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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. Oktober 2011

Diözese Regensburg darf Springer nicht zensieren

Wie mir unser Mann in Hamburg gerade berichtet, sind seine Eminenz Bischof Müller der Diözese Regensburg gestern gegen die Axel Springer AG mit ihrem Zensurbegehren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Seine Scheinheiligkeit wollten die Vorwürfe „Vertuschung“ und „Schweigegeld“ vertuschen und beschweigen zu lassen. Beim Landgericht des protestantisch geprägten Hamburg hatte der sensible Kirchenfürst noch entsprechenden Seegen bekommen.

Kommenden Dienstag stehen beim OLG Hamburg die Berufungen

Diözese Regensburg ./. DER SPIEGEL und

Diözese Regensburg ./. Stefan Aigner (Regensburg Digital)

auf dem Programm.

UPDATE: Prozessbericht

5. Oktober 2011

Nochmal: Verlinken auf geleakte E-Mails

Auch SPIEGEL ONLINE wurde nunmehr vom Landgericht Braunschweig gestattet, auf geleakte interne E-Mails von Burschenschaften zu linken.

* Räusper * Ich darf mal schwer vermuten, dass in dem Verfahren ständig mit meinem Urteil LG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 argumentiert wurde … * /Räusper *

3. Oktober 2011

Das Persönlichkeitsrecht des Walter Ulbricht

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“

ist ein geflügeltes Wort, das man heute verlogenen Politikern (Redundanz?) entgegen schleudert.

Würde Walter Ulbricht heute noch leben, so wäre er längst zum Landgericht Hamburg gelaufen, denn mit dem Zitat wird Ulbricht mindestens andeutungshalber vorgeworfen, die Öffentlichkeit über seine Absichten belogen zu haben. Einen Prozessgegner würde die Beweislast für das Zutreffen einer Lüge Ulbrichts treffen.

Die Beweisaussichten für einen Prozessgegner wären jedoch schwach, denn es spricht vieles dafür, dass Ulbricht damals tatsächlich gemeint hatte, was er sagte.

Die Äußerung fiel am 15.06.1961 im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien zum Kennedy-Chruschtschow-Gipfel, als die FR-Journalistin Annamarie Doherr fragte:

„Bedeutet die Bildung der freien Stadt Ihrer Meinung nach, dass die Staatsgrenze am Brandenburger Tor errichtet wird? Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?“

Ulbricht:

„Ich verstehe Ihre Frage so, dass es in Westdeutschland Menschen gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR dazu mobilisieren, eine Mauer aufzurichten. Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht. Die Bauarbeiter beschäftigen sich hauptsächlich mit Wohnungsbau, und ihre Arbeitskraft wird dafür voll eingesetzt. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“

Ostdeutsche Historiker und Zeitzeugen bestreiten, dass Ulbricht damals etwas anderes im Sinn hatte, wenngleich er auch von Moskau Maßnahmen forderte, um die damaligen Wirtschaftsflüchtlinge aufzuhalten. Das erstmalige Verwenden des Wortes „Mauer“, noch dazu ohne Not, wäre für den Taktierer auch mehr als ungeschickt gewesen, hätte er bereits derartiges konkret im Sinn gehabt.

Tatsächlich besprach Ulbricht dann im Juli in einem inzwischen freigegebenen Geheimpapier mit Chruschtschow, dass man in Berlin sowie an den anderen Grenzen etliche Stellen mit Stacheldraht sichern wolle. Eine Mauer war tatsächlich nicht im Gespräch.

Am 01.08.1961 war es Chruschtschow, der in Moskau versammelten internationalen Genossen bei einer Rede Maßnahmen gegen den personalen Abfluss verkündete, bei der auch Ulbricht anwesend war. Ein entsprechender Aktenfund ist seit 2009 publik. Am 27.08.1961 soll Chruschtschow bei einem Besuch in Berlin den Mauerbau diktiert haben. Ulbricht, von dem unbedingte Loyalität und Disziplin erwartet wurde, hätte Chruschtschow schwerlich widersprechen können, schon gar nicht vor versammelter Mannschaft. Spätestens nach dem Quasi-Putsch Chruschtschows, der seinen Rivalen Berija erschießen ließ, hing die Macht des in der DDR angezählten Ulbricht von Chruschtschows Protektion ab. Was passiert wäre, hätte sich Ulbricht verweigert, probierte er Jahre später aus – und wurde von Mokaus neuem Mann Honecker ersetzt.

