Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


3. März 2010

Politischer Frühschoppen am Landgericht Hamburg

Diesen Freitag hat Richter Buske seinen Pressekammer-Fans einen besonderen Leckerbissen zu bieten: Es wird darüber verhandelt, ob der eine Politiker (Stegner) vom anderen (Carstensen) telefonisch ein Zugeständnis zu erbetteln versucht habe.

Herrn Carstensen, der so etwas behauptet, trifft die Darlegungs- sowie die Glaubhaftmachungslast. Da das Telefonat wohl unter vier Augen stattgefunden hat, wird Herr Carstensen ein starkes Problem haben. Andererseits ist die Behauptung von Carstensen wohl alles andere als unwahrscheinlich.

HAAAAALT! Ich muss mich bremsen: Diesen Januar hat das Landgericht Hamburg einem Kommentator die öffentlich angedeuteten Zweifel an den Tatsachenvoraussetzungen einer in Hamburg erlassenen einstweiligen Verfügung verboten. So etwas ist bei den Hanseo-ten neemlich unsans-tändig.

Also: Ich distanziere mich hiermit von Carstensens häßlicher Unterstellung!

2. März 2010

BGH: Internationaler Fliegender Gerichtsstand Deutschland bestätigt

Wer in Deutschland beim Internetsurfen sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht und der Abruf in Deutschland nahe liegt, der darf laut Urteil vom 2. März 2010 – VI ZR 23/09 des Bundesgerichtshofs in Deutschland klagen (Pressemeldung). Das klappt jedenfalls dann, wenn der Gegner „The New York Times“ heißt und man der Kontakte mit der russischen Mafia verdächtigt wird. Die Düsseldorfer Gerichte werden sich also mit der Sache weiter befassen.

Kürzlich hatte das Landgericht Köln für eine Klagemöglichkeit gegen Abträglichkeiten auf einer russischen Website die Bestimmungsgemäßheit des Abrufs als Kriterium gesehen, der bei einer russischen Website in russischer Sprache hierzulande eher nicht anzunehmen sei.

Fakten, Fakten, Fakten zur BUNTE-Spitzelei

Heribert Prantl, jener Ex-Staatsanwalt, der die Süddeutsche Zeitung souverän führt, gehört fraglos zu den Lichtgestalten der Journalisten-Zunft. Wortreich kommentierte er die Heuchelei der BUNTEN, die ihre Schmutzarbeit vornehm outgesourcet hatte.

Aber man sollte ruhig auch einen anderen Namen nennen: Lebensgefährte von BUNTE-Chefin Particia Riekel ist Helmut Markwort, dessen Sensibilität mehrfach Presserechtsgeschichte schrieb. So hatte der gute Mann nichts besseres zu tun, als gegen eine Karikatur von TITANIC mit den Worten F…, F…, F…  vorzugehen und stolze 60.000,- D-Mark „Schmerzensgeld“ aufzurufen. Mit der zumindest im Hamburger Durchlauferhitzer erfolgreichen Klage wegen Interviewäußerungen, die sich die Saarbrücker Zeitung angeblich zu eigen gemacht hätte, hatte Markwort seine eigene Branche in unüberschaubare Gefahren gebracht. Der VI. Senat des BGH machte dem Spuk vor ein paar Monaten ein verdientes Ende.

1. März 2010

Buske-Kammer verbietet Ministerpräsident Harry Carstensen das Maul

Der Schlewig-Holsteinische Landesvater darf vorläufig nicht mehr öffentlich behaupten, SPD-Chef Ralf Stegner habe bei seinem Rauswurf als Innenminister der Großen Koalition im September 2007 um seine Pension gefeilscht oder gebettelt. Wie Finanznachrichten.de unter Berufung auf die Lübecker Nachrichten berichtet, wurde die am Landgericht Hamburg beantragte einstweilige Verfügung von der Pressekammer erlassen.

