Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. Oktober 2010

Finanzvertrieb will Urteil zensieren – „Beraten und Verkauft“

Ein großer deutscher Finanzstrukturvertrieb, der seinen Mitmenschen durch Vermögensberatung behilflich ist, hatte Mitte der 90er Jahre versucht, das Enthüllungsbuch eines abtrünnigen Drückers zu unterdrücken. Die Revision des dreisten Zensurbegehrens, das auch beim OLG Frankfurt keine Freunde fand, wollte selbst der BGH nicht einmal zur Überprüfung annehmen. Der SPIEGEL hatte am 05.02.1996 aus dem Buch zitiert.

Nunmehr schießt das an Dreistigkeit schwerlich zu überbietende Unternehmen gegen Websites und Blogs, die das Urteil veröffentlichen, etwa mittels Abmahnungen am Fließband, Schubladenverfügungen usw. Man „argumentiert“, das Urteil sei doch 15 Jahre alt, da müsse die ehrenwerte Firma nun anonymisiert werden. Resozialisierung eines Finanzvertriebs?!?

Ich habe einige ehemalige Handelsvertreter dieser Firma kennen gelernt, manche vertreten, vom kleinen Strukki unten in der Nahrungskette bis hin zu einem Herrn, der es bis sehr weit oben in dieser Organisation gebracht hatte und bei den großen Jubelveranstaltungen immer mit besonderem Handschlag vom Big Boss geadelt wurde – bis er für die Firma nichts mehr wert war und geschnitten und verklagt wurde. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich in dem Laden nennenswert etwas geändert hätte.

Hier ist das Urteil, das ich jedes Mal mit Genuss lese (am besten zu den von mir fett hervorgehobenen Stellen springen): (more…)

15. Oktober 2010

Promi-Anwalt muss Karikatur und Urteilsveröffentlichung dulden

Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.

Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung „Sch…“ nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung „Klatsche“ für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung „Sch…“ gefallen lassen.

Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase „Ein Scher z zum Glück“ ging in die Wicken.


(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)

Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:

Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.

Das Landgericht Köln mochte dem nicht folgen.

In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer „Drei-Jahres-Bilanz“ zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.

Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl „65“ aufstocken. ;-)

Linkhaftung: BGH hebt linkfeindliches Urteil gegen Heise auf

Das Herz der IT-Community schlägt bei Heise.de. 2oo5 war dem Verlag verboten worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Land- und Oberlandesgericht München hatten „Landgericht Hamburg“ gespielt und so getan, als verstünden sie nicht, wie das Internet funktioniert.

In Karlsruhe allerdings, wo Hamburg bekanntlich aufhört, findet auch der Hamburger Vorort München seine Grenzen. So hatte denn der BGH ein Einsehen und hob das linkfeindliche Urteil auf. Glückwunsch, Heise! Und gut, dass ihr es durchgezogen habt.

12. Oktober 2010

Der Schweinchen-Prozess (Promi-Anwälte ./. Schälike)


Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.

Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.

Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.

Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!

10. Oktober 2010

Beckham klagt in Köln

David Beckham war eine Callgirl-Geschichte angelastet worden, auch von Fachorganen für Gesellschaftsreportage des Bauer-Verlags. Nun ist Herr Beckham sauer und hat den Kollegen Prinz mandatiert, der ca. 18 Millionen Euro locker machen soll – melden sinnigerweise die Finanznachrichten.

Interessant ist, dass der Hamburger Prinz eine entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung in Köln beantragt hat, wo es für solche Fälle doch das Landgericht Hamburg gibt. Denkbar, dass der Antrag ursprünglich schon erfolglos bei anderen Gerichten gestellt wurde, was im einstweiligen Rechtsschutz in Kombination mit dem fliegenden Gerichtsstand zulässig ist.

Die von Beckham aufgerufenen 18 Millionen dürften ein wenig hoch gegriffen sein. Aber bescheiden ist der Mann ja ohnehin nicht.

