Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


16. Dezember 2013

Gysi-Doku

Seit fast drei Jahren berichte ich über den Rechtsstreit zwischen Gysi und NDR. Es geht um Gysis Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit und den Vorwurf von Mandantenverrat. Wie manch anderer war Gysi mit einer eidesstattlichen Versicherung zur Hamburger Pressekammer getingelt, das immer wieder gerne eidssstattlichen Versicherungen ausreichen lässt, zuletzt beim Limburger Bischof.

Heute Abend nun um 23.55 Uhr zeigt die ARD eine neue Gysi-Doku, falls seine Anwälte nicht noch schnell eine einstweilige Verfügung zustellen. Bärbel Bohley, der er die Behauptung des Parteiverrats untersagen ließ, hatte sich nie an das Verbot gehalten und ihre Vorwürfe zeitlebens aufrecht erhalten. Die streitigen Vorfälle liegen inzwischen drei Jahrzehnte zurück.

Tragisch ist, dass Gysi derzeit der Oppositionsführer ist, und zwar einer, der dringend gebraucht wird. Der „Witz“ ist ja, dass der deutsche Staat es derzeit zulässt, dass die gesamte Telekommunikation – und damit auch Anwaltsgespräche und Mails – abgehört werden, möglicherweise selbst mithört. Zu den heutigen informationstechnischen Möglichkeiten der Geheimdienste verhält sich das Wissen des MfS nahezu homöopathisch. Zur NSA habe ich von Rot und Schwarz nicht viel gehört, während Gysi Klartext liefert:

 

1. Dezember 2013

Sigmar Gabriel ist die neue Zensursula

 

Auf Sigmar Gabriel, einstiger „Pop-Beauftragter“ der Spezialdemokraten, wurde ich erstmals 2007 in Richter Buskes Hamburger Pressekammer aufmerksam. Dort hatte ich eines Vormittags gemeinsam Termin mit Siggis Parteifreund Marcel Bartels, einer der deutschen Politblogger-Pioniere. Damals wehrte sich „Siggi Pop“ gegen eine despektierliche Bildunterschrift, was für einen Spitzenpolitiker halt ein wenig dünnhäutig wirkte. Nachdem ihm Barbara Streisand die Bude einrannte, zog er irgendwann zurück.

Den Boulevardstreit mit Frau Slomka, der derzeit von Wichtigem ablenkt, möchte ich nicht weiter kommentieren.

ABER DAS, WAS GABRIEL DA MIT DEN ERMORDETEN KINDERN VON NORWEGEN MACHT, IST NICHT ANSATZWEISE TOLERIERBAR.

Entgegen Gabriels Behauptung wurden die Attentate nicht durch die Vorratsdatenspeicherung erkannt oder aufgeklärt, die war in Norwegen nicht einmal umgesetzt. Eine spezifische Überwachung der Quellen für die Beschaffung von Sprengstoffen und Waffen, sowie die Auswertung des rassistischen Drecks, den Breivik in einem rechtsextremen Forum veröffentlicht hatte, wäre hingegen sinnvoll gewesen. Die Festnahme des Attentäters hatte nicht das geringste mit Fahndungserfolg zu tun, vielmehr wollte der Wahnsinnige ja genau das.

Inzwischen wird Gabriel auch seinen Genossen peinlich. Gut so.

Schlecht ist aber, dass die ehemalige Volkspartei SPD offenbar ein massives Personalproblem hat. Wenn Siggi Pop, Andrea „Pippi“ Nahles und mein Duz-Freund Frank Walter das Spitzenpersonal der Sozis darstellen, dann hat man den Piraten viel Unrecht getan …

30. August 2013

Stadt Herne möchte weitere 255 Piratenplakate sehen!

