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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


13. Februar 2011

PS3-Hacker macht Rap-Video

Der junge Mann, der die Playstation aufgemacht und die Sony-Anwälte um ihren Schlag gebracht hat, legt nach mit einem Rap-Video. Der „geheime“ Code der PS3, der zunächst nur den Hackern und Berechtigten bekannt war, wabert gerade durchs Internet.

Hier der Beitrag vom 27C3, indem erklärt wird, wie man so ein Ding knackt.

7. Februar 2011

Maschmeyer reloaded – Judges Cut!

Der NDR macht sich über Maschis Zensurwünsche lustig: Nachdem das Landgericht Berlin Bildaufnahmen am Schluss kassierte und auch das Landgericht Köln lästig wurde, haben die Nordlichter den „Drückerkönig“ nach den Schnittwünschen des möglichen „Stalkingopfers“ Maschmeyer neu geschnitten. Wieder ein schöner Anlass für Panorama, den Streisandstreuer anzuwerfen …! ;-)

Auch das ZDF präsentierte sich solidarisch, und brachte den obigen Frontal-Beitrag.

1. Februar 2011

Klagst du noch, oder versteuerst du schon?

Das globalisierend versteuernde Unternehmen mit schwedischem Image, das Möbelkäufer in Bastler zu verwandeln pflegt, reagiert sehr sensibel, wenn man sich für seine Geschäfte interessiert. Nachdem der Herausgeber des Düsseldorfer Branchendienstverlages ‚markt intern‘ sogar eine Strafanzeige erstattete, war Schluss mit lustig. Die Ikeaner beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der verboten werden sollte:

„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte Ikea-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“

In der ersten Instanz ist der Verbotswunsch am LG Düsseldorf gescheitert, Berufung ist eingelegt.

30. Januar 2011

„Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“

Jürgen Grässlin, Deutschands wohl hartnäckigster Rüstungskritiker, der häufig sein Recht auf Meinungsfreiheit in Karlsruhe einfordern musste, hat mich gebeten, folgende Pressemitteilung zu veröffentlichen:

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK),
Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL)
und RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)
vom 30. Januar 2011

++ Friedensorganisationen kritisieren „aktuelle Verdoppelung der Waffenexporte an das diktatorische Regime in Ägypten“ ++
++ „Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“ ++
++ Grässlin und Russmann fordern „sofortigen Rüstungsexportstopp für Ägypten und alle anderen menschenrechtsverletzenden Staaten“ ++

Frankfurt / Freiburg / Stuttgart. In Ägypten ist seit dem Jahr 1981 die Notstandsgesetzgebung ununterbrochen in Kraft, die Menschenrechtslage katastrophal.[#1] Mit der Waffengewalt staatlicher Sicherheitskräfte, die selbst massiv an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, konnte sich das diktatorische Regime in Kairo drei Jahrzehnte lang an der Macht halten. Derzeit riskieren Ägypterinnen und Ägyptern ihr Leben, indem sie ihren Protest gegen das diktatorische Regime unter Hosni Mubarak öffentlich artikulieren. Ägyptische Polizisten schießen auf weit überwiegend friedliche Demonstranten, mehr als hundert Menschen sind bereits ums Leben gekommen.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, „der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“.[#2] Erklärungen wie diese „wirken heuchlerisch angesichts der Tatsache, dass Deutschland zu den Hauptwaffenlieferanten der diktatorischen Machthaber in Ägypten zählt“, sagte Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Der Freiburger Rüstungsexperte warf der Bundesregierung vor, dass sie 2009 gegenüber dem Vorjahr „mehr als eine Verdoppelung der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an Ägypten genehmigt“ habe. So sei der Genehmigungswert von 33,6 Millionen Euro (2008) auf 77,5 Millionen Euro (2009) „dramatisch gesteigert worden“.

„Die Einzelgenehmigungen für ‚Kleinwaffen’ sind aufgrund der hohen Opferzahlen besonders folgenschwer“, so Jürgen Grässlin. Die für ihre rücksichtslose Vorgehensweise bekannte ägyptische Polizei verfüge über Maschinenpistolen des Typs MP5, entwickelt von Heckler & Koch in Oberndorf. Allein im Jahr 2009 habe Ägypten weitere 884 Maschinenpistolen und Bestandteile im Wert von 866.037 Euro erhalten.[#3]

„Die Machthaber in Kairo erhielten Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, militärische Landfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung“, erklärte Paul Russmann, Sprecher der Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL). Insgesamt sei „Ägypten mittlerweile sogar das bedeutendste Empfängerland in der Liste der aus Deutschland belieferten Entwicklungsländer“.

