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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


26. März 2013

Rainer Stickelberger (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung

Irgendwer hat offenbar gefehlt, als wir das mit der Vorratsdatenspeicherung durchgenommen hatten. Dieser Mensch konnte nunmehr als „Rainer Stickelberger“ (SPD) identifiziert werden.

Weisband bei WestArt

Ihre Tingeltour für ihr Buch „Wir nennen es Politik“ beendete Piratin Marina Weisband mit einem wirklich sehenswerten Talk bei WDR WestArt. Soweit mir bekannt, wurden im deutschen TV die Positionen zu Liquid Democracy nie anschaulicher erklärt. Bemerkenswert sind die Eloge des Politikwissenschaftlers Alrbrecht von Lucke auf ihr Buch, sowie der Respekt von NRW-CDU-Chef Armin Laschet, den der piratische Geist offenbar bereits erfasst hat.

Bei dieser Gelegenheit sei auch auf eine Initiative der NRW-Medienministerin hingewiesen, die das  Mediengesetz online diskutieren will. Ob ernst gemeint, oder nur Pressegag, wie man sie in einigen Wahlkämpfen bereits gesehen hat, wird man sehen.

25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

22. März 2013

Die Parteien haben den Piraten gestern eine wichtige Nachricht geschickt

Es waren die Piraten, welche 2009 den etablierten Parteien 2% ihres Machtanspruchs nahmen und auf diese Weise zur Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes zwangen. Es waren die Piraten, die im NRW-Wahlkampf 2010 auf das Jugendmedienschutzgesetz hinwiesen, das aus dem Internet ein Kindernet machen sollte – und es war dann NRW, das sich dem entsprechenden Staatsvertrag verweigerte. Es waren auch die Piraten, die das unverstandene Thema ACTA 2012 auf die Agenda setzten, 100.000e Menschen bei Minustemperaturen auf die Straße brachten und hüpften, bis ACTA sogar in Brüssel(!!!) fiel.

Das waren die Piraten, vor denen die etablierten Parteien Schiss hatten.

Wie wir gestern beim Leistungsschutzrecht im Bundesrat und beim neuen Überwachungsgesetz im Bundestag gesehen haben, sehen nicht einmal rot-rüne Politiker noch einen Anlass für Scham.

Wie ich bereits neulich schrieb, ist nicht einmal allen politischen Journalisten bekannt, dass Datenschutz zu unseren Kernthemen zählt. Die GRÜNEN werden Piraten nicht fürchten müssen, denn wenn sich die Piraten lieber ideologischen Luxusthemen weltbewegenden, menschenunwürdigen Diskrimierungen widmen wie der Bekämpfung von Bad Taste-T-Shirts oder von rosa Überraschungseiern, wird die insoweit interessierte Wählerschaft bei gleichem Angebot wohl eher der Partei die Stimme geben, die ihre organisatorischen Kinderkrankheiten so langsam hinter sich hat. Wer das BGE für absehbar durchsetzbar hält, findet mit der Linkspartei eine parlamentarisch erfahrenere Alternative. Wer Schwarz-Gelb verhindern will, wird im Zweifel die SPD unterstützen, weil die Stimme nicht an der 5%-Hürde zu scheitern droht.

Wenn die Piraten in der Bundestagswahl etwas melden wollen, wären sie gut beraten, sich auf ihre Kernthemen zu konzentrieren und diese zu betonen. Es wird Zeit, das Thema Datenschutz so laut und deutlich zu kommunizieren wie irgendwie möglich.

Update: Ob rosa Überraschungseier oder selbstironische Bad Taste-T-Shirts Diskriminierung sind, soll jeder beurteilen, wie er will. Diese Partei hat aber wichtigere Anliegen.

UPDATE: SELBSTVERSTÄNDLICH sind Gleichberechtigung, Integration Antidiskriminierung wichtig. Aber aktuell geht unser eigentliches Profil in der öffentlichen Wahrnehmung unter.

21. März 2013

Bundesnachrichtendienst in Verlegenheit

In den 1980er Jahren kam es in Europa zu einer Serie an geheimnisvollen Attentaten, etwa das beim Münchner Oktoberfest. Auch in Luxemburg wurden etliche Objekte gesprengt. Im Rahmen eines Prozesses leisten dort die Strafverteidiger(!) und Journalisten die Aufklärung. Etliche Beweismittel verschwanden. Nun hat er Sohn eines hochrangigen BND-Agenten in einer eidesstattlichen Versicherung ausgesagt, dass sein Vater gemeinsam mit dem Chef des Luxemburger Geheimdienstes die Inszenierung der Terroranschläge koordiniert hatte. Durch den Terror sollte die genasführte Bevölkerung gegen den Kommunismus und damit auf die NATO eingeschworen werden.

Obwohl der Prozess denkbar spektakulär ist und offensichtlich höchste Kreise verstrickt sind, hat die deutsche Presse bislang den Fall ausgelassen. Letzte Woche hat der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, unter Bezug auf meine Berichterstattung eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In Pullach dürften die Schlapphüte derzeit Schnappatmung haben.

Erst seit dieser Woche haben auch zwei überregionale deutsche Medienhäuser mit der Recherche begonnen. Auf Heise habe ich wie folgt berichtet:

Derzeit hat man in Luxemburg einen verstorbenen „verwirrten Alleintäter“ im Angebot, auf den man die Aktionen schieben könnte. Jedoch wurden von Zeugen vier Täter gesehen. Doch solche Ungereimtheiten hatten auch beim Oktoberfestattentäter nicht gestört, wo ebenfalls noch weitere Täter beobachtet wurden. Verwirrte Alleintäter hat man öfters, etwa beim Reichstagsbrand, bei den Ermordungen von John F. Kennedy, Robert Kennedy und Martin Luther King.

20. März 2013

„Ihr setzt euch für Datenschutz ein?“

Ich war kürzlich bei politischen Journalisten zu Gast, wo ich eine lückenhafte Wahrnehmung der Piratenpartei zur Kenntnis nehmen musste. So löste es Erstaunen aus, dass zu unseren Kernthemen der Datenschutz gehört. Bei uns heiße es doch immer „Transparenz“ und so weiter.

Wenn es uns nicht einmal gelingt, politischen Journalisten unsere tatsächlichen Standpunkte zu vermitteln, dann haben wir ein größeres Kommunikationsproblem, als gedacht. Vielleicht waren wir zum alles andere als repräsentativen Flügel der „datenschutzkritischen Spackeria“ möglicherweise doch ein bisschen zu tolerant. Offensichtlich haben die Talkshowtouristen die falschen Schwerpunkte gesetzt. Auch die Selbstzerfleischung durch exzessives Praktizieren des Transparenz-Dogmas dürfte kaum den Eindruck von Kompetenz in Sachen Datenschutz vermittelt haben.

Vielleicht sollte man beim Parteitag in Neumarkt die Medienaufmerksamkeit dazu nutzen, statt Programmerweiterungen den Journalisten mal zu erklären, was bereits bereits Programm ist …

 

17. März 2013

Wir nennen sie Marina

 

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

12. März 2013

Welttag gegen Internetzensur