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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


20. August 2010

iPod ./. eiPott

Zwar sträubte sich ausgerechnet das Landgericht Hamburg, doch das OLG hat nun stattgegeben:

Der eiPott darf nicht mehr länger so heißen, weil es dem Apfel nicht gefällt.

-> FAZ

FAZ: Wikipedia halbiert Bereitschaft zum Mitmachen

In der FAZ ist ein fundierter Beitrag zur Wikipedia-Misere erschienen, der die befremdliche Gesundbeterei der Wikimedia-PR-Abteilung zurechtstutzt:

Der Mitmachwille fällt bei Wikipedia von sechs Prozent aller Nutzer im Vorjahr auf drei Prozent im bisherigen Verlauf dieses Jahres ab.

Respekt: Seit Beginn der Relevanzkriterien-Krise haben die nicht einmal ein Jahr gebraucht, um den Goodwill zu halbieren! Die inzwischen auf Distanz gegangene Wikipedianerin „Elian“, auch bekannt als „die Mutter von det Janze“, bringt es auf den Punkt:

„Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und so lange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert.“

Zum Thema „Umgang mit Kritikern“ könnte ich etliches Forschungsmaterial beisteuern: Ich habe bisher bewusst darauf verzichtet, öffentlich zu machen, was der (übrigens fürstlich bezahlte) Geschäftsführer des Vereins „Wikimedia e.V.“, ein gewisser Pavel Richter, für unterirdische Aktionen gegen meine Person unternommen hat, denn ich bin mir nicht so sicher, ob diese peinlichen Kindereien ihn bei seiner seltsam verschrobenen Community sogar aufwerten könnten.

In a nutshell: Statt intellektuellen Lichtgestalten tummeln sich da unreife Jungens, denen der frühe Ruhm ordentlich zu Kopf gestiegen ist, die auf einem Berg an Spendengeldern sitzen und Probleme in neureicher Manie an den Anwalt delegieren. Wenn Journalisten erst Gerichte bemühen müssen, um derbe Verleumdungen abzustellen, dann haben wohl sämtliche Instanzen in einem Verein inklusive top of the notches-Anwalt kommunikativ versagt. Vielleicht aber ist es wirklich besser, diesen mäßig spannenden Haufen an Spendensammlern einfach zu ignorieren bzw. ihm beim Sterben zuzugucken wie es Fefe vorschlägt.

Apropos Gericht: Alvar Freude, der von einer bekannten Wikipedianerin wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stolz vor den Kadi gezerrt wurde, konnte sich gerade diesen unverschämten Ansinnens ebenfalls erwehren. Ehrensache, hat man natürlich am für seine Strenge bekannten Landgericht Hamburg anhängig gemacht. Während ich mit den Medienkammern der Hamburger so meine Schwierigkeiten habe, sind die Urheberrechtskammern dort eigentlich ganz geerdet, zumindest meiner Erfahrung nach.

Tja, der Verein der „Freunde des Freien Wissens“ hat ein Problem, das er nur schwerlich wird vertuschen können. Diese und andere Fragen zur Wikipedia werden demnächst bei dieser Veranstaltung näher beleuchtet.

19. August 2010

Reisekosten fliegender Gerichtsständler abgestürzt

Gegen den Missbrauch des fliegenden Gerichtsstands hat das OLG Köln eine interessante Entscheidung erlassen. Ein bekannter Medienanwalt aus Berlin hatte in eigener Sache gegen einen bekannten Gerichtsblogger aus Hamburg geklagt – in Köln. Der fliegende Gerichtsstand macht´s möglich.

Das verursachte nicht nur dem Blogger sinnlose Fahrtkosten, auch der klagende Anwalt, der sich trotz eigener Sachkunde vornehm von einem Kanzleikollegen vertreten ließ, zahlte für dessen und die eigene Anreise zum Beweistermin von Berlin nach Köln über 1.800,- Euro. Enthalten waren Flüge in der Business Class sowie stolze 211,- Euro Taxigebühren für die Flughafentransfers.

Grund für das persönliche Erscheinen war allerdings auch die Doppelfunktion der Anwälte als Zeugen in eigener Sache: die tapferen Anwälte wollten einen bestimmten Inhalt im Internet gesehen haben, waren aber nicht clever genug, den Quelltext zu sichern. In ihrer Eigenschaft als Zeugen lehnten sie generös Ansprüche auf Zeugenentschädigung ab – die sie ja auch hätten vorleisten müssen. Das langwierige Verfahren wurde schließlich vom Medienanwalt letztinstanzlich gewonnen, und die Berliner Anwälte, die sich in Köln gegenseitig vertraten, baten für Reisekosten zum Kölschen Abstecher zur Kasse.

