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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. August 2010

Kollateralschaden bei missglückter Anonymisierung

SPIEGEL online hatte über einen Bundeswehrsoldaten berichtet, der eine Frau und zwei Kinder erschossen hat. Passiert ist das in Afghanistan, wo bekanntlich seit neun Jahren zurückgeschossen wird, der deutsche Hindukush verteidigt wird, deutsche Hindus kuschen, die deutsch-amerikanische Freundschaft verteidigt wird, die Verteidigungsbereitschaft rechtzeitig angezeigt wird, bedingte Abwehrbereitschaft demonstriert wird, der Terrorismus wirksam bekämpft wird.

Weil derartiges Verhalten nicht bei allen Leuten Anklang findet und der Bürger in Uniform vermutlich nicht mit seiner Tat hausieren gehen möchte, wurde der Name des Mannes durch ein Pseudonym ersetzt. Zufällig aber gab es einen anderen in Afghanistan eingesetzten Soldaten, der genauso wie das Pseudonym hieß und sich an der Heimatfront keinen Dolchstoß bieten lassen wollte. Die Gefechte wurden dahin verlegt, wo es wirklich gefährlich ist: in die Hamburger Pressekammer.

Die Kuriosität besteht darin, dass ja offen gelegt ist, dass der „Name von der Redaktion geändert“ wurde. Während alle anderen deutschen Afghanistansoldaten als Kandidaten für den betreffenden Soldaten infrage kommen, ist der Namenszwilling ja am ehesten vom Verdacht entlastet, der Mann zu sein. Er findet das aber trotzdem nicht so lustig, denn die Taliban könnten ja SPIEGEL online lesen, den Hinweis auf die Pseudonymisierung überlesen und ihn dann in seinem Camp aufsuchen und massakrieren. Als Lohn der Angst begehrte der Soldat neben der Unterlassung auch Geld.

Der große Vorsitzende der Pressekammer hatte so seine Zweifel und meinte, der Kläger würde ja nicht mit einem Namensschild rumlaufen. (Streng genommen tun Bundeswehruniformierte allerdings genau das…) Erörtert wurde auch, dass der berichtete Soldat ein schmales Gesicht hat, der Kläger jedoch (wie die meisten BW-Soldaten) korpulent ist (was sich natürlich ändern kann). Geld wollen die Hamburger definitiv nicht fließen lassen.

Da sich die Parteien vor dem Kadi nicht einigen konnten, wird am Freitag entschieden.

UPDATE: Die Kammer hat den Antrag abgewiesen.

2. August 2010

Geldentschädigung: LG Hamburg großzügig

Während Kachelmanns Advokat mit einem zweieinhalb Millionen schweren Säbel gegen Springer & Co. rasselt, backen die Kollegen gerade etwas kleinere Brötchen, die aber auch schon Geld sind. Während Gerichte bei Unterlassungsansprüchen nicht allzu lange fackeln, werden Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) nur im Ausnahmefall gewährt. Das ist natürlich insoweit eine Farce, weil es bei den regelmäßig teuren Pressesachen immer auch um Geld geht, wenn auch um das der Anwälte, welches allerdings die Parteien berappen müssen.

Aber bei Geldentschädigungen sind natürlich die Hamburger ganz vorne mit dabei, auch wenn die zum Teil aberwitzigen Summern in Karlsruhe häufig herunterkorrigiert werden. Geldentschädigung lassen sich vor allem dann durchsetzen, wenn es um Unterleibsthemen geht. Wird über die Intimsphäre berichtet, so kommt es auf den Wahrheitsgehalt eher weniger an, da hier ein Tabu verletzt wird.

Hier ein paar aktuelle Vergleichsfälle:

„Sedlmayr“

So hatte die Axel Springer AG gegenüber den wegen Mord an Sedlmayr verurteilten Herren, die keinen schlechten Ruf bekommen wollten, seinerzeit Feigheit vor dem Feind gezeigt und im Gegensatz zu anderen Medien Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Andere Medienhäuser mit mehr Rückgrat hatten sich die Zensur der Archive nicht bieten lassen und schließlich Recht bekommen. Da sich die Springers an die Unterlassungserklärungen offenbar nicht hielt, wurden Vertragsstrafen fällig. Das Landgericht Hamburg warf den beiden Herren 36.000,- Euro hinterher, mit denen sie ihren seelischen Schmerz nun lindern können.