Die DDR war in militärischer Hinsicht bis zur Ära Gorbatschow nie ein souveräner Staat gewesen, dem man die Entscheidung zum Mauerbau überlassen hätte. Sowohl im Osten, als auch im Westen Deutschlands hatten die Supermächte intern klar gestellt, wer Koch und wer Kellner war. Galt etwa die „Kanzlerakte“ jahrzehntelang als Verschwörungstheorie, die vor allem von Neonazis gepflegt wurde, so lüftete Egon Bahr 2009 das vormalige Staatsgeheimnis, dass für die westlichen Siegermächte das Grundgesetz keine durchgehende Geltung entfaltete.

Während heute am Tag der Deutschen Einheit wieder Politiker um die Verdammnis der Mauer wetteifern und brav in jedem Beitrag das zweifelhafte Ulbricht-Zitat nachbeten, sind Zweifel angebracht, ob die Mentalität heutiger Volksvertreter tatsächlich eine andere ist: Vor nicht allzu langer Zeit  hatte die Regierungsmehrheit mit Billigung aller im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der FDP und Linkspartei) das Internetsperrgesetz beschlossen. Eine staatliche Sperre aus Beton und digitale Sperren an Landesgrenzen sind zwar nicht das gleiche, aber doch prinzipiell etwas sehr ähnliches.

24. September 2011

Kohl-Söhne erwirken einstweilige Verfügung gegen Hannelore-Kohl-Biograph Schwan

Die Söhne des Altkanzlers haben gegen den früheren WDR-Autor Heribert Schwan am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen einer in einem Interview gefallenen Äußerung erwirkt. Schwan, der ein umstrittenes Buch über Hannelore Kohl veröffentlicht hatte, äußerte sich wie folgt:

„Beide müssen den Vorwurf hinnehmen, dass sie die Mutter im Stich gelassen haben – sie sind mitschuldig am Tod der Mutter.“

Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als dass es sich um ein überwiegend wertungsgeprägte Äußerung handelt, die außerhalb Hamburgs mit hoher Wahrscheinlichkeit als Meinungsäußerung angesehen worden wäre. Die Äußerung enthält die Tatsachenbehauptung des Im-Stich-Lassens, für die der Autor ggf. darlegungs- und beweisbelastet ist, also Anhaltspunkte liefern muss, auch bei nur indirekter Andeutung dürfte man starke Wertungen nicht völlig ins Blaue hinein tätigen. Da in Hamburg bei entsprechenden Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen der Gegner grundsätzlich nie vorher angehört wird, konnte er insoweit wohl auch nichts glaubhaft machen. (Andere Gerichte hören oft den Gegner vorher an.)

Manche wird überraschen, dass auch die Einleitung auf der Meta-Ebene „Beide müssen den Vorwurf hinnehmen“ nicht geholfen hat, die Äußerung insgesamt als Meinungsäußerung zu kennzeichnen. Kenner der Rechtsprechung der Zivilkammer 24 wissen jedoch, dass derartige Einkleidungen das Landgericht Hamburg nicht ineteressieren: wo immer die Zivilkammer 24 in einer Meinungsäußerung einen Tatsachenkern erspäht, wird dieser geerntet – auch, wenn es dafür regelmäßig aus Karlsruhe wegen der Missachtung der Meinungsfreiheit auf die Finger gibt (z.B. FraPort, Schrempp).