Die Stadt Herne überraschte die Piratenpartei mit einer Limitierung der Plakate. Während den im Bundestag vertretenen Parteien jeweils 408 Plakate zugestanden wurden, rechnete die Stadt Herne die Piraten unerbittlich zu den ca. 20 Kleinparteien, sie hätten sich daher mit 153 Plakaten zu begnügen. Eine Begründung, die die Stadt zu dieser Einschätzung kam, blieb sie schuldig. Im Gegensatz etwa zur Partei „Die Linke“ sind die Piraten sogar im NRW-Landtag vertreten. „Die Linke“ sowie die FDP, denen die vollen 407 Plakate zugebilligt wurden, lagen laut einer Veröffentlichung des WDR vom Mai bei den NRW-Wählern gerade einmal bei 3%.

Die Piratenpartei ließ sich diese willkürliche Ungleichbehandlung nicht bieten, sondern forderte eine gleichwertige  Sondernutzungserlaubnis unter Berufung auf Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG ein. Nachdem die Piraten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung beantragt und Klage erhoben hatten, kündigte die Stadt Herne anfangs noch Widerstand an. Allerdings sind die Pirten nun einmal siebtstärkste politische Kraft in Deutschland (bei Zusammenrechnung von CDU/CSU sogar sechststärkste). Ein Urteil, auf das sich die Stadt Herne bei ihrer eigenartigen Entscheidung stützte, stamte aus dem Jahr 1974, als es in Deutschland faktisch ein Drei-Parteien-System gab (Union, SPD, Zünglein-an-der-Waage FDP).

Eine Gleichsetzung mit Kleinstparteien überzeugt nicht, denn die Piraten haben bei ihren Mitgliedszahlen jeweils mehr als die Hälfte der Grünen, der Linkspartei und der Freidemokraten. Demgegenüber haben die nächstkleineren Parteien nicht einmal die Hälfter Piratenmitgleider vorzuweisen. Bei den ganzen Kleinparteien stagnierten jahrzehntelang die Mitgliedszahlen bei ca. 5.000, während die Piraten deutlich über 30.000 Parteigänger verfügen. Auch den Einzug in vier Landtage kann man nicht ignorieren.

Gestern nun hatte die Stadt Herne ein Einsehen und billigte nun auch den Piraten die vollen 408 Plakate zu.

12. August 2013

LG Hamburg: Puffgänger ja – LG München: Sackrileck nein

 

Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.

Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.

UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.

Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:

„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!

25. Dezember 2012

Klehranlage

Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.

Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!

Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

 

13. Dezember 2012

Lästiger Lama

In letzter Zeit häufigen sich bei mir die Fälle, bei denen die Gegner irgendwelche „Energien“ verkaufen, etwa durch „Akkupressur“ oder obskure Produkte im Esoterikbereich. Mein neuester Gegner versteht sich offenbar auf die Kundalini-Energie. Es handelt sich um den höchsten Lama unter dem Dalai Lama, einen gewissen Herrn Lama Ole Nydahl.

„Willst du wahrhaft glücklich sein, geh einfach am Unglück vorüber!“

sagte der Dalai Lama. Lama Ole jedoch schickt meiner Mandantin lieber Anwälte, obwohl die bekanntlich schlecht für das Karma sind.

Eure Heiligkeit Lama Ole, wir haben ein paar schöne Prozesse vor uns … Gerne werde ich eurer Heiligkeit bei der Erleuchtung behilflich sein und in die Geheimlehre der Barbara Streisand einführen. :)

30. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (19) Klehr ./. Youtube

Weil die Mitschrift zum Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube etwas lang war, hier noch einmal die Highlights:

Es ging bei der Zeugeneinvernahme um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre. Gehört wurden die Witwe eines Klehr-Patienten und eine ehemalige Klehr-Mitarbeiterin, die beide den Vorwurf bestätigten.

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „Dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

(…)
Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

(…)

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese, die seien ja manchmal witzig. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Der Klehr-Anwalt hat angekündigt, beweisen zu wollen, dass Dr. Nikolaus Klehr am fraglichen Tag in Salzburg gewesen sei. Vermutlich benennt er die gleichen Zeugen, die er auch dafür benennt, dass seine Methode wirksam sei.

Ob vorliegend die Zeuginnen wahrheitsgemäß aussagten, kann ich nicht beurteilen. Ich mache mir allerdings die Wertung der Zeugin Frau S. zu Eigen, der zufolge „Otto“ deutlich komischer als der ostfriesische Anwalt ist (jedenfalls freiwillig).

29. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (18) Klehr ./. Youtube

Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube

„Krebsarzt“ Herr D. Nikolaus Klehr hatte dem ZDF durch das für seine Unfehlbarkeit bekannte Landgericht Hamburg verbieten lassen, durch das erneute Ausstrahlen eines WISO-Beitrags über seine „Krebsheilkünste“ sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu verletzen.

In diesem Beitrag geht es um einen angeblich unwahren Eindruck, Herr Dr. Nikolaus Klehr würde Eigenblutpräparate aus seiner Münchner Praxis an Patienten herausgeben, was er anscheinend wohl gar nicht darf. Außerdem findet er es schlimm, das belanglose Szenen an seinem Empfangstresen sowie im Besprechungszimmer mit versteckter Kamera gedreht und gezeigt wurden, obwohl diese stumm und verpixelt sind.

Herr Dr. Nikolaus Klehr hatte auch mir verbieten lassen, sein allgemeines Persönlichkeitsrecht durch einen von Unbekannt bei Youtube eingestellten Mitschnitt des ZDF-Beitrags auf diesem Blog zu verletzen.

Herr Dr. Nikloaus Klehr untersagte auch Youtube (Google-Konzern) die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Auch dem Bayrischen Rundfunk ließ Herr Dr. Nikolaus Klehr Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem anderen Beitrag untersagen.

Die Verbote waren unter dem damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske sowie seiner Nachfolgerin Frau Käfer erlassen worden, die dem Klehr-Anwalt aus der Hand fraßen.

Während mir seinerzeit die Käfer-Kammer keine Zeugeneinvernahme der Zeugin Bachmair gönnte, wurde dies dem ZDF gestattet. Und auch Youtube lud Frau Bachmair aus München vor, sowie eine weitere Zeugin, Frau S., die beim ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr gearbeitet hatte.

Zum Beweistermin am 26.10.2012 hatte sich auch Herr Dr. Nikolaus Klehr von Bayern nach Hamburg in den Saal 335 begeben. Den Vorsitz führte Frau Richterin Dr. Mittler, die fähigste Richterin, die mir Hamburg bekannt ist, und auf der meine ganzen Hoffnungen ruhen, dass die Pressekammer die Vorgaben aus Karlsruhe zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit umsetzen und die Perversion der Buske-Jahre korrigieren wird. Google war wie gewohnt in Mannschaftsstärke angereist, auch Dr. Klehr ließ sich von zwei Anwälten (nicht) helfen. Die Fragen stellte hauptsächlich Richterin Frau Dr. Ellerbrock, die offensichtlich Berichterstatterin war. Ich selbst saß direkt hinter dem Team Klehr, dessen Sponsor offenbar stinksauer darüber war, dass jemand genau das mittippte, was er wohl aus dem Internet beseitigen wollte.

Ob die Zeuginnen die Wahrheit sagen, mag das Gericht beurteilen. Ich distanziere mich daher sicherheitshalber vom Inhalt der Zeugenaussagen und mache mir diese nicht zu eigen. Bestimmt ist alles in Wirklichkeit ganz anders. Herr Dr. Nikloaus Klehr wird uns schon noch seine Version auftischen. Auf Anraten seines Anwalts war er nach dem Prozesstermin allerdings nicht zu einem Gespräch mit mir bereit.

Es ging in erster Linie um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre.

 

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

Gericht: Ist die Spritze auch übergeben worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, die habe ich selbst in der Apotheke besorgt.

Gericht: Wie war der Behandlungsablauf vorgesehen? Sind die Ampullen schon im ersten Termin überreicht worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, in der zweiten Woche …. Zyklus … Auf alle Fälle Mittwoch, zwei Zyklen waren vorbei.

Sollte ich zuhause verabreichen. Zuerst habe ich täglich meinen Mann vorbei gebracht, dann jede Woche mittwochs. Die Ampullen wurden nur einmal übergeben. Am 30. waren wir zum Gespräch, Klehr hatte „mehr Lebensfreude“ versprochen, man solle sofort mit der Behandlung anfangen, man solle keine Zeit verlieren.

