Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


11. Februar 2014

Trevor Paglans geheimnisvolle Fotos

Eines der absoluten Highlights beim 30C3, dem Hackerkongress des CCC in Hamburg, war der Vortrag des Künstlers und Politaktivisten Trevor Paglan. Der Mann fotografierte u.a. mit Teleobjektiven die geheimen Objekte der US-Geheimdienste innerhalb der USA. Außerdem erklärte er uns die wundersame Welt der Badges. Wenn es irgendeine militärische Mission oder Einheit gibt, brauchen US-Amerikaner, die etwas auf sich halten, ein Badge, das sie irgendwo aufnähen können, um den Homies von ihren Taten zu künden. Diese Badges sind teilweise sogar wichtiger als die Geheimhaltung etwa von NSA-Operationen.

Paglan gehört nun zum Team der neuen Enthüllungswebsite The//Intercept, die heute an den Start gegangen ist. Zum Auftakt spendierte er rechtefreie Luftaufnahmen von nachts fotografierten Geheimdienstimmobilien, die zumindest hohen ästhetischen Wert haben.

7. Februar 2014

NSA in NRW

Gestern habe ich mir im NRW-Landtag zwei Anhörungen zur Lage der IT-Sicherheit in NRW nach den Snowden Leaks angesehen. Das Sicherheitsniveau der Kommunen ist unterirdischer, als ich es für möglich hielt. Hier mein Bericht NSA in NRW auf TELEPOLIS inklusive Links auf Experten-Meinungen. Hier ein Bericht des WDR.

Obwohl man bundesweit mit Schäden durch Wirtschaftsspionage fremder Staaten zwischen 20 und 50 Milliarden € rechnet, ließ das Interesse der Volksvertreter zu wünschen übrig. Den 7 Piraten saßen insgesamt 7 Vertreter der anderen Fraktionen (überwiegend Grüne) gegenüber. Sicherheit und Wirtschaft scheint insbesondere konservative Politiker nicht zu interessieren.

Wie es ist, abgehört zu werden, durfte Obamas Chefdiplomatin Victoria Nuland erfahren, die dem ukrainischen US-Botschafter „Fuck the EU“ empfahl, wozu dieser beipflichtete. Das sind die Leute, die mit uns eine Freihandelszone machen wollen.

 

6. Februar 2014

Warum nicht? Aktuelles vom Pferd!

 

Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Isabell Werth erwirkte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Diplomjurist Sönke Lauterbach aus der Pferdestadt Warendorf.

Die Kollegin Werth reitet gern, wurde aber 2009 zeitweise gesperrt, weil ihr Pferd verbotene Substanzen beinhaltete. 2012 gab es wieder Stress, weil ein Pferd namens El Santo nach internationalen Regeln verbotenes Zeugs beinhaltete, angeblich weil es das Medikament eines anderen Pferds mit dem schönen Namen „Warum nicht“ gesüffelt hatte. Erstinstanzlich unterlag die Kollegin und ist erst einmal turniermäßig gesperrt. Und zwar von der Disziplinarkommission der FN, weil sie davon ausging, dass der Fund der Substanz auf „eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung im Stall der Reiterin zurückzuführen sei.“

Herr Lauterbach ist der Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die erzählen etwas vom Pferd, und zwar „aktuelles“. Am 30.01.2014 sagte er in einer Presseerklärung:

„Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

Herr Lauterbach bezog sich auf von Frau Werth beigebrachte Gutachten, die beweisen sollten, dass eine ausgefallene Pumpe schuld daran gewesen sei, dass das Pferd gedopt hatte. (Wir erinnern uns an Dieter Baumann, der seinen positiven Dopingtest mit ihm durch Zahnpasta untergeschobenen Substanzen erklärte. Das wiederum erinnert an die Pläne der CIA, Patrice Lumumba auf diese Weise zu vergiften …) In einem der Gutachten soll ein Experte die Zusammenhänge als „unvermeidbar“ bezeichnet haben. Das wäre dann ja wohl eine Wahrscheinlichkeit von 100%.