Nun sind der obsiegenden Partei grundsätzlich nur die Kosten für einen Anwalt vor Ort zu erstatten, nicht aber Reisekosten für einen auswärtigen Anwalt, denn andernfalls könnte man so dem Gegner künstlich die Prozesse verteuern. Doch das Landgericht Köln, das sich damals im Sommer 2008 nun erstmals des Glanzes des Promianwalts erfreuen durfte, setzte die beantragten Kosten gegen den Blogger wie beantragt fest.

Das Landgericht war damals dem Medienanwalt in dessen Argumentation gefolgt, er hätte sich bislang immer von seinem Kanzleikollegen vertreten lassen. Zur alternativen Einarbeitung eines Kölner Anwalts hätte er mindestens zweimal nach Köln fliegen müssen. Offenbar hatten sich Konferenzlösungen wie Skype noch nicht zum Medienanwalt herumgesprochen, der in diesem legendären Termin sogar bestritt, zu wissen, was eine Computermaus sei.

Schon gar nicht störte sich das Landgericht Köln an der willkürlichen Wahl des Gerichtsorts Köln, auch wenn der Medienanwalt auch zu Hause in Berlin hätte klagen können – wie in zahlreichen Fällen gleichen Rubrums. Auch das OLG hatte keine prinzipiellen Einwände gegen die Anwendung des fliegenden Gerichtsstands.

Da der Kläger sich jedoch als Koryphäe für Medienrecht versteht, wäre er jedoch wohl auch sachkundig genug gewesen, einen Prozessvertreter aus Köln mit vertretbarem Aufwand zu instruieren. Auch in Köln gibt es fähige Medienanwälte. Ein „eingängiges Mandantengespräch auf persönlicher Basis“ sah das OLG Köln nicht als erforderlich an.

Nun bleibt der Kollege auf seinen über 1.800,- Euro Fahrtkosten sitzen.

Just for the records: Ich hatte den Blogger in dem Beweisaufnahmetermin von 2008 als kurzfristig zugezogener weiterer Anwalt mitvertreten, war jedoch an dem weiteren Gang des Verfahrens nicht beteiligt. Das haben zwei Kollegen vor Ort gemacht.

18. August 2010

Duisburg lässt Gutachten in Blog löschen

Die Stadt Duisburg, die mit dem wahrheitsliebenden Bürgermeister, hat Bloggern durch das Landgericht Köln das Veröffentlichen eines geleakten Gutachtens zur Loveparade-Katastrophe untersagen lassen.

Das Landgericht Köln hält das Gutachten für eine persönlich geistige Schöpfung und macht Urheberrecht fruchtbar. Bei 300 Seiten scheint das wohl vertretbar. Eine interessante Frage ist, warum man nach Köln ging, denn Duisburg hätte doch „näher“ gelegen. Nun ja: Bei Leaks haben die Kölner sich einen gewissen Ruf erworben.

Ich hatte in der Kölner Pressekammer mal erlebt, dass die einer gemailten Löschungsaufforderung, die aus zwei Sätzen bestand, Urheberrechtsqualität beigemessen hatte. Als ich denen ob diesen groben Unfugs die Augen geöffnet hatte, kam der Vorsitzenden eine neue Idee: das Briefgeheimnis! Eine Information, die aufgeschrieben ist, scheint in Köln automatisch ein von Dritten zu wahrendes Geheimnis zu sein. Das entsprechende Urteil, in dem man sich dann auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht behalf, wurde natürlich nie rechtskräftig.

Nun gut, lieber Oberbürgermeister! Sein Sie bitte nicht böse, wenn das Ding bei WikiLeaks auftaucht! Manche werden das Internet hat nie begreifen …

13. August 2010

Landgericht Hamburg erlaubt Dopingvorwürfe – nach vier Jahren!

Jan Ullrich ging nach vier Jahren einstweiligen Verfügens und Klagens nun auf der Bergetappe des Landgerichts Hamburg die Puste aus. Richter Buske wird dem Doping-Experten Prof. Franke nicht mehr weiter verbieten, die Wahrheit zu sagen.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Franke! Und Respekt für Ihr Stehvermögen.

UPDATE: Kurzüberblick bei Süddeutsche.de

12. August 2010

„Ballack ist ein Schuft!“

Das meint zumindest BUNTE-Chefin Patricia Riekel. Wer sich für das geheimnisvolle Privatleben des Herrn Ballack interessiert, dem sei die heutige BILD oder BILD-online empfohlen, wo man sich in Andeutungen ergeht. Auch im FOCUS werden Boulevard-Leser bedient.

BUNTE und FOCUS gehören übrigens zum BURDA-Verlag, dem gerade Spekulationen zum beruflichen Karriereende von Ballack verboten worden waren. Daher ist man natürlich vorsichtig mit Spekulationen zu Ballacks Karriere in Herzensangelegenheiten. Da aber in Hamburg auch die Mitteilung wahrer Tatsachen verboten wird, wenn hierdurch ein unerwünschter Eindruck erweckt werden könnte, bewegt sich Frau Riekel auf gefährlichem Terrain.

