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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


4. Mai 2010

Realer Anwalt ./. fiktiver Anwalt

Ein Rechtsanwalt „Dr. Luithle“ sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil er sich in einer Romanfigur namens „Rechtsanwalt Dr. Luitle“ wiedererkennen wollte (eigentlich wollte er es ja nicht …).

Der Kollege klagte nicht zunächst auf Unterlassung, sondern gleich auf üppigen Schadensersatz, womit sich die Gerichte in vergleichbaren Fällen allerdings eher zurückhalten. Man könnte auch kaum mehr Romane schreiben, wenn man gehalten sei, bei jedem gewählten Namen zu recherchieren, ob irgendjemand anderes so ähnlich heißt.

Vorliegend scheint vor dem Landgericht Stuttgart nichts vorgebracht worden zu sein, dass auf eine absichtliche Anspielung schließen lässt:

(…) Dabei hat es auch berücksichtigt, dass es einem Autor und seinem Verlag angesichts der Kunstfreiheit nicht zugemutet werden kann, jede Nebenfigur in einem Roman auf zufällige Übereinstimmungen mit lebenden Personen zu überprüfen. Für eine absichtliche Übereinstimmung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (…)

Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Baaa!

Auf solche Sachen kann man übrigens viel cooler reagieren: In einer Folge des in München spielenden Kir Royal war von einem Rechtsanwalt „Dr. von Martius“ die Rede. Da ich damals viel mit dem (inzwischen leider verstorbenen) Kollegen Dr. von Martius aus München zu tun hatte, sprach ich ihn mal darauf an. Das hätte er schon mehrfach gehört, meinte er, aber er hätte leider immer die Wiederholungen verpasst!

3. Mai 2010

Wir sagen NEIN zum Kindernet

Was man zum Jugendmedien-Stasi-Vertrag wissen muss, erläutert Holger Bleich. (via netzpolitik.org)

Gravenreuth-Award

Schon seit längerem trage ich mich mit dem Gedanken, einen Gravenreuth-Award für die kreativste Leistung auf dem Gebiet der Ausnutzung des Prozessrechts im Medienrecht auszuloben, der jährlich am 22.Februar verliehen werden soll. Ich glaube, das hätte von Gravenreuth gefallen.

Bis vor zwei Wochen war mein Favorit für diese Auszeichnung ein sich dieses Jahr mir gegenüber sehr taktisch benehmender „Kollege“, dessen Arroganz mir jedoch derart maßlos erschien, dass von Gravenreuth mir direkt sympathisch in Erinnerung kam. Der hatte sich jedenfalls mir gegenüber stets höflich betragen.

Nunmehr hat sich ein neuer Favorit ins Rennen geworfen: Bei einer mündlichen Verhandlung, die mehr als vier Monate nach Erlass einer einstweiligen Verfügung stattfand, übergab der Kollege zu Verhandlungsbeginn einen Stapel mit 398 Seiten Papier – seinen aktuellen Schriftsatz. Da bei einstweiligen Verfügungen im Prinzip nur noch in der mündlichen Verhandlung reagiert werden kann, die Richter allerdings den Schriftsatz bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen, ist das natürlich eine Farce, denn kein Anwalt verfügt über derartige Schnelllesekünste.

Da meine Widerspruchsschriftsätze Monate zurücklagen, gibt es für diese unkollegiale Zumutung kaum eine plausible Erklärung außer der, mich zu schikanieren. Es überrascht nicht, dass der erhebliche Gehalt der Schriftsätze auch auf drei Seiten gepasst hätte und die Anlagen mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten könnten. Wer’s nötig hat …

Das Thema gefährdeter Meinungsfreiheit durch aggressive Anwälte und ein mir ans Herz gewachsenes norddeutsches Gericht greift heute auch der Bloggerkollege Stefan Niggemeier auf, den ich noch auf eine jüngere Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zum Thema hinweisen möchte.

Prantl grantlt

Heribert Prantl, ehemaliger Richter und Statsanwalt, heute Edelfeder der Süddeutschen, spricht zum Tag der Pressefreiheit. Wie stets, prägnant.

1. Mai 2010

NRW-Wahl: Das kleinere Übel? Parteien zum JMStV

Die Großwetterlage in NRW signalisiert eindeutig das Ende der dortigen schwarz-gelben Koalition. Zeit für die Wähler, sich nun Gedanken zu machen, wie man den indiskutablen Jugendmedien-Stasi-Vertrag verhindern will. Während sich die Parteien und/oder deren Jugendorganisationen bei der Netzbevölkerung mit warmen Worten anbiedern, lohnt sich ein Blick auf die Taten der Parteien.