Ich habe nur zwei von 30 oder 35 Ampullen gespitzt, weil es ihm so schlecht ging, dass er mich angefleht hat, ich soll sie ihm nicht mehr geben. Ein paar habe ich zur Analyse weitergegeben, 20 Stück habe ich noch. Prof. Freund aus Rostock hat sich welche abholen lassen und untersucht.

Gericht: Wie ist ihr Verhältnis zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Es sind sechs Jahre vergangen. Ich wurde beschimpft von Dr. Klehr, hätte mich nicht um meinen Mann gekümmert, die Ehe wäre zerrüttet, ich wäre nur auf das Erbe meines Mannes aus. Stand in den Anwaltsschreiben.

Gericht: Auch Gerichtsverfahren?

Zeugin Frau Bachmair: Ja.

Gericht: Die Verfahren sind abgeschlossen?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe eine neue Klage bekommen wegen Schadensersatzansprüchen.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Das begleitet mich mein ganzes Leben, wahrscheinlich.

Gericht: Wer hat die Ampullen gegeben?

Zeugin Frau Bachmair: Dr. Klehr persönlich. Hatte gesagt, ich soll die Kühltasche mitbringen. Soll in Gefrierschrank. Soll drauf achten, dass die nicht abtauen.

Die Vorsitzende: Können Sie noch sagen, wann Sie zum ersten mal aufgefordert wurden? Gab es so eine Art Erstgespräch?

Zeugin Frau Bachmair: Am 30., da war es noch nicht ersichtlich, dass ich das spritzen soll. An weitere Anweisungen kann ich mich nicht mehr erinnern.

Die Vorsitzende: Können Sie sich noch an ihre Reaktion erinnern?

Zeugin Frau Bachmair: Mulmiges Gefühl, keine Krankenschwester, macht man doch nicht, einem geliebten Menschen eine Spritze zu setzen. Wollte meinem Mann helfen. Zwickmühle.

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

Klehr-Anwalt: Der wievielte Besuch in der Praxis war es, als Ihnen die Ampullen mitgegeben wurden?

Zeugin Frau Bachmair: …. Muss Mittwoch der dritten Woche gewesen sein.

Klehr-Anwalt: Mittwoch Vormittag oder abends?

Zeugin Frau Bachmair: Vormittags.

Klehr-Anwalt: Wenn ich Ihnen vorhalte, dass Herr Dr. Klehr …. in Salzburg war , …

Zeugin Frau Bachmair: Er war immer mittwochs in der Münchner Praxis. 10 Uhr oder so.

Klehr-Anwalt: Die Bitte, die Kühltasche mitzunehmen: Wurde die Ihnen am Telefon oder in der Praxis mitgeteilt, von einem Arzt oder sonstigem Personal?

Zeugin Frau Bachmair: Persönlich in der Praxis. Bin mir nicht mehr sicher, wer diese Bitte …. Ein Arzt war es nicht.

Klehr-Anwalt: Vormittag ist was anderes als 10 Uhr. 13. September, darüber gibt es auch Aufzeichnungen. …. Ihr Mann hat an diesem Tag Infusionen erhalten, erst danach kam Dr. Klehr hinzu. Infusion von jemand anderes, dann Behandlung. Diese Behandlung hätte mindestens gedauert bis 14.30 Uhr. Bleiben Sie bei ihrer Aussage, dass Klehr vormittags ….

Zeugin Frau Bachmair: Er war da. Kann mich an die Uhrzeit nicht erinnern, habe ihn vormittags vorbeigebracht, unsere Tochter hat ihn nachher abgeholt. Bleibe dabei, dass mir Klehr die Ampullen persönlich gegeben hat. Ich sollte schnellstmöglich nach Hause fahren, damit die Ampullen nicht auftauen.

Klehr-Anwalt: Sie haben Ihren Kalender dabei. Was steht da drin am 13.?

Zeugin Frau Bachmair: „Ampullen bekommen“!

Klehr-Anwalt: Da steht erst „Spritzen“!