Den SPRINGERs hätte wohl eine auflösende Vertragsklausel geholfen, welche die Gültigkeit des Unterlassungsvertrags an den Ausgang entsprechend anhängiger Parallelfälle gekoppelt hätte.

Thaiboy-Freier-Foto

Ein schon etwas reiferer Pädagoge, der in Pattaya bei der Knabenliebe erwischt wurde, klagte auf 120.000,- Euro Schadensersatz gegen Springer. Eine Boulevardzeitung hatte ein deftiges Foto der drei Nackerten veröffentlicht und sich unter Berufung auf einen Polizist über das niedrige Alter der Gespielen echauffiert. Letzteres blieb im Prozess unklar. Der Kläger bekam letztlich 30.000,- Euro zugesprochen.

Vom Ullstein-Verlag gab es in dieser Sache 40.000,- Euro. Ob die beiden jugendlichen Nakedeis an dem Geschäft wohl auch beteiligt werden?

Pseudo-Thaigirl-Freier

Weniger Glück hatte ein Herr, der von Unbekannten in Pattaya verprügelt wurde. Die BILD-Zeitung hatte Foto und Ort zum Anlass für eine neckische Reizwortgeschichte genommen und eine über eine boxende Thai-Hure „berichtet“. Von den beantragten 50.000,- Euro sah der Kläger nur 10.000,- Euro, wobei bei einem Streitwert von 80.000,- Euro für den Kläger nicht allzu viel übrig bleiben dürfte.

Hier die Comedy gestern Abend bei Anne Will.

31. Juli 2010

Kachelmann will zwei Millionen von BILD

Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.

Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.

UPDATE: Das Ganze wird Thema bei Anne Will.

Eindruck, Kik-Chef Stefan Heinig habe zwei Busse für einen Fußballverein gesponsert, verboten

Das Landgericht Hamburg hat dem NDR verboten, den Eindruck zu erwecken, Kik-Chef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort.

Zu kommentieren ist, dass für solche Tatsachenbehauptungen stets der Äußernde beweisbelastet ist. Es kann also durchaus sein, dass der Kik-Mann die busfahrenden Balltreter gesponsert hat. Das Erbärmlichste, was man im Medienrecht auffahren kann, ist das angebliche Erwecken eines Eindrucks.

Was an einem solchen Sponsoring rufschädigend sein könnte, gehört zu den letzten ungelösten Rätseln der Menschheit. Von mir darf jeder gerne wahrheitswidrig behaupten, ich hätte Fussballvereine gesponsert, solange mir niemand eine Förderung der Kantinenmanschaft des Landgerichts Hamburg andichtet.

Positiv ist zu vermelden, dass die ganzen anderen unverschämten Kik-Unterlassungswünsche selbst beim Landgericht Hamburg nicht durchgegangen sind. Der hatte einen ganzen Grabbeltisch an Unterlassungsanträgen aufgefahren:

Dass die Heizungen in einer Filiale sechs Winter lang defekt gewesen seien und der Discounter Billigsocken zu Markenware veredelt, vier im Film interviewte Näherinnen als Kik-Näherinnen bezeichnet werden.

29. Juli 2010

„Sprachrohr Gottes“ verstopft


In Hamburg sagt man Tschüß – MyVideo

Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger „Internet-Kammer“, welche die uns liebgewonnene „Pressekammer“ seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.

Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das „Sprachrohr Gottes“ hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend „Hamburger Brauch“ hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.

