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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. September 2010

Kurze Ansage an die Verlage: Depub.org ist da!

Pustekuchen: Das Tagesschau-Archiv ist geleakt und nun – hoffentlich – dauerhaft im Netz: http://depub.org/

13. September 2010

BILD-Propaganda gegen Pornografie

Die BLÖD-Zeitung macht heute mit der Frau des Verteidigungsministers auf, die den verBLÖDeten Lesern zum Besten gibt, Pornografie verderbe die Kinder.

Die Frau, deren Mann junge Menschen nach Afghanistan zum Sterben, Verkrüppeln und Morden schickt, hat also ernsthaft nichts besseres zu tun, als sich an einem Gegner zu profilieren, den man aufgrund ungebrochener Nachfrage gar nicht besiegen kann. Wissenschaftlich ist die Küchenphilosophie der Kriegsministergattin alles andere als gesichert.

Ob die Mieze, die sich bei BILD auf S. 1 nackend zu räkeln pflegt, heute hervorstechendere Argumente zu bieten hatte, habe ich nicht überprüft.

UPDATE: Diese Leute hier in Ottensen müssen sich nicht mehr über den neulich auf S. 1 in der 3D-BILD in Top Gun-Pose posierenden Kriegsminister aufregen! Ich hingegen werde jeden Morgen beim Bäcker durch BILD beleidigt.

10. September 2010

Auf dem Lehrplan: Streisand-Effekt

In Hilden soll das 100 Jahr-Jubiläum nicht durch unschöne Erinnerungen gestört werden:

Der Schulleiter Karl-Heinz Rädisch entschied jedoch, drei kritische Texte nicht in die Festschrift aufzunehmen, da er die Vertreter der Stadt nicht verärgern wolle. In den nicht gedruckten Beiträgen geht es u.a. um die Aushorchung der Schule durch den Werkschutz der Bayer AG sowie um die unrühmliche Rolle der Stadt Hilden bei der Asbestsanierung der Schule.

Auf diese Weise wurde pädagogisch wertvoll der Streisand-Effekt vermittelt. Sehr schön!

9. September 2010

Schälike räumt in Köln auf!

Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.

Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.

Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die  H. überwiegend verlor.

So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)

Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.

7. September 2010

Programmtipp: Überwachungsstaat Deutschland

Die wohl unglaublichste Farce unserer Überwachungsexperten der letzten Jahre war wohl das Theater um die „MG“.

Ein junger Mann erfährt durch eine Panne bei seinem Mobilfunkbetreiber, dass er von Verfassungsschutz und BKA abgehört wird. In einer Zeitung, der Polizisten die Abhörprotokolle verkauft haben, liest er ein Gespräch seiner Freundin im Wortlaut. Die Schlagzeile, seine Verhaftung als angeblicher Gründer der terroristischen Vereinigung „Militante Gruppe“ stehe unmittelbar bevor, lässt ihn wochenlang bei jedem Geräusch hochschrecken.

Die Geschichte ging weiter. Es bedurfte erst eines Machtworts des Bundesverfassungsgerichts, bis diese absurde Episode ihr Ende fand.

Heute um 19.15 Uhr bringt der Deutschlandfunk ein Feature über diese Tragikkommödie.

„In Deutschland wird 30-mal mehr abgehört als in den USA.“

Gegen die heutige technisierte Überwachung in unserem Rechtsstaat war die StaSi in Sachen Abhören ein Kindergarten, jedenfalls in der Größenordnung. Aber es scheint uns irgendwie nicht zu stören. Ist ja wegen der Terroristen, und so.

Respect, Schwester S.!

Jeden Morgen beim Aufstehen ist mein erster Gedanke: Respect, Sabrina Setlur, welche wichtigen Kulturgüter Du geschaffen hast! Du solltest nie wieder arbeiten müssen, damit wir Dir für das Erschaffen Deiner Werke hinreichend Respekt erweisen! Statt Deiner bislang nur zwei Millionen verkauften Tonträger sollen es zwei Milliarden sein!

Übrigens: Setlur wurde seinerzeit von den Typen produziert, welche später die streitbare Firma „Digiprotect“ aufzogen, die ihren Schnitt mit Filesharing-Abmahnungen macht. Moses P. erregte auch einmal Aufsehen, als er Stefan Raab mit einem Kinnhaken den Unterkiefer brach.

Vielleicht liegt Dein Gejammer über die Filesharer aber auch nur daran, dass Dein letztes Album ein Flop war, Du Deine Gewinne offenbar längst verjuxt hast und Dich in billigen Privat-TV-Shows rumdrückst, die selbst dem anspruchslosen Zielpublikum zu doof waren.

Dann jammer mal schön weiter! Aber bitte in Rap-Form …

UPDATE: Auch der Kollege Stadler schimpft:

Dass Setlur und Pelham, wenn es um den eigenen Profit geht, den Respekt vor dem Werk anderer Künstler durchaus vermissen lassen, belegt das nicht autorisierte Sampling des Kraftwerkstücks “Metall auf Metall” für einen der vielen belanglosen Setlur-Songs. Pelham und Setlur sind Steinewerfer im Glashaus.

4. September 2010

„Wir wollen keine Sprechverbote“

Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.

Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.

Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.

Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.

31. August 2010

Filesharing: Wie man so richtig eine Verfassungsbeschwerde in den Sand setzt

Ein alter Bekannter im Filesharer-Jagen scheint sich einen Patzer beim Bundesverfassungsgericht geleistet zu haben. So wurde die Beschwerde rechtzeitig gefaxt, nicht aber die Anlagen, die offenbar nicht so recht mit dem Vortrag korrespondierten. Die Richter waren über die Unverschämtheit so sauer, dass sie sogar extra einen Abschnitt angefügt haben:

Den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Gebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben wurde. Trotz des zutreffenden Hinweises des Präsidialrats auf die Verfristung bestanden die Bevollmächtigten auf einer Behandlung durch die Kammer, wobei sie fälschlicherweise behaupteten, den maßgeblichen Satz der Entscheidung des Oberlandesgerichts „inhaltlich vollständig wiedergegeben“ zu haben. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 – 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 <1274>; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2009
– 1 BvR 829/09 -, juris, Rn. 15; stRspr).

Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung

Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.

Bei Spin SPON kann man das lesen

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.

Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.

Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …

WikiLeaks-Server in schwedischem Atombunker

„Perfektes Hauptquartier für einen James Bond-Schurken“ wird dieses unterirdische Daten-Center in Stockholm oft genannt. Zu Recht. Die Server sind da jedenfalls vor physischer Gefahr sicher.

Politiker, Juristen und staatliche Hacker haben hier ihre Macht jedoch noch nicht verloren.