27. Februar 2014
Letztes Jahr hatte ich schon einmal für „Schweinchen Babe“-Synchronsprecherin Anne Helm die Kohlen aus dem Feuer geholt, nachdem sie Mist gebaut hatte. Wenn sie aktuell Hilfe braucht, etwa bei der Durchsetzung von Polizeischutz oder der Organisation konspirativer Unterkunft, helfe ich gerne. Und auch vor angreifenden Nazi-Idioten würde ich sie im Rahmen meiner Möglichkeiten schützen. Nicht allerdings würde ich eine Demo von gerade einmal 11 armseligen Neonazi-Elendsgestalten durch Aufmerksamkeit und Negativ-PR aufwerten wollen. Ich halte es mit den Grünen Neukölln, die nichts davon halten, Stichwortgeber für Nazis zu spielen. Die Berliner Piraten allerdings scheinen zur eigenen Profilierung Nazis dringend zu benötigen.
Eine andere Frage ist die Politikerin Anne Helm. Die hat zwar inzwischen eingeräumt, dass die Aktion in Dresden wohl nicht ganz das Gelbe vom Ei war, will sonst aber keine Konsequenzen ziehen. Wäre sie eine gute Politikerin, hätte sie das Unausweichliche bereits letzte Woche getan und ihrer Partei eine krasse Zerreißprobe und ihren Buddies Interessenkonflikte erspart. Ob Anne Helm doch noch ihren Verzicht auf die Annahme eines Mandats im EU-Parlament erklärt, ist inzwischen egal, denn einen EU-Wahlkampf der Piraten wird es diesmal nicht geben.
Dagegen spricht bereits das unfassbare Verhalten der Spitzenkandidatin Julia Reda, die den dringenden Verdacht noch immer nicht ausgeräumt hat, einen digitalen Kettenhund auf parteiinterne Kritiker zu hetzen oder dieses zumindest zu billigen. Für Berliner Piraten ist es offenbar normal, kritische Parteikollegen mit kruden Nazis-Prangern in Misskredit zu bringen und „Listen“ von Gegnern zu führen. Reda war auf dem Ticket der „Jungen Piraten“ gereist, eine Art digitale Schlägerorganisation erstaunlich primitiver Zeitgenossen, die im Windschatten der Piraten eine Parallelstruktur aufgebaut hatten. Reda war zudem vom umstrittenen Landesverband Berlin protegiert worden, der sich nach seinem Statement vom letzten Sonntag außerhalb des Parteikonsens gestellt hatte. Kein Pirat, der noch eine Funken Selbstachtung hat, wird für diese verkorkste EU-Liste einen Finger krumm machen wollen. (Tut mir leid, Foti, Anke und Bruno.)
Die schwächste Figur in dieser Affäre machte leider der neue Piraten-Babo Thorsten Wirth, dem offenbar dessen Loyalität zu Gestalten aus dem radikalisierten Landesverband Berlin zum Verhängnis wurde. Der Bundesvorstand wäre gemäß § 8 der Bundessatzung verpflichtet gewesen, den Landesverband Berlin aufzufordern,
„die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.“
Dass die Einheit der Partei beschädigt wurde, ist unübersehbar, hatten doch diverse Landesverbände eindringlich zum Einschreiten aufgefordert:
Demgegenüber steht das hummeldumme Statement des Landesverbands Berlin, der einerseits der Presse vorwarf, Helm die Tat ohne Grundlage anzulasten, sich aber andererseits darüber beklagte, dass ihr nackter Körper zur Schau gestellt werde. Schuld sei natürlich die CDU Neukölln …
Neben der offensichtlich verletzten Einheit der Partei sind im Landesverband Berlin etliche Grundsätze der Partei missachtet worden. Zudem hat der Landesverband Berlin dem Ansehen der Piraten 100 x mehr geschadet als alle anderen Landesverbände zusammen. Praktisch alle Quartalsirren, die der Glaubwürdigkeit der Piratenpartei schadeten, haben einen Berliner Hintergrund. Für die bislang ausbleibende Ermahnung durch den Vorstand habe ich genau 0 (in Worten: Null) Verständnis. Gegen eine Piratin, die eine Brandfackel an die russische Botschaft geworfen hatte und damit einen diplomatischen Zwischenfall geschaffen hat, ist offenbar nicht einmal eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet worden. In den letzten Tagen haben etliche Piraten die Partei verlassen, darunter auch viele Berliner, die sich den schrillen Landesverband über Jahre hinweg antaten, aber mit der zunehmenden Radikalisierung nichts anfangen können.