9. Oktober 2010

Mappus muss zum Landgericht Hamburg

Gestern wurde ich in der Pressekammer Zeuge, wie Richter Buske seinen früheren Justizsenator Roger Kusch als Zeugen vernahm. Selbst der Justizsenator a.D. wurde über die ihm wohlbekannten Zeugenrechte belehrt und zur Person befragt, wie sich das gehört. Kusch kommt übrigens eigentlich aus Stuttgart.

Der interessantesten Kunde, den die Hamburger an diesem Wochenende zu bedienen hatten, kam ebenfalls aus Stuttgart, rangiert jedoch politisch ein Stockwerk höher: Robin Wood will Ministerpräsident Mappus eine Maultasche einen Maulkorb verpassen.

Mappus hat die erheblichen Körperverletzungen durch die Polizei am 30. September im Stuttgarter Schlossgarten politisch zu verantworten und er hat den Gewaltexzess der Polizei medial vorbereitet. Am 25. September erklärte er im Interview mit FOCUS Online, es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“.

Die ehrenamtlichen Robin Woodler sind sauer, weil Mappus von Berufsdemonstranten sprach. Mal gespannt, was die Hamburger mit den Stuttgarter Entgleisungen machen …

Herr Mappus, falls Sie mit der Bahn anreisen wollen und es ja gern unterirdisch haben: Nehmen Sie am Hbf die U2 und steigen Sie bei der Station „Messehallen“ aus, Ausgang „Sievekingplatz“.

7. Oktober 2010

ALDI-Pesiflage geSPIEGELT

Die derzeitig bedrohte ALDI-Persiflage wurde von der ALDI-Kundin Frau Steisand zu SPIEGEL online getragen, wo sie nun prominent zu sehen ist. ;-)

5. Oktober 2010

Kontextgerechtes Foto eines Begleiters

Findige Pressejuristen versuchen immer wieder, die Zensurbegehrlichkeiten ihrer Mandantschaft zu bedienen, in dem sie das Abweichen eines Textes von einem bei einem anderen Anlass aufgenommenen Foto ins Feld führen. Wird etwa eine Nachricht mit Archivmaterial illustriert, so ist man nur mit einem „kontextneutralen“ Foto auf der sicheren Seite, das die betreffende Person also ohne einen sonstigen Hintergrund zeigt, der das Geschehen verfälscht. Aber auch insoweit muss ein Interesse der Öffentlichkeit begründet werden.

Am Landgericht Berlin war ein Schauspieler zunächst erfolgreich gewesen, der als Begleiter und Partner einer anderen Schauspielerin abgebildet war. In dem Bericht ging es nämlich über die Probleme der Tochter der Schauspielerin, mit der Vergangenheit ihrer Eltern umzugehen. Der leibliche Vater, ebenfalls ein bekannter Schauspieler, bekannte sich dazu, in seiner Jugend angeschafft zu haben. Auch die Vergangenheit des Klägers, der nicht ganz so bekannt ist, darf als „bewegt“ gelten.

Der Kläger hatte die prominente Schauspielerin beim Bundesfilmball begleitet, wo das Paar gemeinsam abgelichtet worden war. Eine spätere Verwendung dieses Fotos im Zusammenhang mit der Sexbeichte des Ex-Freundes seiner Partnerin fand der Kläger nicht prickelnd. Die Berliner Pressekammer gab der Klage statt und argumentierte, der Kläger sei keine „absolute Person der Zeitgeschichte“ – eine Formulierung, die heute nur noch selten verwendet wird, weil es diese „Absolutheit“ wie früher nicht mehr gibt, vielmehr stets eine Interessenabwägung zwischen Interesse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht zu erfolgen hat.

Das Kammergericht wollte dem nicht folgen:

Nach der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kann eine Bildberichterstattung auch dann zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung unzulässig sind, das streitgegenständliche Foto aber zumindest auch ein zeitgeschichtliches Ereignis bebildert (Urteil vom 13. April 2010 – VI ZR 125/08). Der Bundesgerichtshof differenziert dabei danach, ob sich die Berichterstattung auf eine zu untersagende Darstellung beschränkt, oder Gegenstand der Bildberichterstattung vielmehr auch ein zeitgeschichtliches Ereignis ist.