19. Februar 2010

Jauch will Verfassungsbeschwerde einlegen

Herr Jauch, der RTL-Zuschauern bekannt ist, weil er Fragen abliest, die ihm andere aufgeschrieben haben, kriegt den Hals nicht voll. Der Mensch, der ständig vor irgendwelchen Kameras rumhängt, ist sauer, weil jemand bei seiner Hochzeit geknippst hat. Dass man sowas unterlassen sollte, ist klar. Aber hat der Mann wirklich Anspruch auf eine Geldentschädigung (vulgo „Schmerzensgeld“)? Für 130.000,- Euro will der Multimillionär gelitten haben.

Nein, sagt der BGH.

Promi-Presseanwalt Dr. S. ist sich nicht zu schade, das Bundesverfassungsgericht mit diesem Schmonz zu belästigen. Naja, er argumentiert auch aus Lizenzanalogie („ungerechtfertigte Bereicherung“). Das könnte interessant werden. Beim Rätselheft hatte der BGH dem unfreiwilligen Coverboy Cash zugesprochen.

15. Februar 2010

Wiesenhof will kein Skandalunternehmen sein und quält auch keine Tiere

Nach einem Bericht bei Report Mainz über den Geflügelzüchter Wiesenhof ließ das kritisierte Unternehmen der Tierrechtsorganisation PETA per einstweiliger Verfügung die Bezeichnungen „Skandalunternehmen“ verbieten. Auch möchte man sich keine „extrem tierquälerischen Zustände“ nachsagen lassen. Außerdem hat Wiesenhof Strafanzeige gegen die PETA-Aktivisten erstattet.

Derzeit unbekannt ist, ob auch der SWR eine einstweilige Verfügung kassiert hat.

Liebe Wiesenhöfer, das erinnert doch ein bisschen an „Freddy’s Hühnerhof“, ebenfalls beim Landgericht Hamburg. Freddy hat jetzt einen Ehrenplatz bei Wikileaks.

Landgericht Köln begrenzt internationale Zuständigkeit im Medienrecht auf bestimmungsgemäße Kenntnisnahme

Wenn sich Russen in russischer Sprache auf einer Website in Russland anmoppern, dann kann in Deutschland ein beleidigter Deutscher nicht einfach zu einem deutschen Gericht rennen. Wie die Kollegen von Dr. Damm & Partner melden, kann laut LG Köln der fliegende Gerichtsstand nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich beim Ort des Aufrufens der Seite um einen „bestimmungsgemäßen“ Ort handelt, was bei der russischen Website nicht anzunehmen sei. Einen bloß zufälligen Ort lassen die Kölner nicht ausreichen. Anders als die Hamburger will man nicht einmal ein (geographisch außerhalb der angesprochenen Zielgruppe bestelltes) Abonnement ausreichen lassen, um den Tatort des Beleidigt-Werdens zu begründen.

Eine interessante Entscheidung, denn noch vor Jahren hatte sich Köln mal für Malaysia oder so zuständig gefühlt, wobei es sich allerdings um eine deutschsprachige Website handelte. Bzgl. der neuen Entscheidung ist interessant, dass die russische Sprache als Indiz herangezogen wurde, denn es leben hier nun mal eine Menge Russen. Selbst der für die Dokumentation des deutschen Presserechts zuständige Buskeismus-Forscher spricht besser russisch als deutsch …! ;-)

14. Februar 2010

Sieg für die Meinungsfreihet! Call In-TV-Shows unterliegen Kritikern

„Anrufen und Gewinnen“ versprachen Call in-Show-Produzenten.

Sie riefen gegen Kritiker das Landgericht München I an – und verloren! Weiter bei Telepolis.

10. Februar 2010

BGH: Klage Kai Diekmann ./. NDR wegen Bericht über Einflussnahme auf Hamburg-Wahl abgewiesen

Der von mir viel gerühmte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Berufung des bislang unterlegenen Kai Diekmann gegen einen Bericht, der ihn der Einflussnahme auf die Hamburg-Wahl zieh, nicht zur Entscheidung angenommen. Details erklärt Stefan Niggemeier im (heute mal wieder lesenswerten) BILDblog.

6. Februar 2010

Gespenstergeschichten

Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der „Energiefeldtherapie“, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden „Therapien“ und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.

Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet

  1. zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
  2. die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.

Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den „Eindruck zu erwecken“, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.

Generell zum „Eindruck“ ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.

Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines „Eindrucks“.

Zum oben genannten „wissenden Feld“, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.