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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


2. Mai 2011

Mörder sollen nicht auf den Hund kommen

Wie der Kollege Dr. Bahr berichtet, können es die Hamburger Pressegerichte einfach nicht lassen: Die Namen verurteilter Mörder sollen entgegen dem Votum des BGH nun doch in Online-Archiven gelöscht werden – und zwar dann, wenn die ursprüngliche Nennung unzulässig gewesen sein soll. Die Meldung von 2006 soll deshalb unzulässig gewesen sein, weil die Haftentlassung auf Bewährung damals kurz bevorgestanden habe und damals die Resozialisierung gefährdet gewesen sei.

Liebe Mörder, liebe Hamburger Richter!

JEDER weiß oder kann binnen kürzester Zeit recherchieren, wie die Herrschaften heißen. Das kommt davon, wenn man der Boulevardpresse im Knast Interviews gibt. In den älteren Online-Nachrichten darf der Name laut BGH ganz legal verbreitet werden. Man darf die älteren Artikel mit den Namen wohl auch verlinken. Es ist komplett witzlos, was ihr da macht.

Wenn ich wegen des Mordes an Walter Sedlmayr verurteilt und wieder draußen wäre, ich würde mir erst einmal einen neuen Namen zu legen, da der alte nun einmal Schaden genommen hat. Da habt ihr ein Recht drauf. Falls mir keiner der Namen einfallen würde, könnte ich mich ja an denen der Richter orientieren …

1. Mai 2011

Jugendgefährdende Inhalte im TV

Eine Huldigungsbezeugung an den verstorbenen Vorsitzenden eines internationalen Kinderschänder-Netzwerks wird heute ohne STOP-Schilder im Internet sowie im TV übertragen. Eng befreundet mit dem Verblichenen war Herr Marcial Maciel, der die dann eher fleischlichen als geistlichen Legionäre Christi gründete, die heute nicht mehr mal der Ratz gut findet.

Wie die Katholische Kirche in Fällen von körperlich aufgedrängter Nächstenliebe geschäftlich agiert, dokumentiert Netzwerk B.

26. April 2011

Parlaments-TV war Piratensender – und macht jetzt auf Pirate Bay!

So manche Probleme kann es wohl nur in Deutschland geben: Da hierzulande das TV „staatsfern“ zu sein hat, das Parlaments-TV aber nun mal vom Staat veranstaltet wird, haben weise Juristen beschlossen, das Programm nicht mehr ins TV-Programm einzuspeisen, sondern ins Internet …

-> Parlaments-TV: Einmal Piratensender und zurück

Wo wären wir nur, wenn wir die Landesmedienanstalten nicht hätten …?

23. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (6)

Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.

Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.

Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.

21. April 2011

Archivfotos von Personen und der Kontext

Verfügt man als Journalist über ein Foto einer Person, welche nachweislich die Einwilligung zum Verbreiten und Zur-Schau-stellen nach § 22 KunstUrhG erklärt hat, lauern noch immer jede Menge Fallen. Denn die Reichweite der Einwilligung ist regelmäßig nur auf den konkreten Zweck beschränkt bzw. sonst streitig. Daher birgt es diverse Risiken, bei der Abbildung von Personen ins Archiv zu greifen. Bei Personenfotos, auf denen lediglich das Portrait ohne besonderen Kontext zu sehen ist, befindet man sich grundsätzlich auf der sicheren Seite. Jetzt braucht nur noch das Berichtsthema ein Minimum an Nachrichtenwert, und ab die Post!

Wenn allerdings ein Foto aus dem Zusammenhang gerissen und in einen anderen Kontext gesetzt wird, leuchten bei Medienanwälten die Dollarzeichen in den Augen. So wohl auch im Fall jenes Soldaten, der sich auf der Gorch Fock beim Deckschrubben hatte ablichten lassen. Nicht allerdings hatte er explizit eingewilligt, dass dieses im Kontext von

Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge

verwendet werden dürfe. Und es ist auch anzunehmen, dass er bei Kenntnis einer solchen Verwendung dankend abgelehnt hätte. Inwiefern man dennoch die Bildnisse quasi als Symbolfoto verwenden darf, ist eine Wertungsfrage, denn grundsätzlich hat niemand den Anspruch, nur „bei gutem Wetter“ in den Medien dargestellt zu werden. Da aber der Soldat selbst offenbar nichts mit den skandalösen Vorfällen auf der Gorch Fock zu tun hatte, hat ihm das Landgericht München I nun diese unverdiente Schmach erspart. Ob er allerdings mit Ansprüchen auf Geldentschädigung durchdringen wird, darf bezweifelt werden. -> Süddeutsche.

