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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


13. Oktober 2010

BKA darf Journalisten nicht mehr bei der NATO verpetzen

Das VG Wiesbaden hat dem BKA verboten, künftig INPOL-Daten an die NATO weiterzugeben. Derartiges hatte 2009 dazu geführt, dass zwei Journalisten die Akkreditierung zum NATO-Gipfel verweigert wurde.

Kommentar bei Annalist.

Künftig müssen die das also inoffiziell die Geheimdienste machen lassen …

12. Oktober 2010

Fox zensiert Simpsons-kritisches Video

Realsatire pur:

Der stets für eine gelungene Provokation gute Künstler Banksy parodierte den Simpsons-Vorspann und wies darauf hin, dass die Animation der beliebten US-Serie, welche die Amerikaner selbstkritisch wie keine zweite aufs Korn nimmt, von Billig-Kräften in Südkorea erledigt wird, die Merchandising-Artikel aus Sweatshops in China kommen. Da die Wahrheit nun einmal unerwünscht ist, ließ Fox die Satire bei Youtube löschen. Da wird sie jetzt offenbar im Minutentakt von Zensurgegnern wieder eingestellt.

Danke, Fox, denn ohne eure „Streisandisierung“ hätte ich von Banksy vermutlich nie erfahren!

-> SPIEGEL online

UPDATE:

Ein Leser schreibt mir:

Hallo, Betreff ihres Eintrags möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorspann auf  http://www.kanzleikompa.de/2010/10/12/fox-zensiert-simpsons-kritisches-video/ ledigleich ein Storyboard von Banksy inkl Namensnennung  desselbigen als Grundlage hat und für die Serie produziert wurde. Dieser Vorspann wurde bei der letzten Simpsons Folge in den USA als offizieller Vorspann ausgestrahlt, also von FOX. Dass FOX sich und seine angeblichen Arbeitsbedinungen durchgehend parodiert, ist nichts neues. Der vermeintliche Streisand-Effekt sollte also dem ganzen nur dienlich sein. Die eigentliche (gewollte) Komik an der Sache ist nunmal, dass dann der Vorspann auch unter den gleichen spaßhaft „angeprangerten“ produziert wurde. Banksy hat übrigens selber eine nicht gerade kleine Historie, wo er Urheberreechtsverletzungen gegen ihn (u.a. youtube) sperren lässt.
Mfg

Der Schweinchen-Prozess (Promi-Anwälte ./. Schälike)


Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.

Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.

Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.

Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!

11. Oktober 2010

Neues Buch von Petra Reski

Die Journalistin Petra Reski gehört noch zu den Autorinnen, die etwas mehr drauf haben, also zu googeln. Ihr Thema ist die Mafia, deren Präsenz hierzulande medial nur wahrgenommen wird, wenn es knallt. „Soziale Unsichtbarkeit“, wie das in der Kriminologie-Vorlesung hieß.

Auf der Buchmesse hat Reski ihr neues Buch vorgestellt. An einem ihrer früheren Werke habe irgendwelche ehrenwerten Herrschaften Stellen gefunden, die der Ehre hätten abträglich sein können, was ehrenwerte Juristen zu verhindern wussten.

Bei einem Vortrag machte sie auf die harmonische Beziehung zwischen der Mafia und einer anderen straffen Organisation aufmerksam, die sich historisch mit Zensur besser auskennen als jeder andere.

7. Oktober 2010

Miss Undercover 3: Frau Guttenberg

Frau von und zu und ab und davon Guttenberg inszeniert sich auf dem Softpornosender RTL2 als Kinderpornojägerin. Kein Kommentar.

Stuttgart 21: Derselbe Planet, verschiedene Welten

Selbst Schuld, sagt Karin from Eddy Edwards on Vimeo.

6. Oktober 2010

Medienrechtler Prof. Weberling checkt die Wikipedia

Der bekannte Presseanwalt Prof. Weberling, der unter anderem etliche Verlage vertritt, startet an der Viadrina-Universität Frankfurt an der Oder das Projekt Wiki-Watch.de. Dort wird die Wikipedia als „die wichtigste Wissensressource weltweit“ bezeichnet.

Auch Telemedicus machte sich jüngst Gedanken über die Regelstrukturen, die schon aus verfahrensrechtlicher Sicht zu wünschen lassen.

