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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. Januar 2010

„Crack-Braut“

Eine Frau, die mit einem TV-Comedian liiert ist, ließ sich von einem peinlichen Proll-Rapper besingen – bis er sie „disste“. Eine Crack-Braut wollte sie sich auch im künstlerischen Kontext nicht nennen lassen.

Medienerfahrene Praktiker sagen sich normalerweise, dass morgen nichts älter ist, als die BILD-Zeitung von gestern. Aber da ja auch schon der Freund Erfahrung im Verklagt-werden-wegen-Unflat hat, will die Dame jetzt vom Rapper stolze 25.000,- Euro „Schmerzensgeld“ sehen.

Ich würde ja normalerweise darauf wetten, dass die Klage ein Rohrkrepierer wird. Nicht mal meine Freunde vom Landgericht Hamburg würden darauf anspringen. Jedoch hat sich die Klägerin ein Gericht ausgesucht, an dem so irgendwie gar nichts zu gelten scheint und selbst der größte Blödsinn Gehör findet: Köln.

12. Januar 2010

Der unberührbare Busen der RTL-Chefin

Gerade ist Stefan Niggemeier wieder heftig am Schimpfen. Der war vor ein paar Jahren von RTL unter Anklang rechtlicher Konsequenzen gebeten worden, einen Screen-Shot zu entfernen, der RTL-Chefin Dr. Schäfferkordt im Kampf mit einem ungünstig sitzenden Textil zeigte. Die Dame gibt in Interviews ja zum Besten, sie sei schüchtern.

Nun kritisiert Niggemeier den RTL-Voyeurismus bzgl. eines 18jährigen Barden, der sich vor dem Sängerwettstreit auf der Toilette „beim Abtropfen“  nicht die erforderliche Ruhe gegönnt hatte, woraus ein Fleck auf der Hose resultierte. Da sich der Barde nicht in zivilisierter Umgebung befand, wo man derartiges wie Gentlemen übersehen hätte, sondern einem RTLümmel gegenüber saß, wurde er durch den Fernsehwolf gedreht. Medienunerfahrene Zuschauer dürfen bloßgestellt werden, die hieran gut verdienende Chefin hingegen hat Anspruch auf eine Glasglocke – sie gebietet ja einer ganzen Rechtsabteilung, die wiederum teuerste Anwälte dirigiert.

Alte Geschichten

Ach, die Frau Anke Schäfferkordt! Vier Jahre ist es jetzt schon her, als ich die persönlich geladene RTL-Chefin am Oberlandesgericht Köln empfangen wollte. Sie hat einfach gekniffen und kam nicht, so dass auch ich keine Expertise über deren Oberweite erstellen kann. Manche sind halt gleicher. Doch ihre Jungs fürs Grobe kamen – und vielen auf die Schnauze. Auch in Köln wird nur mit Wasser gekocht! ;-) (more…)

9. Dezember 2009

Kornmeier unterliegt

Der Stadler Thomas feiert heute eine Party!

UPDATE:

Mein Kommentar.

30. November 2009

Filesharing: aktuelles zu Einzelabmahnungen von Massenabmahnern

Soeben auf Telepolis erschienen:

Massenabmahner im Zwielicht

Besten Dank für die Kooperation an den Kollegen Stadler, mit dem ich ein „Filesharing“ ganz anderer Art praktiziert habe. ;-)

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25. November 2009

Süddeutsche lobpreist den fliegenden Gerichtsstand

Ausgerechnet eine renommierte Zeitung wie die Süddeutsche redet dem fliegenden Gerichtsstand das Wort. Klasse!

Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.

Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.

Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.

EINSPRUCH, Herr Kollege.

Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.

DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.

IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.

Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.

Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …

15. November 2009

Wer sich so alles um Filesharing schehrt …

Wie gerne würde ich zu dieser Sache hier kommentieren …!

Da ich jedoch Abgemahnte u.a. auch gegen die besagte Kanzlei vertrete, möchte ich mich ausnahmsweise mal zurückhalten. :-(

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4. November 2009

Thor Steinar lässt Nazi-kritisches Buch schwärzen / Autor des Womblog abgemanht

Der Textilhersteller Mediatex GmbH, dessen Marke „Thor Steinar“ laut Presse (2008) im Bundestag nicht getragen werden darf, hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln gegen den KiWi-Verlag die Unterlassung („Schwärzung“) folgender Passage mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“ durchsetzen können:

„Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“

Der KiWi-Verlag konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, es habe sich bei der fraglichen Formulierung um eine bloße Meinungsäußerung gehandelt, vielmehr qualifizierte sie das Landgericht Köln als falsche Tatsachenbehauptungen – und solche sind grundsätzlich nicht geschützt. Jedenfalls der zweite Teil der Aussage ist definitiv nachprüfbar, also eine Tatsachenbehauptung.

