6. Oktober 2012
Vor ein paar Jahren erfuhr ich auf einem Piratenstammtisch zum ersten Mal von einer Technologie namens „Phracking“, mit der in den USA durch Einsatz von Chemie Erdgas förderbar gemacht und das Grundwasser und Atmosphäre verseucht wird. Politisch möglich gemacht hatte dies ein erfolgloser Erdöl-Unternehmer namens George W. Bush. Auch hier in NRW wollten die Konzerne bohren.
Damals wurde auch auf den preisgekrönten Dokumentarfilm „Gasland“ hingewiesen. Gerne hätte ich mich damals im Internet über den Film informiert, aber der Filmemacher fand es wichtiger, seinen Film konventionell zu verkaufen und betrachtete das Internet offenbar als Gefährdung seines Geschäftsmodells. Überzeugender agierte seinerzeit Michael Moore, der gegen die Verbreitung von „Fahrenheit 9/11“ im Internet bewusst nicht vorging, sondern im Gegenteil seine politische Message verbreitet wissen wollte. Ob „Gasland“ ein Verkaufsschlager wurde, weiß ich nicht. Dokumentationen sind normalerweise kein DVD-Geschäft, insoweit laufen eigentlich nur Guido Knopps Hitler-Videos und Special Interest wie Eisenbahnfilme (ja wirklich!). Wer bereit ist, Geld für eine Gasland-DVD auszugeben, ist vermutlich ohnehin schon davon überzeugt, dass Phracking kein Gewinn für die Umwelt ist.
Die Lösung für den Konflikt, dass ein Dokumentarfilmemacher ein legitimes Interesse an Kompensation seiner Produktionskosten sowie auch einem gewissen Gewinn hat (der muss ja auch von etwas leben) hätte im Verkauf von Sendelizenzen bestanden. Zumindest im hiesigen öffentlich-rechtlichen TV wäre dies sogar der Programmauftrag, denn das Thema ist politisch wichtig und liegt defintiv im Interesse der Öffentlichkeit.
Doch das Netz lässt sich durch „Luxus“ wie Urheberrecht nicht wirksam beeindrucken. Nachdem ich „Gasland“ ein wenig googlete, fand ich ein Streaming-Angebot über eine etwas windige Website namens movie2k.to. Dort rechtfertigen sich die Betreiber wie folgt:
Ist m2k legal?
Nach unserem Empfinden ist m2k legal und darüber hinaus dem Gemeinwohl förderlich. Wie bieten vielen Menschen – unseren Besuchern – eine Sammlung von Links zu Filmen und Serien, die sie sehen wollen. Die auf den Streaming-Hostern gelagerten Filmdateien sind unabhängig von uns verfügbar; unsere Leistung besteht lediglich darin, den filminteressierten Menschen die Suche nach dem, was sie sehen wollen, erheblich zu erleichtern. Auf m2k befinden sich allein die Verweise, also die Links zu den Filmen, nicht die Filme selbst.
(…) Man darf nicht vergessen, dass unsere Besucher für das Ansehen-dürfen dieser Filme in gewisser Hinsicht bereits bezahlt haben, nämlich durch die Entrichtung der GEZ-Gebühr, die zu zahlen jeder Haushalt mit Rundfunkgeräten, zu denen Computer und Notebooks in der Regel gezählt werden, verpflichtet ist.
Letzteres wird wohl für die Gasland-Macher nicht zutreffen, da Gasland ja meines Wissens nicht in Deutschland gezeigt wurde (stattdessen wollen wir ja anscheinend Hitler-Dokus). Aber wenn wir Computer-Nutzer schon mit Zwangs-PayTV belegt werden, dann wäre es doch ganz nett, wenn wir auch über Programm und Verteilung der GEZ-Gebühren (bzw. demnächst der Haushaltsabgabe) mitbestimmen dürften. Und da würde ich Gasland einen stattlichen Anteil gönnen.
Übrigens hat inzwischen nun auch Hollywood das Thema aufgegriffen. „Promised Land“ schafft es demnächst ins Kino und wird vermutlich die konventionelle Verwertungskaskade durchlaufen (DVD-Verleih, Kauf-DVD, TV). Wer etwas wichtiges zu sagen hat, sollte also besser gleich Fiktion produzieren …
2. Oktober 2012
Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.
Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)
Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.
1. Oktober 2012
Auch Herr Mosley hat sich im rechtsfreien Raum B 335 des Landgerichts Hamburg eingefunden und in eine Schlange der Herrschaften eingereiht, die Google das Verbreiten unangenehmer Websites mit unangenehmen Wahrheiten verbieten will, die längst jeder interessierte kennt. Während die Abenteuer des Herrn Mosley mit gutem Recht Privatsache sind (oder vielmehr waren), ist es der erstrebte Eingriff in die Autonomie der Suchmaschine Google nicht ohne weiteres.
Gegen Google wird häufig angeführt, dass die Suchmaschine ja durchaus Filter einsetze, etwa die Verlinkung von Websites mit Kinderpornographie nach Möglichkeit vermeide. Tatsächlich gibt es durchaus sensible Daten, die böswillige Mitmenschen unter dem Deckmantel der Anonymität ins Netz stellen, bei denen man es nicht zulassen kann, dass die Betroffenen bloßgestellt werden. Ich hatte mal einen Fall betreut, bei dem offenbar ein zur Scharlatanerie neigender „Therapeut“ extrem sensible Informationen und Briefe seiner Ex-Patientinnen anonym ins Netz stellte. Die problematische Frage ist, wo man die Stellschraube ansetzen soll, und wo Zensur anfängt. Gewisse Medienanwälte etwa kennen bei Ihren Unterlassungsbegehren schon im konventionellen Presserecht keine Schamgrenze und verunmöglichen damit sinnvolle Kommunikation.
Kommenden Freitag wird an gleicher Stelle auch ein gewisser Herr Dr. Klehr wieder sein Glück gegen Google versuchen. Herr Dr. Klehr ist verärgert darüber, dass Google auf eine anonyme Website namens „Esowatch“ verlinkt. Als vor einem Jahr die erste mündliche Verhandlung lief, hatte selbst der Vorsitzende Richter Herr Buske dem forschen Kläger signalisiert, dass die von ihm als unwahr geschmähten Informationen nicht so unwahr erscheinen, als dass man Google bitten müsse, da mal drüber zu gehen. Nunmehr hat die Besetzung der Kammer gewechselt. Wie kürzlich das Titanic-Magazin herausfand, ist die aktuelle Vorsitzende bisweilen päpstlicher als der Papst.