Den Entwurf zum Jugendmedienschutz-Stasi-Vertrag tragen mit (außer natürlich der CDU)

  • SPD (Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
  • FDP (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein)
  • Die Linke (Brandenburg, Berlin)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRUENEN (Bremen, Hamburg)

Wer den Entwurf nicht Realität lassen werden möchte, hat nur eine Alternative, die den Staatsvertrag (bundesweit!) verhindern könnte – und die gegenwärtig bei 3 % gesehen wird:

30. April 2010

Frau W. gewinnt gegen BND!

Im August hatte ich bei Telepolis über das Verfahren von Gaby Weber gegen den BND berichtet, der mit allerhand Ausreden der Journalistin Zugriff auf eine betagte, aber wohl brisante Akte verweigern wollte. Wie Geheimdienste halt so sind. Es geht um die Nachkriegsrolle von Adolf Eichmann, die sich wohl etwas anders gestaltete, als man es uns so erzählt. Im September dann gab das Bundeskanzleramt sogar eine Sperrerklärung ab.

Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sperrerklärung der Kanzlerin und ihrer Spione für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss kann bei Lexis Nexis nachgelesen werden. Nunmehr berichtet auch die konventionelle Presse über die Sache, etwa SPIEGEL online.

Als Zaungast hatte ich den Prozess mitverfolgt und sage nur: Herzlichen Glückwunsch und gut, dass es hartnäckige Journalisten wie Gaby Weber gibt, die ihren Job ernst nehmen. Vergangene Woche starb Paul Schäfer, in dessen Colonia Dignidad sich Gaby Weber seinerzeit undercover eingeschlichen hatte. Ich bin gespannt, welche Geheimnisse sie aus der Akte fördert.

DIE WELT über die Piratenpartei

Für die Leser der „WELT“ mag die Existenz der Piratenpartei durchaus Neuigkeitswert haben, so dass man diesen Internetausdruckern wohl erklären muss, was das ist. Leider findet sich dann auch so ein Mumpitz:

Das Wahlprogramm der Piratenpartei ist schmal. Themen wie Arbeit, Umwelt oder Familie kommen nicht darin vor.

Hallo? Ist denn googeln so schwer?

-> Wahlprogramm Piratenpartei NRW

Und wer schon so einen Stuss ins Blaue dahinschreibt, der muss dann natürlich das alte Klischee wieder bemühen.

„Die Piratenpartei ist eine Ein-Themen-Partei“

Nö.

Übrigens: Beim Anteil an intellektuellen Wählern ist die Piratenpartei schon heute führend und hat ein schnelleres Wachstum als seinerzeit die GRÜNEN. Letztere wurden seinerzeit auch als Fantasten hingestellt.

29. April 2010

regensburg-digital geht nach Hamburg

Der Blogger, dem der Regensburger Hirte den Hamburger Bann auferlegte, wird nicht nach Canossa gehen, sondern zum Sievekingplatz, wo er von der Zivilkammer 25 seine Meinungsfreiheit zurückfordert. Innerhalb weniger Tage ging eine Kollekte von ca. 9.000,- Euro an Spendengeldern ein, sowie ein verbohrter Kommentar der Geistlichen:

Schock-Clip von Cavras jr. provoziert Youtube

Einen lesenswerten Artikel über eine kalkulierte Zensurprovokation bietet die Süddeutsche Zeitung. Der Sohn des politischen Filmemachers Costa Cavras hat auf Youtube einen verstörenden Film platziert, den man dort nicht haben wollte.

Schade nur, dass der Autor des Artikels die Filme von Cavras senior offenbar aus einer sehr bürgerlichen Perspektive wahrnimmt. Vielleicht sollte sich der SZ-Schreiber mal etwas näher mit den Militärdiktaturen in Griechenland und in Südamerika befassen, wenn er die Cavras-Filme in der Weise einordnet, wie er es tut.

28. April 2010

Hypo Alpe Adria zieht einstweilige Verfügung gegen News zurück

Die Süddeutsche Zeitung weiß:

Es war ein Eingriff in die Pressefreiheit, wie er radikaler kaum sein konnte. Vor einem Monat untersagte das Bezirksgericht Leopoldstadt in Wien der österreichischen Zeitschrift News, aus den Ermittlungsakten in der Causa Hypo Alpe Adria zu berichten. Das Verbot ließ keine Ausnahmen zu, über den Inhalt der brisanten Akten sollte nicht berichtet werden.

Da jedoch der Österreicher Staat faktisch der Eigentümer der Hypo ist, war dieser Eingriff in die Pressefreiheit der Alpenrepublik dann doch ein bisschen unschick.