Was so ein richtiger Springreiter wie Lauterbach ist, der ist natürlich cool und ignorierte erst einmal die zugestellte einstweilige Verfügung. Warum auch nicht? Naja, Ordungsstrafen halt … Da Herr Lauterbach nur das erste juristische Staatsexamen hat, beherrscht er das Prozessrecht vermutlich nicht so gut wie die Kollegin Werth.

Der berühmteste presserechtliche Reiterfall, der sogenannte „Herrenreiter-Fall“, war ungleich lustiger. In den 1950er Jahren hatte die Herstellerin eines angeblichen Potenzmittelchen ihr Produkt mit dem Foto eines Bierbrauers beworben, der bei einem Springreiterturnier geknipst worden war. Mit dem Mittelchen käme man über jede Hürde …

4. Februar 2014

GEMA will YouTube-Einbettungen abmelken

 

Auf YouTube hatte ich zufällig die mir bis dahin unbekannte a-capella-Gruppe Pentatonix entdeckt und das entsprechende Stück begeistert auch bei iTunes gekauft. Vielleicht gebe ich mir sogar im Mai das Konzert in Hamburg. Ohne YouTube wären wir vermutlich nie zusammen gekommen. Und auch unter meinen Bloglesern wird es sicherlich einigen nun ähnlich gehen.

Nun aber will eine der kulturfeindlichsten Organisationen auf dem Paneten Erde auch die Blogosphäre talibanisieren: Die GEMA will YouTube-Einbettungen „besteuern“ und damit Bloggen etc. verteuern. Die vorgeschobene Begründung ist die, dass man ja nicht sehen könne, ob der Websitebetreiber die Inhalte erkennbar als fremde oder als scheinbar eigene präsentiert. Ich für meinen Teil glaube, dass eine Zuordnung in 99,99 % aller Fälle jedem Betrachter mit IQ über Zimmertemperatur auf den ersten Blick klar sein muss und binnen Sekunden recherchiert werden kann.

Sollte diese GEMA-Talibanei tatsächlich kommen, würde man aus Tausenden Blogpostings Videos entfernen müssen. Damit würde der Teil der YouTube-Videos, der uns trotz des unendlichen YouTube-GEMA-Streits noch geblieben ist, noch weniger zirkulieren. Ob die Künstler, für deren Interessen ja die GEMA zu streiten vorgibt, von dem Verlust der Blogosphäre als Werbeträger wirklich so begeistert sein werden? Vermutlich ja, denn gegenüber der GEMA haben sich die Musiker bislang nie wirklich sonderlich intelligent verhalten.

Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln

Das aktuelle Sonnenaufgang-Bild, welches die Homepage des Landgerichts Köln ziert, sah gestern noch so aus.

Doch das war nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln. Auch auf dieser zum Urheberrecht(!) informierenden Seite verraten die jecken Kölner lediglich, dass sie das dortige Bild von Pixelio(!!) gemopst haben, ohne dass sie auf Pixelio verlinken. (Hier ein Archivbild, falls sie es demnächst nachbessern.)

Sorgen müssen wir uns auch um den Nachwuchs am LG Köln machen, denn auch die Referendarsabteilung ist kriminell bebildert. Auch bei den Diensten griff man auf Pixelio zurück, ohne den Foto-Stock zu verlinken oder den Urheber im Bild zu würdigen.

Falls die Urheber sich bei mir melden, können wir gerne zusammen das Landgericht Köln abmahnen. Ach was, wir klagen gleich – und zwar am zuständigen Landgericht Köln, vermutlich bei der 14. Zivilkammer …

Landgericht Köln überspannt Anforderungen zur Urheberbenennung (Pixelio)

 

Letztes Jahr war eine Zunahme an Mandaten zu verzeichen, bei denen eitle Fotografen, die ihre Werke auf den ersten Blick „lizenzfrei“ auf entsprechenden Plattformen wie Wikipedia, Flickr usa. hochgeladen haben, wegen angeblich lizenzwidriger Nutzung Geld abmelken wollen. Warum etwa die Wikipedia-Community solche notorischen Urheberrechtstrollen nicht schon längst den Laufpass gegeben hat, auf ein wirklich freies Lizenzsystem umstellt oder endlich die Urheber auch in den Artikeln benennt, ist mir unverständlich.