Wie nach Auffassung des Landgerichts Hamburg künftig kommuniziert werden darf, ist Spekulation. Sicherheitshalber distanziere ich mich von Frau Riekels Äußerungen, sowohl hinsichtlich der Tatsachen, als auch der Schmähung als „Schuft“.

11. August 2010

Ist Ronny F. ein Verfügungs-Nomade?

Der Pechvogel, der zufällig genauso hieß wie ein vom SPON erdachtes Pseudonym, war am Landgericht Hamburg gescheitert.Doch das war nicht Niederlage genug. Bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen kann man es so oft probieren, wie es Landgericht in Deutschland gibt. Was im Norden nicht geklappt hat, könnte ja im Süden funktionieren:

So schreibt denn nun die Süddeutsche, dass er es (auch) in München probiert hat – mit dem gleichen Misserfolg.

Doch ein echter Kämpfer gibt sich nicht so schnell geschlagen:

Ronny F. will trotzdem weitermachen. „Die Presse muss sich dieser hochbrisanten neuen Gefahrenlage anpassen“, meinte sein Anwalt – „und die Rechtsprechung auch“

Dass selbst Buske über den Mann spottete und vorschlug, einen Taliban als Zeugen zu vernehmen, kann den Mann nicht irritieren, was wiederum das BILDblog neulich aufgegriffen hatte. Bald wird denn auch der letzte wissen, wer Ronny F. ist und welches Problem er in Afghanistan hat.

Podolski ./. WDR: einstweilige Verfügung gegen „Lukas‘ WM-Tagebuch“

Und wieder ein sensibler Fußballer:

Lukas Podolski war bei der vormaligen WM mit seinen Attacken gegen die WDR-Radio-Comedy „Lukas‘ WM-Tagebuch“ am Landgericht München gescheitert. Nun wird vermeldet, dass sein Promianwalt Dr. S. mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine bestimmte Folge am Landgericht Köln erfolgreich war. Ganz großer Sport!

Auslöser war die sexistische Äußerung des Imitators, Podolski solle bei Löw auch mal hinten aushelfen.

Viel effizienter dürfte allerdings Poldis Liebesentzug gegenüber dem WDR sein, der er seit vier Jahren kein Interview mehr gibt.

PS: Gefährlich an der hier verlinkten Folge ist jedenfalls der Kommentar über Ballack am Schluss … ;-)

10. August 2010

Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten

Hamburg verboten

Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. Eine einstweilige Verfügung gegen Burda (Offenburg bzw. München) mit dem Streitwert von 20.000,- Euro wurde am Dienstag bestätigt. Denn die Meinung sei eine Tatsachenbehauptung.

Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen. Wie Meinungen über Tatsachen (über was sonst?) in Hamburg definiert werden, ist schwierig zu prognosdizieren. Bei der Googlesuche nach „Ballack“ und „Karriereende“ werden 236.000 Ergebnisse angezeigt – also viel zu tun für die Anwälte!

Was kommt als nächstes? Wird man die Prognose, dass Buske eine Prognose verbieten will, als zu beweisende Tatsachenbehauptung einstufen und präventiv verbieten? Gegenwärtig hat das Landgericht Hamburg in einem anderen Fall eine unstreitig wahre Gerichtsberichterstattung verboten, weil jemand auf die (unstreitige) Existenz von Zeugenaussagen hingewiesen hatte, die eine Äußerung bestätigten, die (ohne Beweisaufnahme) einstweilig verboten worden war.

Wird demnächst dann auch die Einschätzung verboten, dass diese Entscheidung nicht in den oberen Instanzen bestätigt werden wird? Muss Kachelmann demnächst wieder einrücken, wenn er Prognosen über das Wetter macht?

Und was sind das für Fußballer, die nichts Besseres zu tun haben, als solch hirnverbrannte Prozesse zu führen? Die Anwaltskanzlei und der verbietende Richter waren die gleichen, welche die Meinungsäußerung verboten hatten, Gerhard Schröder färbe sich die Haare, weil diese (nie durch Beweis widerlegte) Einschätzung eine Tatsachenbehauptung sei. Der Karriere Schröders hatte die Farce eher nichts genutzt. Ob es bei Ballack Karriere helfen wird, ist eine Prognose, die sich nur betuchte Verlage leisten sollten.

4. August 2010

KIK-Story heute in ARD

Heute, Mittwoch, 21.45 Uhr, zeigt die ARD die Doku: „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“.

Zum Rechtsstreit diesbezüglich wurde hier mehrfach berichtet. Auch SPIEGEL online berichtet heute.