Auch in anderer Hinsicht hat der Thor Steinar-Markeninhaber Gerichtserfahrung gesammelt: So hat Norwegen „Flagge gezeigt„.

—————–

Um die Frage, ob eine Äußerung im Bezug auf das Verhältnis zu Nazis eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung sei, macht sich auch die konservative Zeitung Junge Freiheit Gedanken und hat erneut das Womblog abgemahnt. Angesichts dieses Urteils scheint mir die Abmahnung unverständlich zu sein.

Update:

Korrektur: Nicht das Womblog wurde diesmal abgemahnt, sondern Autor Mark Seibert.

27. Oktober 2009

Buskeismus.de nunmehr zitierfähig

Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag „Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik“ als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an – übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung „belästigt“ fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger  an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.

Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von „Zensur“, der Kollege Prof. Weberling von

„grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.“

Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:

„Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.“

13. Oktober 2009

Die 1000 Augen des Dr. Mabuse

In seinem SciFi-Krimi „Die 1000 Augen des Dr. Mabuse“ schilderte Fritz Lang 1960 eine Verbrecherorganisation, die sich in der Nachkriegszeit ein von den Nazis verwanztes und mit versteckten Kameras sowie Schusswaffen versehene Hotel zunutze macht. Ähnliche Objekte hatten die Herrschaften der DDR-Staatssicherheit realisiert, etwa um westliche Geschäftsleute zu kompromittieren. (Diese Methode der so genannten „Honigfalle“ wurde jedoch von ausnahmslos allen Diensten angewendet, das Geheimdienstgeschäft ist nun einmal schmutzig.) In einigen Hotels bezog die StaSi seinerzeit ganze Etagen, was man von außen an den dort fehlenden Fenstern noch schön erkennen kann.

Nun ist ein freundlicher Kölner Hotelier beim Spiel mit der versteckten Kamera dumm aufgefallen. Angesichts der „Drehorte“ sieht es derzeit so aus, als seien die Motive eher privater Natur. Medienrechtlich birgt der Fall jedenfalls historisches Potential: Bislang ist mir nämlich noch kein einziger Anwendungsfall des § 221a StGB bekannt geworden. Zwar hatte ich mal – zufällig bei der StA Köln – gegen die Verantwortlichen eines großen Kölner Privatsenders für einen Mandanten einen entsprechenden Strafantrag gestellt, der ein Hotelzimmer mit Kameras verwanzt hatte und meinen Mandanten u.a. beim sich Umziehen filmte – und sendete!!! Doch die StA Köln inklusive Generalstaatsanwaltschaft folgte der ersten Instanz der Pressekammer des LG Köln, die eine allgemeine Drehgenehmigung zur Mitwirkung an einer TV-Show als Rechtfertigung ausreichen ließ. Dieser Unsinn wurde vom OLG Köln zwar korrigiert, doch strafrechtlich waren insoweit alle Fristen vorbei gewesen.

Da fällt mir jetzt ein, dass ich letztes Jahr ein paar Mal in Kölner Hotels genächtigt hatte … :-(

13. September 2009

Wie man mit Bloggern kommuniziert

Das Grenzpfosten-Blog hat eine lesenswerte Handreichung an Unternehmen, die sich gegen lästige Blogger wehren möchten, ohne eigendynamische Kommunikationspannen zu erleiden. Ich kann aus der Erfahrung mit Blogger-Prozessen jeden dieser Aspekte zu 100% unterstützen.

Die Empfehlung, bei der Kontaktaufnahme zu Bloggern besser auf Emails zu verzichten, da diese veröffentlicht werden und damit nach hinten losgehen können, ist allerdings dann unfruchtbar, wenn es nur diese Kontaktmöglichkeit gibt. Ziemlich ungeschickt ist es allerdings, wenn man mailt, obwohl der Blogger im Vorhinein angekündigt hat, aus Prinzip jede Email zu veröffentlichen. Letztes Jahr hatte ein solchen Fall sogar den Weg vor Gericht gefunden, als ein Mandant als angeblicher Blogger auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Da das Landgericht Köln in dieser Sache eine unglaublich schwache Entscheidung getroffen hatte, die dann auch noch unkritisch verbreitet wurde, sah ich mich zu folgendem Artikel veranlasst:

“Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails