Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


27. März 2010

Ciftlik ./. SPIEGEL: kein Stimmenklau?

Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.

26. März 2010

OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

Scientology filmt zurück

Wie bereits im Blog berichtet, wird die ARD kommenden Mittwoch den ersten Spielfilm zum Thema Scientology zeigen, in dem das Kind auch beim Namen genannt wird. Die Scientologen reagierten pampig und maulten, der SWR hätte den Laden zuvor konsultieren sollen. Konsultiert hatte der SWR stattdessen die Hamburger Sektenbeauftragte Ursula Caberta, einer Dauerkundin der Hamburger Pressekammer. Verklagen will man nicht den SWR, wohl aber Cabertas Arbeitgeber Stadt Hamburg.

Die von einem ehemaligen Marinegeheimdienstler und drittklassigen Science Fiction-Autor gegründete Sekte fährt statt Verbieten des unter Geheimhaltung produzierten Films und der bislang üblichen Anpöbelei von Kritikern nun eine andere PR-Strategie: Man will einen eigenen Film im Netz zeigen. Außerdem kündigte man eine Übersicht über Fehler im ARD-Film an.

5. März 2010

LG Hamburg Stegner ./. Carstensen: Der Widerspenstigen Zähmung

Stegner erschien überraschend persönlich in der Pressekammer, um seine Ehre als nicht bettelnder Politiker sowie die bereits errungene einstweilige Verfügung gegen den redseligen Landesvater zu verteidigen. Carstensen machte Ernst und ließ sich von Prinz vertreten. Der frühere Familienrichter Buske wirkte offenbar väterlich auf einen Vergleich hin, dem zufolge man über das Telefonat Stillschweigen bewahre, dem die Parteien zustimmten.

Weitere Einzelheiten hat noch das Hamburger Abendblatt.

LG Hamburg: NDR darf NATO-Dienstleister nicht des Drogenschmuggelns verdächtigen

Mit einer einstweiligen Verfügung hat heute das Landgericht Hamburg (Pressekammer) dem NDR verboten, die Firma Ecolog des Drogenschmuggelns und der Nähe zur Organisierten Kriminalität zu verdächtigen. Schnell den Link checken, bevor er weg ist! Ansonsten hier. Sicher wird sich das alles als Irrtum oder böses Gerücht aufklären! Wie gut, dass uns das Landgericht Hamburg vor eigenen Irrtümern bewahrt!

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer …

In Heft 6 der AfP lesen wir einen interessanten Beitrag, eingereicht von einem Berliner Anwalt:

KG Berlin, 29. September 2009 – 9 W 135/09
Zur Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Auflistung von Presseverfahren und von Mandanten eines Rechtsanwalts durch eine Privatperson

In dem Beitrag geht es um einen Anwalt, der anwaltlich gegen jemanden vorgeht, der in Justizkreisen bekannt dafür sei, Gerichtsverhandlungen zum Thema „Persönlichkeitsrecht“ zu besuchen und darüber auf seiner Internetseite zu berichten. Das finden nicht alle Anwälte prickelnd, wie man im Kollegenkreis hört. Promianwälte sollen es sich daher sogar mit Mandanten verscherzt haben, weil die sich mit ihren durch Veröffentlichung ad absurdum geführten Geheimhaltungswünschen blamiert sehen. So betrachten daher denn auch manche Presseanwälte die fragliche Website als vitale Bedrohung.

Nun könnte man ja anhand des Titels des umfangreichen Urteils, das der unbequeme Blogger verloren hat, den Eindruck gewinnen, als seien diese juristischen Angriffe sonderlich erfolgreich. Deshalb wäre es doch mal zu überlegen, ob man die AfP nicht abmahnen sollte, weil eben genau dieser „Eindruck“ kaum den Tatsachen entspricht: Der Anwaltsschreck hat nämlich gegen solche eine eher beeindruckende Abwehrbilanz von nicht weniger als 38 Entscheidungen vorzuweisen, die sich für die Promi-Anwälte nicht als zielführend herausstellten. Die bizarrste einstweilige Verfügung, die gegen den Blogger erlassen wurde, war auf das Gewaltschutzgesetz gestützt worden: Weil der Gerichtsfan dem Anwalt einen Weihnachtsgruß gesandt hatte, bekam es der wackere Advokat offenbar mit der Angst zu tun und erwirkte eine Auflage, auf dass ihm der Peiniger nicht näher als 50 m kommen dürfe. Auch dieser hochgradig alberne Quatsch ist längst vom Tisch.

Die meisten der namhaften Anwälte hatten übrigens schon recht früh die Entscheidung getroffen, den Blogger besser in Frieden zu lassen. Selbst GvG war er nicht geheuer gewesen.

Zur oben angeführten Entscheidung führt der Antragsgegner aus:

Nachgeplänkel

Gegen die Namensnennung des Klägers erging am 28.07.2009 eine einstweilige Verfügung 27 O 690/09.

Im Hauptsacheverfahren 27 O 938/09 am 21.01.2010 wurde die Namennennung erlaubt.

Auch ich habe mir übrigens einen journalistischen Stalker eingefangen: Weil ich letztes Jahr eine rechtliche Position von Ruhrbaron David Schraven kritisch kommentiert hatte, bin ich als einer von den Bösen ausgemacht. Die arme Seele wird nicht müde, ausgerechnet mich in die Ecke der Feinde der Pressefreiheit zu stellen. ;-) Da fällt einem nur noch das berühmte Voltaire-Zitat ein: „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“

4. März 2010

Diskretion in München, Indiskretion in Wien und Diskussion in Hamburg

Schiri Amerell und der DFB zogen es dann doch noch vor, die Sache lieber hinter verschlossenen Türen zu bekakeln. Theo Zwanziger verknüpfte mit der delikaten Sache sogar seine Zukunft beim DFB.

Als Entschädigung scheint es dafür morgen zum Showdown in Hamburg zwischen Carstensen und Stegner zu kommen.

Derweil muss der Haider Jörg in Österreich posthum mehr Berichte über sein Privatleben hinnehmen, als seinen Angehörigen lieb sind.

3. März 2010

Veröffentlichung fremder E-Mails: Ruhrbaron Schraven will es wissen

Der bereits am Landgericht Hamburg gestählte Blogger David Schraven hat angekündigt, E-Mails aus Rüttgers Club zu veröffentlichen, was man dort nicht ganz so witzig findet – denn die eigenen Persönlichkeitsrechte vermarktet man ja lieber selber… ;-)

Die eigentliche Begründung aber lautet, dass es sich um eine „geklaute“ Email handelt, was nicht schick ist. Da gab es in der Vergangenheit durchaus Urteile, welche insoweit eine Indiskretion sehen, etwa das Landgericht Köln hat sich da hervorgetan. Schraven indes lässt sich nicht einschüchtern und sieht sich durch Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt. Kenner denken an die Wallraff-Entscheidung. Man wird sehen.

Das Leaken von auf illegale Weise gewonnenem Material könnte man allerdings eleganter bewerkstelligen: Wenn Wikileaks.org die Infos zuerst bringt, sind sie nicht mehr geheim und können dann mehr oder weniger berichtet werden, wenn nicht gar in derbste Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Bis uns Schraven seine Geheimnisse bzw. die der NRW-CDUler mitteilt, überlassen wir Volker Pispers das Wort:

Und wenn wir schon dabei sind:

Politischer Frühschoppen am Landgericht Hamburg

Diesen Freitag hat Richter Buske seinen Pressekammer-Fans einen besonderen Leckerbissen zu bieten: Es wird darüber verhandelt, ob der eine Politiker (Stegner) vom anderen (Carstensen) telefonisch ein Zugeständnis zu erbetteln versucht habe.

Herrn Carstensen, der so etwas behauptet, trifft die Darlegungs- sowie die Glaubhaftmachungslast. Da das Telefonat wohl unter vier Augen stattgefunden hat, wird Herr Carstensen ein starkes Problem haben. Andererseits ist die Behauptung von Carstensen wohl alles andere als unwahrscheinlich.

HAAAAALT! Ich muss mich bremsen: Diesen Januar hat das Landgericht Hamburg einem Kommentator die öffentlich angedeuteten Zweifel an den Tatsachenvoraussetzungen einer in Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügung verboten. So etwas ist bei den Hanseo-ten neemlich unsans-tändig.

Also: Ich distanziere mich hiermit von Carstensens häßlicher Unterstellung!

2. März 2010

Fakten, Fakten, Fakten zur BUNTE-Spitzelei

Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.

Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F…  vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark „Schmerzensgeld“ aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.