Da auch der Bundesvorstand das Zeitfenster zum Handeln verpasst und damit beim Kobayashi-Maru-Test durchgefallen ist, werden die kapitänslosen Piraten nun die Europawahlen und möglicherweise die gesamte Piratenpartei selbst versenken. Die Interessen der Piraten, vor allem deren Kernthemen, müssen im EU-Parlament die Parteien Bündnis90/Die Grünen und DieLinke vertreten. Da diese Parteien sich im Urheberrecht und bezüglich Überwachung unseren Standpunkten angenähert haben und über gute Fachleute verfügen, ist die Situation halbwegs erträglich.
Ich selbst werde diesmal für die Partei Die PARTEI Wahlkampf machen und mich scheckig lachen, wenn wir es tatsächlich schaffen, Martin Sonneborn ins Parlament zu hieven. Der PARTEI bin ich einen Tag nach der von Berliner Vollpfosten sabotierten Bundestagswahl eingetreten. Wenn schon Satire, dann bitte freiwillig. Und einen cooleren Kandidaten als den Spitzenkandidat der PARTEI haben die Piraten nun einmal nicht ansatzweise zu bieten. ;)
25. Februar 2014
Dem grundsympathischen Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr bleibt es weiterhin verboten, die von ihm kreierten Eigenblut-Präparate in seiner Betriebsstätte in Grünwald zu produzieren. Das Anrühren seiner angeblich so wirkungsvollen Krebstherapie hat ihm nun trotz edelster Anwälte der Bayrische Verwaltsungsgerichtshof verwehrt, der seine Berufung verwarf und Rechtsmittel nicht zuließ. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hatte Klehr der Regierung jahrelang keine Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweise für verantwortliche Personen vorgelegt. Ich wäre nicht überrascht, wenn er es mit einer querulatorischen Verfassungsbeschwerde versucht.
Mit Herrn Dr. Klehr habe ich ja selbst so meine Probleme. Seit fast zwei Jahren warten ich darauf, dass das Hanseatische Oberlandesgericht endlich einen Termin zur Berufungsverhandlung macht.
Neulich hatte ich für einen Mandanten Dr. Klehrs Domain „krebsbehandlung.de“ gepfändet, worauf der Wunderdoktor wohkl sehr nervös wurde und ganz schnell seine Schulden bezahlte. ;)

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Beim Lesen des heute veröffentlichten GCHQ-Dokuments “The Art of Deception: Training for Online Covert Operations” über die Zersetzungsmanipulationen des britischen Geheimdienstes musste ich trotz des widerwärtigen Themas mehrfach schmunzeln: Es geht um geheimdienstliche Täuschungsoperationen im Internet, die den Schlapphutschülern anhand des Schemas eines Zauberkunststücks erläutert werden. Diese werden aufgelockert durch Hinweise auf bekannte Zauberkünstler, die mit Geheimdiensten zu tun hatten.
Vor einem Jahrzehnt hatte ich Fachkreisen Biographien über exakt solche Zauberkünstler veröffentlicht, etwa über den angeblichen „War Magician“ Jasper Maskelyne oder eben John Mulholland (zudem ich gerade einen Dokumentarfilm berate). Mein speeniges Buchprojekt „Böse Zauberer“ müsste ich mal wieder angehen. Über gelegentlich zauberhafte Spionage habe ich neulich ein ePub bei HEISE mit dem Titel COLD WAR LEAKS. (Hier ein Mitschnitt einer Lesung mit der Mulholland-Story).
