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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


15. Januar 2011

Landgericht Hamburg läßt Strauß-kritisches Buch passieren

2009 erschien das Enthüllungsbuch des früheren bayerischen Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer „Macht und Missbrauch“, in dem er den ehemaligen CSU-Chef Franz Josef Strauß krimineller Machenschaften zieh. Eine damals angekündigte einstweilige Verfügung schien nicht beantragt worden zu sein.

Gestern(!) nun gab das Landgericht Hamburg bekannt, eine einstweilige Verfügung abgelehnt zu haben. Laut Süddeutscher hatte ein Teil der Strauß-Familie beantragt, die gravierendsten Vorwürfe zu verbieten. Das wirft Fragen auf: Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss eine Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden, andernfalls der Eilrechtsschutzz versagt wird. Wie kann man nach über einem Jahr eine solche Dringlichkeit plausibel machen? Der Buchinhalt wird sich doch nicht geändert haben? Auch das Strafverfahren, das Mitte 2009 gegen Schlötterer wegen Verleumdung initiiert wurde, scheint nicht in Schwung gekommen zu sein.

Als ich gestern den Vorsitzenden Richter Buske, der aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Verfahren beteiligt war, bei einer anderen Verhandlung sah, machte er einen äußerst gut gelaunt Eindruck. Vielleicht ist es für grantelnde Bayern nicht immer sinnvoll, via fliegenden Gerichtsstand in Hamburg verbieten zu lassen.

2009 hatte ich andere Prioritäten als die Strauß-Forschung. Den streisandigen Hinweis auf das Strauß-Buch nehme ich jedoch zum Anlass, eine Lücke in meinem Bücherschrank zu füllen … ;-)

14. Januar 2011

Maschmeyer hat es schon wieder getan!

Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.

Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.

Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.

UPDATE: Interview mit dem DLF-Interview mit dem NDR-Justiziar Klaus Siekmann

Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …

12. Januar 2011

Maschmeyer lässt gegen die ARD spammen und pöbeln

Heute Abend wird Der Drückerkönig und die Politik ausgestrahlt, trotz aller anwaltlichen Bemühungen, den Journalisten Knüppel und Papierfluten zwischen die Beine zu werfen. Maschmeyer jammert, man hätte ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – obwohl er etliche Interviewanfragen abgelehnt hatte.

Die Süddeutsche hat weitere Hintergründe zum Gebaren des ehrenwerten Herrn Maschmeyer, der bereits die Doku vom letzten Jahr abmahnen ließ:

Etliche Personen, die in dem Stück zum Teil nur am Rande ins Bild laufen, ließen sich nun von Prinz vertreten und ihre Persönlichkeitsrechte per Einstweiliger Verfügung schützen, andere Teile des Film sollten wegen strittiger Urheberrechte nicht wieder verwendet werden dürfen. Mal hatte Prinz Erfolg, mal nicht. Viele kleine Scharmützel, die Prinz gleich an drei Gerichtsorten initiierte.

Für Forumshopping und Mehrfachversuche für einstweilige Verfügungen an unterschiedlichen Gerichten ist der Kollege Prinz nicht unbekannt.

DIE WELT zitiert weiter den NDR-Juristen:

Dabei sind laut NDR-Justiziar Klaus Siekmann die wesentlichen Aussagen aus dem Film im September weder von Maschmeyer noch vom AWD inhaltlichen angegriffen worden. Angegriffen wurde stattdessen, dass der eine oder andere nicht gezeigt werden möchte oder dass Maschmeyers Auto schwarz und nicht weiß sei, beschreibt Siekmann beispielhaft „die Qualität der Rechtsstreitigkeiten“.

Auch diese Strategie ist bekannt. Der Abmahn-Profi ist sich aber nicht zu schade, sich vollends zum Büttel seines zahlungskräftigen Mandaten zu machen:

Die „zu erwartenden Rechtsverletzungen unseres Mandanten“ seien geeignet, schrieb die Kanzlei, „dass das Handeln des NDR bzw. der ARD (…) als Präzedenzfall dazu geeignet wäre, die Grenzen der gebührenfinanzierten und gesetzlichen Grundversorgung gerichtlich feststellen zu lassen“.

Das könnte spannend werden, denn die ARD-Rundfunkanstalten sind diejenigen, die sich am meisten mit Mächtigen anlegen, und das noch hoffentlich lange tun werden. Die TAZ hat indes den Kollegen Prinz zum „Faxweltmeister“ gekürt.

Wunderschön über den „Drückerberger“ schreibt aktuell Financial Times Deutschland:

Nach der Gründung von AWD 1988 war Maschmeyer jahrelang der Aussätzige von der unbeliebten Drückerkolonne. Damals wollten selbst die Chefs jener Versicherer ungern mit ihm gesehen werden, deren Policen er verkaufte. Heute ist der Bundespräsident sein Freund.

Auch das Handelsblatt staunt über Maschis Motzen. Kurzum: Sympathiepunkte hat Maschi mit seinem Zensurversuch keine gemacht. Dafür aber wird Frau Streisand für den AWD-Gründer singen – gratis.

Der Stoff ist längst bei den Kabarettisten angekommen:

Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Playstation 3-Hacker

Auf dem Chaos Computer Congress hatten Hacker einen Jailbreak in die Playstation 3 vorgeführt. Sony fürchtet um sein Geschäftsmodell und hat den Hackern eine einstweilige Verfügung reingezimmert, weil sie den Code nicht verbreitet sehen wollen.