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) stufte Ägypten in ihrem Rüstungsexportbericht 2009 als „problematisches“ Empfängerland ein. Die dortige Menschenrechtssituation sei laut Bericht der beiden großen christlichen Kirchen „sehr schlecht“, die Gefahr der Unverträglichkeit von Rüstung und Entwicklung sei „groß“.[#4] „Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage hätte Ägypten unter Diktator Mubarak niemals Waffen aus Deutschland und anderen Ländern erhalten dürfen“, erklärte ORL-Sprecher Paul Russmann.

Grässlin und Russmann forderten die Bundesregierung auf, „mit sofortiger Wirkung einen Rüstungsexportstopp gegenüber Ägypten und allen anderen menschenrechtsverletzenden Staaten zu verhängen“.

Kontakt:
Jürgen Grässlin, Freiburg, Tel.: 0761-76 78 208, j.graesslin@gmx.de
Paul Russmann, Stuttgart, Tel.: 0176-28 04 45 23, orl-russmann@gaia.de

Websites:
Informationen über Rüstungsexporte siehe www.rib-ev.de (alle Rüstungsexportberichte), www.dfg-vk.de, www.juergengraesslin.com; Rüstungsexporte an Ägypten siehe auch
http://www.bicc.de/ruestungsexport/pdf/countries/2010_aegypten.pdf

Quellen:
#1 AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Ägypten, S. 67 ff.
#2 Focus Online vom 26.01.2011
#3 Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2008 (Rüstungsexportbericht 2008), S. 106
und Rüstungsexportbericht 2009, S. 15, 24, 34, 110
#4 GKKE-Rüstungsexportbericht 2009, Fachgruppe Rüstungsexporte, S. 40

28. Januar 2011

Alice Schwarzers Umkehr(schlüsse)

Die medienrechtliche Schlacht um Kachelmanns angeblichen parallelen Heiratsversprechungen wird aus arithmetischer Sicht langsam interessant. So hatte der medienrechtliche beratene Kachelmann verlauten lassen:

„Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“

„Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“

Nun drängt sich angesichts der eidgenössischen Präzision des Schweizers die Rückfrage auf, wie es sich denn mit 3 bis 5 Frauen mit einem gleichzeitigen Eheversprechen verhält.

Wesentlicherer Knackpunkt war offenbar die Frage, ob das angeblich versprochene gemeinsame Auswandern und Gründen einer Familie mit einem Eheversprechen gleichzusetzen sei, was streng juristisch nicht der Fall ist. Die Sicht der Feministin, auf die relevante Bedeutung der angeblichen Versprechungen abzustellen, ist in der Sache überzeugend, denn offenbar wäre keine der Frauen mit einem Konkubinat eines Rainer Langhans einverstanden gewesen, und die formale Eheschließung hat gesellschaftlich nun einmal an Bedeutung verloren.

Medienrechtlich jedoch können Umgangssprache und Verkürzung ein teurer Spaß werden. Zu warnen ist ausdrücklich vor dem Missverständnis, es gäbe hierzulande so etwas wie Meinungsfreiheit, wenn man es mit betuchten Leuten zu tun hat. Seit der Stolpe-Entscheidung ist öffentliches Äußern grob fahrlässig.

Medienprofi Schwarzer verwandelte die Niederlage publizistisch geschickt in eine Pseudoentschuldigung.

27. Januar 2011

„schillernder Plagiatsbegriff“ zieht nicht – Verfassungsrichter ./. Juraprof

In der Hamburger Pressekammer saß man zu Gericht über den Autor des Werkes „Das Wissenschaftsplagiat“ – einen Münchner Juraprofessoren. Der Jurist hatte in seinem Buch einen weiten Plagiatsbegriff definiert, der reichen sollte

vom Abschreiben bis zu fahrlässiger Unkenntnis des Forschungsstandes verwandt,

weiß Legal Tribune Online. Der Juraprofesor glaubte, der nicht gesetzlich definierte Begriff des Plagiats und die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit könnten ihn schützten.

