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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. Februar 2014

Landgericht Köln überspannt Anforderungen zur Urheberbenennung (Pixelio)

 

Letztes Jahr war eine Zunahme an Mandaten zu verzeichen, bei denen eitle Fotografen, die ihre Werke auf den ersten Blick „lizenzfrei“ auf entsprechenden Plattformen wie Wikipedia, Flickr usa. hochgeladen haben, wegen angeblich lizenzwidriger Nutzung Geld abmelken wollen. Warum etwa die Wikipedia-Community solche notorischen Urheberrechtstrollen nicht schon längst den Laufpass gegeben hat, auf ein wirklich freies Lizenzsystem umstellt oder endlich die Urheber auch in den Artikeln benennt, ist mir unverständlich.

Diese Leute, die das Internet mit ihren scheinbar kostenlosen Bildern fluten und Rechtsirrtümer inkauf nehmend bzw. selbst provozieren, verhalten sich meines Erachtens rechtsmißbräuchlich und damit rechtswidrig, und ich warte noch immer, bis sich endlich einmal einer dieser Trolle auch tatsächlich vor Gericht wagt, damit wir das mal im Urteil lesen können. Doch wie bei den p2p-Abmahnungen profitieren auch die Foto-Trolle von entsprechenden Graubereichen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit.

Am 30.01.2014 nun produzierte die in Sachen Urheberrecht noch nicht durch allzu große Sachkenntnis aufgefallene 14. Kammer des Landgerichts Köln (RedTube) ein erstaunliches Urteil, das aus der Pixelio-Vereinbarung auf eine angebliche Pflicht zur Urheberbenennung auf Dateiebene folgert. Anscheinend soll man entsprechende Informationen im Bild selbst durch Software einfügen. Da stellen sich zwei Fragen: Wäre das denn wohl zulässig, wenn der Urheber keine Veränderungen an seinem Werk gestatet hat? Und wäre ein solches nicht eher die Aufgabe des eitlen Urhebers gewesen, der seine Werke von Anfang an im Bild signiert, wie dies Künstler seit Jahrhunderten tun?

Ich habe diesen weltfremde Arbeitsprobe des Landgerichts Köln diese Nacht mal ad hoc bei Telepolis kommentiert. Den Fall selbst referiert ausführlicher Thorsten Kleinz, ebenfalls bei Heise. Der Anwalt des Beklagten schildert seine Sicht ebenfalls. Siehe hierzu auch das Posting des Kollegen Stadler.

1. Februar 2014

Aktionskünstler darf nicht mit Spielzeugwaffe protestieren

 

Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze  aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.

Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1,  1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.

Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.

Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.

 

 

28. Januar 2014

Land unter Kontrolle

 

Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)

Angry Lobo-Bird

 

Internet-Erklärer Sascha Lobo hat seine Internet-kaputt-Depression nun überwunden und greift jetzt die Überwachungsesoterik an.

Außerdem hier ein interessantes Interview über Überwachung.

 

Bildnachweis: Angry Bird: Rovio, Sascha Lobo: CC 2.0 by Matthias Bauer

26. Januar 2014

Snowden bei Jauch

Der von mir sehr geschätzte Enthüllungsjournalist Hubert Seipel hatte die Ehre, Edward Snowden vor die Kamera zu bekommen. Das Interview wird heute in Teilen bei Günther Jauch und danach in voller Länge zu sehen sein.

Bei Jauch wird der Chefreporter von BILD die Rolle des Advocatus Diaboli übernehmen und versuchen, Snowden am Zeug zu flicken. Der sollte sich besser warm anziehen, denn das Internet hat seine gefährlichste Waffe in die Show geschickt: Marina Weisband. Der ebenfalls in der Runde sitzende Kollege Ströbele sollte sich besser zwischen beide setzen … ;)

Ebenfalls in der Runde wird der unsägliche John Kornblum herumpöbeln, der Snowden unterstellt hatte, er hätte sein Material mit den Chinesen und Russen geteilt. Tatsächlich aber waren die mitgeführten Notebooks offenbar leer. Als sich Kornblum 1999 den Orden wider den tierischen Ernst verleihen ließ, spottete er über die Regelungswut der deutschenund europäischen Gesetze und zog dann einen Revolver hervor – das sei sein Gesetz. Dieser „Freund“ regele alles und ohne Debatte. Er fand das komisch.