Zeugin Frau Bachmair: Waren aber Ampullen gemeint! Bin kein Arzt.

Klehr-Anwalt: Darf ich mal sehen?

Klehr-Anwalt grapscht in Richtung Kalender, Zeugin zieht diesen entrüstet weg.

Zeugin Frau Bachmair: Na! Ist mein Kalender!!!

Klehr-Anwalt: Das Erstgespräch: Mit wem wurde das geführt?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Mann, meine Tochter und ich.

Klehr-Anwalt: Ist im Anschluss noch jemand dabei gewesen?

Zeugin Frau Bachmair: Da wurde die Behandlung begonnen. Habe mit Tochter zu Mittag gegessen. Haben ihn dann abgeholt.

Klehr-Anwalt: Wer hat ihren Mann behandelt?

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe. Infusion. Hat aber erst nicht geklappt. Musste dann bereinigt werden.

Klehr-Anwalt: War kein Arzt dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Klehr-Anwalt: Warum kam Ihr Mann zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Wir wollten das, die Tochter hatte das erfahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie in den Rechtsstreitigkeiten Herrn Dr. Klehr von der Verschwiegenheit entbunden?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Anwalt hat das alles gemacht.

Klehr-Anwalt: Entbinden sie Klehr hier von der Verschwiegenheit?

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler interveniert: Das kommt etwas unverhofft.

Klehr-Anwalt: Aber Herr Klehr ist heute hier!

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler – spitz: Haben wir ihn denn persönlich geladen???

(…)

Klehr-Anwalt: Wie viele Ampullen hatte Prof. Freund abholen lassen?

Zeugin Frau Bachmair: Weiß ich nicht genau. Habe einen Abholschein da.

Klehr-Anwalt: Steht da eine Anzahl drauf?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. 29.08.2011 sind die abgeholt worden. Kann nicht sagen, wie viele.

Klehr-Anwalt: Dass Herr Freund die untersucht hat, wissen wie woher?

Zeugin Frau Bachmair: Von Frau Gürkov.

Klehr-Anwalt: Wir sind die in Kontakt gekommen.

Zeugin Frau Bachmair: Frau Gürkov hat sich über meinen Anwalt an mich gewendet. Frühjahr 2011.

Klehr-Anwalt: In den Prozessen, die Sie geführt haben, haben Sie etwas dazu gesagt, wer Ihren Mann behandelt hatte?

Zeugin Frau Bachmair: War nicht dabei gewesen.

Klehr-Anwalt: Haben Sie etwas dazu gesagt?

Zeugin Frau Bachmair: (…)

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen. Der Rest am Richtertisch reagiert ungehalten.

Zeugin Frau Bachmair: … Bei der Behandlung selbst war ich nicht anwesend. Kann nicht sagen, was da gemacht wurde. Ich meine, dass Herr Klehr in der Praxis war, nicht aber, dass er auch bei der Behandlung anwesend war.

Klehr-Anwalt versucht wieder, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen.

Zeugin Frau Bachmair: Beim ersten Gespräch war er dabei. Ob er bei den anderen Behandlungen dabei war, weiß ich nicht.

Klehr-Anwalt: Hat es Vergleichsgespräche gegeben?

Protest von den Google-Anwälten, weil das Beweisthema verlassen wird.

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

Komme mir vor wie eine Angeklagte.

Die Vorsitzende: Nein, sollen Sie nicht. Kenne das Gefühl. Ich habe auch schon mal ausgesagt. Blöde Situation.

Klehr-Anwalt: Die Zeugin Frau S. – kennen Sie die?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe einmal telefonisch mit ihr gesprochen. Lief über Frau Gürrkov. Habe Flugangst. Bin mit ihr im Auto gefahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie sich mit Frau S. über die Sache unterhalten?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe ihr die Ampullen gezeigt. Sie hatte mich ja abgeholt.

Klehr-Anwalt: Duzen Sie sie oder siezen Sie sie?

Zeugin Frau Bachmair: Haben gestern ein Bier miteinander getrunken. Duzen uns jetzt. Wir wissen, weswegen wir hier sind. Haben aber nicht konkret über unsere Aussagen gesprochen.