Tatsächlich hat sich dort in innerhalb eines Jahrzehnts eine Oligarchie von Leuten gebildet, die sich persönlich von Wikipedia-Stammtischen und ähnlichen Veranstaltungen kennen und die Idee des Mitmach-Lexikons schlicht und ergreifend verraten. Statt Regeln gibt es dort Willkür, Konspiration und Herschaftswissen, was auf einem erstaunlich niedrigen Niveau praktiziert wird. Seit Jahren ist Wikipedia eine Wagenburg mit einem scheinbar akademischen Antlitz.

Morgen dazu mehr.

Astroturfing bei Stuttgart 21

Weil jemandem in Stuttgart langsam gedämmert sein muss, dass erblindete Rentner und arrogante Politiker keine sonderlich zielführende PR für verbuddelte Bahnhöfe sind, scheinen die jetzt Spin Doctors engagiert zu haben, um die Kritiker in Misskredit zu bringen. Was man früher „schwarze PR“ nannte, schimpft sich heute „Astroturfing“.

Solche Desinformationskampagnen hatte auch das Ministerium für Staatssicherheit unternommen, in dem die „Abteilung X“ gefälschte Dokumente u.a. an Zeitungen im Westen lancierte usw. Dies kann man heute gut nachhalten, denn zwei letztes Jahr verstorbene Offiziere der Abteilung X, die ihrem Dienstherren zunehmend kritisch gegenüberstanden, hatten 1993 in ihrem Buch „Auftrag Irreführung“ über ihre Desinformations-Operationen berichtet. Während man früher kunstvoll fälschen musste, erledigt man so etwas heute per Internet. Ein Problem ist jedoch nach wie vor das gleiche: Man fällt mit solchen Nummern leicht auf, oft genug geht der Schuss nach hinten los.

Lesenswerter Beitrag in der Süddeutschen.

5. Oktober 2010

DIE ZEIT erfindet Rad neu

DIE ZEIT hatte offenbar Zeit zu viel und nahm eine Internetpublikation ins Visier, welche eine Rubrik mit „Stimmt’s?“ betitelte – erfolgreich, wie der Kollege Graf berichtet, was möglicherweise mit der sachdienlichen Wahl des Gerichtsorts zusammenhängen könnte.

Es dürfte eine Frage der ZEIT sein, bis die PRAWDA mal bei der TAZ anklopft, weil es da eine (ziemlich abgefahrene) Seite „DIE WAHRHEIT“ gibt. Sowohl „Stimmt’s?“ als auch „die Wahrheit“ befassen sich ja mit dem journalistischen Selbstanspruch, authentisch zu berichten, so dass meinetwegen die PRAWDA ruhig auch gegen die Rubrik der ZEIT vorgehen kann.

EGMR zur Verdachtsberichterstattung

Der Kollege Lehofer aus Österreich weist auf eine interessante Entscheidung des EGMR hin, bei der es um den reklamierten Schutz des Privatlebens vor Verdachtsberichterstattung wegen einer behaupteten Schwarzgeldsache ging.

Der Artikel in El Mundo betraf eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses und nach Ansicht der Mehrheit des Gerichts wurde auch die erforderliche journalistische Sorgfalt eingehalten: auch das Dementi des betroffenen Unternehmens wurde wiedergegeben und die anonym zugespielten Daten waren durch ein Gespräch mit dem (allerdings entlassenen) Buchhalter des Unternehmens gegengeprüft worden. Damit hatte der Journalist nach Ansicht des EGMR alle effektiven Möglichkeiten ausgeschöpft, die Information zu verifizieren.

Der einzig abweichende Richter berief sich auf die Caroline-Entscheidung des EGMR. Damals hatten zwei Herschaften, die auf Kosten von Generationen von Menschen (Untertanen) unverdient zu exorbitantem Reichtum und Status gelangt sind, sich das Recht erstritten, nicht nur in ihren Privatschlössern und Ländereien ihre Privatsphäre ungestört ausleben zu dürfen (was Sie und ich heute nicht einmal mehr am heimischen Computer dürfen), sondern auch in der Öffentlichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen etc. unsichtbar zu werden. Wenn die Frau C. ein Reittournier ihres hochwohlgeborenen Töchterleins besucht, darf Mami nicht abgebildet werden, weil das ja etwas sehr schreckliches wäre, wozu Durchlaucht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen geruhen.