Heute hat der BGH eine wichtige Entscheidung in Sachen Abwägung Meinungsfreiheit einerseits gegen Persönlichkeitsrecht bzw Datenschutz (sic!) andererseits getroffen.
Bereits die unteren Instanzen – sogar die der Sachkenntnis bzgl. Internet ansich unverdächtige Pressekammer Köln – hatten hier keinen Zensurbedarf gesehen.
Angesichts des Totalversagens gewisser norddeutscher Pressekammern und des Totalausfalls des Gesetzgebers hat wenigstens Karlsruhe nicht vergessen, dass es mal so etwas wie Meinungsfreiheit gab. Wie die lernunwilligen Lehrrer ankündigten, will man das Bundesverfassungsgericht anrufen. Gute Idee: Dann bekommt die frohe Botschaft eben noch mehr Gewicht!
Richter Buske und der Hamburger Fremdenverkehrsverein dürfen sich freuen: Auch weiterhin werden Teilnehmer am Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Hamburg pilgern müssen, wenn sie von selbigem Gebrauch machen. Der hier im Blog und anderswo regelmäßig kritisierte „fliegende Gerichtsstand“ wird bleiben, und auch die von vom Landgericht Hamburg augestellten „Regeln“ zur Verantwortlichkeit von Inhalten Dritter User (Foren, Blogs, Wikis), welche in der Rechtswissenschaft fast einhellig als weltfremd abgelehnt werden, werden weiterhin Rechtspraxis bleiben.
Die FDP-Fraktion hatte in Übereinstimmung mit den Branchenverbänden Änderungen gefordert. Doch die Damen und Herren Politiker, die das Internet nur aus der Zeitung kennen, waren gerade zu beschäftigt mit anderer Lobby-Arbeit. Jedenfalls wurde der Gesetzenturf letzte Woche abgelehnt – an dem Tag, als die Internetsperren beschlossen wurden.
Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen wird sowohl mit den Mitteln des öffentlichen als auch mit den Mitteln des Privatrechts erschwert und zum finanziell unkalkulierbaren Risiko gemacht. Wir nähern uns in großen Schritten wieder Orwellschen Informationsmonopolen, wie wir sie in den 80er Jahren hatten.
Ein englischer Polizist hatte es im Schutze der Anonymität zu einem der bemerkenswertesten Blogger überhaupt gebracht, in dem er polizeiliche Einsätze kritisierte und in politische Zusammenhänge stellte. Jetzt wurde er selbst enthüllt.
Sein Versuch, selbiges gerichtlich verbieten zu lassen scheiterte, woraufhin der gute Mann sein Blog löschte. In der britischen Bloggerszene herrscht derzeit breites Entsetzen.
Wie im Odem.Blog schön aufbereitet ist, hat die bislang vollmundige Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP hin ihr abgrundtiefes Unwissen offenbart. Selbst bei so trivialen Dingen wie die Frage, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht strafbar sei, musste die Regierung, die genau dieses beklagt und unzählige Juristen beschäftigt, passen. Hier ein Kommentar des Kollegen Udo Vetter vom lawblog.
Im obigen Video trägt ein Abgeordneter der Linkspartei, der gut recherchiert hat, zur Versachlichung der CDU-Paranoia bei. In ähnliche Richtung argumentiert der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Kulturnation Frankreich drohte sich mit einem von der Lobby aufgedrückten Gesetz lächerlich zu machen, in dem gegen Filesharing durch Sperrungen und offensiven Einsatz von Strafen vorgegangen werden sollte. Nun haben die französischen Verfasssungsrichter diesen kulturellen Rückschritt gekippt. Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet.
Man darf gespannt sein, ob die Franzosen sich die derzeit von der Regierung geplanten Sperrwünsche der französischen Zensursula bieten lassen werde. Vive la révolution!
Vor knapp zwei Jahren erschien auf Telepolis mein Beitrag „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“, mit dem ich versuchte, eine breite Öffentlichkeit für die aberwitzigen Zustände im gegenwärtigen Presse- und Medienrecht zu sensibilisieren. Zum Missbrauch einladender Schwachsinn wie der „fliegende Gerichtsstand“, unverhältnismäßige Tendenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz zulasten der Meinungs- und Pressefreiheit, schmutzige Tricks zum Erzielen einer einstweiligen Verfügung usw. sollten für Nichtjuristen halbwegs unterhaltsam dargestellt werden.
Nun bin ich sicherlich nicht der erste Fachkritiker der Hamburger Zustände, wohl aber einer der lautesten. Steter Tropfen hölt den Stein. Auch andere Medien haben inzwischen die Demutshaltung aufgegeben und thematisieren offensiv den kulturellen Rückschritt des Landgerichts Hamburg.
Neulich brachte ZAPP einen sehenswerten Beitrag über meinen gelegentlichen Arbeitsplatz, wo man viele bekannte Gesichter sieht. (Natürlich nie das von Richter Buske, da wird er sich zu wehren wissen.) Auch dieser Beitrag ist manipuliert, denn weder in Hamburg, noch in Berlin sind die Pressekammern so ansehnlich möbliert. In Hamburg sieht es eher aus, wie einem Schulsaal. In Berlin gibt es für die Parteien nicht einmal Tische und Stühle, vielmehr wird Stehvermögen verlangt – kein Witz!
Als sich Mitte der 90er Jahre das Internet als Massenmedium durchsetzte, bekamen es viele mit der Angst zu tun:
Was würde passieren, wenn die klassischen Medien ihren Status als Gatekeeper verlieren? Würden die Journalisten und Redakteure Ihren Anspruch auf Meinungsführerschaft einbüßen? Würden die Massen merken, dass sie Mumpitz konsumieren, die Medien nicht wirklich unabhängig sind, möglicherweise durch aufgeklärte Menschen sogar eine soziale Revolution ausbrechen? Wie sollte man die Bevölkerung weiter belügen, wenn ein jeder eine Website mit aufklärerischem Gedankengut verbreiten könne?
Sofort erhob sich ein Chor an Bedenkenträgern, die vor der Verbreitung von allerlei bösen Dingen warnen: Bombenbauanleitungen, Nazi-Propaganda, Kinderpornographie, Snuff-Movies … 10 Jahre später steht fest: Weder das eine, noch das andere trat ein. Die Internet-vernetzten Massen blieben genauso dumm, wie sie es schon immer waren, und die an die Internet-Wand gemalten Schreckensszenarien traten so, wie man es uns prognosdiziert hatte, nicht ein. Nach den Inhalten, die Frau von der Leyen angeblich so sehr fürchtet, sucht man im normalen Internet vergeblich.
Indem man nun Hand an die Provider anlegt und die Strukturen etabliert, um Verbindungen ins in Sachen Meinungs- und Pressefreiheit tolerantere Ausland zu kappen, trägt man ein gutes Jahrzehnt an Kommunikationskultur mündiger Individuen zu Grabe.
Halten wir uns also wieder an die Massenmedien. Alles, was hierzu zu kommentieren wäre, überlassen ich Georg Schramm im oben verlinkten Video.