admin •

10:34 •
Abmahnung,
Allgemein,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Recht am eigenen Bild,
Zensur •
Comments (1)
17. September 2012
Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:


admin •

11:09 •
Allgemein,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Strafrecht,
Überwachung,
Zensur •
Comments (0)
16. September 2012
Der aktuelle SPIEGEL (Print) scheint wirklich interessant zu sein. So wird über die Pläne von Strauß für einen vorbeugenden Atomkrieg berichtet, der die Amerikaner beunruhigt habe. Allerdings scheint ausgerechnet Kissinger als vernünftig portraitiert zu werden. Ich bin gespannt, ob SPIEGEL auch berichtet, dass die Haltung von Strauß von 1:1 der Mentalität des damaligen Pentagons entsprach. Airforce General LeMay etwa setzte sich nach seiner Pensionierung als Kandidat für die Vize-Präsidentschaft sogar ganz offen für einen Dritten Weltkrieg ein.
By the way: Strauß forderte damals die „unbedingt notwendige“ Anschaffung des M65 Recoiless Nuclear Rifle ein – die schwachsinnigste Waffe, die je gebaut wurde, da der Schütze bei Gegenwind gleich mitverstrahlt wurde. Die Pläne der USA sahen übrigens vor, im Falle eines sowjetischen Einmarsches einen Korridor entlang der deutsch-deutschen Grenze mit Atomminen nuklear zu verseuchen. Dadurch wären in West-Deutschland Millionen Menschen durch den eigenen Staat verstrahlt worden.
Da dem SPIEGEL offenbar bislang geheime Dokumente vorliegen, hoffe ich, dass auch die mir von einem „Mr. X“ berichtete Anfrage von Adenauer an Kennedy während der Berlin-Krise dabei ist. So wurde mir aus zuverlässiger Quelle zugetragen, Adenauer habe damals die DDR atomar bombardieren wollen. Als dies die amerikanische Seite ablehnte, soll er gebeten haben, wenigstens „symbolisch“ eine DDR-Stadt zu bombardieren. Das Dokument ist meines Wissens bislang noch nicht freigegeben. Die ZDF-Zuschauer wählten Adenauer übrigens mal zum „größten Deutschen“.
Alles wird gut.
Der bislang von mir hoch geschätzte Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat entdeckt, dass das Internet ein böser Ort ist. In einem aktuellen Beitrag macht er das Internet für die Verbreitung der offenbar von Wulffs Parteifreunden 2006 lancierten Gerüchte über das angebliche Vorleben der gegenwärtig mediensuchenden Bettina Wulff verantwortlich und äußert auch sonst interessante Ansichten.
Hier die schönsten Zitate:
- „Simitis akzeptiert es nicht, wenn die neue Informationstechnologie mit der Meinungsfreiheit einfach gleichgesetzt wird – wie dies die Grünen und die Piraten tun.“
- „Es ist mit dem Internet ähnlich wie mit dem Auto: Man kann sich damit das Leben wunderbar erleichtern, man kann damit aber auch Leute totfahren.“
- „Für das Internet gibt es noch kaum Regeln.“
- „Wer vergisst? Wie vergisst er? Das geht im Internet nicht so leicht.“
- „Die Hetzer im Internet sind und bleiben meist anonym.“
- „Warum? Weil Konzerne wie Google riesige Maschinerien gegen das Recht auf Vergessen geworden sind.“
- „Das bisherige Internetrecht verdient nicht einmal das Wort Recht.“
Als Rechtsanwalt, der häufig Blogger mit seriösen Anliegen vor Gericht vertritt, sehe ich mich außerstande, auf diesen wirren Amoklauf sachlich zu reagieren. Ich verweise stattdessen auf meine Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“.
Nachtrag: Prantl hat aufs falsche Pferd gesetzt.