26. Juli 2010

Dr. S. (oder Anwalt) ./. FAZ: Ordnungsstrafe beantragt

Dem, was Stefan Niggemeier über die Selbstdemontage des Promianwalts heute schreibt, habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Die Antwort auf die auf der Hand liegende Frage, warum Dr. S. nicht den „fliegenden Gerichtsstand“ bemüht, liegt in der Rechtsnatur des Gegendarstellungsanspruchs: denn der setzt kein deliktisches Handeln voraus, so dass § 32 ZPO nicht anwendbar ist. Da aber faktisch weitgehend die gleichen Sachverhalte und Rechtsfragen zu prüfen sind, kann man sich schon die Frage stellen, warum bei Unterlassungswünschen der fliegende Gerichtsstand erforderlich sein soll, wenn es beim Gegendarstellungsanspruch auch ohne geht. Das Fax braucht nach Frankfurt auch nicht länger als innerhalb von Berlin oder nach Hamburg …

Ich war Niggemeier und Dr. S. übrigens vor zwei Wochen bei der Tagung von Netzwerk Recherche begegnet, wo der Promianwalt in einer Podiumsdiskussion zum Besten gegeben hat, dass er nicht „Promianwalt“ genannt werden möchte. Leider gab es kein unmittelbares Aufeinandertreffen zwischen dem Anwalt und seinem Ex-Mandanten … ;-)

13. Juli 2010

Bei Boris Becker auf der Hochzeit – oder auch nicht

Ein Druckerzeugnis für Frauen, die sich am Glück der Schönen und Reichen erfreuen wollen, hatte 2009 über die jüngste Hochzeit von Boris Becker berichtet und angemerkt, es seien auch Oliver und Simone Kahn dabei gewesen.

„Zuletzt haben sich Oliver und Simone Kahn bei der Hochzeit bei Boris Becker in der Öffentlichkeit gezeigt.“

Wenn jemand schreiben will, ich sei bei der Hochzeit von Boris Becker dabei gewesen, darf er es gerne tun. Es gibt schlimmeres – zum Beispiel bei der WM die Bälle nicht zu halten … Sogar der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer meinte:

Es ist nicht Ansehen mindernd, bei Boris Becker auf der Hochzeit zu sein.

Doch bei Kahns scheint das irgendwie peinlich zu sein, vielleicht waren sie auch gar nicht da, oder nicht beide, oder wie auch immer. Vielleicht ging es auch um die Frage, ob die beiden sich später woanders gezeigt haben, weshalb die Behauptung dann unzutreffend wäre.

Wie groß denn die Wiederholungsgefahr sein könnte, dass der Herr Becker wieder heiratet und die Kahns einlädt, sei einmal dahingestellt, die News von 2009 sind heute keine mehr.

Erstaunlicherweise stand in der Abmahnung nicht, ob der Kahn und seine Simone jetzt nun auf der Hochzeit waren oder halt nicht. Der Vorsitzende drohte sogar, Boris Becker und ca. 100 Hochzeitsgäste zu laden, damit Herr Schälike aus erster Hand erfahren kann, ob Herr oder Frau Kahn bei Herrn Becker von der Torte genascht haben. Solch spannenden Information haben übrigens einen Streitwert von 10.000,- Euro. Läppisch …

Hier meine Homage an Boris Becker aus den 90er Jahren! ;-)

9. Juli 2010

Schertz ./. Schälike bei Niggemeier

Anwalt Schertz verliert gegen „Stalker” (3)

8. Juli 2010

Dr. Schertz verliert in der Verlängerung!

Der Presse-Anwalt der Fußballnationalmannschaft muss neben der gestrigen Niederlage seiner Mandantschaft auch einen weiteren Rückschlag verkraften:

In den offenen Meisterschaften des Bloggergängelns holte sich Favorit Dr. Schertz im Rückspiel eine weitere Klatsche! Obwohl man in Mannschaftsstärke aufgelaufen war, um einem Blogger den angeblichen Vorrang des Persönlichkeitsrechts von Rechtsanwälten vor der Meinungsfreiheit des Gerichtsbloggers gerichtlich beizubringen, erlitt man auf dem Feld beim Amtsgericht Charlottenburg eine herbe Niederlage.