Und das war er in den Augen des Kammergerichts:

Mit dem Hinweis, dass es für die Tochter von Frau … nicht das erste Mal sei, dass sie mit „pikanten Details aus dem Liebesleben ihrer prominenten Eltern“ konfrontiert wird, wird eine Parallele zum Kläger und dessen „bewegter Vergangenheit“ hergestellt.

Die Ironie an der Sache ist, dass es der Zeitung beinahe zum Verhängnis geworden wäre, dass sie sich mit der Kolportage über den Kläger sogar noch zurückgehalten hatte. Denn hätte sie geschrieben, was sie nur andeutete, dann hätte man erst recht nicht bezweifeln können, dass der Kläger Interesse der Öffentlichkeit auf sich zieht – denn auch der Kläger war einmal jung und brauchte das Geld …

Könnte man diesen Beitrag süffisanter illustrieren als mit diesem Clip? ;-)

10 U 149/09 Kammergericht
27 O 523/09 Landgericht Berlin

3. Oktober 2010

200.000 Straftaten gegen die Ehre – Zensur?

Der Kollege Andreas Fischer weist in seinem Blog darauf hin, dass 2009

„laut Statistik des Bundeskriminalamts die statistisch wichtige Zahl 200.000 der wegen angeblicher “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland strafrechtlich verfolgten Personen klar überschritten“

wurde. Er stellt infrage, dass das Korrektiv “Wahrnehmung berechtigter Interessen” (§ 193 StGB) wirkungsvoll sei. In einem anderen Posting hält er die Beleidigungsgesetze für Zensur.

Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich die Gesetze sind, oder ob die Probleme nicht eher auf der Ebene der Rechtsanwendung liegen. Ich mache allerdings ganz überwiegend nur Zivilrecht, auch bei Beleidigungen, so dass ich seine Sicht auf den strafrechtlichen Ehrenschutz nicht beurteilen kann. Mein Eindruck ist der, dass bei strafrechtlichen Beleidigungen die Messlatte bedeutend höher liegt, so dass ich eher die Privatrechtsstreite (und die hiermit generierte Selbstzensur) als Zensur ansehe. Immerhin kann man ja Staatsanwälte, die nur ihren Job tun, ungestraft als „durchgeknallt“ bezeichnen.

30. September 2010

Filesharing: Kommt jetzt die Vertragsstrafewelle?

Es ist schon eine Seuche: Da lädt jemand in einem Moment der Schwäche per Filesharing ein Hitalbum runter – alles Hits, die man völlig legal im Netz auch bei Youtube hören, im Rundfunk mitschneiden oder auf dem Schulhof via USB-Stick tauschen könnte. Und schon klebt er im Netz der Abmahnindustrie. Nicht nur für jeden einzelnen Titel hat dieser Sünder eine Abmahnung zu erwarten, denn für jeden Titel können unterschiedliche Rechteinhaber gesondert Abmahnungen verlangen. Ein Fass ohne Boden!

Doch der Blutdurst der Massenabmahner ist nicht mit dem Abmahnbusiness alleine gestillt: Denn wer sich einer Abmahnung erwehren will, der gibt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die jedoch nur dann rechtsbeständig ist, wenn sich der Sünder einem Vertragsstrafeversprechen unterwirft. Im Regelfall erzielt ein solches den pädagogischen Effekt, dass der Sünder von seinem Treiben ab- oder sich nicht mehr erwischen lässt.

Nun melden die Kollegen von IP-Notiz, dass man sich durchaus auch an der Vertragsstrafe gütlich tun möchte. So verlangt ein gewisser Herr Bushido, selbst wegen Urheberrechtsvergehen verurteilt, von einem Liebhaber seiner – nennen wir es mal „Musik“ – wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung 5.000,- Euro. Das ist ein Betrag, den der typischerweise jugendliche Hörer solcher Missklänge normalerweise nicht rumliegen hat.

Professionalität hin oder her: Was muss dieser Bushido wohl für ein widerwärtiger Mensch sein, der seine Fans dermaßen über den Leisten zieht? Und wird es nicht einmal Zeit, dass die Medien diesen Typ von der Bühne verweisen?