 

24. Januar 2014

Mosley ./. Google: Bildersuche gesperrt

 

Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.

Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.

Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der  am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

22. Januar 2014

Staat ./. „Frag-den-Staat“ #Zensurheberrecht

Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.

21. Januar 2014

Liebes Verfassungsgericht!

Post vom Bundesverfassungsgericht.

Das Verfassungsblog finden die Entscheidung gut.

Das Lawblog weniger.

19. Januar 2014

Giftige Propaganda

 

Vor drei Monaten hatte Fernsehkritik TV die deutsche Berichterstattung über das Giftgasverbrechen in Syrien vom August auf Schlüssigkeit und Neutralität abgeklopft. Die Redaktionen hatten anscheinend aus den Kriegslügen der letzten 100 Jahre nichts, aber auch gar nichts gelernt.

Am Dienstag nun haben zwei US-Wissenschaftler, Ex-UN-Waffeninspekteur Richard Lloyd und Professor Theodore Postol vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), ihren Untersuchungsbericht veröffentlicht. Diese hatten ursprünglich ebenfalls Assad im Verdacht, mussten ihr Vorurteil inzwischen jedoch revidieren. Das verwendete Trägersystem hatte eine Reichweite von gerade einmal 2 km. Daraus folgt, dass die Darstellung des US-Geheimdienstes vom 30.10.2013, das Giftgas sei mit Raketen aus dem von Assad kontrollierten Gebiet abgefeuert worden, nicht zutreffen kann. Erstaunlicherweise ist die Aufdeckung der US-Desinformation, auf die beinahe ein Krieg gestützt worden wäre, kein Medienthema …

Ich empfehle jedem politischen Journalisten dringend die Lektüre von Phillip Knightleys „The First Casualty“.

 

17. Januar 2014

Vier Jahrzehnte Löffelverbiegen

 

Heute auf den Tag genau vor 40 Jahren verbog im deutschen Fernsehen der 27 Jahre junge Israeli Uri Geller live Besteck. Gastgeber war der Kollege Dr. jur. Wim Thoelke, der die ZDF-Show „3×9“ moderierte. Anschließend verbogen sich landesweit die Gabeln.

Ich hatte den Namen „Uri Geller“ erstmals mit sieben Jahren in einem Zauberbuch gelesen, in dem jemand einen Trick erklärte, wie man Löffelbiegen simulieren könne. Ich wusste aber mit dem Namen und dem Löffelbiegen erst etwas anzufangen, als ich in den 1980ern eine Dokumentation über den Skeptiker und Zauberkünstler James Randi sah. Damit wäre Gellers These bewiesen, dass die Skeptiker und Zauberkünstler seine beste PR-Agentur sind. Ohne die Negativ-PR, für die Geller niemals auch nur einen Cent ausgegeben hat, wäre er längst vergessen worden.

Gellers über vier Jahrzehnte währender Streit mit James Randi ist legendär. Als Geller Randi wegen einer Äußerung einmal auf 15 Millionen Dollar Schadensersatz verklagte, wurde die Klage von einer Müslipackung entschieden. Auch eine urheberrechtlicher Prozess mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) über ein umstrittenes Video im Internet brachte Geller unbezahlbare PR. Gellers Telefonate waren im „News of the World“-Skandal abgehört worden, woraufhin Geller die Beteiligten erfolgreich auf Schadensersatz verklagte.

Ich hatte vor Jahren einmal eine kritische, aber wohl ganz unterhaltsame Biographie über Geller geschrieben, wobei meine Kritik eher auf die unkritischen Medien abzielte. Statt mich zu verklagen, blieb er sportlich und wollte mich mal kennen lernen. Obwohl ich klar im Lager der Skeptiker stehe (nicht missionierend), haben wir uns auf Anhieb sehr gut verstanden und sind längst persönliche Freunde. Es wäre verdammt cool, wenn alle Menschen auf Kritik so gelassen und konstruktiv reagieren würden.