Einige der Beiträge sind mit Kartentricks illustriert. Nun ja, dafür reicht es bei mir noch … ;)
A Gambler’s Nightmare from Oguz Teoman on Vimeo.
13. Februar 2014
Frank Markus Barwasser, besser bekannt als „Erwin Pelzig“, hat neulich in seiner satirischen Talkshow ernsthaft geleakt. Barwasser ist nämlich auch kein so großer Fan des Freihandelsabkommens, dass sicher nur zu unserem Besten hinter verschlossen Türen verhandelt wird. Wie man das so macht in Demokratien …
Barwasser bekam nun Protokolle gesteckt, wie krass da die Geheimhaltung läuft. Wer es noch nicht gesehen haben sollte, bitte mal machen.
Und nochmal zu Edathy:
Zum aktuellen Informationsstand, dass es sich wohl um sogenannte „Posing Pictures“ handeln soll, sowie zum Verhalten seiner „Parteifreunde“ hatte ich vorhin auf Telepolis geschrieben.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
Damals fügte man den bis dahin straflosen „Besitz“ von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter „Jugendpornografie“ und hantierte mit Begriffen wie „wirklichkeitsnahes Geschehen“. (Update: Offenbar war Besitz kinderpornographischer Schriften bereits seit 1993 strafbar, nicht nur das Verbreiten.) Der Besitz von Posing Pictures kann dann strafbar sein, wenn Kinder abgebildet werden, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß „aufreizend zur Schau stellen”. Wann dies der Fall ist, wird in Evidenzfällen nachvollziehbar sein, dürfte aber noch einige Strafrechtler beschäftigen. Vermutlich kann so manch harmloses Foto von Kleinkindern im Planschbecken bei entsprechender Neigung Reize auslösen.
Apropos Gummiparagraf: 2011 hatte Edathy einmal die Vorratsdatenspeicherung(!) mit dem Argument(!) gefordert, ihm habe jemand unverlangt eine Plastik-Vagina zugesandt(!). Nun ist er ja selbst über alte Daten gestolpert, die ein Kreditkartenunternehmen quasi auf Vorrat gespeichert hatte …
Ein anderes Körperteil nahm Rechtsausschuss-Mitglied Edathy quasi in den Mund, als er einem Fotografen das kreuzweise Züngeln hieran empfahl – nachdem Edathy dessen Urheberrecht auf Facebook missachtet hatte. Pharisäertum ist Edathy also nicht unbedingt fremd. Im Bundestag allerdings werde ich ihn jedenfalls nicht vermissen.
Nichtsdestotrotz hätte auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müssen. Und wie der Kollege Vetter zu Recht anmerkt, ist es schon fragwürdig, wenn der Erwerb legaler Bilder ohne weiteres einen „Anfangsverdacht“ für illegale Bilder auslöst, auf den sich Hausdurchsuchungen stützen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft wohl nichts Dringenders zu tun hat?
(Update: Selbstverständlich halte ich es für richtig, dass Kinderpornographie verboten ist.)

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12. Februar 2014
Bei den Meldungen zu Edathy lassen es einige Medien an Professionalität vermissen. Daher ein paar Anmerkungen:
Wenn die Behörden davon sprechen, es seien „Beweismittel sichergestellt“ worden, heißt dies nicht notwendig, dass tatsächlich Beweise gefunden wurden. Wird etwa eine Festplatte beschlagnahmt, weiß man zunächst einmal gar nicht, ob sie ergiebig ist.
Eine Zeitung meldet, die niedersächsische Justizministerin fordere von der Staatsanwaltschaft eine Erklärung, wie Fotos aus Durchsuchungen bei SPD-Politiker Edathy in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Das wird sie so vermutlich nicht gefordert haben, denn die Fotos hatte die Lokalzeitung eigenmächtig durchs Fenster gemacht. Den Tipp zur Razzia hatte die Presse nach eigener Aussage nicht aus staatlichen Kreisen, sondern aus solchen der Landes-SPD bekommen. (Ob man einem so geschwätzigen Journalist wohl noch mal etwas leaken möchte …?)
Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie Edathy wie jeden anderen auch behandelt, ist das juristisch korrekt, da Edathy aus eigenem Entschluss seinen Status als Mitglied des Bundestags aufgab, mithin keine Immunität mehr beanspruchen konnte. Angeblich soll eine Aufhebung bevorgestanden haben. SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht verbreitete etwas von „schwerwiegenden Vorwürfen“, anstatt die Justiz ihre Arbeit machen zu lassen.
Zur Unrechtmäßigkeit des Wohnungsfotos hatte ich bereits etwas gesagt.
Zur Sach- und Interessenlage, ob Geheimdienste hinter den Anschuldigungen stecken könnten, kommentiert Fefe vom Chaos Computer Club. Es geht übrigens weniger darum, ob man ihm etwas in seinen Bereich untergeschoben hat, sondern darum, dass verdächtige Downloads mit Edathys IP-Adresse in Verbindung gebracht werden. Bildlich gesprochen: Während einem früher egal sein konnte, ob in China ein Sack Reis umfällt, kann es heute zur sozialen Ächtung ausreichen, dass jemand im Ausland eine Datenspur behauptet.
11. Februar 2014
„Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor.“
Mit diesen Worten verteidigte sich Herr Edathy (SPD), der vor wenigen Tagen sein Bundestagsmandat so plötzlich aus angeblich gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Zu Recht beschwert er sich darüber, dass bei seiner Hausdurchsuchung die Presse dabei war, die etwa darüber berichten konnte, dass die dort präsente Staatsanwältin u.a. für Sexualstraftaten zuständig ist.
Das Thema Unschuldsvermutung interessierte Edathy allerdings nicht so sehr, als es um die Vorratsdatenspeicherung ging, die er so vehement verteidigte. Die aber bedeutet nichts anderes als die Aufgabe der Unschuldsvermutung an uns allen. Wenn man dieser Tage sieht, dass bereits Kontakte zu angeblichen „Terroristen“ und der Besitz eines gebrauchten Handys eines Verdächtigen dazu führen können, dass unsere amerikanischen Freunde ihren Drohnen den Abschussbefehl auf den georteten Besitzer geben, kann man schwerlich bestreiten, dass Metadaten tödlich sind.
Wer gefährlich ist, der soll gezielt verfolgt werden und ein faires Verfahren bekommen – so wie Herr Edathy es für sich einfordert.
Ein faires Verfahren darf übrigens auch nicht die – auf den ersten Blick paranoid erscheinende – Möglichkeit außer acht lassen, dass auf Rechnern kompromittierendes Material untergeschoben wird. Genau so etwas etwa kann und macht nämlich die NSA (auch wenn ich das im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich halte).
Eines der absoluten Highlights beim 30C3, dem Hackerkongress des CCC in Hamburg, war der Vortrag des Künstlers und Politaktivisten Trevor Paglan. Der Mann fotografierte u.a. mit Teleobjektiven die geheimen Objekte der US-Geheimdienste innerhalb der USA. Außerdem erklärte er uns die wundersame Welt der Badges. Wenn es irgendeine militärische Mission oder Einheit gibt, brauchen US-Amerikaner, die etwas auf sich halten, ein Badge, das sie irgendwo aufnähen können, um den Homies von ihren Taten zu künden. Diese Badges sind teilweise sogar wichtiger als die Geheimhaltung etwa von NSA-Operationen.
Paglan gehört nun zum Team der neuen Enthüllungswebsite The//Intercept, die heute an den Start gegangen ist. Zum Auftakt spendierte er rechtefreie Luftaufnahmen von nachts fotografierten Geheimdienstimmobilien, die zumindest hohen ästhetischen Wert haben.
