In den letzten Wochen ist das von mir betreute Watchblog-Projekt Absturzblog.de in den Angriffsmodus übergegangen und stellt unangenehme Fragen über die seltsamen Zustände in der Fliegerszene.
Speziell im Bereich Ultraleichtflug ist es ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil dieser meist zweisitzigen Luftsportgeräte schon konstruktionsbedingt mit zwei Passagieren und Tankfüllung das für diese Flugzeugklasse zulässige maximale Abfluggewicht überschreiten. Trotzdem werden diese Dinger von den mit der Zulassung beliehenen Verbänden durchgewunken. Sogar ein Prüfer durfte dort weiterprüfen, obwohl er wegen Falschbeurkundung im Amt einen Strafbefehl kassiert hat.
Da sich entsprechende Fachzeitschriften, die auf Inserenten und gewogene Leser angewiesen sind, in gewissen Interessenkonflikten befinden, ist über die Missstände am Himmel wenig zu lesen. Bei den jede Woche gemeldeten Abstürzen soll es sich stets um Pilotenfehler handeln – erzählt man den Witwen.
Wir allerdings stellen überfälligen Fragen, sowohl öffentlich als auch den Verantwortlichen.
Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.
‚Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis‘, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‚Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.‘
In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die „Stalker“-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.
Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO „Schmerzensgeld“ erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.
Wenn ich mir die tendenziöse Berichterstattung gewisser Qualitätsmedien über den Tauss-Prozess so ansehe, dann glaube ich nicht, dass da Laien noch großartig negativ auffallen könnten.
Ob wir in der BILD dann künftig so etwas zum Lesen bekommen?
Nach einem Bericht von Panorama (NDR) über den Kleider-Disounter KIK feuerte deren Anwalt eine Schrotflinte voller Anträge auf einstweilige Verfügungen ab, von denen einige trafen, die meisten jedoch abgelehnt wurden. Wie der NDR nun mitteilt, lässt man sich auch diese nicht gefallen.
Monitor hatte letztes Jahr KIK ebenfalls behandelt:
UPDATE: SPON berichtet Einzelheiten. KIK war wohl in der Darstellung seiner Hamburger Erfolge ein bisschen zu temperamentvoll:
(…) Der NDR-Beitrag habe aber Fabriken in Bangladesch gezeigt, die nicht für den Discounter produzierten, wurde eine Kik-Sprecherin noch nach der Gerichtsentscheidung zitiert. In ihrer einstweiligen Verfügung hatten die Richter jedoch einen diesbezüglichen Vorwurf des Discounters zurückgewiesen, da es sich um Symbolbilder gehandelt habe.
Erfolgreich war Kik etwa mit dem Punkt, es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als habe Firmenchef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort. Schon zuvor war der medienscheue Heinig mit dem Versuch gescheitert, eine Sequenz verbieten zu lassen, in der er von einem Reporter befragt wurde. (…)
Der Publizist Tim Cole, „Wanderprediger des deutschen Internets“, darf nicht mehr gegen FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher pöbeln. Auch die Kanzlei, welche derzeit im Angriff die Diözese Regensburg vertritt, konnte in der Abwehr nicht helfen.
In der Sache ging es um einen indirekten Nazi-Vergleich, den Schirrmacher als schmähend empfand. Cole hingegen ging es um die Darstellung der Methode Schirrmachers, doch das Landgericht Hamburg (Internetkammer) sah einen Angriff in der Person und erkannte auf Schmähkritik.
Schmähkritik ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei der es dem Äußernden in erster Linie um die Herabsetzung der Person geht, die sachliche Auseinandersetzung in den Hintergrund tritt.
Damit die Internetkammer Hamburg zu diesem Ergebnis kam, relativierte sie – ganz nach Hamburger Brauch – den Kontext und machte aus Coles grenzwertiger, aber durchaus analysierender Meinungsäußerung eine Schmähkritik, die das Persönlichkeitsrecht Schirrmachers verletze, was schwerer wiege als der Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Man kann ja durchaus geteilter Auffassung zu Nazivergleichen und Hypotehesen sein, aber gerade einem politischen Publizisten wie Schirrmacher stünde eine Auseinandersetzung in der Presse besser zu Gesicht als im Gerichtssaal. Gerade Schirrmacher sollte ein dickes Fell zuzumuten sein, hatte er doch 2002 Martin Walser in ähnlicher Weise geschmäht, dessen Buch sogar vor Erscheinen reZENSIERT.
Die Aussicht, dass man in Karlsruhe Coles Äußerung noch als zulässig im Sinne der Meinungsfreiheit ansehen würde, halte ich für gegeben. Die Aussicht, dass Leute wie FAZenmacher Schirrmacher der Pressefreiheit Ehre machen, hingegen nicht.
Glaubt man dem Bistum, so hatte seinerzeit nicht die Kirche um Stillschweigen gebeten, sondern die Familie des Missbrauchsopfers. Dies hatte der SPIEGEL genau umgekehrt berichtet, was dem Bistum zufolge der SPIEGEL hätte recherchieren können bzw. hierauf hingewiesen wurde.
Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht.