Sony bietet bekanntlich auch Musik an. Haben die da inzwischen Barbra Streisand unter Vertrag …? ;-)

11. Januar 2011

Mosley fordert staatlich garantierte Zensurchance von Prominenten

Über Herrn Mosley berichteten die Boulevardmedien, er fröne einem bizarren Sexualleben. Da Berichte über die Intimsphäre tabu und im Normalfall auch von keinerlei politischem Interesse sind, bekamen die Medien ihre gerechte Strafe. Auch BILD durfte latzen.

Davon hat der gute wie gut situierte Mann natürlich wenig, denn die Meldung ist nun einmal draußen und wird es bleiben (einfach mal nach „mosley“ und „nazi“ videogooglen …). Nun möchte Herr Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erreichen, dass ihm die Medien eine solche Veröffentlichung ankündigen müssen, damit er Gelegenheit hat, eine einstweilige Unterlassungsverfügung zu erwirken.

So schreibt 20 Minuten online:

Konkret verlangt Max Mosley in Strassburg, dass die britischen Medien künftig Personen von öffentlichem Interesse vorab informieren müssen, wenn eine Geschichte über sie veröffentlicht werden soll. Damit sollen diese die Möglichkeit erhalten, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das wäre faktisch das Ende so genannter «Kiss and Tell»-Storys, doch auch «seriöse» Medien bekämpfen Mosleys Antrag. Sie fürchten Einschränkungen für den investigativen Journalismus und die Arbeit der Medien generell.

Privatrechtlich (Rechtsprechung) muss vor Veröffentlichungen bei problematischen Themen, wenn man sich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten berufen will, generell den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. In der Praxis birgt eine solche Stellungnahme die Gefahr, dass der Betroffene, der auf diese Weise vom geplanten Beitrag erfährt, diesen Beitrag vor Erscheinen unterbinden will. Bei garantiert rechtswidrigen Beiträgen (und es geht nun einmal niemanden etwas an, ob sich Mosley von Nazi-Dominas verdreschen lässt) fragt die Boulevardpresse erst gar nicht und hofft, dass die Mehreinnahmen die Rechtskosten kompensieren.

Im Grundsatz also haben die Medien „einen Schuss frei“ und müssen ggf. die Quittung zahlen. Nun aber fordert der Mann, der laut einer der fünf vom Gericht befragten Damen die deutsche Sprache so schätzt, eine staatliche Pflicht, dass „in der Öffentlichkeit stehende Personen“ kraft Gesetzes vorher befragt werden müssen, damit er eine „Gag-Order“ zur Bemaulkorbung beantragen könne. Da die britische Presserechtsprechung ohnehin als äußerst scharf gilt, wäre eine solche Einschüchterung ein weiterer Schritt, um die Pressefreiheit vollends zur Farce zu machen.

Mosley hätte sein Traumgesetz allerdings wenig geholfen:

Sein Antrag auf Verbot der Ausstrahlung des Videos wurde abgewiesen. Ein Zivilgericht gab ihm jedoch teilweise Recht und erkannte ihm Schadensersatz für den Nazi-Vergleich zu.

schreibt FOCUS.

28. Dezember 2010

Temperamentvolles Interview mit Eisenberg

Der Kollege Eisenberg hat dem FREITAG ein Interview zur Berichterstattung über Sexaffären von Politikern gegeben. Was der Kollege da im vorletzten Abschnitt über unsere schnuckelige Familienministerin äußert, das würden sich die wenigsten Medienanwälte trauen. Ich zitiere es vorsichtshalber mal nicht … ;-)

13. Dezember 2010

LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby

Der Windernergie-Kraftwerk-Hersteller Enercon fand es nicht witzig, dass sich die Atomlobby mit seinen Windrädern gemein machte. Auf einer Fotomontage waren die mit grünem Fuß markenrechtlich geschützten Windräder und ein Atommeiler mit der Behauptung „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ zu sehen. „Rufausbeutung“ befand das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Atomlobby.

8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

1. Dezember 2010

LG Offenburg: „Mafiöse Strukturen“ erlaubt

Das LG Offenburg hat einem bekannten „Stuttgart 21“-Kritiker erlaubt, im Bezug auf einen Hersteller von Tunnelbohrmaschinen von „mafiösen Strukturen“ zu sprechen. Außerdem darf er ihn als Teil eines Geflechts aus Wirtschaft, Politik oder auch Justiz bezeichnen, die sich unkontrolliert gegenseitig Geschäfte zuschieben würden.

25. November 2010

Stuttgart 21: „Mafiöse Strukturen“?

Am Landgerichd Schduaged schdreided si oi ehrenwerdr Undernehmr mid oim S21-Gegnr, dr nedd in „mafiöse Schdrukdure verschdriggd“ soi will. Zumindesch will r nedd, dess man des so sagd.

Vergleiche mid „organisierdr Kriminalidäd“ und d Bezeichnung „kriminell“ odr „Bedrug“ werde je no  Einzelfall endschiede. Sogar im schöne Hamburg werde solche Ausdrügge im gischdige Moiungskambf manchmol erlaubd.

Mal sehe, was d Schduagedr mache. Die vom Äußernde gsehene „Verflechdunge zwische Bahn, Landesregierung, Banke und Bauwirdschafd“ würd sichr jede überrasche, weiß doch jedr, wie wirdschafdlich „Schduaged 21“ soi wird. 20 Minuade frühr vo Ulm no  Schduaged! Noi, isch des gil, hajo, so isch des!

Wusschdet Sie, dess d Säle vom Oberlandesgerichds Schduaged zum Teil diefergelegd sind, gell?