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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. Februar 2011

Bei Google versteht der Satiriker keinen Spass

Der Kollege Udo Vetter berichtet über den skurrilen Rechtsstreit eines Autors, der sich durch einen Google-Text unzutreffend beschrieben sieht. Der verkürzte Text in der Google-Suche, der eine Satire in der WELT betrifft, sei nicht als Satire erkennbar.

Wenn man bei Google etwas verbieten möchte, will man bei Googles für gewöhnlich Urteile oder einstweilige Verfügungen sehen, die gegen die eigentlichen Verbreiter ergangen sind. Hatte Sick aber nicht. Nun hat das Berliner Kammergericht dem Kläger recht gegeben. Das ganze Drama des Komödianten wird im Lawblog aufgeführt!

Mit Satire haben nicht nur Suchmaschinen so ihre Probleme, auch Gerichte bewerten manchmal satirisch eingekleidete Formulierungen trotzdem als Tatsachenbehauptungen, die dann vom Satiriker „zu beweisen sind“, was er ja logischerweise gar nicht kann. Umgekehrt gibt es Mitmenschen, die aus Satiren Ausschnitte zusammen klauben, die Pointen rauslöschen und dann dem Autor die satirisch gewählten Worte in den Mund legen. Aber auch gegen so etwas kann man sich juristisch wehren … ;)

6. Dezember 2010

BGH und Cour d’Appel de Paris zur Text- und Bildberichterstattung über Prominente

Der Kollege Prof. Schweizer hat die aktuellen Urteile aus Frankreich und Deutschland (Bild, Text), mit denen die Monegassen gegen die BUNTE unterlegen sind, im Volltext eingstellt.

Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einzelne Äußerungen in dem beanstandeten, Artikel den Bereich der Privatsphäre der Klägerin tangieren, ist zu berücksichtigen, dass sich auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen kann, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die – aus welchem Grund auch immer – erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss.

So isses. Prinzessinnen sind nun einmal dazu da, dass über sie in Klatschblättern berichtet wird. Eine andere Funktion haben sie (zum Glück) nicht.

Auch, wenn Sie die Monegassen genauso wenig interessieren sollten, wie mich, so sollte man wissen, was die Berliner Gerichte alles zu Unrecht verboten hatten. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten:

  1. „Party-Prinzessin Charlotte“;
  2. „Sie war wie eine neue Sonne, um die alle anderen Gäste kreisten… „;
  3. „Charlotte ist die neue Party-Sonne“;
  4. „Adieu – stille, kleine Charlotte, ihr mediterranes Temperament bricht offenbar durch:…“
  5. „Mit wehendem Haar erinnert sie auf dem Dancefloor an Mama Caroline in deren besten Zeiten in den Nachtklubs ‚Jimmi’z‘, ‚Maxim’s‘, ‚Regine‘ und ‚Club 56‘. Damals hatte Caroline – ob mit Philippe Junot oder Guillermo Vilas – die Ausgehszene zwischen Monte Carlo, Paris und New York geprägt.“;
  6. “ … die ‚Prinzessin außer Rand und Band‘.“;
  7. „Charlotte ist in ihrer Clique die Sonne, um die sich alle anderen drehen.“;
  8. „Genau ein Jahr ist es her, dass die Literaturstudentin Charlotte beim Rosenball ihr Debüt gab.“;
  9. „Die Welt war damals schon entzückt: Sie gab das Bild eines schüchternen, bescheidenen jungen Mädchens ab. Mit einem charmant hochgesteckten Pferdeschwanz sagte sie ihrer Kindheit Adieu. Hatte sogar diesen schüchternen Lady Di-Blick. Den Kopf bescheiden gesenkt, die Augen weit offen, (…)“;
  10. „Dagegen jetzt, zwölf Monate später, was für ein Kontrast! So viel ist passiert in diesem Jahr. Charlotte ist eingeschert in die High Society. Sie scheint dem Kokon ihrer Kindheit entschlüpft zu sein, ein strahlender Schmetterling hat sich entpuppt. Sie ist hineingewachsen in eine Gesellschaft, in der einerseits strenge Regeln gelten, andererseits einige wenige in ihren Kreisen sich das Recht nehmen, über diesen Regeln zu stehen.“;
  11. „Heute spielt Charlotte wie selbstverständlich ihre neue Rolle als strahlender Gesellschaftsmittelpunkt. Wie selbstverständlich trägt sie die großen Roben von Chanel und plaudert mit ihrer Freundin Eugenie über den neusten Klatsch aus der jungen Society.“;
  12. „Charlotte verkörpert mit ihrer unglaublichen Grazie den ‚Pedigree‘, den Adel, der nicht mal einen Titel braucht, um edel zu sein. ( … ) Aber mal ehrlich: Wer ist mehr Prinzessin vom Anblick her – die Windsor-Girls, die gern auf Pferden sitzen, oder Charlotte, die auf dem Rosenball tanzt?“;
  13. „Es muss die Grimaldi-DNA sein, die ihr Blut erhitzt. Charlotte lernt nach einer behüteten Kindheit gerade was Neues: „die Leichtigkeit des Seins“. Und damit sie nicht wie im Roman von Milan Kundera „unerträglich leicht“ wird, kann sich Charlotte auf ihre kluge Mutter verlassen. Die hatte schon Pierre und Andrea Blei in die Partyschuhe gekippt, indem sie die Söhne auf strapaziöse Charityreisen nach Asien und Afrika schickte. Caroline weiss, dass sich auch die schönsten Schmetterlinge die Flügel verbrennen können! Charlotte wird das nicht passieren.“
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17. November 2010

BGH lässt Prinzessinnen auf dem Rosenball tanzen!

Eine Monegassin, die auf öffentlichen Bällen tanzt, aber unbeobachtet bleiben möchte, scheiterte mit ihrem Begehr nach Diskretion am BGH. SPON meldet:

Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse „die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (…) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person“, urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.

Für Praktiker interessant ist, dass der Hamburger Anwalt der Monegassen für die unteren Instanzen offenbar nach Berlin gegangen war, statt das bewährte Gericht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Da solche Verfahren im Stadium einer einstweiligen Verfügung beginnen, kann es gut sein, dass eine solche etwa in Hamburg vergeblich versucht wurde und man es dann in Berlin erfolgreicher versucht hat.

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