Klehr-Anwalt zum Gericht: Darf Herr Dr. Klehr selbst fragen, oder muss ich Sprachrohr sein?

Leichtes Entsetzen am Richtertisch. Die Vorsitzende: Nur wirkliche Fragen.

Dr. Klehr: Sie sagen, dass Ihr Mann so schwach war … Ging es ihm irgendwann einmal besser?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Dr. Klehr: Ist er mal alleine gekommen?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Konnte ja nicht allein Autofahren. Sie wissen ja, dass es auch nicht so einfach war mit den Parkplätzen war.

Dr. Klehr pöbelt, die Vorsitzende geht dazwischen.

Dr. Klehr: …. hat kein Arzt festgestellt, so habe ich das verstanden.

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe.

Dr. Klehr: Wer hat Blut abgenommen?

Die Vorsitzende interveniert: Es ging um Infusionen, nicht um Blutabnahme.

Dr. Klehr will erklären, doch die Richter wissen, was eine Infusion ist.

Die Vorsitzende: Die Zeugin hat von Infusion gesprochen, nicht von Blutabnahme

Dr. Klehr: Reinigen ist Sache eines Arztes. Sie haben gesagt, dass keine Behandlungsunterlagen herausgegeben wurden. Bleiben Sie dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe keine.

Google-Anwalt: Es ging um VOLLständige Herausgabe. Falsch Suggestivfrage.

Die Vorsitzende vorwurfsvoll zum Klehr-Anwalt: Ich glaube, dass die Zeugin eben sehr eindeutig geantwortet hat.

Dr. Klehr: Haben Sie die Quittungen der Spritzen und der Nadeln noch?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, könnte man in der Apotheke nachfragen.

Dr. Klehr: Welche Größe wissen sie auch nicht?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Google-Anwalt: Ergänzungsfrage: Kann es sein, dass die Zeugin ihren Mann nur mal bis zur Türschwelle begleitet?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, mein Mann war so schwach, dass ich ihn immer bis zur Rezeption gebracht habe.

Die Vorsitzende: Vielen dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben.

Klehr-Anwalt: Schwierigkeit des Dr. Klehr, sein Recht auf rechtliches Gehör wahrzunehmen. Hätte vorgeladen werden sollen.

Die Vorsitzende tröstet den Klehranwalt.

 

Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

Die Vorsitzende: Woher haben Sie Ihre Erkenntnisse?

Zeugin Frau S.: Am 13. Oktober habe ich mit dem Arbeitsverhältnis begonnen. Die Einarbeitung war anders, als ich es aus anderen Praxen kenne. Wenig Information. Wenn ich Patienten gefragt habe, wie Behandlung abläuft: erst Behandlung in der Praxis, etwa eine Woche, dann Spritzen mitgegeben zum Selberspritzen, weil sich die Hausärzte weigern. Habe einmal einen Patienten gefragt, was er mache, darauf sagte er, er warte auf die Ampullen.

Die Vorsitzende: Sie haben bei den Patienten selbst nachgefragt?

Zeugin Frau S.: Ja, bei den Patienten. Kommt man ins Gespräch, Patienten haben Redebedarf.

(…)

Zeugin Frau S.: Wollte den Patienten verabschieden, nach seinen Infusionen, darauf sagt er „nein, nein, ich muss noch auf Ampullen warten. Habe die tiefgekülten Ampullen gesehen.

Frau Dr. Fokke hat gefragt; „Wer hat warme Hände?“, so dass man die aufwärmen könnte.

Gericht: Infusionen und Ampullen spritzen sind unterschiedliche Vorgänge?

Zeugin Frau S.: Ja Infusionen intravenös, Ampullen subkutan/intramuskulär.

Die Vorsitzende: Haben sie gesehen, dass Ampullen übergeben wurden?

Zeugin Frau S.: Nein, immer wenn Dr. Klehr im Zimmer war. Habe solche gestern bei Frau Bachmair gesehen.

Gericht: Wie sahen die genauso aus?

Zeugin Frau S.: Ja, 1:1, haargenau. Diese Aufkleber, Beschriftungen, das gleiche graue Styroporkästchen …

Klehr-Anwalt: Ihre Aussage: „Zimmer des Herrn Dr. Klehr“, oder „Zimmer von Dr. Klehr“?

Zeugin Frau S.: Ich wollte sagen, in den Räumlichkeiten des Dr. Klehr. Wollte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass Ar. klehr persönlich die Übergabe gemacht habe.

Gericht: …. Klehr hat mir am 17.11. zum 19.11. gekündigt. (…) Klage vor dem Arbeitsgericht … Frau Klehr hat dann …. wurde so geregelt.

Gericht: Kündigung wurde also akzeptiert.

Zeugin Frau S.: Zum Ablauf von zwei Wochen. 1.12.2010

Gericht: Der 17. war Ihr letzter Arbeitstag.

Zeugin Frau S.: Ja. Sollte am anderen Tag nicht mehr kommen.

(…)

Zeugin Frau S.: Dr. Klehr meinte, ich passe nicht in diese Praxis. Hatte mir dort auch nicht gefallen, Kündigung war mir ganz recht. Es gab keine Streitigkeiten. Kam mit Frau (…) überhaupt nicht klar.

Gericht: Können Sie sich noch an bestimmte Patienten erinnern?

Zeugin Frau S.: Weiß die Namen nicht mehr außer einem. Weiß auch nicht, ob ich das hier sagen darf. Ein Patient, der relativ oft da war und auch in der Zeit, in der ich da gewesen bin, ist verstorben. Waren mindestens drei. Bei dem einen Patienten weiß ich den Namen noch.

(…)

Zeugin Frau S.: 6, dann 7 Behandlungszimmer. Wurden mindestens 6 oder 7 Patienten am Tag behandelt, Minimum.

(…) Eine Patientin wurde phasenweise auch in Salzburg behandelt und hat dort Ampullen bekommen. Wenn ein Patient auch dort behandelt wurde, bekam er auch dort die Ampullen. Umgekehrt habe ich das nicht mitbekommen. Diese Behandlung gibt es in Salzburg und in München. Frau Dr. Fokke ist meistens dreimal sehr kurzfristig nach Salzburg beordert worden. Ob das mit den Ampullen zu tun hatte, kann ich nicht sagen.

Klehr-Anwalt: Wann ist Klehr gekommen?

Zeugin Frau S.: Meistens am Mittwoch mittags. Mein Arbeitsbeginn war 14 Uhr. Mal war er schon da oder kam kurz darauf.

Klehr-Anwalt: Misslich für uns, dass Sie sich nicht an die drei Patienten erinnern. Wie alt war der jüngere Patient.

Zeugin Frau S.: Warum ist des wichtig?

(streit, ob die Zeugin aussagen darf). S weigert sich unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflichten. Die Verhandlung wird unterbrochen, damit die Richter über über einen Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. über mögliche Strafbarkeit der Zeugin im Falle der Aussage von Patientennamen beraten können. Auch der Betrieb des Klägers Klehr ist betroffen.

Dr. Nikolaus Klehr nutzt die Verhandlungspause zu einem Gespräch mit Herrn Rolf Schälike, den Klehr ebenfalls verklagt. Die beiden Herren hatten offenbar zuvor telefoniert und gehen für die Situation bemerkenswert freundlich miteinander um.

Nach Wiedereintritt verkündet das Gericht, dass es keine Namen von Patienten hören will.

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass wohl noch weitere Zeugen vernommen und man sich wohl wieder sehe.

Meine Frage an Klehr persönlich, ob er den Vorwurf hinsichtlich fehlender Handschuhe dementieren wolle, wird durch Intervention des tüchtigen Klehr-Anwalts untersagt, der kategorisch von Gesprächen mit mir abrät. Eine Stellungnahme zu den weiteren Zeugenaussagen, zu denen ich ihn gerne befragt hätte, wurde also verweigert. Gerne darf er mir seine Sicht der Dinge zum Zwecke einer Gegendarstellung zusenden, wenn er mag.