20. April 2011

„Medien“-Recht

RTL II hat jetzt einen Uri Geller für Arme, nämlich das Medium Martin Zoller, der wie sein Vorbild Ölfelder findet, Verschollene aufspürt und mit diversen Energien hantiert. Als ich das Original mal zu solchen Themen interviewte, meinte der Altmeister, die Kids sollten das Paranormale vergessen und lieber Sport oder Schule machen … ;-)

Bei mir in der Kanzlei wird es zumindest zwischen den Aktendeckeln in letzter Zeit ebenfalls recht esoterisch. So habe ich im Moment auf der Gegenseite eine Art Voodoo-Priester, der seine Anweisungen direkt von Gott bezieht und daher der irdischen Rechtspflege wenig zugetan ist. Auch die Germanischen Mediziner geben noch immer nicht den abergläubischen Versuch auf, den Versand ihrer E-Mail-Liste mit Persönlichkeitsrecht zu schützen. Und ein anthroposophischer Wunderdoktor mit Honorarprofessorentitel ausgerechnet einer evangelischen(!) Hochschule hat ein dreiviertel Jahr genervt, weil ein Mandant seinen Humbug dem Humbug eines Mitbewerbers zugeordnet hat. Das war selbst der Hamburger Pressekammer zu … ähm, naja. Besagter Wunderdoktor bietet übrigens auch Humbug im Bereich von Energiefeldern des Körpers an. Zu ähnlichem Energiefeld-Humbug hat gerade das Amtsgericht Mannheim geurteilt.

Keiner überirdischen Kräfte bedient sich mein eifriger Blogleser Dr. Nikolaus Klehr, sondern eines Hamburger Anwalts mit bemerkenswerter Kenntnis der nur von sehr wenigen Eingeweihten dechiffrierbaren Spruchpraxis der ZK 24 des Landgerichts Hamburg. Dort geht es jedoch eher unterirdisch zu.

18. April 2011

Zitieren aus persönlichen E-Mails eines Politikers

Im hier mehrfach berichteten Fall des ehemaligen Brandenburger Innenministers Speer, der sich gegen dem Axel Springer Verlag wegen der Preisgabe seiner E-Mails an seine – wie er zwischenzeitlich einräumte – Kindsmutter wehrt, hat das Kammergericht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin bestätigt. Das Zitieren derartig privater Sachen muss nicht sein – aber ein hohes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt durchaus, dass man im Großen und Ganzen darüber berichten darf.

Herr Speer wünscht nun vom Axel Springer-Verlag 150.000,- Euro Geldentschädigung.

Die E-Mails waren sozusagen private Vorratsdaten, die in Speers Notebook gespeichert waren, das er sich klauen ließ. Eine Erfahrung wie die von Speer wünsche ich jedem seiner Innenminister-Kollegen, die sich für Bundestrojaner und ähnliche Schnüffeleien

17. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (5)

Der sympathische Krebsbehandler Dr. Nikolaus Klehr ist offenbar nicht über seinen Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia erfreut. Zweifellos fuchst den erfahrenen Kläger, dass selbst teure Hamburger Anwälte feinster Adresse wenig gegen die in den USA gehostete Wikipedia ausrichten können.

In seinem Schmerz hat der gepeinigte Herr Dr. Nikolaus Klehr daher eine Website namens http://wikipedia-warnung.de/ ins Netz gstellt, die ich aus diversen Gründen nicht verlinken möchte. Dort weist der klagefreudige Herr Dr. Nikolaus Klehr freundlich darauf hin, dass man für das Übernehmen von Wikipedia-Zitaten gesetzlich belangt werden könne. Herrn Dr. Nikolaus Klehrs lustige Website sieht genauso aus wie die sicherlich vielen Anwälten vertrauten Schreiben querulatorischer Mandanten: Viel Fettschrift, viele Unterstreichungen, jedoch gegenwärtig (17.04.2011) ohne inflationären Gebrauch von Ausrufezeichen, was sein Werk wohltuend von ähnlichen geistigen Ergüssen abhebt. Auf seiner Website jammert Herr Dr. Nikolaus Klehr, wie sein Wikipedia-Eintrag ursprünglich http://wikipedia-warnung.de/Ursprungsversion.html ausgesehen habe, und welche reduzierte Version man dort vorhielt: http://wikipedia-warnung.de/Willkuerlich_reduzierte_Version.html

Der arme Herr Dr. Nikolaus Klehr! Warum wird dem Manne soviel Unrecht getan? Wo er doch nur die Menschheit vor dem Krebs retten will! Undank ist der Welten Lohn …

Es gibt jedoch übrigens ein Wiki, das sich der Person des Dr. Nikolaus Klehr angenommen hat …

16. April 2011

Internetsperren: Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht Grundrechte verletzt

Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verletzt eine Anordnung gegen einen Anbieter von Internetzugangsdiensten, zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums ein Filter- und Sperrsystem für elektronische Nachrichten einzurichten, grundsätzlich die Grundrechte. Recht hat er!

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-70/10
Scarlet Extended / Société belge des auteurs compositeurs et éditieurs (Sabam)

14. April 2011

BayernLB: Attac-Büro wegen „Urheberrecht“ an Gutachten durchsucht

Da fällt mir nichts mehr zu ein.