Trifft dies zu, dann wäre es tatsächlich schwacher Journalismus gewesen. Da die Verbreitung unzutreffender Tatsachenbehauptung nicht geschützt ist, wäre den Betroffenen daher durchaus ein Unterlassungsanspruch zuzubilligen (wobei sich die Frage stellt, ob denn für die Diözese auch eine Art „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gilt).
Seltsam ist jedoch, dass die Pressestelle sich zuvor etwa dem NDR gegenüber zugeknöpft gab. Das hätte man doch gleich einfach kurz richtig stellen können, der Fall wäre erledigt gewesen. Seltsam ist, dass man es nicht beim Vorgehen gegen den SPIEGEL belassen hat, sondern den SPIEGEL-lesenden Bloggern hinterher steigt wie die Spanische Inquisition.
So aber hat man einen Blogger gegenüber, der auf die SPIEGEL-Meldung vertraute, die juristische Keule ausgepackt. Und dem Blogger Stefan Niggemeier, der auf den Blogger vertraute, der dem SPIEGEL vertraute, auch eins übergebraten. Da können Kirchens 10x (Persönlichkeits-)Recht haben, so eine Arroganz ist keine zeitgemäße Form geistiger Auseinandersetzung – schon gar nicht, wenn man die Katholische Kirche in diesen Tagen repräsentiert.
Das Berlin Information Center for Transatlantic Security (BITS) ist ein unabhängiges Friedensforschungsinstitut, dass insbesondere Journalisten, Wissenschaftlern und Politikern als wertvolle Anlaufstelle für Fragen zu militärischen Themen dient. Dessen Direktor Otfried Nassauer hatte u.a. viel Zeit mit dem ehemaligen US-Verteidigungsminister McNamara verbracht und ist ein denkbar kompetenter Ansprechpartner, wenn es etwa um die Beurteilung von Sachverhalten mit Nuklearwaffen geht.
Schon mehrfach konnte Nassauer mich vor Fehlschlüssen bewahren. Hinter den Kulissen hat das BITS die Qualität vieler Publikationen und Artikel beeinflusst. Auch das BITS selbst veröffentlicht häufig selbst gehaltvolle Beiträge. Wer die Gegenwart verstehen will, muss die Geschichte kennen – so, wie sie war, frei von ideologischen Filtern und Scheuklappen. Das BITS ist heute als Leuchtturm für Journalismus im Bezug auf Sicherheitspolitik nicht wegzudenken.
Wie andere Friedensforschungsinstitute auch befindet sich das als gemeinnütziger Verein gegründete BITS in Finanznöten. Die Generation der vom Zweiten Weltkrieg und der Nachkriegszeit geprägten Menschen, deren Verantwortungsbewusstsein das Fundament der Friedensbewegung bildete, stirbt langsam aus, was sich auch auf das insoweit rückläufige Spendenaufkommen auswirkt. Friedensforschung ist halt nicht „cool“.
Wer sich damit zufrieden gibt, Fiktion als Nachrichten zu konsumieren – z.B. „Massenvernichtungswaffen im Irak“ usw., für den ist das kein Problem. Wer es jedoch für eine wichtige Sache hält, dass etwa Journalisten eine Alternative zur Propaganda geboten bekommen, der täte nicht schlecht daran, das BITS – steuerlich absetzbar – zu unterstützen.
Nachdem ich neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose „Gerichtsberichterstattung“ der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer Analyse der infamen SPIEGEL-Berichterstattung weist er insbesondere darauf hin, dass sich auch der Richter genötigt sah, die Staatsanwaltschaft auf ihr erstaunliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen:
Dabei hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Dr. Udo Scholl, einmal die Staatsanwältin ausgebremst, als er – sinngemäß zitiert – erklärte, dass die Frage, ob Tauss von sich aus auf den Koffer aufmerksam gemacht hätte, nicht erkenntnisführend sei, da er doch als Beschuldigter das Recht habe, keine Angaben zu machen. Das sei strafrechtlich nicht verwertbar.
Bundespräsident Horst Köhler rechtfertigte die Bundeswehreinsätze mit Interessen des Außenhandels. So jedenfalls es über den Äther gegangen sein:
Köhler fordert mehr Respekt für deutsche Soldaten in Afghanistan Den deutschen Soldaten in Afghanistan sollte nach den Worten von Bundespräsident Köhler mit mehr Respekt begegnet werden. Die Bundeswehr leiste dort Großartiges unter schwierigsten Bedingungen, sagte Köhler im Deutschlandradio Kultur nach einem Besuch im Feldlager Masar-i-Scharif. Es sei in Ordnung, wenn kritisch über den Einsatz diskutiert werde. Allerdings müsse Deutschland mit seiner Außenhandelsabhängigkeit zur Wahrung seiner Interessen im Zweifel auch zu militärischen Mitteln greifen. Als Beispiel für diese Interessen nannte Köhler ‘freie Handelswege’. Es gelte, Zitat ‘ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auf unsere Chancen zurückschlagen’ und sich somit negativ auf Handel und Arbeitsplätze auswirkten. (…)
Nun wird gemeldet, dass das Deutschlandradio den Beitrag nachträglich wieder zensiert haben soll.
Vermutlich, weil die Bundeswehr ja ausschließlich aus humanitären Gründen Menschen totschießt oder sich totschießen lässt, weil der Hindukush ja ständig an unseren Grenzen rumlungert usw.