Zwar hatte man sich Anfang 2007 eine einstweilige Verfügung und später in der Hauptsache ein Versäumnisurteil besorgt, doch als man nun den Hals nicht voll kriegte und Kosten für die Abmahnung und ein verlangtes Abschlussschreiben einforderte, ließ sich der Blogger aus der Reserve locken und Dr. Schertz vor die Wand laufen:

Allerdings standen die Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Zedenten als Rechtsanwalt. Dem Beklagten ist es nicht zu verwehren, öffentlich Kritik an der Vorgehensweise des Zedenten als Medienanwalt zu üben, und zwar auch bei dessen Tätigkeit in eigener Sache (LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Al.: 27 0 705/09; Urteil vom 21,01.2010,‘ Al.: 27 0 938/09). Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persaönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 31.03.2009, Az.: 27 0 300/09 m.w.N.). Eine Prangerwirkung geht von dem angegriffenen Bericht nicht aus. Der Beklagte hat darin eingeräumt, dass er auf die Abmahnungen des Zedenten Unterlas$ungserklärungen abgegeben hat. Die Tatsache, dass der Zedent den Beklagten auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen und Klage erhoben hat und hierfür auch Honorar forderte, liegt bei einem Rechtsanwalt nahe und ist nicht geeignet, diesen herabzuwürdigen. Soweit der Beklagte sich in dem Bericht eine „andere Arbeitsweise“ von einem „Profianwalt“, zu denen er auch den Zedenten zählt, wünscht und diesem „Mimosenhaftigkeit“ unterstellt, handelt es sich offensichtlich um Meinungsäußerungen des Beklagten, die jedenfalls keine strafrechtsbewehrte Beleidigung darstellen. Die Feststellung des Beklagten in dem Bericht, ,Solche Menschen wie mich, professionell verlieren zu lassen, und mit hohen Kosten abzumahnen, obwohl es andere professionelle Wege gibt, ist nicht in Ordnung“ stellt ebenfalls eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dass diese Behauptung zu einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Zedenten geführt hat, beispielsweise dadurch, dass (potentielle) Mandanten ihn nicht mehr beauftragt haben, weil sie befürchten mussten, nicht ordnungsgemäß vertreten zu werden, hat die Kläigerin nicht dargelegt.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2010, 239 C 281/09

Der Counter gewonnener Verfahren des Gerichtsbloggers gegen die Medienanwälte steht nun auf „42“.

7. Juli 2010

Weiß der gute Mann eigentlich, wovon er redet?

Ein Kollege hat einem Blogger ein Interview zur Meinungsfreiheit von Bloggern gegeben. Darin spielt er die juristischen Risiken in einer Weise herunter, die sich sich nicht mit meinen Erfahrungen deckt.

Hätte der Blogger mich interviewed, hätte ich ihm von der anhaltenden Ära der Stolpe-Rechtsprechung gekündet, die Diskrepanz zwischen Hamburg und Karlsruhe aufgezeigt und über die Unsitte berichtet, dass man sich einstweilige Verfügungen durch offensiven Einsatz falscher eidesstattlicher Versicherungen erschleicht.

Ein großes Problem ist, dass der Äußernde alles beweisen muss, was er sagt, insbesondere auch Spekulationen! Der Kläger mus nur „Lügner“ sagen und darf sich bequem zurücklehnen und dabei zusehen, wie der Blogger in Beweisnöte kommt. Es reicht bereits aus, eine falsche Andeutung gemacht zu haben, sogar unbewusst. Meinungen werden und Hamburg zu Tatsachenbehauptungen gemacht.

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine Firma wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung ermittelt und das auch seit Jahren in der Zeitung steht, dürfen Sie nicht einmal die Vermutung bloggen, dass man die wohl Betrüger nennen dürfte, solange noch kein Urteil gesprochen wurde.

Alleine, wenn ich gerade die aktuell von mir vertretenen Fälle durchsehe, dann stehen einem die Haare zu berge, was findige Anwälte da von willfährigen Richtern verboten wissen wollen. Und dann gibt es da noch solchen Blödsinn.