Shitstorms meiner Beobachtung nach überwiegend mit offenem Visier ausgetragen. Umgekehrt kann ich in Systemen, in denen die Wahl zwischen Pseudonymen und Klarnamen angeboten wird, nur zu ersterem raten. Und welche Gefahren es mit sich bringt, wenn man sich unter Klarnamen sachlich zu Unternehmen und vermögenden Scharlatanen im Internet äußert, erlebe ich ständig in der Hamburger Pressekammer.
Auf den Unsinn zur suggerierten Forderungen einer Transparenz in Richtung Privatsphäre möchte ich lieber nicht eingehen. Der Beitrag gipfelt dann in der Aufforderung, die Piraten „als das zu behandeln“, was sie seien:
„ein Machtfaktor unter anderen Machfaktoren im deutschen Parteiensystem.“
Ob Frau Gaschke schon einmal an eine Karriere beim CICERO gedacht hat? Da Frau Gaschke nicht von Anonymität Gebrauch gemacht hat und ich mich nach den Beweggründen dieses schwach recherchierten Beitrags gefragt habe, habe ich jetzt auch mal nachgesehen, ob es Hinweise auf Interessenkonflikte gibt. Und wurde pompt fündig. Etwas mehr Transparenz hätte nicht geschadet.
Während letzten Freitag sich die Kamera-Teams für die – an sich belanglose – Verkündung des Yuotube-Urteils in Stellung brachten, verpassten sie den eigentlichen Wirtschaftskrimi, der sich in Raum B 335 ereignete, wo die Hamburger Pressekammer zu tagen pflegt. Während es bei GEMA ./. Youtube um jährliche Beträge von etwa 2009 unter 10 Millionen Euro geht, möchte eine Firma das ZDF gegenwärtig um bis zu 133 Millionen Euro erleichtern.
Das ZDF hatte über die Amitelo AG berichtet, deren tatsächliche Firmensubstanz dem ZDF spanisch vorkam. Nach dem ZDF-Bericht ging die Firma „den Bach runter“, wie sich deren Anwalt ausdrückte. Die stolze Klage wird vom Kollegen Waldenberger vertreten.
Da ich am Freitag in Hamburg ohnehin zu tun hatte, sah ich mir das bizarre Schauspiel an. Das ZDF ließ sich nicht lumpen und schickte u.a. Prof. Gernot Lehr ins Rennen, ein Mitbeklagter bot Prof. Hegemann auf. Insgesamt saßen den Richtern 8 Robenträger gegenüber, sowie ein Vertreter der klagenden Firma, der allerdings mit seiner Bolotie nicht sonderlich seriös wirkte.
Um die haftungsauslösende und die haftungsausfüllende Kausalität des ZDF-Berichts für die Schäden zu beweisen, hatte Amitelo kiloweise Papier angekarrt. Möglicherweise ist dieses Verfahren auch der Grund, warum man mir einen Gerichtstermin aus organisatorischen Gründen verlegte, denn die Hamburger Presserichter sind derzeit wohl mit diesem Verfahren gut beschäftigt. In der Sache allerdings stehen für Amitelo die Chancen wohl schlecht. Zu Recht bezeichnete Waldenberger die Klage als „Musterprozess“, und auch das ZDF gibt sich selbstbewußt. Viel passierte in diesem sogenannten „frühen ersten Termin“ noch nicht.
Sofern der Amitelo-Anwalt nach RVG abrechnet, stehen ihm 272.224,40 Euro Honorar zu. Hoffentlich hat er Vorkasse genommen …
Die Youtube-Verkündung habe mich mir nach der 133 Millionen Euro-Show dann aber auch angesehen und bei TELEPOLIS zwei Beiträge zum Thema eingestellt:
Freitag in einer Woche wird das Landgericht Hamburg sein Urteil darüber verkünden, ob ein Blogger bei Einbettung von Youtube-Videos für jegliche dort enthaltene (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzung haftet. Kläger ist der sympathische Hautarzt Herr Dr. Klehr, der viel Geld mit der Behandlung Krebskranker verdient, über deren Wirksamkeit man geteilter Auffassung sein kann. Letztes Jahr hatte ich einen kritischen Beitrag von WISO (ZDF) eingebettet, was mir die Hamburger Pressekammer einstweilen verbieten ließ. Der Vorsitzende Richter Herr Buske, der schon ein oder zweimal durch seine wunderlichen Ansichten aufgefallen ist, vertritt offenbar die Meinung, ein Blogger müsse für ihm nicht erkennbare (angebliche) Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer professionell recherchierten Reportage handeln. Gegen das ZDF hatte die Pressekammer eine einstweilige Verfügung erlassen, wobei es sich wohl wieder um einen dieser Fälle handelt, die nur an einem einzigen Gericht im Universum Aussicht auf Erfolg haben: am Landgericht Hamburg. Dort ist man allen Ernstes der Auffassung, der Empfangstresen im Flur einer Arztpraxis sei ein grundsätzlich ein für verdeckte Filmaufnahmen verbotener Ort usw., obwohl die Aufnahmen belanglos und nur illustrierend waren.
Weil mir zum Fall die professionelle Distanz fehlt, habe ich mit der Wahrnehmung meiner Interessen einen Kollegen beauftragt, und zwar in Sachen Linkhaftung den wohl besten, den man kriegen kann. Und so musste sich der Kollege Thomas Stadler von Freising aus auf den Weg zum von Klehr (ebenfalls von Bayern aus) angeflogenen Gerichtsstand nach Hamburg machen, wo über einen nicht ganz unwichtigen Aspekt der Freiheit im Internet gerungen wurde. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete mich als „intellektuellen Verbreiter“. Sehen wir das mal als ein Kompliment … ;)
Heute nun weist der Kollege Thomas Stadler auf eine – allerdings urheberrechtliche – Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in Sachen Framing hin, die darauf abstellt, ob ein Dritter einen Fremdinhalt als solchen identifizieren kann. Dies wäre bei einem Youtibe-Video selbstredend der Fall.