admin •

10:15 •
Allgemein,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (1)
Die Online-Ausgabe des sogenannten Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bringt gegenwärtig einen rührende PR-Story über Henry Kissingers (angebliche) Liebe für seinen deutschen Fußballverein. Ich bin immer wieder erstaunt, wie es deutschen Medien möglich ist, über diese Person unkritisch zu berichten. Hätte ein arabischer oder ein chinesischer Politiker einen deutschen Fußballverein besucht, wäre mit einiger Sicherheit auf irgendein Menschenrechtsproblem hingewiesen worden. Der SPIEGEL hielt es für journalistisch veranlasst, sogar den Vorsitzenden des Vereinssponsors zu feiern, wie es in provinziellen Anzeigenblättchen üblich ist.
Hoffentlich trat Kissinger in Fürth nur den Fußball und nicht irgendwelche Vietnamesen. Aus denen wollte er nämlich „die Scheiße heraustreten“. Im obigen Video sieht man eine auf Band festgehaltene Konversation zwischen Kissinger und Nixon, bei der beide darüber diskutieren, ob man in Vietnam durch Zerstören von Dämmen 200.000 Menschen töten solle, oder ob nicht eine atomare Lösung vorzugswürdig sei. Dieses Gespräch fand statt, nachdem Nixon sich im TV als friedliebend dargestellt hatte. Die Liste an Vorwürfen gegen Kissinger ist lang. Diese Woche wurde von Aktivisten des 39. Jahrestags des von Kissinger arrangierten Putsches in Chile vom 11.09.1973 gedacht.
8. September 2012
Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:
Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.
Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.
Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.
Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)
Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:
Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.
Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

admin •

10:14 •
Abmahnung,
Allgemein,
fliegender Gerichtsstand,
Geldentschädigung,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (6)
3. September 2012
Ich habe gestern auf Twitter die Kommentare zur Jauch-Sendung verfolgt und erste Presseberichte gelesen. Es ist schon sehr verwunderlich, womit sogenannte „Experten“ durchkommen und weshalb man ihnen eine prominente Bühne gibt. In dem obigen Video von TTT wurde der missionarische Mumpitz des Herrn Spitzer bereits Mitte Juli verfrühstückt. Trotzdem entspinnt sich gerade (also nach der Sommerpause) eine Ping-Pong-Debatte innerhalb der Medienblase. Allerdings hat Jauchs „Experte“ Spitzer offenbar auch einen politischen Botschafter-Auftrag, den er auf CSU-Veranstaltungen sogar zum Besten gibt:
„(…) wies auf Gefährdungen durch Bildschirmmedien hin. Es komme bei verstärkter Mediennutzung zu Übergewicht, Aufnahmeschwierigkeiten und Lese- Rechtschreibschwächen, so der Mediziner. „Medienkonsum hat unter dem Strich negative Effekte auf die Entwicklung der Kinder“, so Spitzer. Es sei Aufgabe des Staates, die Eltern mit entsprechenden Regelungen und Gesetzen zu unterstützen. Spitzer brachte auch eine „Gewaltsteuer“, eine Steuer auf Gewaltdarstellungen, wie es sie in den Vereinigten Staaten gebe, in die Diskussion ein.“
Wollte man hierzu seriös bloggen, dann müsste man sich die Jauch-Sendung auch selbst ansehen, sowie das offenbar zur Fantasy-Literatur zählende Buch von Spitzer lesen. Einen Bildungsauftrag gegenüber Opfern analogen Alzheimers können wir Blogger allerdings nicht wahrnehmen, weil diese in der Gutenberg-Galaxis gefangen sind und keinen intellektuellen Zugang zu Blogs haben. Den vom Internet bereits Erleuchteten wiederum müssten wir nicht erst erzählen, dass das Internet je nach Gebrauch eine intellektuelle Angelegenheit ist, die jedermann kostenfreien Zugang zu Informationen ermöglicht und die Edukation revolutioniert hat. Zeitverschwendung also … ;)
30. August 2012
Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.
Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als „Beobachter“ teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei „Die Partei“ einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.
Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!
BRAEKING: Papst zieht zurück!

admin •

15:58 •
Allgemein,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Zensur •
Comments (0)