Eine zweite Angriffsfläche wäre die Privatsphäre, über die nur bei hinreichendem Interesse der Öffentlichkeit berichtet werden darf. Nachdem die Rechtsprechung die Rechtsfigur der „absoluten Personen der Zeitgeschichte“ vor Jahren abgeschafft hat, wäre heute selbst die Privatsphäre der höchstprominenten Frau Kohl nur im begründeten Einzelfall der Öffentlichkeit zugänglich. Die Privatsphäre der Kohlsöhne ist erst recht geschützt. Insoweit ist bemerkenswert, dass einer der Kohlsöhne ja seine Memoiren geschrieben und damit seine eigene Privatsphäre insoweit selbst geöffnet hat.

Der Fall bleibt interessant.

Anzumerken wäre noch, dass offenbar nur der Autor selbst angegriffen wurde. In früheren Zeiten hatte das Landgericht Hamburg auch das Medium eines Interviews angegriffen, welches sich angeblich den Inhalt des Interviews zu eigen mache und daher dort behauptete Tatsachen nachrecherchieren müsse. Auch das hat Karlsruhe nicht mitgemacht.

(Der Autor hat zur Kohl-Familie keine Meinung und macht sich insbesondere das Zitat nicht zu eigen.)

UPDATE: SPON bringt einen Kurzbeitrag mit Schelte auch von Altkanzler Kohl. Dort bezeichnet man den Suizid als „Selbstmord“.

29. August 2011

Hamburger Pressekammer verhandelt um 7.00 Uhr morgens!

Jeden Freitag eröffnet die Pressekammer die wöchentliche Sitzung um 9.55 Uhr mit den Verkündungen, ab 10.00 Uhr beginnen die Termine. Bereits vor einiger Zeit war auf der Terminrolle mal ein Termin aufgetaucht, der ca. eine Stunde früher begann. Einem gewissen Gerichtsreporter kam der Verdacht, man versuche, seine Berichterstattung zu umgehen. Da der Mann jedoch Frühaufsteher ist, erspähte er diesen ungewöhnlichen Termin rechtzeitig, um die Ereignisse in der ihm eigenen Art zu würdigen.

Vergangenen Freitag jedoch rieben sich die Kollegen, welche die Terminrolle sahen, die Augen, fragten sogar ungläubig den Vorsitzenden nach einem Druckfehler. So waren dort tatsächlich zwei Sachen eines Klägers um 7.00 Uhr morgens angesetzt worden – eine Zeit, in der allenfalls Reinigungs- und Verwaltungspersonal die Flure des Landgerichts Hamburg bevölkert.

Wie Nachforschungen ergaben, war dieser Termin keineswegs kurzfristig eingeschoben worden, sondern stand über eine Woche fest. Er war allerdings sehr kurzfristig dann doch ausgefallen und ist auf November verschoben worden. Sollte es sich tatsächlich um ein Manöver gehandelt haben, um den Gerichtsblogger auszubremsen, so wäre dies untauglich: Der Mann ist ehemaliger Bergsteiger und hatte einmal die erste Polarexpedition der DDR vorbereitet. Wer seinen Kampfgeist brechen will, muss noch früher aufstehen… ;-)

28. August 2011

Lehmann ./. Wiese

Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte seinen Kollegen wissen lassen:

„Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! Was soll ich da bitte machen? Geh ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht, warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn!“

Der Betroffene wollte hierfür 20.000,- Euro sehen. Nach Ansicht des Landgerichts Münchens fielen die Äußerungen unter die Meinungsfreiheit. Im Milieu des Profifußballs seien Schimpfwörter und die Austragung von Konflikten zwischen Sportlern über die Medien an der Tagesordnung.

Die Kommentare von Juraexamen.info, die Examenskandidaten helfen sollen, möchte ich so jedoch nicht stehen lassen:

„Schmerzensgeld“

Schon die – auch von Juris(!) verwendete – Terminologie „Schmerzensgeld“ ist unsauber. Gemeint ist der Anspruch auf „Geldentschädigung“, der dogmatisch etwas anderes als Schmerzensgeld ist.