Doch der Kläger, der nicht nur selbst Honorarprofessor, sondern auch Bundesverfassungsrichter ist, mochte nicht des Plagiats geziehen werden. Womöglich hat er in der Karlsruher Kantine von den Auslegungskünsten der Hamburger Pressekammer gehört, wo er mit Rubrum „c/o Bundesverfassungsgericht“ klagte: Die Hamburger wollten dem „schillernden Plagiatsbegriff“ denn auch nicht folgen und legten die Äußerung selbst aus. Die Äußerung enthalte nun einmal einen „Tatsachenkern“, der zu beweisen sei. Auch, wenn es Karlsruhe noch und nöcher in die Urteile schreibt, wird der Kontext am Sievekingplatz häufig ignoriert. Und auf die gebotene Abwägung mit der Meinungsfreiheit wartet man in Hamburg vergeblich, wie man in Karlsruhe sehr genau weiß.

Mehr Glück in Hamburg hatte der beklagte Juraprofessor bei einem anderen Plagiator, nämlich bei einem Anwalt, der seinen Namen wegen Resozialisierungsinteresse nicht lesen wollte. Das machen so ohne weiteres auch die Hamburger nicht mehr mit, seit man diese Masche in Karlsruhe „geSTOPPt“ hat.

20. Januar 2011

Maschis Kumpel unterliegt in Ausgburg

Über den Streit von AWD-Chef Maschmeyer wurde hier häufig berichtet.

Nun hat es jemand am Landgericht Augsburg versucht, der Maschmeyer beim Betreten einer Gala „Ein Herz für Kinder“ begleitet hatte. Die Augsburger Allgemeine weiß:

Die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Herbert Veh lehnte am Donnerstag den Antrag ab. Das Landgericht sah den Begleiter Maschmeyers durch die Berichterstattung der ARD in seinem Recht am eigenen Bild und damit in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. So stelle sich die beanstandete Berichterstattung nach Auffassung des Landgerichts als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Konkret sei der Antragsteller als relative Person der Zeitgeschichte zu qualifizieren, weil er Maschmeyer bei der ZDF-Spendengala –  einem Ereignis der Zeitgeschichte – begleitet hatte.

Lassen wir einmal dahingestellt, ob es den Begriff der „Relativen Person der Zeitgeschichte“ wirklich noch gibt – wenn sich der Mann in der ZDF-Show nicht geziert hat, dann sollte ihm die NDR-Zweitverwertung recht sein. Echte Freunde stehen doch zusammen, auch wenn es mal regnet! Gell, Maschi?

Ankündigungstext für NDR-Doku „Die Akte Gysi“ stellenweise verboten

Mit 25 % seiner Verbotswünsche kam der ehemalige Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi beim Landgericht Hamburg durch. Die Doku heute wird jedoch wohl laufen …

UPDATE: So kommentiert DIE LINKE.

UPDATE: Die FAZ weiß, was fehlt:

Der NDR dürfe nun unter anderem nicht mehr behaupten, dass Gysi die Staatsräson oft wichtiger gewesen sei als das Schicksal seiner Mandanten.

Kachelmann ./. BILD: Viel Lärm und dann nichts

Nachdem die Anwälte des Wettermoderators der BILD eine gekachelt hatten, was dann beim Landgericht Köln wieder relativiert wurde, hat man sich am OLG Köln geeinigt:

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache „keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

18. Januar 2011

Euroweb lernt den Streisand-Maschmeyer-Effekt – und biedert sich bei der Wikipedia an

Der Ruf der Firma Euroweb ist zweifelhaft. Schon öfters ist die Firma juristisch aggressiv gegen kritische Blogger vorgegangen. Nunmehr verstieg sich Euroweb dazu, die Domain des beliebten Blogs NERDCORE zu pfänden, was der Szene selbstverständlich nicht entgehen konnte.

Peinlich wird jedoch, was Euroweb mit dem zu erwartenden Gewinn der Versteigerung der gepfändeten Domain machen möchte. So zitiert die TAZ den Geschäftsführer:

Stattdessen solle Nerdcore nächste Woche zu einem guten Zweck versteigert werden. Der Betrag gehe zu gleichen Teilen an die Wikipedia und den Freischreiber e.V.

Ob sich die Wikipedanten diese Anbiederung bieten lassen? Nicht alle Wikipedianer sind davon begeistert …

Bemerkenswert ist, dass die Firma offenbar über keinen eigenen Eintrag in der Wikipedia verfügt. Für gewisse Unternehmen ist das auch besser so, denn da würde ja vermutlich genau das drin stehen, was man den Bloggern verbieten will … Euroweb hat also allen Grund zur Dankbarkeit.

Nerdcore jedenfalls wurde eines Eintrags für würdig befunden. Und Nerdcore lässt sich nicht über ein Domain-Gegrabsche zensieren. Recht so!

UPDATE: Die Freischreiber scheißen auf das Angebot.