8. Februar 2014
Bei Verdachtsberichterstattung erliegen Journalisten häufig der Versuchung, sich für eine Partei zu entscheiden, wobei die Argumente nicht notwendig sachliche sind. Insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch will kein Autor Gefahr laufen, ein tatsächliches Opfer auch noch zum Lügner zu stempeln. Gerade in solchen Fällen aber, in denen ein möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter seine Unschuld häufig nicht beweisen kann, wären professionelle Kommentatoren gut beraten, vorverurteilende Berichterstatung zu vermeiden. Auch der Deutsche Pessecodex verlangt das.
Derlei Handwerk scheint die taz-Autorin Christina Nord noch lernen zu müssen. Schon die Überschrift „Nichts sehen, nichts sagen“ und die Dachzeile, in der von einer „Verkommenheit Hollywoods“ die Rede ist, beziehen klar die dann doch etwas unkritische Position. Dabei gesteht die „Expertin“ selbst ein, dass Aussage gegen Aussage stehe, urteilt aber:
„Angesichts des Detailreichtums von Dylan Farrows Erinnerung scheint es wahrscheinlicher, dass er lügt.“
Ähm. Nein. Bei unbeteiligten Zeugen kann Detailreichtum tatsächlich ein Indiz für Glaubwürdigkeit sein. Zeugenaussagen bewertet man jedoch auch hinsichtlich einer sogenannten „Belastungstendenz“. Hier nämlich haben wir es nicht mit einer bloßen Zeugin zu tun, sondern mit einer angeblich Geschädigten, die ganz klar im Lager von Mia Farrow steht, die Allen seit über 20 Jahren hasst.
Bereits damals kam ein Gericht zum Schluss, dass an den Anschuldigungen wohl nichts dran sei. Allen wurde 1993 insbesondere durch die Nanny entlastet, die aussagte, an dem fraglichen Tag die Adoptivtochter keine fünf Minuten aus den Augen gelassen zu haben. Und dass Farrow sie anstiften wollte, Allen in Misskredit zu bringen. Insbesondere widersprach sie Details (!), die Farrow zu dem Zwischenfall behauptet hatte.
Jeder, der einmal gewisse Zeit in einem Gerichtssaal zugebracht hat, weiß, dass Zeugen häufig lügen. In vielen Fällen merkt man es sofort, manche Menschen allerdings können lügen wie gedruckt. Ein Indiz für solche Lügen ist übrigens Detailreichtum …
Die taz-Kommentatorin schließt:
Wenn man daraus überhaupt einen Schluss ziehen möchte, dann vielleicht den, die eigene Fähigkeit zur Empathie besser auszubilden.
Eine Alternative zur offenbar noch nicht hinreichend ausgebildeten Empathie wäre eine gründliche Recherche. Hilfreich dabei wäre etwa dieser sehr ausführliche Beitrag eines Woody Allen-Biographen.
Hier die aktuelle Darstellung von Woody Allen.
4. Februar 2014
Das aktuelle Sonnenaufgang-Bild, welches die Homepage des Landgerichts Köln ziert, sah gestern noch so aus.
Doch das war nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln. Auch auf dieser zum Urheberrecht(!) informierenden Seite verraten die jecken Kölner lediglich, dass sie das dortige Bild von Pixelio(!!) gemopst haben, ohne dass sie auf Pixelio verlinken. (Hier ein Archivbild, falls sie es demnächst nachbessern.)
Sorgen müssen wir uns auch um den Nachwuchs am LG Köln machen, denn auch die Referendarsabteilung ist kriminell bebildert. Auch bei den Diensten griff man auf Pixelio zurück, ohne den Foto-Stock zu verlinken oder den Urheber im Bild zu würdigen.
Falls die Urheber sich bei mir melden, können wir gerne zusammen das Landgericht Köln abmahnen. Ach was, wir klagen gleich – und zwar am zuständigen Landgericht Köln, vermutlich bei der 14. Zivilkammer …