„Absolute Person der Zeitgeschichte“

Die Rechtsfigur der „absoluten“ Person der Zeitgeschichte ist selbst Rechtsgeschichte. Sie war lange von der Rechtsprechung geprägt worden, seit etlichen Jahren jedoch kommt es statt auf Personen auf „zeitgeschichtliche Ereignisse“ und „Berichtsinteresse der Öffentlichkeit“ diesbezüglich an. Promis ziehen solche Situationen zwar öfters an, bleiben aber Rechtssubjekte wie Du und ich.

„Meinungsfreiheit“

Hätte vorliegend nicht das Landgericht München, sondern das in Hamburg geurteilt, so hätten die Chancen gut gestanden, dass die Äußerung als Schmähung angesehen und verboten worden wäre.

Cash

Es entsteht der Eindruck, Lehmann hätte bei einer Bewertung der Äußerung als rechtswidrig Geld bekommen. Er hätte jedoch auch in Hamburg nur eine Unterlassung durchsetzen können. Der Anspruch auf Geldentschädigung hingegen wird nur ganz ausnahmsweise bei besonders schweren Verfehlungen gewährt. Die praktisch bedeutendste Fallgruppe sind Äußerungen im Bezug auf die Sexualität des Betroffenen. Auch bei Berichten über Krankheiten, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Der „Platzverweis“ Richtung Muppet-Show nebst Therapie-Empfehlung reicht im genannten Zusammenhang nicht aus.

Die Klage war in dem Moment verloren, als sie eingereicht wurde. Vielleicht wird Lehmann langfristig Olli Kahn beerben, einen der eifrigsten Kläger in der Hamburger Pressekammer. (Dort sind übrigens die Fußballernamen „Link(e)“ und „Wiese“ nicht unbekannt … ;-) )

 

25. August 2011

Liegt Tripolis in Indien?

Die BBC zeigt Jubelperser, angeblich live vom Green Square aus Tripolis, das bislang in Libyen vermutet wurde. Die Bilder kommen jedoch offensichtlich aus Indien …

Die einzige mir bekannte Stadt, die tatsächlich auf Reisen gehen kann, ist Hamburg (fliegender Gerichtsstand). Da ich da gleich hinfahre, hoffe ich, das die Stadt gerade zu Hause ist! ;)

19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

16. August 2011

Burschenschafter beansprucht Diskretion für seine rassistischen Rund-E-Mails

Die TAZ hat morgen Termin in Braunschweig. Es geht um die (anonymisierte) Veröffentlichung einer E-Mail aus einer Mailingliste, die nach Wunsch des Absenders nur intern hätte kursieren sollen. Durch die Veröffentlichung in der TAZ soll das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt worden sein. Es handelt sich hier um einen Burschenschaftler, der gegen diesen Beitrag vorgeht. Angeblich seien die Mails gefaked oder gehackt.

Ich wette 100:1, dass der Anwalt des Klägers das Schandurteil der ZK 28 des Landgerichts Köln zitiert hat, das allerdings aus gutem Grund nie rechtskräftig wurde. Der TAZ-Anwalt wird mit einiger Sicherheit mit dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 zu einem vergleichbaren Fall kontern. Letzteres befindet sich derweil im Stresstest am BGH.

Das Interesse der Öffentlichkeit, welches bei entsprechendem Gewicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem spielend zu begründen sein.

UPDATE:

Die TAZ hat diese Runde gewonnen.

12. August 2011

Ist DER FREITAG wirklich ein geeigneter Partner für OPENLEAKS?

Gerade hat sich DER FREITAG als Medienpartner von OpenLeaks präsentiert, schon wird bekannt, dass er in fragwürdiger Weise gegen einen Leak in eigener Sache vorgeht. So hatte die NRHZ eine E-Mail an einen Autor veröffentlicht, in dem die Ablehnung eines kritischen Artikels über einen Artikel im FREITAG begründet wurde. Die NRHZ hatte mehr Rückgrat, bekam jedoch nun eine Abmahnung. Für einen Leakpartner genau die falsche Kommunikation.

Das Veröffentlichen von E-Mails gegen den Willen des Absenders ist derzeit Gegenstand einer von mir betreuten Revision am BGH.