Diese Leute, die das Internet mit ihren scheinbar kostenlosen Bildern fluten und Rechtsirrtümer inkauf nehmend bzw. selbst provozieren, verhalten sich meines Erachtens rechtsmißbräuchlich und damit rechtswidrig, und ich warte noch immer, bis sich endlich einmal einer dieser Trolle auch tatsächlich vor Gericht wagt, damit wir das mal im Urteil lesen können. Doch wie bei den p2p-Abmahnungen profitieren auch die Foto-Trolle von entsprechenden Graubereichen und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit.

Am 30.01.2014 nun produzierte die in Sachen Urheberrecht noch nicht durch allzu große Sachkenntnis aufgefallene 14. Kammer des Landgerichts Köln (RedTube) ein erstaunliches Urteil, das aus der Pixelio-Vereinbarung auf eine angebliche Pflicht zur Urheberbenennung auf Dateiebene folgert. Anscheinend soll man entsprechende Informationen im Bild selbst durch Software einfügen. Da stellen sich zwei Fragen: Wäre das denn wohl zulässig, wenn der Urheber keine Veränderungen an seinem Werk gestatet hat? Und wäre ein solches nicht eher die Aufgabe des eitlen Urhebers gewesen, der seine Werke von Anfang an im Bild signiert, wie dies Künstler seit Jahrhunderten tun?

Ich habe diesen weltfremde Arbeitsprobe des Landgerichts Köln diese Nacht mal ad hoc bei Telepolis kommentiert. Den Fall selbst referiert ausführlicher Thorsten Kleinz, ebenfalls bei Heise. Der Anwalt des Beklagten schildert seine Sicht ebenfalls. Siehe hierzu auch das Posting des Kollegen Stadler.

28. Januar 2014

Land unter Kontrolle

 

Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)

Angry Lobo-Bird

 

Internet-Erklärer Sascha Lobo hat seine Internet-kaputt-Depression nun überwunden und greift jetzt die Überwachungsesoterik an.

Außerdem hier ein interessantes Interview über Überwachung.

 

Bildnachweis: Angry Bird: Rovio, Sascha Lobo: CC 2.0 by Matthias Bauer

26. Januar 2014

Snowden bei Jauch

Der von mir sehr geschätzte Enthüllungsjournalist Hubert Seipel hatte die Ehre, Edward Snowden vor die Kamera zu bekommen. Das Interview wird heute in Teilen bei Günther Jauch und danach in voller Länge zu sehen sein.

Bei Jauch wird der Chefreporter von BILD die Rolle des Advocatus Diaboli übernehmen und versuchen, Snowden am Zeug zu flicken. Der sollte sich besser warm anziehen, denn das Internet hat seine gefährlichste Waffe in die Show geschickt: Marina Weisband. Der ebenfalls in der Runde sitzende Kollege Ströbele sollte sich besser zwischen beide setzen … ;)

Ebenfalls in der Runde wird der unsägliche John Kornblum herumpöbeln, der Snowden unterstellt hatte, er hätte sein Material mit den Chinesen und Russen geteilt. Tatsächlich aber waren die mitgeführten Notebooks offenbar leer. Als sich Kornblum 1999 den Orden wider den tierischen Ernst verleihen ließ, spottete er über die Regelungswut der deutschenund europäischen Gesetze und zog dann einen Revolver hervor – das sei sein Gesetz. Dieser „Freund“ regele alles und ohne Debatte. Er fand das komisch.

 

24. Januar 2014

Mosley ./. Google: Bildersuche gesperrt

 

Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.

Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.

Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der  am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.